Das geheimnisvolle Godtinesfeld

Ein Beitrag von Heinz Gerstbach
01.12.2020

1. Einleitung

In der bisherigen Literatur wurde dieses Thema nur spärlich behandelt, meistens als Hinweis auf eine verschwundene Ortschaft vielleicht in der Umgebung von Unter St. Veit.

Anlässlich des 1000-Jahr-Jubiläums der Urkunde habe ich im Dezember 2015 die Publikation „1000 Jahre Godtinesfeld – Hietzings ältestes Dokument“ in der Schriftenreihe des Bezirksmuseum Hietzing „Fenster in die Vergangenheit“ Nr. 7/2015 herausgegeben. Ich habe darin den Inhalt dieser Königsschenkung, die mögliche Herkunft des Namens und die historischen Umstände ausführlich beschrieben. Allerdings sind viele Fragen offen geblieben.

Im Zusammenhang mit dem 1000-Jahr-Jubiläum wurden auch durch Dr. Josef Holzapfel in der Homepage www.1133.at und in der durch die „IG Kaufleute Ober St. Veit“ finanzierten Zeitschrift „Ober St. Veiter Blatt’l“ mehrere Artikel veröffentlicht. In der Pfarre Ober St. Veit wurde eine Ausstellung über die Urkunde und die weitere geschichtliche Entwicklung gezeigt.

Von Prof. Dr. Klaus Lohrmann ist 2018 im Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, Band 69/71, ein interessanter Artikel „Gottinesfeld – Die älteste topographische Bezeichnung im Wiental“ erschienen; er ist eine überarbeitete und erweiterte Fassung eines am 3. Dezember 2015 gehaltenen Vortrages.

2. Godtinesfeld in der Forschung

2.1. Die Urkunde

Am 5. Juli 1014 erfolgte durch den deutschen König und römischen Kaiser Heinrich II. die „Königsschenkung“ von 30 Königshufen im Gau Godtinesfeld in der Grafschaft des Grafen Heinrich an das Domkapitel von Bamberg. Nach der Ausfertigung der Urkunde durch Schreiber der königlichen Kanzlei wurde die Schenkung 1015 vom Kaiser bestätigt (MGH: DD.H.II.Nr.318).

Abbildung 1. Ausschnitt aus der im Staatsarchiv Bamberg verwahrten Godtinesfeldurkunde aus dem Jahr 1015. © Archiv 1133.at
<p><b>Abbildung 1</b></p><p>Ausschnitt aus der im Staatsarchiv Bamberg verwahrten Godtinesfeldurkunde aus dem Jahr 1015.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Eine Aufarbeitung dieser Schenkung erfolgte für das im Jahr 2008 erschienene Niederösterreichische Urkundenbuch (NÖUB), erster Band, 777–1076, Nr.17a, S. 207–209, dort wird das Dokument mit folgendem Titel eingeleitet: „Kaiser Heinrich II. überlässt dem Bamberger Domkapitel teilkultiviertes Fiskalgut zu Godtinesfeld“.

Vor dem Abdruck des Textes der Urkunde werden nachgetragene Eintragungen von der Rückseite des Dokumentes zitiert. „(11./12. Jh.): Gotenesfehlt, Gotenesfelt, (14./A.15. Jh.): Donacio XXX mansorum in Gotenesfelt per Heinricum secundum MXV“. In Kopialbüchern späterer Zeit gibt es andere Abwandlungen der Schreibweisen des Namens aus dem Dokument, z.B. im Bischöflichen Kopialbuch aus 1294/96 und im Kopialbuch des Bamberger Domkapitels aus dem Beginn des 15. Jh.

Auf Seite 215 des Urkundenbuches ist ein kurzer Kommentar zur Urkunde zu lesen: „Lokalisiert wurde die Schenkung des Fiskalgutes Godtinesfeld, die auf Intervention von Markgraf Adalberts Bruder Dompropst Poppo zustande kam, nach Unter St. Veit (HONB G 204). Hier war wohl bereits vor 1015 kolonisiert worden (Kupfer, Königsgut 113), wenn auch wegen seiner erst wenige Jahre zurückliegenden Gründung unsicher ist, ob dies auf Initiative Bambergs geschah. Weitere Nachrichten über Besitz des Hochstiftes in Unter St. Veit finden sich nicht (Klebel, Besitz 293).“

Auf den Seiten 442–443 werden zum Hochstift Bamberg auch die kopialen Überlieferungen beschrieben, zu denen gesagt wird, dass die Abschriften abgesehen von Anpassungen bei Eigennamen im Wesentlichen verlässlich wirken. (Ergänzend muss erwähnt werden, dass von 1014/15 und noch bis 1018 der Babenberger Heinrich Markgraf war, der auch im Dokument genannt ist. Ihm folgte dann sein Bruder Adalbert; der Dompropst Poppo war ein Bruder von beiden).

Es ist interessant, dass schon relativ kurz nach der Schenkung (im 11./12.Jh.) die Kenntnis über den Eigennamen Godtinesfeld gering geworden ist, wie die Dorsualvermerke zeigen, und rückwirkend „Anpassungen“ erfolgten.

In den letzten 150 Jahren haben Historiker verschiedene Meinungen zu den Detailfragen der Urkunde vertreten. Strittig war die Lage der geschenkten 30 Königshufen, deren Größe und auch das genaue Datum der Schenkung. Die Fachleute einigten sich darauf, dass St. Veit Teil der Schenkung war; auch der 5. Juli 1014 als Datum der Königsschenkung fand weitgehend Zustimmung.

Hier der vollständige Text der Urkunde aus den Monumenta Germaniae Historica:

Abbildung 2. Der Text der Urkunde aus den Monumenta Germaniae Historica, Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Hahn'sche Buchhandlung, Hannover, 1900–1903, 3. Band, Nr. 318. © Archiv Gerstbach
<p><b>Abbildung 2</b></p><p>Der Text der Urkunde aus den Monumenta Germaniae Historica, Urkunden der deutschen Könige und Kaiser, Hahn'sche Buchhandlung, Hannover, 1900–1903, 3. Band, Nr. 318.</p><p><i>&copy; Archiv Gerstbach</i></p>

2.2. Inhalt der Schenkung

Den Kernsatz der „Königsschenkung“ bilden die in der sog. Pertinenzformel konkret aufgezählten Rechte (im Folgenden in deutscher Übersetzung zitiert):

„Deswegen übergeben wir 30 königliche Hufen aus unserem Eigentum im Gebiet, das Godtinesfeld genannt wird, im Gaue Osterriche in der Grafschaft des Grafen Heinrich mit allem Zugehörigen, Knechten, Mägden, Hofstätten, bebauten und unbebauten Ländereien, Mühlen, Wasser und Wasserläufen, Weiden, Wäldern, Jagden, Wegen und weglosem Land, Abgaben und Einkünften und allen Nutzungen mit der Bestimmung, dass Propst Poppo und seine Nachfolger darüber zum Nutzen der Brüder (des Domkapitels) frei verfügen können.“

Wesentlich ist, dass nach den Worten „nostrae proprietatis“ (aus unserem Eigentum) eine Unterbrechung erfolgte, die für genauere Recherchen Anlass gegeben hat. Diese Unterbrechung ist eine entscheidende Stelle für das Datum der Schenkung und der Ausstellung der Urkunde (siehe folgenden Punkt „Geschichte der Urkunde“). Nach dieser zeitlichen Unterbrechung folgt der Text beginnend mit den Worten „in loco qui dicitur Godtinesfeld in pago Osterriche …“ (im Gebiet, das Godtinesfeld genannt wird im Gaue Osterriche …).

Obwohl anscheinend nach der Unterbrechung die Örtlichkeit Godtinesfeld definiert sein musste und auch als bekannt bezeichnet wurde, findet sich in der Literatur keine genaue Ortsangabe. Offenbar war sowohl dem Schenkenden als auch dem Beschenkten die Örtlichkeit ausreichend gut bekannt.

