STOPP DEM PENSIONSKASSENFLOPP

20.12.2011


Der Dienstgeber beeindruckte: "Wir bieten Sicherheit und eine schöne Pension!"

 

Vorstand und Betriebsrat präzisierten: "Die Wertpapierbörsen werden das Geld für eure Pensionen beschaffen!". Gesetzlich sanktioniert trugen sie das Geld ins Spielkasino (offiziell: Pensionskasse, auch "Zweites Pensionsstandbein" genannt).

 

Die Zeit strafte sie Lügen: "Eure Pensionen werden kleiner als versprochen! Ihr könnt nur mehr mit 90% des Zugesagten rechnen!" Später wurden daraus 70%, dann bestenfalls die Hälfte und in die Zukunft projiziert nur mehr 15%!

 

Was tat der Gesetzgeber? Er half – aber nicht den Geschädigten, sondern den Pensionskassen, die nicht einmal ihre Mindestertragsgarantie von 1,5 % (!) einhalten mussten.

 

Dass die Politik ihren Freunden in den Kasinos verpflichtet ist, beweist auch der jüngste Entwurf zu einer Pensionskassengesetz-Novelle: Sie sichert das komfortable Überleben der Pensionskassen auf Kosten der "Berechtigten". Sie erkennt keine Unvereinbarkeit, wenn Pensionskassen im Eigentum von Banken stehen und diese das Pensionskassen-Management bestimmen. Den Geschädigten verweigert sie jede Entschädigung oder Erleichterung, sie gibt ihnen nicht einmal das Recht, ihr verbliebenes Geld durch Barauszahlung aus der Vernichtungsmaschinerie zu retten oder wenigstens die Pensionskasse zu wechseln, selbst wenn man der inkompetentesten oder nepotistischsten Kasse mit der vergleichsweise schlechtesten "Performance" in die Hände gefallen ist.

 

Der Zorn wächst.

 

Stopp dem Pensionskassenflop!


hojos