Grenzbeschreibungen

in den Protokollen des Franziszeischen Katasters 1819

Anmerkungen sind grün. Alle Übertragungen sind ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Vorbemerkung zur Nummerierung der Grenzsteine: Es ist eine Herausforderung, zwei- und mehrseitig beschriftete Grenzsteine, die noch dazu von mehreren Grenzbeschreibungen erfasst werden, konsistent zu nummerieren. Da diese Darstellung auf den Protokollen zum Franziszeischen Kataster 1819 basiert, wurden die darin erfassten Grenzsteine in der Reihenfolge ihrer Nennung in den jeweiligen Grenzbeschreibungen nummeriert, mit folgenden vorangestellten Buchstaben:

  • IW für den Wald der Herrschaft Inzersdorf
  • HDW für den Hütteldorfer Wald
  • SW für den Schottenwald
  • VW für den Vösendorfer Wald
  • HM für den Wald der Herrschaft Mauer
  • GM für den Wald der Gemeinde Mauer
  • GK für den Wald der Gemeinde Kalksburg
  • Die Beschreibung der Tiergartenmauer nennt auch viele topografische Merkmale und wurde von der Nummerierung ausgenommen.

Dies gerät zwangsläufig mit den anderen Zählsystemen in Konflikt, vor allem zu der 1968 und 1986 erfolgte Listung durch die Forstverwaltung Lainz, die zur Basis für weitere Forschungen und Veröffentlichungen im Internet wurde, aber auch zu den wiederkehrenden Nummerierungen auf den Steinen selbst. Um dies einigermaßen übersichtlich zu erhalten, wurden die korrespondierenden Nummern der sich überschneidenden Grenzbeschreibungen und diejenigen der Forstverwaltung (letztere mit „LTG Nr. ...“) dazugeschrieben. 

Die Grenzen des Tiergartens entlang der Mauer

„Grenzbeschreibung von dem ganzen Umfang des k.k. Thirgarten längst dessen Einschließungsmauer von außen“

Angefangen wurde auf der nördlichen Seite bei jenem Punkt an der Thirgartenmauer auf der sogenannten Pulverstampfwiese, bei welcher die Grenzen von der landsfürstlichen Pfarr Hütteldorf und von den k.k. vereinigten Oberstjägermeister und n. ö. Waldamt mit jenen vom Gute Auhof zusammentreffen. Von diesem Punkt geht die Mauer nächst dem rechten Wienflussufer ostsüdlich abwärts am Saume der sogenannten der sogenannten Pulverstampfwiese gegen den Auhof über den Rothwassergraben bis an das obere Eck der Auhofer Obstgärten, dann wendet sich die Mauer links zwischen den Auhofer Obstgärten und Auhofer Wiese, weiter der Grünauer- und Alleewiese abwärts bis an Fuß des sogenannten Nikolaiberg, dann geht die Mauer links  um den Fuß des Nikolaiberg bis zu einem zwischen der Mauer und rechten Ufer des Wienflusses auf einen kleinen Hügel stehenden alten Markstein ohne Zeichen, bey welchem bei welchem die Grenzen von der Herrschaft Haking, und der Gemeinde Hütteldorf mit jener des Dominikalgutes Auhof zusammentreffen. Von hier wendet sich die Mauer rechts um den Fuße des Nikolai- und Hagenberg etwas aufwärts bis zu einem Stein am Eck der Mauer mit Nr. 10. bezeichnet, bei welchem die Herrschaft Haking und Gemeinde St. Veit an die Thirgartenmauer mit ihren Wißgründen zusammen angrenzen.

Von diesem Stein wendet sich die Mauer rechts aufwärts über den Fuß des Hagenbergs, der Baderböden in mehreren aus- und einschwingenden Winkeln zum Rand des sogenannten Neuwald bis zu einem Stein mit Zeichen G.S.V. (Gemeinde St. Veit) auf einer und G.L. (Gemeinde Lainz) auf der anderen Seite.

Hier wendet sich die Grenze der Gemeinde St. Veit und die der Lainzer nimmt ihren Anfang.

Von diesem Stein der Thirgartenmauer nach abwärts bis zu einem Stein, welcher von dem sogenannten Streuthürl abwärts bei sechs Klafter entfernt steht, auf welchem die Zeichen G.L. auf einer, auf der anderen Seite aber G.S. 1818 (Gemeinde Speising) sichtbar sind.

Zwischen diesen zwei Steinen liegt bloß die Lainzer Viehweid.

Von dem letzt besagten Stein läuft dann die Grenze für die Gemeinde Speising an der Thirgartenmauer bis zu dem Lainzer Hauptthor in gerader Richtung, von da aus etwas links schief abwärts bis zu den sogenannten Lainzgraben zu einem Stein mit den Zeichen G.S. auf einer und auf der anderen Seite nur die Jahreszahl 1818 ersichtlich, hier hört die Speisinger Grenze auf, und die der Herrschaft Mauer nimmt ihren Anfang.

Zwischen dem Anfang und dem Ende der Speisinger Grenze liegen die genannten Speisinger Neusatz an der Thirgartenmauer, die theils aus Weingärten, und theils aus Äcker, und Wiesen bestehen.

Von dem Lainzer Graben welcher zwischen den Lainzer und neuen Thor liegt, fängt die Grenze der Herrschaft Mauer an, und geht der Thirgartenmauer nach neben der Straße in gerader Richtung, dann von dem Leitenek rechts aufwärts weiter der Thirgartenmauer nach bis zu dem vierekigten Stein mit den noch kennbaren Zeichen G.M. (Gemeinde Mauer) auf einer, auf der zweiten G.M. Nr. 18, auf der dritten IHS. C.V. (für den ehemals jesuitischen Besitz) und auf der vierten IHS. C.V. 1692. Dieser Stein aber steh im Thirgarten zwei Klafter von der Thirgartenmauer entfernt, und scheidet die Grenze von der Herrschaft und Gemeinde Mauer. Siehe dazu auch die Grenzbeschreibung zur Gemeinde Mauer, GM-01.

Von diesem Stein auswärts der erwähnten Mauer fängt die Grenze der Gemeinde Mauer an, und geht der Thirgartenmauer nach aufwärts unweit des Fasselberg wieder abwärts um des Thirartenmauerek zu einem Wassergraben, von welchem in gerader Richtung über die Mauer der mit G.M. Nr. 5 auf einer, und IHS.C.V. 1692 auf der anderen Seite bezeichnete Stein steht. Dieser Stein ist auch in der Grenzbeschreibung zum Wald der Gemeinde Mauer unter GM-15 erfasst). Von dem vorher besagten Leitenek liegen an der Thirgartenmauer aufwärts die sogenannten Ried Leiten-Weingärten, welche vor den drei Marksteinthor enden, und von diesem sich ein Wald bis an dem Grenzwassergraben hinabzieht.

Bey diesem Graben, und letzt besagten Stein endet die Grenze der Gemeinde Mauer, und die der Gemeinde Kalsburg nimmt ihren Anfang.

Die Kalsburger Gemeinde aber grenzt von außer der Thirgartenmauer nach mit keinen Besitzungen, sondern ihre Grenze geht bloß den Gitterbachgaben nach zur Waldgrenze im Thirgarten dem Schlossergaßlgraben zu mit der Gemeinde Mauer. An erstem Wassergraben stehen zwar auf dann fremden Wiesen ungefähr 30 Klafter von der Thirgartenmauer drei Steine in kleinen Entfernungen unweit des Kaiserzipfthors, mit den gleichen Zeichen HM 1676 auf einer und LI 1676 (Leopold I.? im Bindenschild) auf der anderen Seite. Von da aus aufwärts stoßen an die Thirgartenmauer Wiesen, die theils Rodauner, Kalxpurger, und von Mauer Eigenthümern gehören.bis an die Jägerflekwiese des R....Thürl. Von hieraus nehmen die Wiesen der Gemeinde Laab ihren Anfang, und gehen um das Thirgartenmauerek bis an den sogenannten Diebsgraben hin, hier liegt ein kleiner k. k. Waldtheil, an welchen die Jos. Klokische Wiese anstößt., da läuft der Diebsgraben an der Mauer fort bis zu einem Markstein M 1720 Nr. 6 auf einer, auf der anderen Seite C (bekrönt), wo ein Waldtheil  der sogenannten Hohe Mais der Herrschaft Laab dazu kömt. Von hier fängt wieder die sogenannte Dianawiese an, und diese läuft der Mauer nach bis an den k. k. Dachsgeschleifberg, welcher wieder bis an das Dreihufeisenthürl fortgeht, wo der Berg Eibengraben dazustößt.

Von hier geht der Eibenraben aufwärts links an der Mauer bis an den Bergrücken des Glasgraben, wo an selben lauter k. k. Waldungen anstoßen. Von da abwärts bis zu der Wiese des Hüteldorfer Bräumeister und andern Wiesen zum rothen Wassergraben, welcher den Kaiserzipf vom Glasgraben theilt, von da etwas aufwärts  mehreren Wiesen an der Mauer nach bis zu der anstoßenden der Weidlingauer Gemeinde gehörigen Kaiserzipfhutweide, welche bis zu dem Stein Nr. 631 mit dem Zeichen B ♁ S 1677 auf einer, auf der anderen mit G.W. gezeichnet, fortlauft.