2.3. Die Geschichte der Godtinesfeld-Urkunde

Vorweg Erklärungen zur Urkunde in den „Regesta Imperii“, den Online-Quellen zur Reichsgeschichte RI II Sächsisches Haus (919–1024) zum 5. Juli 1015:

Abbildung 3. Regesta Imperii – Sächsisches Haus, mit der Erklärung über das Datum der Schenkung, bezüglich der ursprünglich das Jahr der Ausstellung – 1014 oder 1015 – bei den Historikern strittig war. © Archiv Gerstbach
<p><b>Abbildung 3</b></p><p>Regesta Imperii – Sächsisches Haus, mit der Erklärung über das Datum der Schenkung, bezüglich der ursprünglich das Jahr der Ausstellung – 1014 oder 1015 – bei den Historikern strittig war.</p><p><i>&copy; Archiv Gerstbach</i></p>

Diese Schenkung erfolgte kurz nach der Rückkehr Heinrichs aus Italien von der Kaiserkrönung. Klaus Lohrmann und Ferdinand Opll haben 1981 in den „Regesten zur Frühgeschichte von Wien“ dargelegt, dass die Rechtshandlung am 5. Juli 1014 in Regensburg stattgefunden hat aber erst 1015 beurkundet worden ist. Der genaue Zeitpunkt und der Ort der Unterzeichnung sind nicht bekannt.

So genannte „nicht-einheitliche“ Datierungen, bei denen in den Angaben der Urkunden Tag, Jahr und Ort bei oberflächlicher Sicht nicht zusammenpassen, kamen im Mittelalter öfters vor. In vergleichenden Studien haben Fachleute wie Harry Bresslau (1901) die nötigen Erklärungen gefunden. Nach ihm liege es nahe zu vermuten, dass zwar im Jahre 1014 die Ausstattung des Bamberger Domkapitels mit 30 Königshufen in der Ostmark bereits beschlossen, aber noch nicht bestimmt war, in welchem Teil der Ostmark dieser Besitz begründet werden sollte. Gerade bei Schenkungen von Königsgut in diesem Markgebiet komme es gelegentlich vor, dass dem Beschenkten die Auswahl des Landes überlassen wurde; war etwa ähnliches 1014 geschehen, so sei es nicht auffallend, dass die Vollendung der Urkunde aufgeschoben wurde, bis diese Auswahl getroffen war und nun also die Lage des geschenkten Landes in dem Diplom selbst bezeichnet werden konnte.

Der Beginn der Ausfertigung der Urkunde ist also im Jahr 1014 anzunehmen, die Fertigstellung und Unterzeichnung durch den Kaiser ins nächste Jahr 1015 zu verlegen. Außer der von Harry Bresslau gegebenen Begründung (dem Beschenkten wurde die Möglichkeit geboten, den genauen Ort des geschenkten Gebietes selbst festzulegen) könnte auch dem Diktierenden bzw. dem Schreiber der Urkunde nicht klar gewesen sein, wo das Gebiet der Schenkung lag, und er musste auf eine offizielle Erklärung warten.

Im Anschluss an die Klärung wurde dann die Urkunde fertig gestellt und durch den „Vollziehungsstrich“ des Kaisers vollendet. Auf die Rechtswirksamkeit der Schenkung hatte die Verzögerung der Beurkundung keinen Einfluss.

2.4. Offene Fragen

Der Name Godtinesfeld wird in dieser Urkunde aus den Jahren 1014/15 zum ersten Mal genannt, aber als bekannt vorausgesetzt. Eine frühere schriftliche Nennung dieses Namens wurde allerdings bis heute nicht gefunden. Weitere Nennungen dieses Namens oder ähnlicher Namen scheinen erst 100 Jahre später auf.

Passend dazu hat Ferdinand Opll (zuletzt in dem Artikel „Die Wiener Stephanskirche vor ihrer Erstnennung“ (2019, S. 153 und Anm. 1) auf die Geschichtsforschung verwiesen, die die erste schriftliche Nennung gerne als Erstnennung bezeichne. Im heutigen Regelfall bezeichne man solche Daten als „terminus ante quem“, da sie eigentlich als Endpunkt einer nicht einfach zu bestimmenden Zeitspanne anzusehen seien.

Godtinesfeld ist dafür ein gutes Beispiel, denn der Ursprung der Nennung ist – wie ich darzulegen versuche – im Jahre 991 zu suchen.

Es stellen sich also nach wie vor folgende Fragen:

  • Woher kommt der Name Godtinesfeld?
  • Wo befand sich Godtinesfeld und das Gebiet der Schenkung aus dem Jahre 1014,
  • wie groß war Godtinesfeld sowie das Gebiet der Schenkung von 30 Königshufen.
  • Eine weitere Frage ist: Wo waren die Wohnsitze der Leute, die sich ab 100 Jahre nach der Erstnennung durch fast 300 Jahre in verschiedenen Schreibweisen nach Godtinesfeld nannten?

In der mir zugängigen Literatur gibt es zahlreiche unterschiedliche Meinungen zu den erwähnten Themen. Manche Fachleute bedauern, dass Fortschritte in der Forschung oft übersehen werden, und haben eine Zusammenschau verschiedener Indikatoren und eine verstärkte interdisziplinäre Betrachtungsweise angeregt, z.B. Hans Krawarik 2007 in „Zur frühmittelalterlichen Besiedlung des westlichen Alpenvorlandes in Niederösterreich“.

Heinrich Weigl hat schon 1966 in „Zur Siedlungsgeschichte des Wiener Raumes“ den Versuch unternommen, frühere Arbeiten zur Altersbestimmung von Siedlungen durch neue Gesichtspunkte zu ergänzen wie durch Orts- und Flurnamen, durch die Lage und Größe der Ortsgebiete sowie mit Hilfe anderer Merkmale.

In dieser Arbeit versuche ich, auf Basis von Reaktionen auf meine Erstpublikation zu diesem Thema und weiterer Überlegungen einige Antworten auf diese bisher unbeantworteten Fragen zu geben. Es ist auch mein Anliegen, Initiativen zu setzen, die interdisziplinäres Zusammenwirken in der Forschung nach Godtinesfeld befruchten, denn es gibt auch viele interessante und nicht erforschte Querverbindungen.

Vorweg aber möchte ich auf die Person Heinrich II. und die politische Situation seiner Zeit eingehen.

3. Heinrich II.

Der schenkende König und Kaiser Heinrich hatte zu dem Gebiet, in dem die Schenkung erfolgte, sicher mehr Bezug, als der Schenkungsurkunde zu entnehmen ist. Dazu muss man sich die Geschichte und persönliche Entwicklung des Kaisers in Erinnerung rufen.

3.1. Die Eckdaten

Heinrich wurde am 6. Mai 973 geboren, war 995–1004 und nochmals als König (nach der Absetzung seines Schwagers Heinrichs V. als Bayernherzog) gleichzeitig 1009 bis Dezember 1017 bayerischer Herzog, 1002–1024 Deutscher König und ab 1014 bis zu seinem Tod auch Römischer Kaiser. Er starb am 13. Juli 1024.

Bemerkenswert ist also, dass er in der Zeit der Königsschenkung 1014/15 gleichzeitig König, Kaiser und auch Herzog von Bayern und damit direkt für die Mark Ostarrichi zuständig war. Heinrich war eine der gebildetsten Personen seiner Zeit, doch manche Historiker unterschätzten seine Bedeutung.

Sein Vater war als bayerischer Herzog Heinrich II. wegen seiner Aktivitäten umstritten, die ihm von späteren Historikern den Beinamen „Zänker“ eingebracht haben. Als Herzog war er auch zeitweise abgesetzt, hatte aber in seiner zweiten Amtszeit und vor allem im Jahre 991 große Erfolge gegen die immer wieder in die östliche Mark Ostarrichi einfallenden Ungarn. Sein gleichnamiger Sohn war schon zu Lebzeiten seines Vaters „condux“, also Mitregent in Bayern, zu dem die Mark Ostarrichi gehörte. Als bayerischer Herzog, der er nach dem Tod seines Vaters wurde, wird er als Heinrich IV. gezählt.

Über die etwas verwirrende große Anzahl von „Heinrichen“ in Bayern, die auch von Historikern öfters verwechselt wurden, schreibt Roman Deutinger („Zur Gründung des Kanonikerstiftes Osterhofen“) im Passauer Jahrbuch 2005. Vielleicht hat wegen dieser Probleme der Historiker Aventin um 1500 den besonders auffallenden bayerischen Herzog Heinrich II. mit dem Titel „Zänker“ (rixosus) versehen, der ihm bis heute geblieben ist.

