Packt die Häuser ein!
Interview mit Herrn Ing. Harry Wiplinger über Änderungen in der Wiener Bauordnung
12.08.2008
Am 11. April 2008 wurden die Änderungen im Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht, 3 Monate später, also ab 11. Juli traten sie in Kraft. Es handelt sich um die sogenannte „Techniknovelle 2007“, die vor allem strengere energetische Mindestanforderungen für Neubauten über 1000m² festlegt. Verschärft wurden aber auch die Mindestanforderungen an den Heizwärme- und Kühlbedarf für den privaten Wohnbau. Generell müssen Bauwerke und all ihre Teile so geplant und ausgeführt sein, dass bei der Nutzung gewisse Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Beurteilung darüber basiert auf der jeweiligen Verwendung des Bauwerks und den damit verbundenen Bedürfnissen und greift auf die Wärmedurchgangskoeffizienten des Österreichischen Instituts für Bautechnik.
Darauf hinzuweisen ist, dass die bessere Wärmedämmung auch für Kleingartenwohnhäuser (Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen, bebaute Fläche bis 50m²) gilt und diese statt einer Gesamtkubatur von 250m³ nunmehr 265m³ haben dürfen. Damit soll die verbesserte Wärmedämmung ermöglich werden, ohne an Innenraum zu verlieren. Was dies im Detail bedeutet, haben wir Herrn Baumeister Ing. Harry Wiplinger gefragt:
Blatt‘l: Was bedeutet die Techniknovelle für den Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, muss er jetzt nachrüsten?
Ing. Wiplinger: Nein, die Bestimmungen betreffen nur Neubauten und Zu- oder Umbauten, wenn sie mehr als 25% der Nutzfläche betreffen. Aber angesichts der hohen Energiekosten liegt es auf der Hand, möglichst alle Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
Blatt‘l: Was ist dabei zu tun?
Ing. Wiplinger: Das Gebäude in Richtung „Passivhaus“ sanieren. Dazu gehören vor allem eine Wärmedämmfassade, gut dämmende Fenster, Optimierung des Heizsystems, Nutzung von Solarenergie und Wärmepumpen. Das Land Wien bietet hier eine Reihe von Förderungen.
Blatt‘l: Die Techniknovelle hat sich auch im Wiener Kleingartengesetz mit einer erhöhten Kubatur für Kleingartenwohnhäuser niedergeschlagen. Ist dies für Sie von Relevanz?
Ing. Wiplinger: Ja, sehr! Einerseits ist unsere Region reich an Kleingartenanlagen und andererseits sind Kleingartenhäuser und die Niedrigenergiebauweise zwei meiner bevorzugten Tätigkeitsbereiche. Bei den bestehenden Kleingartenwohnhäusern wurde angesichts der Flächen- und Kubaturbeschränkungen viel zu oft bei den Wänden gespart. Diese können nun großzügig bis zu einem Gesamtvolumen von maximal 265m³ nachgerüstet werden, auch dann, wenn Mindestabstände und Flächenbegrenzungen dadurch unter- bzw. überschritten werden!
Blatt‘l: Welche Leistungen bieten Sie in diesem Zusammenhang an?
Ing. Wiplinger: Ich betreue den Bauherrn vom Entwurf und Planung über die Angebotseinholung, den Vergleich der Angebote bis zur begleitenden Bauaufsicht. Zur Erleichterung der grundsätzlichen Entscheidungen ist natürlich ein kostenloses, erläuterndes Gespräche in meinem Büro von Vorteil. In der Bauausführung arbeite ich gerne mit lokalen Professionisten zusammen.
Blatt‘l: Können Sie die heutigen energetischen Anforderungen beim Bau eines Einfamilienhauses bzw. eines Kleingartenhauses kurz veranschaulichen?
Ing. Wiplinger: Das Grundprinzip ist die Minimierung der Wärmeverluste:
Das Bau-Portfolio von Ing. Harry Wiplinger reicht vom Kleingartenhaus über Einfamilienhäuser in Passiv- und Niedrigenergiebauweise bis hin zu großflächigen Industrie- und Gewerbebauten. Als kompetenter Planer ist er auch im Katalog zur BaumeisterKreativ-Ausstellung der Wirtschaftskammer vertreten. Nähres unter www.harrythebuilder.com. Ing. Harry Wiplinger ist auch Mitglied der IG der Kaufleute Ober St. Veit.