Bey diesem Stein stoßt der Bürgerspitalwald an, welcher bis zu dem Stein mit B ♁ S auf einer, auf der andern Seite m it L (im Bindenschild) 607 Anno 1677 geht.

Von da läuft wieder der gelbe k. k.  Berg der Thirgartenmauer nach ebenfort bis zu dem abgebrochenen Stein Nr. 602 L (im Bindenschild) 1677 auf einer, auf der andern Seite C. W.

Allhier fängt der Mühlberg an, welcher der Herrschaft Hadersdorf gehört, und geht der Mauer nach bis an das Weidlingauer Thürl, allwo die Fürst Ditrichsteinische Mauer hinzu kömt, welche für den k. k. Thirgarten die äußere Grenze bildet, hier an der Mauer gerade abwärts liegen die Weidlingauer Krautgärten sodann mehrere Wiesen und Äcker bis zu der landesfürst. Pfarr Hütteldorf angehörigen Pulverstampfwiese, und von hier zu jenem Punkt, bei welchem der Anfang gemacht wurde.

Der Inzersdorfer Wald

Im Inzersdorfer Wald ist der dichteste Bestand an historischen Grenzsteinen erhalten und ihre Deutung manchmal schwierig. Die Abschrift wurde um relevante Pläne und Fotografien ergänzt und enthält Links zur Grenzstein-Datenbank. Ergänzende Anmerkungen sind grün.

„Grenzbeschreibung des in den k.k. Tiergarten der Löbl. Herrschaft Inzersdorf angehörigen Waldbestand“

Bei den 1819 erfolgten Grenzbegehungen innerhalb des Lainzer Tiergartens wurden keine Steine gesetzt, sondern nur die ausreichend vorhandenen, meist auf frühere Waldbesitzer oder frühere Ausmarkungen zurückgehenden Steine aufgenommen. Nur im Rahmen der Begehung des Inzersdorfer Waldes wurden auch Grenzsteine gesetzt, dabei handelte es sich jedoch durchgehend um wiederverwerte Steine mit dem Zeichen TS für den Gutshof Steinhof, einer eigenen Herrschaft innerhalb von Inzersdorf. Der Begehung entsprechend wurden die Steine in der folgenden Beschreibung mit IW für Inzersdorfer Wald plus einer fortlaufenden Zahl nummeriert. Diese Grenzmarkierung wurde wenige Jahrzehnte später, im Jahr 1863, durch neue Steine mit den Zeichen H.I. für Herrschaft Inzersdorf samt einer römischen Nummerierung von I bis XXXI ersetzt bzw. ergänzt. Die älteren vorhandenen Marksteine vor allem an der Grenze zum heutigen Erlaaer Wald wurde belassen und die mit H.I. beschrifteten Steine daneben gesetzt. Daher haben zahlreiche Nummern in der Systematik der Forstverwaltung die Positionen a und b. Der folgende Planausschnitt zeigt diese den Inzersdorfer Wald umgebenden Grenzsteine mit dieser Nummerierung der Forstverwaltung Lainz aus dem Jahr 1968 (zum Vergrößern anklicken).

Inzersdorfer Wald im Lainzer Tiergarten. Ausschnitt aus dem Plan der Forstverwaltung Lainz mit den eingezeichneten Grenzsteinen nach deren Systematik (LTG Nr.), Stand 1986 © Forstverwaltung Lainz
<p><b>Inzersdorfer Wald im Lainzer Tiergarten</b></p><p>Ausschnitt aus dem Plan der Forstverwaltung Lainz mit den eingezeichneten Grenzsteinen nach deren Systematik (LTG Nr.), Stand 1986</p><p><i>&copy; Forstverwaltung Lainz</i></p>
Inzersdorfer Wald, etc. Ausschnitt aus dem Franziszeischen Katasterplan 1819 © Archiv 1133.at
<p><b>Inzersdorfer Wald, etc</b></p><p>Ausschnitt aus dem Franziszeischen Katasterplan 1819</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-01: (Die Grenzbeschreibung) nimmt ihren Anfang bei dem 15 Schritt vom Dreimarksteintor entfernt stehenden alten Markstein, bei welchem die Grenze von der Gemeinde Mauer und von der Löbl. Herrschaft Erlaa mit jener der Herrschaft Inzersdorf zusammentreffen.

Die Aufschrift dieses alten, also bereits bestehenden Steines wird hier nicht genannt. Offensichtlich handelt es sich um den größeren der liegenden und nicht mehr sichtbaren Steine (LTG Nr. 58 a) mit der Aufschrift „Convict SB “ = Convict Sankt Barbara (ohne Abgabe zur den anderen Seiten). Dem wurde rd. 44 Jahre nach dieser Begehung ein kleinerer Stein mit der Aufschrift „HI 1863 I“ (LTG Nr. 58 b) hinzugefügt. Diese kleineren Steine sind meist schlechter erhalten als die alten und nicht mehr zur Gänze sichtbar. In weiterer Folge wird auf diese nachträglich gesetzten und immer gleich beschrifteten (HI 1863 plus Nummer I bis XXXI) in der der LTG-Systematik mit b nummerierten Steine nicht mehr eingegangen.

IW-02 = GM-09: Von diesem Stein in gerader Linie etwas abwärts zu einem rechts am Fahrtweg vom drei Marksteintor stehenden alten Stein (LTG-Nr. 59) mit dem Zeichen G.M. (Gemeinde Mauer) Nr. 11 auf einer und TS 1692 (für den Gutshof Steinhof, als eigene Herrschaft zu Inzersdorf gehörig) auf der andern (dem Inzersdorfer Wald zugewandten) Seite bezeichnet.

<p><b>Grenzstein IW-02 (LTG Nr. 59)</b></p><p>Dem Inzersdorferwald zugewandte Seite. fotografiert am 5. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-03 = GM-08: Von hier etwas rechts aufwärts in gerader Linie zu einem Stein (LTG Nr. 60) mit den Zeichen G.M. 1781 Nr. 12 auf einer, auf der anderen mit TS 1692.

<p><b>Grenzstein IW-03 (LTG Nr. 60)</b></p><p>Gesamtansicht der Grenzsteine (inkl. linker Stein der Herrschaft Inzersdorf aus 1863) auf dem vom Dreimarksteintürl kommenden Forstweg. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-03 (LTG Nr. 60), dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seiten</b></p><p>Der linke Stein zeigt das bereits sehr verwitterte H.I. der Herrschaft Inzersdorf, der rechte (IW-03) den bei der Begehung 1819 belassenen Stein aus dem Jahr 1692 mit dem übereinandergelegten Zeichen TS. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-04: Von hier rechts aufwärts in gerader Linie zu einem Stein (LTG Nr. 61) mit G.M. Nr. 13 auf einer, auf der anderen Seite mit TS 1692 bezeichnet.

IW-05: Dann weiter in nehmlicher Richtung etwas aufwärts, dann wieder abwärts zu einem Markstein (LTG Nr. 62), welcher mit G.M. 1781 Nr. 14 auf einer, auf der anderen mit S.V. (St. Veit) 1692 bezeichnet ist. Hier treffen die Grenzen von den waldämtlichen eingelösten St. Veiter Lüssen, und von der Gemeinde Mauer mit jener der Herrschaft Inzersdorf zusammen.

<p><b>Grenzstein IW-05 (LTG Nr. 63)</b></p><p>Gesamtansicht mit den Grenzsteinen vom Forstweg hinunter. Links der versunkene Stein der Herrschaft Inzersdorf Nr. V aus 1863 und rechts derjenige der Herrschaft Mauer aus dem Jahr 1781. Auf der anderen Seite trägt er das St. Veiter Zeichen aus dem Jahr 1692. Fotografiert am 8. Dezember 2022. </p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-05 (LTG Nr. 63)</b></p><p>Mit der Bezeichnung GM 1781 Nr. 14</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-05 (LTG Nr. 63)</b></p><p>Mit der Bezeichnung SV 1692 für die Herrschaft St. Veit an der Wien. Fotografiert am 8. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-05 (LTG Nr. 63)</b></p><p>Gesamtansicht der Grenzsteine Nr. 63 mit dem St. Veiter Stein links und den weitgehend versunkenen Stein Nr. V der Herrschaft Inzersdorf aus dem Jahr 1863. Fotografiert am 8. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-06: Von diesem Stein wendet sich die Grenze links in gerader Linie etwas abwärts bis zu einem mitten im Gehölz abgebrochen stehenden alten Markstein ganz ohne Zeichen.

IW-07: Von hier weiter in selber Richtung und Linie etwas abwärts abermals zu einem im Gehölz stehenden alten abgebrochenen Markstein ohne Zeichen.

IW-08: Von diesem Markstein abwärts zu einem nun zu setzenden Stein mit dem Zeichen S.T.