Als Kaiser Otto III. am 24. Jänner 1002 im Alter von 21 Jahren auf der Burg Paterno bei Rieti in Italien überraschend kinderlos starb, entstand für das Römische Reich, also für Deutschland (das neue ostfränkische Reich) und Italien, eine kritische Situation. Der bayerische Herzog Heinrich IV. war der nächste Verwandte des verstorbenen Königs und Kaisers, hatte aber zunächst Schwierigkeiten zu überwinden, die Nachfolge Ottos anzutreten.

Nach Überwindung der Probleme gelang es ihm, zum deutschen König gewählt und am 7. Juni 1002 in Mainz gekrönt zu werden. Nach weiteren Ereignissen wurde Heinrich am 8. September 1002 in Aachen von den meisten Fürsten als König anerkannt. Dazu diente auch der „Königsumritt“ zu den wichtigsten kritischen Fürsten (s. Michael Buhlmann „Die Gründung des Bistums Bamberg und der deutsche Südwesten“ S. 6). Seinen Anspruch auf das Königtum leitete er von zwei Wurzeln ab: einmal aus seiner Herkunft, der Linie der väterlichen Ahnen, zum anderen aufgrund des Auftrags Gottes, der für ihn über allem stand und von dem er überzeugt war.

Anfang 1004 begann der erste Italienzug des neuen Königs, am 14. Mai 1004 wurde er in Pavia durch den Erzbischof von Mailand auch zum König von Italien gekrönt.

Auf seinem zweiten Italienzug erfolgte am 14. Februar 1014 durch Papst Benedikt VIII. in Rom die Kaiserkrönung von Heinrich gemeinsam mit seiner Frau Kunigunde.

Heinrich war als Kaiser und als Mensch eine hervorragende Persönlichkeit. Er wurde von der Bevölkerung nach seinem Tod als Heiliger verehrt und 1146 von Papst Eugen III. kanonisiert. Bilder oder Statuen von ihm findet man in vielen österreichischen Kirchen. In unserem Bezirk Hietzing gibt es ein Glasfenster mit seinem Bild in der Kirche St. Hubertus und Christophorus beim Lainzer Tiergarten.

Abbildung 4. Glasfenster in der Kirche St. Hubertus und Christophorus im 13. Bezirk. © Heinz Gerstbach
<p><b>Abbildung 4</b></p><p>Glasfenster in der Kirche St. Hubertus und Christophorus im 13. Bezirk.</p><p><i>&copy; Heinz Gerstbach</i></p>

3.2. König und Kaiser Heinrich II. und die Gründung Bambergs

Der spätere Kaiser Heinrich II. (973–1024) war ursprünglich für den geistlichen Stand vorgesehen und erhielt eine exzellente Ausbildung in den Domschulen von Freising, Hildesheim und Regensburg. Ein besonderer Lehrer war Wolfgang, Bischof von Regensburg, der seinem Schüler wahrscheinlich auch den Blick für das Land östlich der Enns geöffnet hat, das er selbst bis nach Ungarn bereist hatte.

Nach der Wiedereinsetzung seines Vaters als bayerischer Herzog im Jahr 985 konnte auch der Sohn ins politische Leben wechseln. Nach dem Tod des Vaters wurde er 995 selbst bayerischer Herzog und 1002 deutscher König sowie 1014 römischer Kaiser. Er förderte die Reform der Kirche und gründete zahlreiche Kirchen und Pfarren, vor allem in den Ostgebieten.

Bald nach seiner Einsetzung als König im Jahre 1002 begann er die Gründung des Bistums Bamberg vorzubereiten, was ihm nach Überwindung zahlreicher Schwierigkeiten 1007 gelang.

Im „alpha-Forum extra“, einer Sendung des Bayerischen Rundfunks vom 21.4.2012 haben prominente Fachleute über die Gründung des Bistums Bamberg Informationen ausgetauscht. Prof. Dr. Rudolf Schieffer, Professor für mittelalterliche Geschichte und Präsident der „Monumenta Germaniae Historica“ hat berichtet, dass es urkundliche Aussagen gibt, denen zufolge der König in Sorge um das dauernde Gebet für sein Seelenheil nach seinem Tode gewesen sei. Deshalb wollte er eine neue, ihm verbundene Bischofskirche gewissermaßen zum Erben einsetzen. Da er schon früh die Einsicht gehabt hatte, dass seine Ehe mit Kunigunde kinderlos bleiben werde, wollte er an Stelle persönlicher Erben eine Stätte zum Gebet für das eigene Seelenheil schaffen. Für mittelalterliche Menschen war dies tatsächlich ein Grund zur Sorge, dass nach ihrem Tod niemand da sein werde, der für sie beten würde. In der heutigen Gesellschaft ist das keine allgemein verbreitete Überzeugung mehr, im Mittelalter war das aber ganz anders.

Stefan Weinfurter beschreibt in seinem Buch „Heinrich II. – Herrscher am Ende der Zeiten“ im Kapitel „Bamberg – das Testament des Königs“ (S. 250–268) ausführlich diese Situation.

Die Ausstattung des neuen Bistums erfolgte unter Verwendung „aller seiner Erbgüter“. Darunter waren Liegenschaften aus dem mütterlichen und väterlichen Erbe Heinrichs, auch in Salzburg, Nieder- und Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark. Heinrich hat nicht nur die Gründung dieses neuen Bistums durchgesetzt und wirtschaftlich abgesichert, er hat sogar erreicht, dass Papst Benedikt VIII. Bamberg besucht hat, wodurch die Gründung des Bistums offiziell vom Papst sanktioniert wurde.

Er setzte diese Vorgangsweise auch bei der Gründung und Unterstützung von anderen kirchlichen Einrichtungen und auch bei den verschiedenen königlichen Schenkungen fort.

Abbildung 5. Ausschnitt aus einem Gemälde von Johann Georg Kauffmann mit Heinrich und Kunigunde mit dem Dommodel in einer Wolkengloriole, um 1780. Kaiser Heinrich und seine Gemahlin Kunigunde sind die Gründer des Bistums Bamberg, das sie 1007 gestiftet haben. Sie werden als Patrone des Bistums verehrt. © Archiv 1133.at
<p><b>Abbildung 5</b></p><p>Ausschnitt aus einem Gemälde von Johann Georg Kauffmann mit Heinrich und Kunigunde mit dem Dommodel in einer Wolkengloriole, um 1780. Kaiser Heinrich und seine Gemahlin Kunigunde sind die Gründer des Bistums Bamberg, das sie 1007 gestiftet haben. Sie werden als Patrone des Bistums verehrt.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

3.3. Das Domkapitel als wichtige Institution

Es ist interessant, dass in vielen Texten der Unterschied zwischen dem Bistum Bamberg und dem Domkapitel nicht beachtet wird. Daher halte ich es für wichtig, darauf näher einzugehen.

Das Domkapitel einer Diözese, auch Kathedralkapitel genannt, ist eine Leitungskörperschaft einer katholischen Bischofskirche in administrativen und liturgischen Fragen. Die Aufgaben und die Zusammensetzung können sich in den verschieden Bistümer stark unterscheiden. Maßgeblich ist oft die historische Entwicklung. Diese hat für Bamberg eine besondere Bedeutung.

Heinrich II. war es nicht nur ein Herzensanliegen, in Bamberg einen Bischofssitz zu errichten, gleichzeitig plante er auch, ein Domkapitel mit der strengen Lebensweise für die Domkanoniker einzurichten, wie er sie in Hildesheim kennen gelernt hatte (s. Stefan Weinfurter, „Heinrich II.“, S. 152). Da Heinrich ursprünglich für den geistlichen Stand bestimmt war, wurde er wohl mit allem Wissen ausgestattet, das für einen Domkanoniker erforderlich war. Schon 1007 werden in den ersten Bamberg betreffenden Urkunden die Bamberger Kanoniker von Heinrich als seine geliebten Brüder angesprochen. Dies spricht dafür, dass das spätere Domkapitel gleichzeitig mit der Gründung des Bistums geplant war.

