Die Missachtung der Schutzzonen

Die Entwürfe zu den jüngsten Plandokumenten Nr. 8016 und Nr. 7654E dokumentieren eine bedenkliche Entwicklung.
11.11.2013

Die Bauordnung (BO) für Wien enthält 45 mal das Wort „Schutzzone“. Kompakt zusammengefasst wird Folgendes bestimmt:

Schutzzonen sind „… in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdige Gebiete …“ (§ 7). Kataloge oder planliche und bildliche Darstellungen der schutzwürdigen Dinge können den Bebauungsplan ergänzen (§ 7). Der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungspflichtig und die Bewilligung davon abhängig, ob an dem Bauwerk wegen seiner Wirkung auf das örtliche Stadtbild öffentliches Interesse besteht, das Bauwerk den benachbarten Bauwerken angeglichen oder es in zu schlechtem Bauzustand ist (§ 60). Bei Änderungen bestehender Gebäude kommt der Bewahrung der äußeren Gestaltung, des Charakters und des Stils des Gebäudes, insbesondere des Maßstabes, des Rhythmus, der Proportion, der technologischen Gestaltung und der Farbgebung, besonderes Gewicht zu (§ 85).

Somit haben wir mit den Schutzzonen ein wertvolles Instrument zur Erhaltung historischer Gebäude. Trotzdem herrscht in Ober St. Veit die Meinung vor, dass die Schutzzonen (allerdings nicht nur diese) an unpassenden Baumaßnahmen leiden. Die Symptome dieser „Baukrankheit“ sind rasch an älteren und jüngeren „Bausünden“ festgemacht. Doch was sind die Ursachen?

Die Entwürfe zu den jüngsten Plandokumenten, die teilweise (Nr. 8016) oder ganz (7654E) Ober St. Veit betreffen, bieten einige Erklärungsansätze. Die sehr umfangreiche Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zu 8016 zeigt (unter anderem) auf, dass

  • die Schutzzonen erweitert werden, aber wegen konterkarierender Einzelbestimmungen unglaubhaft sind,
  • das von hohen Häusern eingekeilte ebenerdige Haus St.-Veit-Gasse 47 nahezu bestandsgenau gewidmet, demgegenüber aber der befürchtete Abbruch des einstöckigen Gründerzeithauses Hietzinger Hauptstraße 100–102 durch eine unverständliche Aufzonung (W III 15m!) gefördert wird (im vorhergehenden nicht beschlossenen Entwurf war noch ein wesentlich besserer Schutz vorgesehen),
  • die zuletzt mit gutem Grund reduzierte Bebauungsmöglichkeit auf dem kulturell bedeutenden und mit viel Steuergeld sanierten „Klimtareal“ in der Feldmühlgasse 11 wieder ausgeweitet werden soll,
  • die teilweise obskuren Erläuterungen zu diesen Umwidmungen die Motive verdeckt lassen und
  • für die Schutzzonen ein Katalog der relevanten Architekturteile nach § 7 (4) der Wiener Bauordnung fehlt.

Ein Blick in die Erläuterungen zu 7654E zeigt weitere fast schon systemische Willkürlichkeiten:

  • Die beabsichtigte Widmung des schützenswerten Hauses Auhofstraße 150 ist um 4,5 m höher als die aktuelle Widmung und augenscheinlich über Bestand. Als Begründung wird die "Sicherung des Bestandes" angegeben. Das ist völlig unsinnig, denn die Praxis zeigt, dass die Gefährdung eines alten Hauses mit der Höhe der Bauwidmung zunimmt.
  • Die erweiterte Bebauungsmöglichkeit für das in der Schutzzone gelegene Haus Auhofstraße 146 ist überhaupt in keiner Weise nachvollziehbar: Die bebaubare Fläche soll entsprechend „historischer Verträge“ vergrößert werden, die bestehende mehrgeschossige Veranda soll „in den Gebäudeverband aufgenommen werden“, und die Gebäudehöhe soll an die – außerhalb der Schutzzone stehenden – hohen Gründerzeithäuser Auhofstraße 140–144 angeglichen werden. Alles in allem ein mit den Schutzgedanken unvereinbarer Freibrief für die Zerstörung dieser wohlproportionierten Villa.
Das Haus Auhofstraße 146 in der Ober St. Veiter Schutzzone. Der Planentwurf 7654E vom 19. September 2013 gibt es der Zerstörung preis. © Eduard Issel
<p><b>Das Haus Auhofstraße 146 in der Ober St. Veiter Schutzzone</b></p><p>Der Planentwurf 7654E vom 19. September 2013 gibt es der Zerstörung preis.</p><p><i>&copy; Eduard Issel</i></p>

Auf diese und andere Ungereimtheiten wird auch in der Stellungnahme der Initiative Denkmalschutz zu diesem Plandokument hingewiesen. Der Verein merkt grundsätzlich an, dass im Sinne der Erhaltung des örtlichen Stadtbildes und der Altstadterhaltung eine bestandsgenaue Widmung für die historischen Objekte im Plangebiet sowohl in der Höhenentwicklung, als auch hinsichtlich der bebaubaren Fläche notwendig ist. Dadurch wird auch am ehesten – neben der Festsetzung einer Schutzzone – der Anreiz für Abbruch und Neubau vermieden. Sie weist auch auf zahlreiche weitere Gebäude im Planungsgebiet hin, die in die Schutzzone aufgenommen werden sollten, wie unter anderem der Tuershof in der Tuersgasse 3, das gründerzeitliche Haus Auhofstraße 157 und das Oblatenkloster Auhofstraße 167–169.

Die öffentliche Auflage des Plans Nr. 7654E und die Möglichkeit zur Stellungnahme lief vom 24. Oktober 2013 bis 5. Dezember 2013, die Unterlagen können unten aufgerufen werden.

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass das „Gewicht“ der Grundbesitzer von erheblichem Einfluss auf die Handhabung des Ermessungsspielraumes durch die Behörden ist. Drüber hinaus ist es offensichtlich (noch?) keine „strafbare Handlung“, genügsames Papier mit mutierten Kausalketten á la „Newspeak“ (aus politischen Gründen künstlich modifizierte Sprache im Roman "1984" von George Orwell) zu füllen und stehende Sätze beliebig aneinander zu reihen.

Eine glaubwürdige Schutzzonenpolitik müsste statt ständiger und unglaubwürdiger Erweiterungen den Bestand Katalogisieren, die Besonderheiten nennen und ein Ziel für die weitere Gestaltung formulieren. Das betrifft insbesondere ein so heterogenes Schutzgebiet wie das unsere, wo niedrige und oft einzeln stehende bäuerliche und kleinstädtische Häuser von Gründerzeitkolossen erdrückt werden. Ohne diese Grundlagenarbeit kann dem hohen Siedlungsdruck und seiner gesichtslosen Betonflut nur permanent durchlöcherter und zu unliebsamen Ergebnissen führender Stillstand entgegengesetzt werden.

Gottseidank pflegen und erweitern viele Ober St. Veiter von sich aus ihre Häuser sehr vorteilhaft, und der Spaziergang durch den Ort zeigt viele Beispiele, wie es gemacht werden könnte.

hojos
11. November 2013