IW-09: Hier wendet sich die Grenze links abwärts zu einem alten Markstein mit unkenntlichem Zeichen, worauf noch die Jahreszahl 1588 ersichtlich ist.

IW-10: Von diesem Stein etwas links in gerader Linie abwärts abermalen  zu einem Stein, der nun zu setzen ist, mit dem Zeichen S.T.

IW-11: Dann weiter abwärts etwas rechts in gerader Linie wieder zu einem nun zu setzenden Stein mit dem Zeichen S.T.

Diese Grenzlinie vom dreiseitigen Stein an der Grenze zur Gemeinde Mauer hinunter bis zum Saum der Stockwiese (wohl zum ehemaligen St. Veiter Wald bzw. der St. Veiter Lüssen) wurde im Rahmen der Begehung erneuert. Die sechs zeichenlosen bzw, neu gesetzten alten Steine (TS) wurden 1863, entfernt und durch Steine mit dem Zeichen H.I. 1863 Nr. VI bis XIII (XIV?) der Herrschaft Inzersdorf ersetzt. Da mit den Steinen bloß die Grenzen des Inzersdorfer Waldes zu zeigen waren, nicht aber die zum landesfürstlichen Wald gewordene benachbarte Seite (früher St. Veiter Lüssen, heute Augustiner Wald), war an dieser Linie nur ein einseitig bezeichneter Stein erforderlich.

<p><b>LTG Grenzstein Nr. 79</b></p><p>Mit der dem Inzersdorfer Wald zugewandten Aufschrift H.I. 1863 XIII. Die andere Seite ist unbeschriftet. Als Beispiel für die Grenzsteine der Herrschaft Inzersdorf, die 1863 die Steine aus der Begehung 1819 an der Seite zum ehemaligen St. Veiter Wald bzw. heutigen Augustiner Wald ersetzt haben. Fotografiert am 8. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-12: Von da wieder weiter etwas rechts abwärts zu einem am Stockwiesensaum stehenden alten Markstein mit der noch erkenntlichen Jahreszahl 1556.

IW-13: Von diesem Stein wendet sich die Grenze links dem jägerämtlichen Stockwiesensaum auf einem alten dreiseitigen Markstein TS auf einer (der dem Inzersdorfer Wald zugewandten), auf der anderen (der Stockwiese zugwandtenIHS. C.V. 1704, auf der dritten (dem Erlaaer Wald zugewandten) Seite Convict S.B. Bei diesem Stein treffen die Grenzen von der jägerämtlichen Stockwiese und von der Herrschaft Erlaa mit jener der Herrschaft Inzersdorf zusammen. Neben dem alten dreiseitigen Grenzstein steht auch der unscheinbare neuere mit dem Zeichen HI für Herrschaft Inzersdorf. Auf der anderen Seite trägt dieser kein Zeichen. In der Nummerierung der Forstverwaltung tragen die Steine die Nummer 45 a und b.

Grenzstein IW-13 (LTG Nr. 45). Die der Stockwiese zugewandte Seite des dreieckigen Grenzsteines, fotografiert am 5. Dezember 2022. Sie zeigt die Inschrift „IHS“ für Jesus, die von den Jesuiten als Symbol ihres Ordens verwendet wird, CV für „Collegium Viennense“ und die Jahreszahl 1704. In der oben gezeigte Karte von Johann Jakob Marioni aus dem Jahr 1726, in der die Stelle dieses Grenzsteins grün markiert ist, begrenzen der Stockwiesensaum und der anschließende Gütenbach eine den Jesuiten zugeordnete Fläche. Diese Marioni-Karte weist auch auf eine weitere Besonderheit dieser Grenze und dieses Grenzsteines hin: Hier verläuft auch die Landgerichtsgrenze zwischen der Gerichtsbarkeit des Waldamtes und derjenigen der östlich anschließenden Landgerichte zum Beispiel desjenigen der Herrschaft St. Veit. Diese Landgerichtsgrenze begleitet auch noch die weitere in der Folge betrachtete Grenze zwischen dem Inzersdorfer- und dem Erlaaer Wald. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein IW-13 (LTG Nr. 45)</b></p><p>Die der Stockwiese zugewandte Seite des dreieckigen Grenzsteines, fotografiert am 5. Dezember 2022. Sie zeigt die Inschrift „IHS“ für Jesus, die von den Jesuiten als Symbol ihres Ordens verwendet wird, CV für „Collegium Viennense“ und die Jahreszahl 1704. In der oben gezeigte Karte von Johann Jakob Marioni aus dem Jahr 1726, in der die Stelle dieses Grenzsteins grün markiert ist, begrenzen der Stockwiesensaum und der anschließende Gütenbach eine den Jesuiten zugeordnete Fläche. Diese Marioni-Karte weist auch auf eine weitere Besonderheit dieser Grenze und dieses Grenzsteines hin: Hier verläuft auch die Landgerichtsgrenze zwischen der Gerichtsbarkeit des Waldamtes und derjenigen der östlich anschließenden Landgerichte zum Beispiel desjenigen der Herrschaft St. Veit. Diese Landgerichtsgrenze begleitet auch noch die weitere in der Folge betrachtete Grenze zwischen dem Inzersdorfer- und dem Erlaaer Wald. </p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-13 (LTG Nr. 45)</b></p><p>Die dem Inzersdorferwald zugewandte Seite des dreieckigen Genzsteines, fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-13 (LTG Nr. 45)</b></p><p>Die dem Waldbestand des Convictes St. Barbara zugewandte Seite des dreieckigen Steines, fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>LTG Grenzstein Nr. 45</b></p><p>Neben dem alten dreiseitigen Grenzstein steht auch der unscheinbare neuere mit dem Zeichen HI für Herrschaft Inzersdorf. Dieser trägt auf der anderen Seite kein Zeichen.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-14: Von diesem dreieckigen Stein links aufwärts zu einem Stein mit dem Zeichen S.B. (wohl ebenfalls für das Convict St. Barbara) auf einer und auf der anderen mit der noch kennbaren Jahreszahl 1588 bezeichnet (LTG Nr. 47, neben ihm steht seit 1863 der Stein mit dem Zeichen der Herrschaft Inzersdorf auf der dem Inzersdorfer Wald zugewandten Seite.

<p><b>Grenzstein IW-14 (LTG Nr. 47), dem Erlaaer Wald zugewandte Seiten</b></p><p>Der Größere zeigt die Buchstaben „S B“ wohl ebenfalls für das Convict St. Barbara.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-14 (LTG Nr. 47), dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seiten</b></p><p>Er steht rechts neben dem jüngeren Stein der Herrschaft Inzersdorf aus 1863. Er soll die Jahreszahl 1588 tragen und darunter möglicherweise eine Wolfsangel mit einem doppelten „W“ darunter (SB steht auf der anderen Seite). Siehe dazu Näheres beim Grenzstein IW-22. Fotografiert am 5. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

SW-15: Weiter in nämlicher Richtung zu einem Stein mit dem Zeichen Convict S.B. 1692 auf einer, auf der anderen TS (LTG Nr. 48 a).

<p><b>Grenzstein IW-15 (LTG Nr. 48), Gesamtansicht</b></p><p>Fotografiert am 5. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-15 (LTG Nr. 48 a)</b></p><p>Die dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seiten zeigen das gewohnte TS. Daneben der vermutlich 17. Stein der 1863 gesetzten Steine der Herrschaft Inzersdorf.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-15 (LTG Nr. 48)</b></p><p>Auf der dem Erlaaer Wald zugewandten Seite Convic S:B: mit der Jahreszahl 1692. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

SW-16: Von diesem Stein etwas rechts aufwärts wieder zu einem nun zu setzenden Stein mit Zeichen TS auf einer, und auf der anderen Seite mit dem Zeichen H.E. (Herrschaft Erlaa. Die fortlaufende Linie führt zu den Steinen LTG 49 a und b, allerdings trägt der große Sein a auf der dem Erlaaer Wald zugewandten Seite nicht das Zeichen H.E. sondern das gewohnte Convict S.B.