In seinem Bericht „Die Anfänge des Bamberger Domkapitels“ beschreibt Rudolf Schieffer ausführlich die Entstehung des Bistums und vor allem die Umstände der Gründung des Domkapitels. In der Flut von 27 Urkunden, die König Heinrich II. unter demselben Datum des 1. Novembers 2007 zur materiellen Fundierung des neuen Bistums Bamberg ausfertigen ließ, finden sich drei, die im Sprachgebrauch von den anderen abweichen. Bei der Bestimmung des Schenkungszweckes heißt es nicht wie sonst für den genannten bischöflichen Stuhl, sondern zum Unterhalt der Kanoniker, die an dem eben genannten bischöflichen Stuhl gemeinschaftlich Gott dienen. Im Passus über die Verwaltung der Güter ist nicht vom Bischof die Rede sondern „von unseren in Christus geliebten Bamberger Brüdern, die ein freies Verfügungsrecht zum Nutzen der brüderlichen Gemeinschaft“ haben sollen. Die drei im Bamberger Staatsarchiv aufbewahrten Urkunden zeigen, dass Heinrich von Anfang an dem Domkapitel besondere, eigenständige Aufgaben zugedacht hatte. Sie nehmen die vorgesehene größere wirtschaftliche Eigenständigkeit des Domkapitels vorweg, die in „unserer“ Urkunde aus 1014/1015 mit der Bezeichnung „Godtinesfeld“ einzigartig formuliert ist.

R. Schieffer führt weiter aus, dass 1018 in drei weiteren Urkunden Heinrichs für die Bamberger Dombrüder gar davon die Rede ist, kein Kaiser oder Herzog oder Bischof oder Graf oder sonst eine hohe oder niedrige Person dürfe sie in ihren Besitzungen beeinträchtigen. Eine dieser Schenkungen mit der Nr. 383 betrifft den Ort „Antisina (Antiesenhofen, BH Ried im Innkreis, Oberösterreich).

Das Bamberger Domkapitel erhielt weit reichende Befugnisse, die sich sowohl auf die liturgischen als auch finanziellen Aufgaben den neuen Dom betreffend bezogen. Zahlreiche Schenkungen sicherten die Unabhängigkeit des Domkapitels ab. Außerdem hatte das Domkapitel auch die Entscheidungen über die Finanzen des Bistums zu treffen. Der Bischof von Bamberg als Inhaber des Hochstiftes war auch Reichsfürst und hatte im Auftrag des Kaisers staatliche Aufgaben zu erfüllen, das galt auch für das Domkapitel.

R. Schiffer weist auch darauf hin, dass Heinrich ein Domkapitel neuer Art eingerichtet hat. Es war das erste Domkapitel in Deutschland mit einer von vornherein separaten Güterausstattung, unabhängig vom Bischof. Da die Amtszeit des Kapitels unabhängig von der des Bischofs war, hatte es eine besondere und vom Bischof weitgehend unabhängige Position. Das Domkapitel hatte sogar – zumindest zeitweise – das Recht der Wahl des Bischofs und verlieh ihm daher eine besondere Stellung.

Abbildung 6. Das Siegel des Bamberger Domkapitels mit dem hl. Georg als Siegelbild. Das eigene Siegel spricht für die Bedeutung des Domkapitels. © Staatsarchiv Bamberg
<p><b>Abbildung 6</b></p><p>Das Siegel des Bamberger Domkapitels mit dem hl. Georg als Siegelbild. Das eigene Siegel spricht für die Bedeutung des Domkapitels.</p><p><i>&copy; Staatsarchiv Bamberg</i></p>

Dass diese Vorgangsweise vom Anfang der Regierungszeit Heinrichs an geplant war, zeigt auch eine Stelle aus dem Buch von Ignaz von Kürsinger „Lungau“ (S. 423), nach der Heinrich II. schon im Jahre 1002 im Lungau (im Gebiet von Mauterndorf) dem Salzburger Erzbischof Hartwig Landgüter auf Lebenszeit übergeben hat, von denen eines nach seinem Tod dem Domkapitel zufallen sollte. So geschah es auch 1023. Das Dokument findet sich in den MGH, 3. Band, Nr. 33, Regensburg, vom 24. November 1002.

Die Schenkungen Heinrich II. an das Domkapitel bzw. an die Bamberger Domkanoniker sind im Vergleich zu den umfangreichen Besitzübertragungen an die Domkirche selbst zwar eher bescheiden, beinhalten aber Dotationen an bedeutenden Orten und nicht nur in der Nähe von Bamberg. Es fällt auf, dass manche Schenkungen wichtige Verkehrspunkte betreffen (s. Haus der bayerischen Geschichte, „Schenkungen Heinrichs II. an das Bistum und das Domkapitel Bamberg“, Landesausstellung 2002). Die Autoren meinen zwar, dass sich bislang eine verkehrsstrategische Bedeutung für die 1014 geschenkten 30 königlichen Hufen im Gut Godtinesfeld im fernen Pagus Österreich nicht nachweisen lässt.

Ich bin dennoch überzeugt, dass Godtinesfeld nicht nur eine Verkehrsbedeutung, sondern für die Geschichte unseres Landes sogar eine wesentlich größere Bedeutung hatte. Die Neugründung Bamberg mit den materiellen Grundlagen in weiten Teilen des Reichs sollte sich nach den Vorstellungen des Kaisers zu einem Modell nicht nur für die Reichskirche sondern auch das Reich selbst entwickeln (s. Bernd Schneidmüller „1007 – Das Bistum Bamberg entsteht“). 

Für die materielle Versorgung des Domkapitels hatte das weit entfernte Godtinesfeld später kaum eine Bedeutung, daher wird es vielleicht an lokale Institutionen abgegeben oder gegen andere Gebiete eingetauscht worden sein.

Manche Historiker meinen, dass die Ereignisse des Investiturstreites zwischen Papst und Kaiser dazu beigetragen haben, dass das Bamberger Domkapitel Godtinesfeld (um 1075) verloren hat.

Interessant ist aber auch ein Dokument aus 1034 (MGH.K.II.206), demgemäß Konrad II. und sein Sohn und Nachfolger Heinrich III. die Gründung des Bistums Bamberg und die Besitzungen der bischöflichen Kirche bestätigen. R. Schieffer erwähnt in seinem Artikel über die Anfänge des Domkapitels auch andere Urkunden der Könige Heinrich II. und Heinrich III., die sich mit Dotationen an das Domkapitel befassen.

Auch wenn sich manches nach dem Tod von Heinrich II. anders entwickelte, besaß das Bamberger Domkapitel jedenfalls durch Jahrhunderte eine starke Machtstellung, die manchmal auch zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Bischöfen führen sollte (s. Ansgar Frenken, „Bamberg, Domkapitel“, 2010, www.historisches-lexikon-bayerns.de).

Über Godtinesfeld erfahren wir aber in diesen Unterlagen nichts mehr. Hinweise auf Besitzungen in Österreich und Kärnten finden sich in den Briefen des Domscholastikers Meinhard (s. R. Schieffer, S. 263/4). In einem kritisiert er den „ausgiebigen“ Aufenthalt von Bischof Gunther, der vom Domkapitel gewählt worden war, u.a. in Österreich. Der genaue Ort ist leider nicht angegeben.

3.4. Die christliche Basis Heinrichs II.

Dass Heinrich aber immer auch die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Augen gehabt hat, zeigt die Tatsache, dass er am selben Tag der Königsschenkung von Godtinesfeld an das Domkapitel seiner Stiftung Bamberg, dem 5. Juli 1014, dem Bistum Passau auf Bitten des Bischofs Berengar fünf Königshufen zur Errichtung von Kirchen und Pfarrhöfen in Herzogenburg, Krems, Tulln, Sigemaresweret (jetzt Kirchberg am Wagram) und Outcinesseuue (Jedlesee oder Stockerau) schenkte. Für ihn war seine kirchliche Ausbildung und Überzeugung jedenfalls auch in seiner politischen Tätigkeit prägend.

