Die Auhofstraße 181

Protokoll einer ?
16.10.2015

2014

Ende August wird mit dem Uhrmacher Hüttler das letzte Geschäft an dieser Adresse geschlossen.

Der Abbruch der Gebäude im Oktober ist der erste öffentlich sichtbare Schritt zur Errichtung eines Immobilien-Projektes mit 42 Wohnungen, 42 KFZ-Tiefgaragenstellplätzen sowie 4 Motorradstellplätzen auf fünf Etagen. Die Bauverhandlung hat außer der Sorge um die Wassersituation keine Einsprüche der Anrainer ergeben.

2015

Im Mai, als das Erdgeschoß aus dem Boden ragt, wird erstmals auf die weit in den Gehsteig an der Auhofstraße hineinreichende Gebäudekante hingewiesen. Nach Auftragen der Wärmedämmung wird der Gehsteig praktisch unbenützbar. Pikanter Weise handelt es sich hier um die schmalste Stelle der Auhofstraße mit dem Gehsteig nur auf dieser Seite. Was da entsteht, scheint raumordnungs- und verkehrstechnisch fatal und auch mit dem Bebauungsplan nicht in Einklang zu bringen.

Am 5. Mai wird die Bezirksvorstehung von einem Jogger informiert. Am 6. Mai informiert die Bezirksvorstehung die Baupolizei und bittet um Kontrolle. In der Sommerausgabe des Ober St. Veiter Blattl's wird davon berichtet.

Auhofstraße 181. Fotografiert am 3. Mai 2015 © Archiv 1133.at
<p><b>Auhofstraße 181</b></p><p>Fotografiert am 3. Mai 2015</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Die MA 37/GGW – Bauinspektion antwortet der BV, dass bei einer Erhebung vor Ort die augenscheinlich plangemäße Ausführung des gegenständlichen Gebäudes festgestellt wurde. Auch vom Prüfingenieur wird die plangemäße Ausführung bestätigt und ein Aussteckungsprotokoll der Fluchtlinien vorgelegt. Hinsichtlich des Gehsteiges (Front Auhofstraße) wird auf bereits stattfindende Gespräche zwischen den Beteiligten (Bauwerber und Bauführer) und der MA 28 hingewiesen. Sie sollen eine ordnungsgemäße Lösung herbeiführen. Aus baubehördlicher Sicht wird nichts weiteres veranlasst.

Am 17. Juni antwortet die MA 37 auf eine neuerliche Anfrage der Hietzinger Bezirksvorstehung zu Gehsteigsituation, diesmal auch hinsichtlich der Front an der Seuttergasse 4. Darin wird von einem Ansuchen des Bauwerbers an die MA 28 zur Gehsteigbekanntgabe berichtet. Diese soll gerade ein Projekt erstellen, das sowohl in der Auhofstraße 181 als auch in der Seuttergasse 4 ein Gehsteig mit mindestens 2 Meter breite vorsieht. Der Hochbau soll im Frühjahr 2016 fertiggestellt sein und dann die neuen Gehsteige zur Verfügung stehen.

Wegen vermehrter Anfragen und Beschwerden richtet die BV am 9. Juli einen Brief an den Leiter der MA 37 mit der Bitte um nochmalige Vermessung und Überprüfung der Sach- und Rechtslage, weil

  • im Zuge des Bauansuchens keine Grundstücksabtretung wegen zu geringer Gehsteigsbreite gefordert wurde,
  • bei der Festlegung der Grundstücksgrenzen möglicher Weise
    ein Messfehler durch die Stadt Wien begangen wurde,
  • die zur Diskussion stehende Verschmälerung an der Engstelle der Auhofstraße keinesfalls eine optimale Lösung ist,
  • die Wärmedämmung das Straßenprofil noch mehr verengen wird und
  • die in die stark befahrene Auhofstraße führende Garagenausfahrt aus Sicherheitsbedenken ebenfalls stark kritisiert wird.

Ein Bürger konkretisiert seine Bedenken in einem E-Mail vom 14. Juli an die BV folgendermaßen.