<p><b>Grenzstein IW-16 (LTG Nr. 49)</b></p><p>Gesamtansicht, fotografiert am 5. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-16 (LTG Nr. 49 a)</b></p><p>Die dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seite des Grenzsteines zeigt eine jüngere und anders ausgeführte Version des hier oft anzutreffenden Zeichens „TS“ mit der Jahreszahl 1827, also einem späteren als dem Begehungsjahr 1819. Damit erhebt sich die Frage, warum der 1819 gesetzte mit SB / HE (Herrschaft Erlaa) durch diesen ersetzt wurde. Der nebenstehende weitgehend versunkene Stein ist vermutlich der 1863 gesetzte Inzersdorfer Stein. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-16 (LTG Nr. 49)</b></p><p>Die dem Erlaaer Wald zugewandte Seite zeigt diesmal das komplette „CONVICT“ S.B., dem Konvent Sankt Barbara zugesprochen. Laut Wien-Wiki ist die genaue Zuschreibung nicht gesichert. Vermutlich handelt es sich um das Barbarastift (1, Postgasse 8) samt Barbarakapelle, welches anstelle eines Studenheims 1654 durch die Jesuiten errichtet wurde.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-17: Bei diesem Stein wendet sich die Grenze etwas auf- und dann abwärts in gerader Linie zu dem Stein mit Zeichen Convict. S.B. auf einer, auf der anderen Seite mit TS gezeichnet. (LTG Nr. 50 a)

<p><b>Grenzstein IW-17 (LTG Nr. 50), Gesamtansicht</b></p><p>Fotografiert am 5. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-17 (LTG Nr. 50), Gesamtansicht</b></p><p>Mit der dem Inzersdorfer Wald zugewandten Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-17 (LTG Nr. 50)</b></p><p>Mit der dem Erlaaer Wald zugewandten Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-18: Weiter etwas rechts in gerader Linie zu einem Stein mit dem Zeichen Convict 1692 auf einer, auf der anderen TS. (LTG Nr. 51 a)

<p><b>Grenzstein IW-18 (LTG Nr. 51)</b></p><p>Der jüngere Stein aus 1863 mit dem Zeichen H.I. überragt den weit eingesunkenen Stein IW-18.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-19: Etwas links in gerader Linie zu einem alten beschädigten Stein, worauf auf einer Seite S.B. auf der anderen W.... (LTG Nr. 52)

<p><b>Grenzstein IW-19 (LTG Nr. 52)</b></p><p>Dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-19 (LTG Nr. 52)</b></p><p>Dem Erlaaer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-20: In gerader Linie etwas links zu einem Stein mit Zeichen Convict S.B. 1692 auf einer, und TS auf der anderen Seite. Dieser Stein ist nur mehr fragmentiert vorhanden. Gut sichtbar ist nur mehr der 1863 gesetzte Stein mit dem Zeichen H.I. für Herrschaft Inzersdorf. (LTG Nr. 53)

<p><b>Grenzstein IW-20 (LTG Nr. 53)</b></p><p>Der ursprünglich gesetzte Grenzstein ist nur mehr fragmentiert vorhanden. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-21: Etwas rechts aufwärts zu einem alten Markstein mit den noch kennbaren Zeichen S.B. auf einer, auf der anderen W. Heute vermutlich Grenzstein 54 a, jedoch anderes dem Inzersdorfer Wald zugewandtes Zeichen (TS statt W).

<p><b>Grenzstein IW-21 (LTG Nr. 54)</b></p><p>Die dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Grenzstein IW-21 (LTG Nr. 54)</b></p><p>Die dem Erlaaer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 5. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

IW-22: Weiter etwas links aufwärts zu einem alten abgebrochenen Markstein, worauf noch die Zeichen S.B. auf einer, auf der anderen Seite W ersichtlich sind. (Vermutlich die Grenzsteine 55)

Grenzstein IW-22 (LTG Nr. 55). Die dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seite. Der oben abgebrochene Stein IW-22 (rechts im Foto) zeigt noch schön den Haken (Wolfsangel?) mit dem darunterliegenden doppelten W. Der oben abgebrochene Teil dürfte die Jahreszahl 1588 getragen haben. Das üblicherweise den Nebenstein zierende Zeichen H.I. ist offensichtlich abgeschlagen. Fotografiert am 8. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein IW-22 (LTG Nr. 55)</b></p><p>Die dem Inzersdorfer Wald zugewandte Seite. Der oben abgebrochene Stein IW-22 (rechts im Foto) zeigt noch schön den Haken (Wolfsangel?) mit dem darunterliegenden doppelten W. Der oben abgebrochene Teil dürfte die Jahreszahl 1588 getragen haben. Das üblicherweise den Nebenstein zierende Zeichen H.I. ist offensichtlich abgeschlagen. Fotografiert am 8. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein IW-22 (LTG Nr. 55). Die dem Erlaaer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 8. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein IW-22 (LTG Nr. 55)</b></p><p>Die dem Erlaaer Wald zugewandte Seite. Fotografiert am 8. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Das unter der weggebrochenen Jahreszahl angebrachte Zeichen (vermutlich eben eine Wolfsangel)  findet sich auch im Waldbuch 1572 als Baummarkierung des Vicin (=Fizin) an der Grenze des Schweizerhofwaldes (= Inzersdorfer Wald im Lainzer Tiergarten) mit dem Dorotheerwald. Diesem Grenzstein wird allerdings die Jahreszahl 1588 zugeordnet. Zu dieser Zeit war der Wald bereits im Eigentum des Wolf Stubenvoll. Möglicherweise ist die Jahreszahl erst später angebracht worden. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass der Stein 1588 gesetzt wurde, das Hoheitszeichen aber dem Schweizerhof zugehörig war und deshalb übernommen wurde. (Einschätzung von Frau Dr. Knapp).

IW-23: Weiter etwas links in gerader Linie aufwärts zu jenem Stein, bei welchem der Anfang gemacht worden ist. Der im Plan der Forstverwaltung auf dieser Linie noch eingezeichnete Stein Nr. 56 stammt trägt das Zeichen H.I. 1683 XXXI und stammt nicht von dieser Begehung. Er ist wohl der letzte Stein der im Jahr 1863 neuerlich gekennzeichneten Grenze des Inzersdorfer Waldes.

Der Hütteldorfer Wald

„Grenzbeschreibung zwischen dem k.k. vereinigten Oberstjägermeister und n.ö. Waldamt, und der landesfürstl. Pfarr Hiteldorf ihres eigentümlichen Waldbestandes in dem k.k. Tiergarten“

HDW-01 bis 03: Der Anfang wurde gemacht bei der Brücke auf den neuen ... nächst den Mautthor über den Graben zwischen den Hagen- und Nikolaiberg bei jenem Punkt, wo die Grenzen von dem Dominikalgut Auhof, und von der deutschen Ordensherrschaft Haking mit jener der landesfürstl. Pfarr Hüteldorf zusammentreffen, und wo bei 6 Klafter rechts aufwärts an gedachten ...   zwei alte Marksteine, einer mit dem Zeichen H 1667 Nr. 7, der andere aber mit unkennbaren Zeichen und der Jahreszahl 1564 beisammen stehen.

HDW-04: Von diesen Steinen geht die Grenze einen alten Fahrtweg nach etwas rechts zu einem alten Markstein ohne Zeichen links dieses Wegs stehend.

HDW-05: Von diesem Stein in ähnlicher Richtung und gerader Linie bis an die Tiergartenmauer, sodann rechts bei 533 Schritt der Tierartenmauer nach abwärts in der Richtung gegen Hacking bis zu einem Stein mit P.H. bezeichnet, welcher bei drei Klafter zwei 2 Schuh rechts der Mauer am Gehölze stehend.

HDW-06: Von letztem Mauerpunkt wendet sich die Grenze rechts in gerader Linie etwas aufwärts bis zu einem an einem alten Fahrtweg tief im Boden stehenden alten Markstein mit den noch kennbaren Zeichen HS 1667 bezeichnet.

HDW-07: Bei diesem Markstein treffen die Grenzen von dem k.k. Waldamt der sogenannten Nikolaibergwiese, und die Waldgrenze von der deutschen Ordensherrschaft Hacking mit jener der landesfürstl. Pfarr Hiteldorf zusammen.

HDW-08: Von diesem Stein geht die Grenze in gerader Linie über den sogenannten Nikolaiberg aufwärts zu einem Stein auf einer Seite mit H.H., auf der anderen H.P. bezeichnet.

HDW-09: Von diesem Stein in der nemlichen Richtung abwärts einen kleinem kleinen Graben nach bis zu einem mit Nr. 5 bezeichnete Markstein.

HDW-10: Von diesem Stein dem Wasserlauf nach in den Graben zwischen dem Nikolai- und Hagenberg bis zu jener Brücke, wo der Anfang gemacht wurde.

Der Schottenwald

Anmerkungen in Grün. Die Nummerierung der Grenzsteine mit SW für Schottenwald wurde hinzugefügt.

Von den Grenzsteinen um den Schottenwald sind nur mehr drei auffindbar. Dem Schottenwald zugewandt sind die Buchstaben IHS für Jesus, als Zeichen des Jesuitenordens. Der Schottenwald war früher ein Jesuitenwald.

Ein wenig Besitzgeschichte (aus einer Chronik Dr. Wilhelm Twerdys zu St. Veit):
1697: Eine „Verrainung, eine Versteinerung“ des Jesuitenwaldes in St. Veit findet statt, unterer Anrainer war St. Jacob. Grenzen gibt es mit den Hölzern von St. Dorothea, der Herrschaft Vösendorf, der Herrschaft St. Veit und des Bistums Wien. Die Vermarkung geschieht mit dem Vorbehalt, dass die zu des „Becken und Gastgeb zu Speising“ vorhandenen 2 Hauswiesen nicht inbegriffen wären. (1697. 9. September, NE, UW 1 et 24).
1776: Es findet eine Licitation der ehemaligen Jesuitenwälder zu St. Veit und zu Hütteldorf statt. Der Erlös, 7400 fl, wird zu Händen der k.k. Milden-Stiftungskommission eingezahlt. Der Kaufbrief wird erst 1777 erstellt (1776. 13. September et 1777. 1. März, NE, UW 1 et UW 24).
1777: Die k.k. Wirtschaftsdirektion unter Direktor August Holzmeister verkauft laut Hofkonsens vom 21. Hornung 1777 138 1/4 Joch Wald, worin 11 51 2/8 Wiesen, die Rohrwiesen inbegriffen sind, den Wald, genannt der Jesuiten Wald des Akademischen Kollegs, an Abt Benno von den Schotten. Im Mai wird der Vertrag durch Ignatz Castelli, k.k. Resident der n.ö. Jesuitengüter bestätigt (1777. 24. Mai, NE, UW 1).