Auch die militärischen Erfolge wurden in dieser Zeit oft auf göttlichen Beistand zurückgeführt. Schon der Erfolg der Lechfeldschlacht 955 durch Otto I. wurde der Hilfe der „heiligen Lanze“ zugeschrieben, ähnlich wie der Sieg Konstantins im Jahr 312, der zur Anerkennung des Christentums in Rom geführt hat, auf die Anrufung des Kreuzes bezogen worden war. Dies war dem gebildeten Heinrich wohl ebenso bekannt wie manch andere Überlieferung, z.B. der Erfolg der „Bekehrungsschlacht“ des Frankenkönigs Chlodwig von 496, der zur Christianisierung des Frankenreiches geführt hat. Könnte das – unter Vorwegnahme der Schussfolgerungen weiter unten – in Analogie auch zur Bezeichnung „Godtinesfeld“ geführt haben?

Heinrichs Ehefrau Kunigunde von Luxemburg (980–1033), mit der er seit 995 eine vorbildliche Ehe geführt hatte, wurde gemeinsam mit ihm 1002 zur Königin und 1014 zur Kaiserin gekrönt, was bei früheren römisch-deutschen Königinnen nicht nachweisbar war. Damit galt die Legitimation als Herrscherin auch für sie. Sie war in die Entscheidungen ihres Gatten stets eingebunden. Die unbestrittene Position von Kunigunde zeigt sich auch darin, dass sie nicht nur zwei Monate lang nach dem Tod ihres Gatten die Reichsgeschäfte weiterführen sondern auch vier Königsschenkungen selbst unterfertigen und vollziehen konnte. Als Zeichen der Legitimation übergab sie dem neuen König Konrad II. nach seiner Wahl die Reichskleinodien.

Anschließend trat sie in das Kloster Kaufungen ein, das sie 1017 gestiftet hatte. 1200 wurde sie von Papst Innozenz III. ebenfalls heilig gesprochen. Die Pfarrkirche von Brunn am Gebirge trägt ihren Namen.

Abbildung 7. Blick vom Ostchor des Bamberger Doms über das Hochgrab von Kaiser Heinrich II und Kunigunde in das Hauptschiff des Doms. Die sterblichen Überreste des Kaiserpaares sind im Kaisergrab bestattet, die Schädel in einer Krypta. Fotografiert am 22. Oktober 2013 © Archiv 1133.at
<p><b>Abbildung 7</b></p><p>Blick vom Ostchor des Bamberger Doms über das Hochgrab von Kaiser Heinrich II und Kunigunde in das Hauptschiff des Doms. Die sterblichen Überreste des Kaiserpaares sind im Kaisergrab bestattet, die Schädel in einer Krypta. Fotografiert am 22. Oktober 2013</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

4. Die Historische Entscheidung zwischen Bayern und Ungarn

4.1. Der bayerische Herzog Heinrich und die Kämpfe mit Ungarn

Die wichtigste Maßnahme des bayerischen Herzogs in seiner zweiten Amtszeit war die Absicherung der Grenzen gegen Ungarn zur Sicherung des Landes und zur Stärkung seiner Herrschaft nach außen und innen.

Bereits in einer Urkunde Otto III. aus dem Jahr 985 für das Bistum Passau wird die Gefahr durch die Ungarn (Barbaren) angesprochen. Auf Intervention von Herzog Heinrich verfügt der Kaiser, dass die freien Siedler von der Gewalt der Amtsleute ausgenommen und dem bischöflichen Vogt unterstellt werden (DD.O.III.Nr.21; NÖUB 1, 139 nr.12f). Dadurch soll offenbar eine bessere Reaktion auf drohende Gefahren ermöglicht werden, als sie durch die „Amtsleute“ möglich war.

Schon kurz nach Beginn der zweiten Periode von Heinrich II. als Herzog gab es Auseinandersetzungen mit Ungarn. Die entscheidende Situation brachte aber der Kriegszug von 991. Auf Grund eines Einfalles von ungarischen Truppen in die babenbergische Mark schlug das bayerische Aufgebot unter der persönlichen Leitung des Herzogs die Angreifer zurück und besiegte sie nachhaltig. Die Folge war die Zurückdrängung der Ungarn über das alte karolingische Siedlungsgebiet im Osten hinaus, wodurch die magyarischen Einheiten von den Höhen des Wienerwaldes zurück bis ins Wiener Becken und wahrscheinlich weiter über die Leitha, vermutlich bis zum Leithagebirge und Hainburg gedrängt wurden (s. Hans Havelka in „Simmering“, Heft 8 des Bezirksmuseums Simmering, 1979).

Abbildung 8. Der bayerische Herzog Heinrich II., Sieger von 991. Der Bayernherzog Heinrich (951 – 995) war ein Enkel des ersten Königs des Ostfrankenreiches, Heinrich I. (876 – 936). Es war ihm aber verwehrt, selbst König zu werden, obwohl er sich dazu berufen fühlte. Bayerischer Herzog wurde er im Alter von 4 Jahren (!) unter der Vormundschaft seiner Mutter Judith von Bayern. Nach seiner Volljährigkeit begannen die Auseinandersetzungen mit seinem Vetter, dem König Otto II., deshalb wurde er 976 als Herzog abgesetzt. Nach dem Tod von Otto II. wurde er 985 wieder in sein früheres Amt eingesetzt, in dem er dann eine fast königsgleiche Stellung erreichte. Diese ist auf dem Bild auch erkennbar. Heinrich ist im fränkischen Gewand auf einem Podest stehend abgebildet. Es handelt sich um eine Miniatur aus dem Regelbuch von Niedermünster (Staatsbibliothek Bamberg), Ende des 10. Jahrhunderts. © Staatsbibliothek Bamberg
<p><b>Abbildung 8</b></p><p>Der bayerische Herzog Heinrich II., Sieger von 991. Der Bayernherzog Heinrich (951 – 995) war ein Enkel des ersten Königs des Ostfrankenreiches, Heinrich I. (876 – 936). Es war ihm aber verwehrt, selbst König zu werden, obwohl er sich dazu berufen fühlte. Bayerischer Herzog wurde er im Alter von 4 Jahren (!) unter der Vormundschaft seiner Mutter Judith von Bayern. Nach seiner Volljährigkeit begannen die Auseinandersetzungen mit seinem Vetter, dem König Otto II., deshalb wurde er 976 als Herzog abgesetzt. Nach dem Tod von Otto II. wurde er 985 wieder in sein früheres Amt eingesetzt, in dem er dann eine fast königsgleiche Stellung erreichte. Diese ist auf dem Bild auch erkennbar. Heinrich ist im fränkischen Gewand auf einem Podest stehend abgebildet. Es handelt sich um eine Miniatur aus dem Regelbuch von Niedermünster (Staatsbibliothek Bamberg), Ende des 10. Jahrhunderts.</p><p><i>&copy; Staatsbibliothek Bamberg</i></p>

Die kriegerischen Auseinandersetzungen von 991 werden im Bereich der früheren Grenze entlang der Höhen des Wienerwaldes begonnen haben. Einen Hinweis gibt die Schenkung von Otto III. des Jahres 998 an jenen Adeligen Engilrich, der 991 einen ungarischen Außenposten in Schoderlee am Ungarnhag überwältigt haben soll (Büttner). In der Folge werden die gegnerischen Kämpfer entlang der den Wienerwald querenden Straßen bis ins Wiener Becken vertrieben worden sein, wo dann die Entscheidung herbeigeführt wurde. Diese Entscheidung könnte durch den Umstand ermöglicht worden sein, dass die Ungarn im östlichen Wienerwald nur Stützpunkte aber keine ausgebauten kriegstauglichen Stellungen hatten.

Die Zurückdrängung der Magyaren von den Höhen des Wienerwaldes in das Wiener Becken und über die Leitha könnte in einer Reiterschlacht ähnlich der Schlacht auf dem Lechfeld 955 im Bereich der Ebene entschieden worden sein, die durch die Kette von Bergrücken zwischen der Hainburger (Ungarischen) Pforte, den Hundsheimer Bergen, der Brucker Pforte und dem Leithagebirge gegen die Pannonische Tiefebene begrenzt ist. 

Leopold Auer beschreibt in seinem Artikel „Zum Kriegswesen“ die Entwicklung der schweren Panzerreiterei seit dem karolingischen Reich und die anschließende Entwicklung für die Verhältnisse in Österreich (Ostarrichi). Die berittene und in ihrem Kern gepanzerte Truppe war Voraussetzung für einen Erfolg im Nahkampf gegen die leichte Reiterei der Ungarn, die auf Bewegungskrieg und Fernkampf eingestellt war. 1042 wird ein solcher Einsatz von Schwerbewaffneten beschrieben. Aber auch 991 könnte eine ähnliche Vorgangsweise den Ausschlag für den Erfolg gegeben haben.