Darauf hinzuweisen ist, dass die bessere Wärmedämmung auch für Kleingartenwohnhäuser (Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen, bebaute Fläche bis 50m²) gilt und diese statt einer Gesamtkubatur von 250m³ nunmehr 265m³ haben dürfen. Damit soll die verbesserte Wärmedämmung ermöglich werden, ohne an Innenraum zu verlieren. Was dies im Detail bedeutet, haben wir Herrn Baumeister Ing. Harry Wiplinger gefragt:
Blatt‘l: Was bedeutet die Techniknovelle für den Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, muss er jetzt nachrüsten?
Ing. Wiplinger: Nein, die Bestimmungen betreffen nur Neubauten und Zu- oder Umbauten, wenn sie mehr als 25% der Nutzfläche betreffen. Aber angesichts der hohen Energiekosten liegt es auf der Hand, möglichst alle Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.
Blatt‘l: Was ist dabei zu tun?
Ing. Wiplinger: Das Gebäude in Richtung „Passivhaus“ sanieren. Dazu gehören vor allem eine Wärmedämmfassade, gut dämmende Fenster, Optimierung des Heizsystems, Nutzung von Solarenergie und Wärmepumpen. Das Land Wien bietet hier eine Reihe von Förderungen.
Blatt‘l: Die Techniknovelle hat sich auch im Wiener Kleingartengesetz mit einer erhöhten Kubatur für Kleingartenwohnhäuser niedergeschlagen. Ist dies für Sie von Relevanz?
Ing. Wiplinger: Ja, sehr! Einerseits ist unsere Region reich an Kleingartenanlagen und andererseits sind Kleingartenhäuser und die Niedrigenergiebauweise zwei meiner bevorzugten Tätigkeitsbereiche. Bei den bestehenden Kleingartenwohnhäusern wurde angesichts der Flächen- und Kubaturbeschränkungen viel zu oft bei den Wänden gespart. Diese können nun großzügig bis zu einem Gesamtvolumen von maximal 265m³ nachgerüstet werden, auch dann, wenn Mindestabstände und Flächenbegrenzungen dadurch unter- bzw. überschritten werden!
Blatt‘l: Welche Leistungen bieten Sie in diesem Zusammenhang an?
Ing. Wiplinger: Ich betreue den Bauherrn vom Entwurf und Planung über die Angebotseinholung, den Vergleich der Angebote bis zur begleitenden Bauaufsicht. Zur Erleichterung der grundsätzlichen Entscheidungen ist natürlich ein kostenloses, erläuterndes Gespräche in meinem Büro von Vorteil. In der Bauausführung arbeite ich gerne mit lokalen Professionisten zusammen.
Blatt‘l: Können Sie die heutigen energetischen Anforderungen beim Bau eines Einfamilienhauses bzw. eines Kleingartenhauses kurz veranschaulichen?
Ing. Wiplinger: Das Grundprinzip ist die Minimierung der Wärmeverluste:
- Einfacher Baukörper, damit geringe Außenhülle
- Kontrollierte Wohnraumlüftung ist für die Rückgewinnung der Lüftungsverluste erforderlich, der Vorteil: erhebliche Reduktion von Staub und Pollen
- Fensterflächen, soweit möglich: Süden - große Fensterelemente, Ost-West - Fenstergröße wie notwendig, Norden: wenn möglich keine Öffnungen oder minimale Größe
- Fenster mit einem niedrigen U-Wert bis 0,8 W/m2K und die Anschlüsse luftdicht verkleben
- und natürlich die Dämmung der Außenwände bis 30 cm und Kellerdecke, Dach von 35 bis 40 cm, die Gebäudehülle möglichst nicht durchdringen.
Das Bau-Portfolio von Ing. Harry Wiplinger reicht vom Kleingartenhaus über Einfamilienhäuser in Passiv- und Niedrigenergiebauweise bis hin zu großflächigen Industrie- und Gewerbebauten. Als kompetenter Planer ist er auch im Katalog zur BaumeisterKreativ-Ausstellung der Wirtschaftskammer vertreten. Nähres unter www.harrythebuilder.com. Ing. Harry Wiplinger ist auch Mitglied der IG der Kaufleute Ober St. Veit.