SW-01: Den Anfang macht ein dreieckiger Markstein nahe an dem Rohrwiesen Jägerhaus mit dem Zeichen C.V. IHS 1697.

SW-02: Von da in gerader Linie etwas aufwärts bis zu einem alten etwas schief abgebrochenen Markstein am rechten Ufer eines kleinen Wassergrabens

SW-03: In gleicher Richtung aufwärts in der Mitte dieses kleinen Wassergrabens bei 140 Schritt, von da links über einen alten Fahrtweg zu einen dreieckigen Stein mit C.V. IHS 1697 auf einer und P.S.V. auf der zweiten und  + 1697 (Bistum Wien) auf der dritten Seite.

SW-04: Von da rechts aufwärts bis zu einem rechts am alten Fahrtweg stehenden Stein mit den Zeichen C.V. IHS auf einer, und P.S.V. auf der anderen Seite bezeichnet.

SW-05: Weiter in gleicher Richtung und gerader Linie aufwärts zu einem an der linken Seite hart an dem alten Fahrtweg stehenden Stein mit den Zeichen C.V. IHS 1697 auf der einen, und P.S.V. auf der anderen Seite. In unmittelbarer Nähe steht heute ein Revier- und Jagdgrenzen markierender Grenzstein LTG Nr. 14 mit dem Zeichen Nr. 11 H (Revier Hütteldorf) zum Schottenwald und und L (Lainzer Revier) zur anderen Seite.

SW-06: Weiter in gleicher Richtung und Linie aufwärts an dem Wiesensaum bis zu dem Stein rechts im Rennweg  am Gehölze mit die Zeichen C.V. IHS 1697 auf einer, und P.S.V. auf der anderen Seite.

SW-07: Ferner in gleicher Richtung und Linie etwas links aufwärts zu einem links am Rennweg stehenden dreieckigen Markstein mit den Zeichen C.V. IHS 1697 auf einer, auf der zweiten P.S.V. und auf der dritten TS HV bezeichnet, bei diesem Stein treffen die Grenzen von dem k. k. n.ö. Waldamt, und von der Herrschaft Vösendorf mit jener von dem Stift Schotten zusammen.

SW-08: Von diesem dreieckigen Stein etwas rechts aufwärts bis bis wieder links am Rennweg stehenden Stein mit dem Zeichen C.V. IHS auf einer, auf der anderen aber mit dem Zeichen HV 1697 (Herrschaft Vösendorf).

SW-09: Rechts aufwärts zu einem alten links am Rennweg stehenden Stein mit dem noch erkennbaren Zeichen IHS 1697 auf einer, auf der andren mit TS HV und auf der dritten mit unkenntlichen Zeichen bezeichnet, bei diesem Stein treffen wieder die Waldgrenzen von dem k. k. n.ö. Waldamt und von der Herrschaft Vösendorf mit jener von dem Stift Schotten zusammen.

SW-10: Rechts in gerader Linie aufwärts zu einem links am Rennweg stehenden dreieckigen Markstein mit den Zeichen IHS auf einer, auf der zweiten mit L 1677 Nr. 656 und auf der dritten mit O bezeichnet. Die unmittelbare Nähe des Dorotheer Waldes lässt vermuten, dass mit dem dritten Zeichen der Blumenkorb gemeint ist.

SW-11: Weiter etwas links aufwärts bis zu einem Stein mit dem Zeichen IHS. C.V. 1750 auf einer, auf der anderen mit MT 1778 Nr. 655.

SW-12: Von da über den Rennweg einen alten Fahrtweg nach rechts abwärts neben den kalten Bründlberg zu dem Stein am Schottenwald mit den Zeichen L 1677 (Kaiser Leopold I) auf einer und mit IHS auf der anderen.

SW-13: Den alten Weg weiter abwärts bis zu dem Stein neben dem Graben zwischen den Schotten- und k. k. Hitgrabenwald mit dem Zeuchen L 1677 auf einer,  auf der anderen mit IHS.

SW-14: Die Grenze wendet sich nach rechts und geht den Wasserlauf in dem Hitgraben hinunter bis zu einem am linken Ufer des benannten Grabens stehenden Stein, unweit des Wiesfles oder sogenannten Lutherischen Friedhofs mit den Zeichen L Nr. 652 auf einer und IHS. C.V. auf der anderen bezeichnet.

SW-15: Den Wasserlauf weiter hinunter bei 76 Klafter zu einen am rechten Ufer stehenden abgebrochenen Stein mit der bloßen Nr. 651.

SW-16: Von da den Wasserlauf weiter abwärts noch bei 900 Schritte, sodann rechts von diesem Wasserlauf weg zu dem Stein mit den Zeichen MT 1778 Nr. 649 (Maria Theresia) auf einer und C.S. (Kloster Schotten) auf der anderen.

SW-17: Am Wiesenlauf weiter hinunter bis zu einem Stein mit den Zeichen MT 1777 Nr. 648 auf einer und IHS auf der anderen.

SW-18: Weiter zu einem Eckstein mit dem Zeichen MT 1778 Nr. 647 auf einer und C.S. auf der anderen.

SW-19: Von diesem Eckstein wendet sich die Grenze rechts in gerader Linie aufwärts zu einem links am Fahrtweg zum rothen Zeugel auf der Heustadlwiese stehenden Stein mit den Zeichen MT 1778 Nr. 646 und IHS.

SW-20: Weiter aufwärts in gerader Linie bis zu einem rechts des besagten Fahrtweges am Gehölz stehenden Stein mit den Zeichen MT 1778 Nr. 645 und C.S. 7. Dieser Stein existiert noch, die Seite zum Schottenwald ist jedoch abgeschlagen.

LTG Grenzstein Maria Theresia 1778. Steht an der Hüttgrabenwiese. Fotografiert am 28. Dezember 2022 © Archiv 1133.at
<p><b>LTG Grenzstein Maria Theresia 1778</b></p><p>Steht an der Hüttgrabenwiese. Fotografiert am 28. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

SW-21: Weiter etwas aufwärts zu einem dreieckigen Stein mit den Zeichen L 1677 Nr. 644 auf einer, C.S.I. +  auf der zweiten und IHS auf der dritten Seite.

SW-22: In gerader Linie aufwärts zu einem rechts am gleichen Weg stehenden alten Markstein mit den Zeichen IHS 1585.

SW-23: Weiter in voriger Richtung aufwärts zu einem Eckstein mit den Zeichen IHS auf der einen und  X+. (?) auf der anderen Seite.

SW-24: Die Grenze wendet sich rechts etwas aufwärts in gerader Linie zu dem Stein mit den Zeichen C.S.I. +I+ 1697 auf einer und mit IHS. C.V. 1697 auf der anderen Seite. Den Stein gibt es noch, in der Systematik der Forstverwaltung Lainz aus dem Jahr 1986 hat er die Nummer 28. Allerdings nicht IHS. C.V. sondern IHS I.S.

Grenzstein SW-24 (LTG Nr. 28). Im Schottenwald liegender Stein. Fotografiert am 28. Dezember 2022 © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein SW-24 (LTG Nr. 28)</b></p><p>Im Schottenwald liegender Stein. Fotografiert am 28. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein SW-24 (LTG Nr. 28). Dem Schottenwald zugewandte Seite. Fotografiert am 28. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein SW-24 (LTG Nr. 28)</b></p><p>Dem Schottenwald zugewandte Seite. Fotografiert am 28. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

SW-25: Weiter aufwärts in gleicher Richtung zu einem rechts am Rennweg im Gehölz stehenden Stein mit den Zeichen +I+ auf einer und IHS auf der anderen Seite. An dieser Stelle steht jetzt ein Stein der Post AG.

SW-26: Weiter aufwärts in gleicher Richtung und Linie zu einem rechts am Jakober Rennweg im Gehölz stehenden Stein bei 6 Klafter Entfernung mit den Zeichen +I+ auf einer und IHS 1585 auf der anderen Seite. Es muss sich um den Stein Nr. 31 in der Systematik 1986 der Forstverwaltung Lainz handeln. Allerdings ist dieser Stein mit 1697 datiert.