Diese Meinung vertritt auch Wilhelm Twerdy in „Beiträge zur Geschichte des Wienerwaldes“ und verweist auch auf die Verleihung des Prediums Nochilinga (Nöchling in Niederösterreich) 998 von Otto III. an den Bayerischen Herzog Heinrich IV., den späteren König und Kaiser, offensichtlich um den Sieg seines Vaters (des „Zänkers“) und auch seines als Condux 991 über die Ungarn zu würdigen.

Insgesamt sind die Meldungen über die Ereignisse jedoch ungenau, vielleicht weil die Quellen nicht genügend erforscht wurden oder es keine aktuellen Berichte gab. Einen Geschichtsschreiber wie Thietmar von Merseburg hatte der bayerische Herzog natürlich nicht zur Seite!

Jedenfalls wurde mit dem bayerischen Sieg die Möglichkeit des Landausbaus und der Christianisierung im Südosten des Reiches geschaffen, die hauptsächlich Aufgabe der Bistümer Freising und Passau wurde, wie die folgenden Königsschenkungen von Heinrich II. erkennen lassen.

Dass die eroberten Gebiete auf Dauer nur nach entsprechenden Friedensverträgen abgesichert werden konnten, ergibt sich aus der Topographie des Wiener Beckens. Die relativ kleinen Flüsse (teilweise eher Bäche) Fischa und Leitha können keinen wirklichen militärischen Widerstand darstellen und sind als „Grenzflüsse“ nicht gut geeignet. Die Hauptverteidigungslinie gegen die beweglichen ungarischen Reiterkrieger blieb daher bis zum Frieden von 1043 sicher der Gebirgsrandweg zusammen mit der befestigten Stadt Wien.

4.2. Das Jahr 991 als Basis von Königsschenkungen

Abb. 9 zeigt die wichtigen Schenkungen im östlichen Wienerwald und dem Wiener Becken zwischen 1002, 1035 und 1045 durch die Könige bzw. Kaiser Heinrich II. und Konrad II.

Abbildung 9. Landkarte mit eingezeichneten Gebieten der Königsschenkungen 1002, 1035 und 1045 aus „Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme“ von Josef Mitterer, Eigenverlag, 2012. Die Königsschenkungen an Markgraf Siegfried betreffend die Neumark und ihre Geschichte sind nicht Thema dieser Arbeit. © Josef Mitterer
<p><b>Abbildung 9</b></p><p>Landkarte mit eingezeichneten Gebieten der Königsschenkungen 1002, 1035 und 1045 aus „Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme“ von Josef Mitterer, Eigenverlag, 2012. Die Königsschenkungen an Markgraf Siegfried betreffend die Neumark und ihre Geschichte sind nicht Thema dieser Arbeit.</p><p><i>&copy; Josef Mitterer</i></p>

Erwin Kupfer hat sich in „Das Königsgut im mittelalterlichen Niederösterreich“ eingehend mit den Königsschenkungen von Heinrich II. im östlichen Niederösterreich befasst. Auch er meint, die besitzmäßige Herkunft dieser Königsgüter könnte man mit dem siegreichen Feldzug Heinrich des Zänkers im Jahre 991 in Verbindung bringen.

4.3. Die Lage von Godtinesfeld

Angesichts der Bedeutung dieses Sieges über die Ungarn im Jahr 991 erscheint es mir nicht weit hergeholt, auch die Ortsbezeichnung „in loco qui dicitur Godtinesfeld“ darauf zurückzuführen. Godtinesfeld wäre demnach in der Ebene zu lokalisieren, wo die Kampfhandlungen stattgefunden haben.

Die folgende Abbildung zeigt diese Landschaft, und die verschiedenen Grenzen im Wiener Becken zwischen dem „Reich“ (Bayern bzw. der Mark Ostarrichi) und den Ungarngebieten. Mit „Grenzen“ sind aber nicht rechtlich abgesicherte und befestigte Linien zu verstehen sondern Begrenzungen der Einflussbereiche. Die für unseren Bezirk wichtige Godtinesfeld-Schenkung an das Domkapitel von Bamberg aus dem Jahr 1014 befindet sich am westlichen Ende des Gebietes (Nr. 2).

Abbildung 10. Landkarte mit von mir eingezeichneten Grenzen zwischen dem „Reich“ und Ungarn und dem „Schlachtfeld“, in dem möglicher Weise die entscheidenden kriegerischen Auseinandersetzungen von Godtinesfeld stattgefunden haben. © Heinz Gerstbach
<p><b>Abbildung 10</b></p><p>Landkarte mit von mir eingezeichneten Grenzen zwischen dem „Reich“ und Ungarn und dem „Schlachtfeld“, in dem möglicher Weise die entscheidenden kriegerischen Auseinandersetzungen von Godtinesfeld stattgefunden haben.</p><p><i>&copy; Heinz Gerstbach</i></p>

Die tatsächliche Lage von Godtinesfeld ist allerdings unbekannt, obwohl sich Historiker seit langem damit befassen. Konkrete Lokalisierungen sind daher unbeweisbare Überlegungen. Allerdings stehe ich mit diesen Vermutungen nicht alleine.

Georg Juritsch hat 1894 in „Geschichte der Babenberger und ihrer Länder“ (S. 36) die Schenkung folgender Maßen zitiert: „auf Bitten Poppos die Verleihung von 30 königlichen Huben bei Godtinesfeld an der Leitha an das Bistum Bamberg“.

In der „Geschichte des Bischofs Otto I. von Bamberg“ befasst sich G. Juritsch mit den verschiedenen Schenkungen. Er schreibt (S. 232): „Wir wissen, wie in den Tagen Kaisers Heinrich II. das Bistum Bamberg im heutigen Oberösterreich mit Gütern bedacht worden war ... während es gleichzeitig zu Gottinesfeld an der Leitha mit 30 Huben Landes festen Fuss fasste“.

Bischof Otto hat sich sehr bemüht, Schenkungen für Bamberg zurück zu bekommen, die während des Investiturstreits andere Besitzer erhalten haben, was ihm mehrfach gelungen ist. Godtinesfeld war nicht darunter.

Max Vancsa schreibt hingegen 1903 in „Geschichte Nieder- und Oberösterreichs“ auf S. 218: „Selbst die große Lieblingsstiftung Kaiser Heinrichs II., das Bistum Bamberg, erhielt in der Mark keine Güter, denn die Schenkung von 30 Königshufen in Gottinesfeld, vermutlich bei Perchtoldsdorf, an den Dompropst Poppo im Jahre 1015 bezieht sich eben nur auf die Person des letzteren ... und nicht auf das Bistum“.

4.4. Weitere Historische Berichte und Überlegungen zu 991

Von den Historikern wurden die kriegerischen Ereignisse von 991 nur wenig behandelt. Karl Oettinger hat zwar in seinem Buch „Das Werden Wiens“ den Sieg des Bayernherzogs, durch den die Ungarn aus dem Wiener Raum vertrieben worden wären, dargestellt, wegen seiner oft unorthodoxen Thesen wurde auch diese Darstellung nicht „ernst“ genommen.

Im Artikel „Zu den Ereignissen um die Jahrtausendwende“ schreibt Ortolf Harl, aus dem Einsetzen von Nennungen im Wiener Raum zu dieser Zeit ließe sich darauf schließen, dass dieses Gebiet damals schon fest im Einflussbereich des deutschen Reiches lag, auch wenn zunächst die Gefahr eines ungarischen Gegenschlages bestand. Dieser ist auch 1030 erfolgt, die Folgen konnten erst 1043 bereinigt werden.

Harl verweist auch auf die vier Lagerruinen aus römischer Zeit als mögliche Militärstützpunkte für die deutschen Eroberer, zwei Hilfstruppenkastelle (Klosterneuburg und Schwechat) und zwei Legionslager (Carnuntum und Vindobona), von denen aber Vindobona wegen der geschützten und strategischen Lage bevorzugt worden wäre.