  • Wie konnte es zu einer gültigen Baubewilligung bei ungeregelter Gehsteigfrage kommen?
  • Auch wenn das Projekt genehmigt und ordnungsgemäß ausgeführt ist, entspricht es nicht der gültigen Flächenwidmung. Andernfalls hätte es ja kein Gehsteigproblem geben können.
  • Die Widmungswidrigkeit wird durch einen Ausschnitt aus dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan belegt.
  • Die zu erwartenden Auswirkungen sind beträchtlich. Ein ausreichender Gehsteig würde die Auhofstraße an dieser ohnehin schon sehr schmalen Stelle zusätzlich verengen und zu einem gefährlichen Flaschenhals führen.
Auhofstraße 181. Vergleich Bauwidmung mit aktueller Baulinie © Archiv 1133.at
<p><b>Auhofstraße 181</b></p><p>Vergleich Bauwidmung mit aktueller Baulinie</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

In seiner Antwort auf den Brief der BV vom 9. Juli stellt der oberste Baupolizist Wiens fest, dass die genaue Prüfung die widmungsgemäße Ausführung des Hochbaus ergeben hat. Während eines Interviews mit BV Silke Kobald am 11. August stellt der Redakteur des Ober St. Veiter Blatt'ls fest, dass der Baupolizist irren muss, denn bei Einhaltung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes gäbe es einen mindestens 1,5 Meter breiten Gehsteig. Außerdem ist die Gebäudefront zur Auhofstraße im Widmungsplan nicht gerade sondern gebogen. Die Bezirksvorsteherin kündigt die Einschaltung der Volksanwaltschaft an. Wenn die MA 37 falsch gehandelt hat, müsse sie dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

Ähnliche Anfragen von betroffenen Anrainern an die MA 37 und die MA 55 (Bezirksbürgerdienst) im August und September haben bisher – außer an den Fragen völlig vorbeigehenden Standardsätzen – keine nennenswerten Reaktionen ergeben.

2016

Gemäß eines Artikels im Ober St. Veiter Blatt'l Nr. 69 soll der umstrittene Bau Mitte April 2016 bezugsfertig sein, unter anderem soll im stadteinwärtigen Bereich ein Kindergarten einziehen. Der abhanden gekommene Gehsteig soll auf Kosten des Bauwerbers in einer Breite von zwei bis zweieinhalb Meter neu errichtet werden. Die sich daraus ergebende Verengung der Fahrbahn soll die erforderlichen fünfeinhalb Meter nicht unterschreiten.

Wie im Blatt'l Nr. 67 berichtet, war die Auskunft der MA 37 zu einer vermuteten Rechtswidrigkeit unbefriedigend, und die Bezirksvorstehung Hietzing hat die Volksanwaltschaft eingeschaltet. Es liegt noch kein Endbericht vor, doch die Zwischenerledigung vom 11. Dezember 2015 führt an, dass an der betreffenden Stelle die digitale Katastralmappe falsche Grundstücksgrenzen zeigt und diese korrigiert werden müssen. Allerdings bleibt die Frage, was die Grundstücksgrenzen mit der im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eingezeichneten Bebaubarkeit zu tun haben. In allen Stadien des Genehmigungsverfahrens müssen die vorgelegten Pläne den in der Flächenwidmung nicht gewollten Flaschenhals vor der nordwestlichen Ecke des Bauwerkes gezeigt haben. Dieser ist offensichtlich „übersehen worden“. Eine weitere von privater Seite erfolgte Eingabe, wonach das Gebäude an dieser Stelle teilweise auf öffentlichem Grund errichtet worden sein soll, wird durch die Volksanwaltschaft noch geprüft.

Die Auhofstraße 181, fotografiert am 3. Mai 2016. Das Gebäude scheint weitgehend bezugsfertig und der Gehsteig ist fertiggestellt. Wie befürchtet ragt der Gehsteig in die Straße hinein, doch reicht die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei aneinander vorbeifahrende Fahrzeuge. © Archiv 1133.at
<p><b>Die Auhofstraße 181, fotografiert am 3. Mai 2016</b></p><p>Das Gebäude scheint weitgehend bezugsfertig und der Gehsteig ist fertiggestellt. Wie befürchtet ragt der Gehsteig in die Straße hinein, doch reicht die verbleibende Fahrbahnbreite für zwei aneinander vorbeifahrende Fahrzeuge.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Zusammengefasst von hojos
im Mai 2016