Grenzstein SW-26 (LTG Nr. 31). Ist gut erhalten und steht an der Grenze zwischen Schottenwald und einem Jakober Wald. Nach Osten gerichtet befindet sich die Inschrift „CSI 1697“, welche dem Orden St. Jakob auf der Hülben zugeschrieben wird, inkl. mittiger Darstellung eines Dolches (für das Jakobskreuz) mit zwei Kreuzen. Die andere Seite zeigt „IHS CV 1697“. Fotografiert am 28. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein SW-26 (LTG Nr. 31)</b></p><p>Ist gut erhalten und steht an der Grenze zwischen Schottenwald und einem Jakober Wald. Nach Osten gerichtet befindet sich die Inschrift „CSI 1697“, welche dem Orden St. Jakob auf der Hülben zugeschrieben wird, inkl. mittiger Darstellung eines Dolches (für das Jakobskreuz) mit zwei Kreuzen. Die andere Seite zeigt „IHS CV 1697“. Fotografiert am 28. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein SW-26 (LTG Nr. 31). Die Westseite dieses Grenzsteines im Schottenwald. Die andere Seite zeigt die Inschrift „CSI 1697“. Fotografiert am 28. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein SW-26 (LTG Nr. 31)</b></p><p>Die Westseite dieses Grenzsteines im Schottenwald. Die andere Seite zeigt die Inschrift „CSI 1697“. Fotografiert am 28. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

SW-27: In gerader Richtung und Linie aufwärts zu einem links am selben Rennweg stehenden Stein mit den Zeichen IHS 1585 auf einer und  +I+ 1585 auf der anderen Seite.

SW-28: Die Grenze wendet sich etwas links aufwärts zu einen alten Stein mit IHS ohne Jahreszahl.

SW-29: Weiter aufwärts über den Wißgrund bis zu einem zwischen der k. k. Rohr- und Schottenwiese stehenden alten Markstein mit dem noch erkennbaren Zeichen IHS.

SW-30: Aufwärts in gerader Llinie zwischen dem Wißgrunde zu einem an einer alten Eiche stehenden Markstein ganz ohne Zeichen.

SW-31: Weiter in gleicher Richtung zwischen den Wißgründen aufwärts zu einem alten Stein mit IHS bezeichnet.

SW-32: In gerader Linie aufwärts zu jenem Stein, wo der Anfang gemacht worden ist.

Der Vösendorfer Wald

„Grenzbeschreibung des Waldbestandes von der k.k. Patrimonialherrschaft Vösendorf im Lainzer Distrikt des k.k. Tiergartens“

Die Nummerierung der Grenzsteine mit VW für Vösendorfer Wald wurde hinzugefügt.

VW-01: Der Anfang beginnt bei einem alten Markstein mit den noch kennlichen Zeichen F.P. und S.D. 1770, welcher am Wald und sogenannten Deichwiesenrand am rechten Ufer des Vösendorfer Grabens steht. 

VW-02: Von demselben geht die Grenze in gerader Linie über den Vösendorfer Graben am benannten Wiesengrund 25 Klafter lang zu einem k. k. jegerämtlichen Stein mit den Zeichen V (ein Geweih)  M.T. 1777.

VW-03: Von diesem Stein geht die Grenze am bemelten Wiesensaum etwas rechts 58 1/2 Klafter zu einem gleichfalls mit V M.T. 1777 bezeichneten Stein.

VW-04: Sodann weiter am Wiesensaum in nemlicher Richtung und Linie ebenfalls zu einem mit V M.T. 1777 bezeichnete Stein. 

VW-05: Von da in derselben Richtung und Linie am gedachten Wiesensaum etwas aufwärts zu einem Ekstein mit den Zeichen MT S.V. 1773 auf einer, auf der anderen H.V. (Herrschaft Vösendorf) bezeichnet. An dieser Stelle befindet sich heute der Reitschultrakt der Hermesvilla.

VW-06: Von hier wendet sich die Grenze links am Saume der Saufangwiese etwas aufwärts zu einem Markstein MT S.V. 1773 auf einer Seite, und auf der anderen für die Herrschaft Vösendorf mit den Zeichen H.V.

VW-07: Von hieraus gehet die Grenze mehr links zu einem hart an der neu errichteten Jagdblanke alten Markstein mit den Zeichen + 1519 (früher war der angrenzende Wald ein Bischofswald und das Kreuz im Schild ist das Zeichen des Bistums Wien) aufwärts.

VW-08: Von diesem Stein über die Jagdblanke an der Saufangwiese aufwärts in gerader Linie zu einem Markstein mit dem Zeichen MT S.V. 1773 auf einer, auf der anderen Seite aber mit H.V. bezeichnet.

VW-09: Von hieraus mehr links aufwärts geht die Grenze zu einem im Gehölze an einem alten Fahrtweg stehenden Markstein mit den Zeichen MT S.V. 1773 auf einer Seite, und auf der anderen mit den Zeichen H.V.

VW-10: Hier geht die Grenze wieder etwas rechts aufwärts zu einem hart an einer Weiseiche stehenden Markstein, worauf die Zeichen MT S.V. 1773 auf einer, und auf der anderen H.V. ersichtlich sind.

VW-11: Von diesem Stein weiter aufwärts etwas links wieder zu einem im Gehölze stehenden Markstein mit den Zeichen MT S.V. 1773 auf einer Seite, auf der anderen mit H.V. bezeichnet.

VW-12: Von diesem Stein aufwärts in gerader Linie zu einem alten Markstein mit den noch kennlichen Zeichen + 1519 (im Bindenschild, für Bistum Wien).

VW-13: Von hier aus weiter aufwärts jedoch mehr links geht die Grenze in gerader Linie zu einem im Gehölze stehenden Markstein mit den Zeichen MT S.V. 1773 auf einer, auf der anderen Seite mit den Zeichen H.V.

VW-14: Von diesem Stein über einen alten Rennweg in gerader Linie aufwärts wieder zu einem Markstein, welcher im Gehölze steht, mit den Zeichen M.T. S.V. 1773 auf einer, und auf der anderen Seite mit H.V. gezeichnet ist.

VW-15: Von diesem Stein in gerader Linie aufwärts zu einem nahe an einem alten Fahrtweg abgebrochenen Markstein, worauf das Zeichen + 1519 noch sichtbar ist.

VW-16: Von diesem Stein wendet sich die Grenze etwas links aufwärts zu einem alten Markstein mit dem Zeichen P.S.V. 1728 auf einer, auf der anderen Seite mit dem (bekrönten) Zeichen TS HV 1728.

VW-17: Von hieraus wieder in gerader Linie aufwärts zu einem im Gehölze stehenden Markstein mit den Zeichen TS HV 1728 auf einer Seite, auf der anderen mit P.S.V. 1728.

VW-18: Von diesem Stein aufwärts etwas links zu einem am Rennweg stehenden dreiekigten Markstein mit den Zeichen P.S.V. auf einer, auf der zweiten TS HV und auf der dritten Seite mit IHS 1697 bezeichnet (= Stein SW-07). Hier hört die oberstjägerämtliche Grenze auf, und die des Stift Schotten geht mit der Vesendorfischen Grenze der Richtung nach links

VW-19: zu einem vierekigten alten Markstein mit den Zeichen C.V. IHS auf einer, und auf der anderen Seite mit TS HV 1697 bezeichnet (=SW-08).

VW-20: Von diesem Stein in gerader Richtung und Linie dem Rennweg nach führt die Grenze wieder zu einem alten vierektigten (offensichtlich dreieckigen) Markstein mit den Zeichen TS HV auf einer, auf der zweiten IHS 1697 und auf der dritten Seite mit O (Blumenkorb für Dorotheerwald) bezeichnet (= SW-09). Hier trennt sich die Grenze des Stift Schotten von jeder der Herrschaft Vesendorf, und von letzerer geht die Grenze mit der Oberstjägerämtlichen

VW-21: links abwärts zu einem alten Markstein, worauf das Zeichen O noch etwas sichtbar ist.

VW-22: Von diesem Stein stark abwärts neben einem Graben rechts im Gehölze zu einem alten Markstein mit dem noch sichtbaren Zeichen O 1556.

VW-23+24: Von diesem Stein geht die Grenze gerade abwärts zu zwei alten ungezeichneten Marksteinen, welchen nahe an einem tiefen Graben stehen.

VW-25: Von diesen zwei Steinen geht die Grenze den tiefen Wassergraben nach rechts abwärts zu einem am selben Graben auch rechts alten stehenden Markstein, worauf das Zeichen O wenig sichtbar ist.

VW-26: Von hieraus den sich links schlänglenden Graben und Wasserlauf nach zu einem am rechten Ufer desselben Graben stehenden Markstein mit dem bloßen Zeichen O.

VW-27: Von hieraus weiter abwärts den Wassergraben nach zu einem am rechten Ufer stehenden alten Markstein mit dem Zeichen O FBSD 1720 (richtig wohl FPSD).

VW-28: Von diesem Stein abwärts den Wassergraben nach zu jenem Stein, von welchem diese Grenzbeschreibung ihren Anfang genommen hat.

Der Wald der Herrschaft Mauer

„Grenzbeschreibung der im k.k. Tiergarten im Lainzer Distrikt befindlichen Waldbestandes der Löbl. Herrschaft Mauer“

HM-01: Nimmt seinen Anfang außerhalb der Thirgartenmauer bei der am linken Ufer des Lainzer Graben auf der Speisinger Weingartenanhöhe stehenden Grenzstein mit dem Zeichen IHS. L.M. 1681 auf der anderen Seite mit  F. und einer Krone gezeichnet ist, und den Burgfrieden der Herrschaft Mauer theilt.