Ein paar Hinweise aus Literaturstellen zum Thema 991:

Joseph Freiherr von Hormayr, königlich bayerischer Kämmerer, schreibt 1831 in den Anmerkungen zur „Gedächtnißrede“ ohne genauere Angaben: „Der Babenberger Leopold der Erlauchte, Graf im Traun- und Donaugau, und nach Burkhard auch Markgraf in der Ostmark ... waltet noch durch ein Jahrzehnt glücklich und sieghaft in der Ostmark, schlägt die Ungarn bis über das Kahlengebirge zurück und erlebt noch ihre Christianisierung“. Der Herzog kommt dabei aber nicht vor.

Leopold Auer vertritt 1976 in „Zum Kriegswesen unter den frühen Babenbergern“ eine andere Meinung, dass nämlich das militärische Potential der Babenberger anfangs sicher kein allzu großes gewesen war. Eine selbständige militärische Rolle in den Auseinandersetzungen mit den Ungarn zu spielen, war ihnen daher offenbar nicht möglich. Sie waren auf die Unterstützung durch die Reichsgewalt angewiesen.

1894 hat Georg Juritsch in „Geschichte der Babenberger und ihrer Länder“ bedauert, dass die Quellen über den Zeitraum von 991 spärlich fließen. Nur ganz vereinzelt stehe die Nachricht von einem Sieg des Herzogs Heinrich von Bayern über die Ungarn.

Max Vancsa kritisierte 1905 in seiner „Geschichte Nieder- und Oberösterreichs“ die „wenig beachtete Nachricht“, dass der Herzog 991 als Heerführer einen Sieg über die Ungarn an der damaligen Markgrenze gewann. Den spärlichen Quellen ist aber doch zu entnehmen, dass der Sieg des bayerischen Heeres über Ungarn ein Triumph des bayerischen Herzogs war.

In den Regesta Imperii von J. F. Böhmer über Otto III., 1956 neu bearbeitet von Mathilde Ulirz (Reg.8.Ind.4, 1027a), wird der Sieg des Herzogs Heinrich von Bayern über die Magyaren, der wahrscheinlich anfangs des Jahres 991 erzielt wurde, folgender Maßen erwähnt: „Dieser kriegerische Erfolg war zweifellos, wie der Wortlaut der Quellen erkennen lässt, von großer Bedeutung und muss das Ausmaß der gewöhnlichen Grenzkämpfe weit überschritten haben. Offenbar haben die Streitkräfte des Markgrafen 'Luitpald' zur Abwehr der Magyaren nicht ausgereicht und sah sich Heinrich der Zänker genötigt, zum Schutz Bayerns einzugreifen“.

* Die Annales Ratisponenses vermerken zum Jahr 991: „Victoria super Ungaros Heinrici ducis“.
* Im Auctarium Garstense heißt es: 991 „Hainricus dux de Ungaris triumphavit“.
* Auch in den Annales Sancti Rudberti Salisburgenses wird zitiert: „Heinricus IV dux de Ungaris triumphat“ (hier zählt Heinrich in seiner zweiten Amtsperiode offenbar als Nr. IV).

Diese drei Berichte in den Annalen sind die zeitnahen Quellen zum Ereignis.

Max Weltin hat 1993 in seinem bedeutsamen Beitrag „Probleme der mittelalterlichen Geschichte Niederösterreichs. Unter besonderer Berücksichtigung des Hollabrunner Bezirkes“, S. 47–96 im heimatkundlichen Werk „Vergangenheit und Gegenwart. Der Bezirk Hollabrunn und seine Gemeinden“, (S. 61/62) den etwas pessimistischen Text geschrieben, dass das 10. Jahrhundert ... als eine ungewöhnlich quellenarme Zeit angesehen wird und dass die Jahrzehnte vom Ende der karolingischen Epoche bis zum Beginn der Babenbergerzeit für immer dunkel bleiben, daran ließe sich nichts ändern.

Heide Dienst schreibt 1991 in „Werden und Entwicklung der babenbergischen Mark“, Österreich im Hochmittelalter (907–1246), Hrg. v. d. Kommission für die Geschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien,
991 durchbrach ein bairisches Heer unter Führung Herzog Heinrich des Zänkers die ungarischen Verhagungen (= Gyepü) zwischen der Großen und Kleinen Tulln und errang einen großen Sieg über die Ungarn an der Donau jenseits des Wienerwaldes.

M. Weltin kritisiert die Annahme des Vorhandenseins von ungarischen Verhagungen, das sei aus archäologischer Seite als missglückt zu bezeichnen. Auf dem Boden des heutigen Niederösterreich habe es keine Gyepü-Linien gegeben, soviel dürfte feststehen (S. 84). Dies wurde früher in verschiedenen Beiträgen von Historikern aber angenommen.

Zur tatsächlichen Entscheidung des Jahres 991 meint er (S. 83), der Quellenbeleg für diese detailreiche Schilderung sei nur eine lapidare Notiz in den Salzburger Annalen. Auf die Gründe für den bedeutenden Sieg von Herzog Heinrich im Jahr 991 über die ungarischen Truppen und auf die anderen Quellen geht er nicht ein.
Außerdem scheint er eine kritische Meinung zu den Annalenschreibern in den weit entfernten fränkischen und lothringischen Klöstern (S. 61) zu haben.

4.5. Überlegungen anderer Historiker

Bei Hertha Ladenbauer-Orel heißt es in „Archäologische Stadtkernforschung in Wien“ (Jahrbuch des Vereines für Geschichte der Stadt Wien, Bd. 1965/66, S. 64) in der Zeittafel zum Jahr 991: „Magyaren besiegt, Wiener Becken für die Mark gewonnen, Ostgrenze an der Leitha“.

Weiters schreibt Hubertus Seibert 2004 in „Heinrich der Zänker“ (S. 135/136): „Nach einer seit 955 währenden Phase weitgehend friedlicher Koexistenz unternahm er 985/86 (?) und 991 zum Schutz und zur Erweiterung der Grenzen seines Herrschaftsgebietes zwei siegreiche Feldzüge gegen die Ungarn“.

Peter Csendes beschreibt 1996 in „Österreich, Wien und das Reich“ die Situation nach dem Zusammenbruch der karolingischen Marken nach der Niederlage 907 gegen die Ungarn ausführlich. Das Wiedergewinnen des Reichsbodens östlich der Enns war nicht gerade einfach und ohne das Engagement der Bayernherzöge nicht denkbar. P. Csendes schreibt: „So wurde der wahrscheinlich entscheidende Vorstoß gegen die Ungarn 991, der das Tullnerfeld endgültig sicherte und das Vordringen ins Wiener Becken ermöglichte, vom bayerischen Herzog selbst vorgetragen. Etwa zur selben Zeit hielt dieser auch ein Taiding in der Mark, bei dem gewisse Einflussgrenzen bis an den Donaudurchbruch zum Wiener Becken abgesteckt wurden“. Schon in dem Artikel „Regio Finibus“ in den Babenberger-Forschungen stellt er die Siege Otto des Großen und Heinrich des Zänkers als gleichwertig dar.

In der „Landeschronik Niederösterreich“ von Karl Gutkas (1990) heißt es zum Jahr 991: „Die Ungarn unter Fürst Geiza fallen in die Mark ein, werden aber besiegt; das Markgebiet wird auf den Wiener Raum ausgedehnt.“ Weiters wird genannt: „Heinrich II. der Zänker. Herzog von Bayern. Gestorben 28.8.995 (geboren 951); er ist der wahre Gründer der Mark Ostarrichi.“

Obwohl der erfolgreichen Militäraktion von 991 zunächst eine friedliche Zeit folgte, war es kein dauerhafter Friede. 1030 unternimmt Kaiser Konrad II. einen erfolglosen Kriegszug gegen Ungarn. Das Reichsheer wird zu Vienni (Wien) gefangen genommen. 1031 wird ein Friede geschlossen, der zur Abtretung des Gebietes östlich der Fischa an die Ungarn führt. Nach weiteren kriegerischen Handlungen durch Heinrich III. ab 1042 muss Ungarn die 1031 gewonnenen Gebiete zurückgeben, wie es in der Abb. 9 dargestellt ist. Diese Vorgänge, aber auch die turbulenten Zeiten im Zusammenhang mit dem Investiturstreit, haben vielleicht den Namen Godtinesfeld (zumindest zeitweise) in Vergessenheit gelangen lassen.