HM-02: Von diesem Stein geht die Grenze den Wasserlauf des Lainzer Grabens nach aufwärts bis zu dem ebenfalls am rechten Ufer des benannten Grabens zunächst der Wildprettschütt stehenden alten Markstein mit unkennlichem Zeichen.

HM-03: Von hier weiter den Wasserlauf im Lainzer Graben nach aufwärts zu einem alten Markstein, welcher mit den noch kennbaren Zeichen + isig bezeichnet ist, und bei 70 Schritt vom rechen Ufer entfernt im Gebüsche steht.

HM-04: Sodann weiter den Wasserlauf des besagten Grabens nach aufwärts bis abermalen zu einem bei 70 Schritt von rechten Ufer des Grabens stehenden Stein mit L (Leopold I. im Bindenschild) auf einer, und auf der anderen IHS LM 1681 bezeichnet.

Von diesem Stein wendet sich die Grenze links aufwärts über den Lainzer Graben auf den Endpunkt, wo die ehemals Leitenwaldsmaißblancke zunächst der Braustube gestanden ist, welche die noch vorhandenen Bakstellöcher anzeigen.

HM-05 und HM-06: Von diesem Punkt an dem sogenannten St. Veiter Wald- und Wiesen Lüssen etwa aufwärts in gerader Linie zu zwei nebeneinander stehenden Steinen bei einer alten Eiche, und der neu errichteten Jagdblancke, wo auf einem das Zeichen H.M. auf einer, der anderen Seite aber G.M. Nr. 17. und auf dem anderen Stein das noch kennliche Zeichen G.M. sich befindet. Bei diesen zwei Steinen treffen die Grenze von der k. k. jägerämtlichen Waldung und der von der Gemeinde Mauer mit der Herrschaft Mauer zusammen. Siehe dazu Hinweise und Fotos zur Grenzbeschreibung der Gemeinde Mauer.

HM-07: Von hier geht die Grenze etwas links über die neue Jagdblanke in gerader Linie zu einem bei zwei Klafter von der Thirgartenmauer entfernten vierekigten alten Markstein mit den noch kennbaren Zeichen G.M. auf einer, auf der zweiten G.M. Nr. 18, auf der dritten IHS. C.V. endlich auf der vierten mit IHS. C.V. 1692. Bei diesem Stein trifft die Waldgrenze von der Gemeinde Mauer mit jener der Herrschaft Mauer zusammen, und letztere Grenze schneidet sich von diesem Markstein wieder über die Thirgartenmauer hinaus in der letzt beschriebenen Richtung. Siehe dazu Hinweise und Fotos zur Grenzbeschreibung der Gemeinde Mauer.

Der Wald der Gemeinde Mauer

„Grenzbeschreibung von dem Waldbestand der Gemeinde Mauer in dem k.k. Thirgarten Lainzer Distrikt befindlich“

Die von dieser Grenzbeschreibung erfassten Steine G.M. Nr. 18 bis G.M. Nr. 5 betreffen nur einen Teil der noch existierenden GM-Steine. Im Bereich des Wasserbehälters im Maurer Wald gibt es noch die (allerdings heute nicht oder kaum leserlichen) Steine mit den Inschriften G.M. 24 bis 19. Diese  hatten 1819 wohl keine Relevanz mehr, sie stehen mitten im damaligen Herrschaftswald.

GM-01 (= HM-07): Anfangend bei dem alten Markstein an der Thirgartenmauer, bei welchem die Löbl. Herrschaft Mauer mit der Gemeinde Mauer in dem k.k. Tiergarten zusammengrenzet.

Grenzstein HM-07 = GM-01 (= LTG Nr. 66). Zwei Seiten dieses Grenzsteines sind mit G.M. (auf dieser die Nr. 18) für Gemeinde Mauer beschrieben, die anderen beiden mit IHS C.V, und der unter der Erde befindlichen Jahreszahl 1692. Allerdings steht dieser Stein nicht wie in der Grenzbeschreibung beschrieben an der Tiergartenmauer, sondern von ihr weit entfernt in gerader Linie zu den anderen Steinen der Gemeinde Mauer. Fotografiert am 21. Dezember 2022. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich an gleicher Stelle ein total versunkener aber von der Grenzbeschreibung nicht erfasster Stein befindet. Vielleicht wurde die Nr. 18 später von der Mauer hierher versetzt. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein HM-07 = GM-01 (= LTG Nr. 66)</b></p><p>Zwei Seiten dieses Grenzsteines sind mit G.M. (auf dieser die Nr. 18) für Gemeinde Mauer beschrieben, die anderen beiden mit IHS C.V, und der unter der Erde befindlichen Jahreszahl 1692. Allerdings steht dieser Stein nicht wie in der Grenzbeschreibung beschrieben an der Tiergartenmauer, sondern von ihr weit entfernt in gerader Linie zu den anderen Steinen der Gemeinde Mauer. Fotografiert am 21. Dezember 2022. Bemerkenswert ist allerdings, dass sich an gleicher Stelle ein total versunkener aber von der Grenzbeschreibung nicht erfasster Stein befindet. Vielleicht wurde die Nr. 18 später von der Mauer hierher versetzt.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein HM-07 = GM-01 (= LTG Nr. 66). Steht im Mauer Wald. Diese der Hohenauer Wiese zugewandte Seite trägt das Zeichen IHS CV und angeblich die Jahreszahl 1692. Fotografiert am 21. Dezember 2022 © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein HM-07 = GM-01 (= LTG Nr. 66)</b></p><p>Steht im Mauer Wald. Diese der Hohenauer Wiese zugewandte Seite trägt das Zeichen IHS CV und angeblich die Jahreszahl 1692. Fotografiert am 21. Dezember 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-02 und GM-03 (= HM-06 und HM-05): Von diesem Stein in gerader Linie abwärts zu zwei nebeneinander stehenden Steinen an der alten Eiche, wovon einer mit H.M. auf einer, auf der zweiten mit G.M. Nr. 17, auf dem andern das noch kenntliche Zeichen G.M. sich befindet. Bei diesem Stein treffen die Waldgrenzen von dem k. k. jägerämtlichen, und von der Löblichen Mauer mit jeder der Gemeinde Mauer zusammen.

Grenzstein HM-05 = GM-02 (= LTG Nr. 65). Die Seite mit dem noch erkennbaren HM für Herrschaft Mauer. Fotografiert am 21.12.2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein HM-05 = GM-02 (= LTG Nr. 65)</b></p><p>Die Seite mit dem noch erkennbaren HM für Herrschaft Mauer. Fotografiert am 21.12.2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein HM-05 = GM-02 (= LTG Nr. 65). Dieser Stein wird in den Grenzbeschreibungen 1819 sowohl für die Herrschaft, wie auch für die Gemeinde Mauer beschrieben. Die hier abgebildete Nordseite zeigt die Inschrift HM (für Herrschaft Mauer, hier kaum lesbar), die andere Seite lautet N 17 (Nummer 17) und GM (Gemeinde Mauer). Fotografiert am 21. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein HM-05 = GM-02 (= LTG Nr. 65)</b></p><p>Dieser Stein wird in den Grenzbeschreibungen 1819 sowohl für die Herrschaft, wie auch für die Gemeinde Mauer beschrieben. Die hier abgebildete Nordseite zeigt die Inschrift HM (für Herrschaft Mauer, hier kaum lesbar), die andere Seite lautet N 17 (Nummer 17) und GM (Gemeinde Mauer). Fotografiert am 21. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-04: Von selbem Stein wendet sich die Grenze links in gerader Linie etwas aufwärts zu einem im Gehölze stehenden Stein mit den Zeichen S.V. 1692 auf einer, auf der anderen Seite aber mit G.M. Nr. 16 bezeichnet.

GM-05: Von hier wendet sich die Grenze rechts im Gehölze aufwärts zu einem Stein mit den Zeichen G.M. Nr. 15.

GM-06 = IW-05): Von hier weiter in gerader Richtung und Linie im Gehölze aufwärts für sieben in gerader Richtung ange... der Gemeinde Mauer angehörige Markeichen zu dem Stein Nr. 14, welcher rechts mit S.V. 1692, und links mit G.M. 1781 bezeichnet, bey welchem die Grenze der Steinhofwaldung (= Gut Steinhof für Inzersdorfer Wald) anfanget, und die von dem k. k. Oberstjägermeisteramte eingelösten St. Veiter Lüssen enden. Fotos siehe beim Inzersdorfer Wald, IW-05.

GM-07 (= IW-04): Von hier wendet sich die Grenze links aufwärts zu einem alten Markstein mit dem Zeichen G.M. Nr. 13 für die Gemeinde Mauer auf einer, auf der anderen TS 1692 für Steinhofwaldung bezeichnet.

Grenzstein GM-07 = IW-04 (= LTG Nr. 61). Das Zeichen der Gemeinde Mauer ist nur mehr schwach leserlich, die andere Seite mit TS 1692 gar nicht mehr. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-07 = IW-04 (= LTG Nr. 61)</b></p><p>Das Zeichen der Gemeinde Mauer ist nur mehr schwach leserlich, die andere Seite mit TS 1692 gar nicht mehr.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-08 (= IW-03): Von hier etwas rechts abwärts zu einem alten links im Wege auf das drei Marksteinthor stehende Stein mit den Zeichen G.M. 1781 Nr. 12 auf einer, auf der anderen Seite TS 1692 bezeichnet. 

Grenzstein IW-03 = GM-12 (LTG-Nr. 60). Diese dem Maurerwald zugewandte Seite des alten Steines ist bis zur Unleserlichkeit verwittert. Er soll die Aufschrift G.M. 1781 Nr. 12 tragen. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein IW-03 = GM-12 (LTG-Nr. 60)</b></p><p>Diese dem Maurerwald zugewandte Seite des alten Steines ist bis zur Unleserlichkeit verwittert. Er soll die Aufschrift G.M. 1781 Nr. 12 tragen.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-09: Von hier wendet sich die Grenze abermals links in gerader Linie etwas abwärts zu einem alten Markstein mit den Zeichen G.M. Nr. 11 auf einer, auf der anderen Seite TS 1692.

Grenzstein GM-09 = IW-02 (LTG Nr. 59). Dem Wald der Gemeinde Mauer zugewandte Seite, beschriftet mit G.M. Nr. 11. Fotografiert am 21. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-09 = IW-02 (LTG Nr. 59)</b></p><p>Dem Wald der Gemeinde Mauer zugewandte Seite, beschriftet mit G.M. Nr. 11. Fotografiert am 21. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-10: Von hier wendet sich die Grenze wieder links in gerader Linie zu einem 15 Schritt von dem drei Marksteinthor entfernt stehenden alten Markstein, welcher auf einer Seite mit G.M. 1692, auf der anderen mit G.M. Nr. 10, auf der dritten Convict S.B., und auf der vierten TS bezeichnet ist.

Bei diesem Stein treffen die Grenzen von Steinhof resp. Herrschaft Inzersdorf, von der Herrschaft Erlaa mit der Gemeinde Mauer zusammen.

GM-11: Von dem letzt besagten Stein, wo verschiedene Grenzen zusammentreffen, geht die Grenze etwas rechts in gerader Linie abwärts zu einem alten Markstein mit den Zeichen G.M. 1692 Nr. 9 auf einer, auf der anderen Seite Convict S. R B. (das R in einer art Wappenkartusche).

GM-12: Von hier weiter abwärts in gerader Richtung bis zum Stein Nr. 8, der links für Maurer-Wald mit dem Zeichen G.M. 1692 und rechts R Convict für die Erlaaer Waldung bezeichnet ist.

Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44). Geamtansicht des Grenzsteines gegen den Erlaaer Wald fotografiert, am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44)</b></p><p>Geamtansicht des Grenzsteines gegen den Erlaaer Wald fotografiert, am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44). Die zum Maurer Wald gewandte Seite des abgebrochenen Grenzsteines mit der (jetzt nicht mehr vollständigen) Aufschrift G.M. Nr. 8 1692. Fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44)</b></p><p>Die zum Maurer Wald gewandte Seite des abgebrochenen Grenzsteines mit der (jetzt nicht mehr vollständigen) Aufschrift G.M. Nr. 8 1692. Fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44). Die zum Erlaaer Wald gewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-12 (LTG Nr. 44)</b></p><p>Die zum Erlaaer Wald gewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. </p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-13: Von diesem Stein weiter etwas links abwärts in gerader Richtung zu dem Markstein Nr. 7. für die Gemeinde Mauer links mit G.M. und rechts mit Convict S.B. 1692 für Herrschaft Erlaa bezeichnet ist.

Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43). Gesamtansicht Richtung Erlaaer Wald / Konviktwiese, fotografiert am 31.Dezmber 2022 © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43)</b></p><p>Gesamtansicht Richtung Erlaaer Wald / Konviktwiese, fotografiert am 31.Dezmber 2022</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43). Dem Maurer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43)</b></p><p>Dem Maurer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43). Dem Erlaaer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-13 (LTG Nr. 43)</b></p><p>Dem Erlaaer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-14: Von hieraus weiter zwischen dem Wald und Wiesensaume nach abwärts bis zu dem bei einer alten Zehreiche stehenden Markstein mit dem Zeichen auf der linken Seite für die Gemeinde Mauer mit G.M. Nr. 6 bezeichnet, und bey welchem die Grenzen von der Herrschaft Erlaa, und von der Gemeinde Kalsburg mit jeder der Gemeinde Mauer zusammentreffen.

Grenzstein GM-14. Die andere Seite ist unbeschriftet. Fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-14</b></p><p>Die andere Seite ist unbeschriftet. Fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

GM-15: Von hieraus weiter links abwärts dem Wald- und Wiesensaum nach bis zu einem alten Markstein zunächst einer alten Haseleiche stehend mit den Zeichen G.M. Nr. 5 links für die Gemeinde Mauer und rechts IHS. C.V. 1692 für die Gemeinde Kalsburg bezeichnet.

Grenzstein GM-15. Gesamtansicht aus dem Maurerwald, fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-15</b></p><p>Gesamtansicht aus dem Maurerwald, fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-15. Dem Maurer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. Dieser Stein wird auch in der Grenzbeschreibung zur Mauer um den ganzen Tiergarten erwähnt. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-15</b></p><p>Dem Maurer Wald zugewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. Dieser Stein wird auch in der Grenzbeschreibung zur Mauer um den ganzen Tiergarten erwähnt.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Grenzstein GM-15. Dem Maurer Wald abgewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022. © Archiv 1133.at
<p><b>Grenzstein GM-15</b></p><p>Dem Maurer Wald abgewandte Seite, fotografiert am 31. Dezember 2022.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Von hieraus etwas links den Wassergraben nach bis an die Einschließungsmauer des k. k. Thirgarten für die Gemeinde Mauer.

Der Wald der Gemeinde Kalsburg

„Grenzbeschreibung des Waldbestandes in dem k.k. Tiergarten von der Gemeinde Kalsburg“

GK-01: Nimmt ihren Anfang bei den unter dem Kaiserzipfthor befindlichen ersten Thirgarmauerek, und geht von hier etwas rechts bis 48 Schritt am Wald- und Wiesensaum zurück gegen das Kaiserzipfthor. Von hier weiter etwas rechts zwischen dem Wiesen- und Waldsaum fortlaufend bis zu einem alten Markstein auf einem kleinen Hügel am linken Ufer des sogenannten Gitterbachergrabl, welcher auf der Waldseite mit H.M. auf der Wiesenseite MT 1778 Nr. 675 bezeichnet ist (siehe vergleichsweise MT 1778 Nr. 645).

GK-02: Von hier wendet sich die Grenze rechts einen tiefen Graben nach auf das Schlossergaslbrückl zu, von welchem abermalen am linken Ufer bemelten Grabens ein alter Markstein H.M. 1670 für die Herrschaft Mauer, auf der andern Seite mit Nr. 674, auf der dritten und vierten L.I (Leopold I. im bekrönten Schild) bezeichnet.

GK-03: Hier wendet sich die Grenze rechts den Schlossergaslweg nach aufwärts bis zu einem rechts an diesem Weeg stehenden Markstein, welcher auf einer Seite mit H.M. 1676 für Herrschaft Mauer, und auf der Wegseite mit L.I für das jägerhofämtliche bezeichnet.

GK-04: Von hieraus denselben Waldsaum nach aufwärts bis zu dem Stein mit der Nr. 672, welcher rechts für Herrschaft Mauer mit H.M. 1676 und links L.I 1676 für das Hofjägerämtliche bezeichnet ist.

GK-05: Von hier weiter dem Waldsaum nach aufwärts zu einem Stein, welcher für die Herrschaft Mauer auf einer Seite mit H.M. für das Hofjägerämtliche MT 1778 Nr. 671 bezeichnet ist.

Von hier geht nun die Grenze fortlaufend um den kleinen Eichberg zwischen dem Wald- und dem jägerämtlichen Stockwiesensaum bis zu jenem Punkt, bei welchem diese Waldgrenzbeschreibung angefangen hat.

Sig. Haking den 25. Juni 819.

Grenzbeschreibung. No 20. des k. k. Thiergarten mit dehsen enclavierten Waldbestaenden. Siegel und Unterschriften vom Juni und Juli 1819 © BEV
<p><b>Grenzbeschreibung. No 20</b></p><p>des k. k. Thiergarten mit dehsen enclavierten Waldbestaenden. Siegel und Unterschriften vom Juni und Juli 1819</p><p><i>&copy; BEV</i></p>

Quellen:
Waldbücher 1572 und 1678, Plan des Kaiserlichen Wienerwaldes 1726, Franziszeischer Kataster 1819, Pläne der Forstverwaltung Lainz 1960 und 1986, Waldbegehungen.

hojos
im Dezember 2022