Wie ist es aber ist es mit den 30 Königshufen der Schenkung von 1014/15 rechtlich weiter gegangen? Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach dem Tod Heinrichs II. sein salischer Nachfolger Konrad II. Schenkungen des Vorgängers rückgängig gemacht hat und auch Godtinesfeld davon betroffen war (s. Bernd Schneidermüller, 1007 – Das Bistum Bamberg entsteht, S 22). Dass darüber in den Archiven nichts zu finden ist, muss bezweifelt werden.

4.6. Der Konflikt aus ungarischer Sicht

In der deutschsprachigen Literatur fehlt größtenteils die Beurteilung der Auseinandersetzungen zwischen Bayern und Ungarn aus ungarischer Sicht, die oft eine andere ist als die der deutschsprachigen Historiker. Im Artikel von Laszlo Veszpremy „Die Ostmark (Bayern-Österreich) und Ungarn“ sind einige interessante Hinweise enthalten.

Zwischen beiden Ländern hat es zahlreiche Auseinandersetzungen gegeben. 907 erfolgte die vernichtende Niederlage der Deutschen bei Pressburg, wonach nach allgemeiner Meinung die einstige fränkisch-awarische Grenze an der Enns wiederhergestellt worden war und die Ungarn dort durch Wachposten ihre Oberherrschaft ausgeübt hätten.

Über das westliche Grenzgebiet Ungarns zwischen 955 und 997 gebe es viele Vermutungen. L. Veszpremy verweist auch auf einen 973 geschlossenen deutsch-ungarischen Vertrag zwischen Geza und Otto I., der die Modifizierung der Grenzen der ungarischen Oberhoheit als „Preis“ hatte, eventuell mit dem Rückzug bis zum Fluss Traisen.

Der Autor meint, dass nach dem Tod von Otto II. die Aggressivitäten des nach der kaiserlichen Krone strebenden Fürsten von Bayern, Heinrich des „Zänkers“, zugenommen hätten. Damit stehe eventuell auch die „Rücknahme“ der Grenzlinie bis zum Wienerwald im Zusammenhang. Schließlich könne der „Rückzug“ zum Fluss Leitha als eine Geste der Ungarn zwecks Aufnahme der Beziehungen zu Otto III. nach seiner Krönung angedeutet werden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Otto III. im Jahre 991 erst 11 Jahre alt und seine Mutter Theophanu als Vormund Regentin war; sie starb aber noch im selben Jahr, dann führte Ottos Großmutter Adelheid, die Witwe Otto I., bis zur Großjährigkeit (994) des schon im Alter von drei Jahren erwählten Königs Otto III. die Regentschaft. 996 wurde Otto vom Papst in Rom zum Kaiser gekrönt.

Umstritten ist auch die Meinung von György Györffy (in „Donauraum zwischen Bayern, Mähren und Ungarn im 10. Jahrhundert“), dass Großfürst Geysa in seinem Verhältnis zu Deutschland dem mit den Ottonen geschlossenen Vertrag immer treu geblieben sei (s. Weltin, Probleme, S 70, Anm. 160).

Die Beziehungen zwischen Bayern und Ungarn normalisierten sich erst nach 991, vor allem als etwa 995 Stephan von Ungarn Gisela von Bayern heiratete. Sie war die Tochter des bayerischen Herzogs (des „Zänkers“) und Schwester des späteren Kaisers Heinrich II.

Der bayerische Herzog war in seiner zweiten Amtszeit „geläutert“ und hat auch stark die kirchliche Organisation unterstützt. Der Name Godtinesfeld könnte durchaus auf ihn oder seine Umgebung zurückgehen, zu der auch als „condux“ sein gleichnamiger Sohn und späterer Herzog, König und Kaiser gehört hat. Vielleicht hat er diesen Namen persönlich mitgeprägt.

5. Bedeutung der Königsschenkungen für die Landnahme

5.1. Die Entwicklung und Größe der Königshufen

Unter den Historikern gibt es viele Diskussionen über die Größe und die Bezeichnungen der verschiedenen „Mansen“ (Hufen, Huben).

Einer der ersten, die sich mit dem Thema der Hufen auseinandergesetzt haben, war
August Meitzen, „Volkshufe und Königshufe in ihren alten Maßverhältnissen“, in: Festgabe für Georg Hanssen zum 31. Mai 1889. Tübingen, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1889.

Er beschreibt die Entwicklung der Wirtschaft in den Ortschaften zum eher zufällig entstandenen Hufenland, dessen Größe aber in den verschiedenen Gegenden bei ähnlichem Boden und ähnlicher Lebensweise ziemlich ähnlich war; diese Hufen nennt er Volkshufen. In der strengen karolingischen Zentralverwaltung entwickelte sich im Herrschaftsbereich des Königs bei Zuteilungen das Größenmaß der Königshufe. Die erste Erwähnung einer solchen findet sich im Jahre 813.

In den verschiedenen Ländern Mitteleuropas war diese Hufe unterschiedlich groß und betrug 30 – 45 Tagwerke (Morgen, Joch). Nach Meitzen war die Fränkische Königshufe ungefähr doppelt so groß wie die (Volks-) Hufe.

Im verlauf der weiteren Forschung haben sich die Meinungen der Historiker zum Ausmaß der Hufen sehr verändert. Erwin Kupfer erläutert in „Das Königsgut im mittelalterlichen Niederösterreich” (2000, S. 39–53), dass die bisherigen Prämissen nicht mehr dem späteren System der Verwaltung entsprochen haben. Größe und Umfang der Königshufen wären von den Parametern des Landausbaus abhängig und ein zeitspezifisches Schätzmaß.

Interessant ist die von Univ.-Doz. Dr. Hans Krawarik in seinem schon früher zitierten Artikel „Zur Entwicklung des Grundbesitzes der Abtei Tegernsee in Niederösterreich“ (2001) dargelegte Meinung, dass sich im 9. und ab dem beginnenden 10. Jahrhundert bei Schenkungen an Hochstifte und Reichsklöster die 90-Joch-Hufe als Leitbild bei den Königschenkungen ergeben hat. Diese offenbar damals gebräuchlichen Ackernahrungsgrößen wurden von der Königskanzlei bei Schenkungen als Schätzeinheiten übernommen. Als zeitgebundene Maße haben sie sich aber durch verbesserte Bearbeitungsmethoden bis ins Hochmittelalter deutlich verringert.

Mit dem Thema „Hufengrößen“ hat sich H. Krawarik mehrfach befasst. In seinem Buch „Siedlungstypen und Lebensformen im Mittelalter“ (2016) hat er das kartographische Abbild rekonstruierter Siedlungen des Mittelalters dargestellt und von ihnen auf Facetten der Lebensformen geschlossen. Der siedlungsgenetische und historisch-geographische Horizont ist seiner Meinung nach ebenso unentbehrlich wie die historische Zeit-Betrachtung. Er verweist auch darauf, dass sich die historische Geographie (und auch die landeskundliche Forschung) durch einige Jahrzehnte zum einen auf „Villikationen“, zum anderen auf eine endlose „Hufendiskussion“ fixiert habe (S. 19). Das frühe Siedlungswesen hätte aber wohl mehr Aspekte zu bieten.

Schon 2001 hat H. Krawarik in „Zur Entwicklung des Grundbesitzes der Abtei Tegernsee in Niederösterreich“ (S. 196 ff) die Methode der Siedlungs- und Fluranalyse mit dem Franziszeischen Kataster beschrieben, die von der Ackernahrungsgröße der Bevölkerung ausgeht. Diese hat sich im Laufe der Zeit, vor allem ab dem Ende des 11. Jahrhunderts wegen der weiterentwickelten Technik, z.B. der Umstellung auf den Räderpflug und die Egge sowie das Kummet für die Zugtiere sowie generell verbesserte Agrartechnik wie Dünnung, deutlich reduziert.

Nach den siedlungsgenetischen Analysen ist das Ausmaß der Althufen (auch der Königshufen) von ca. 90 Joch um 900 auf ca. 60 Joch im frühen 11. Jh. und ca. 50 Joch um 1050 abgesunken (Krawarik: „Zur frühmittelalterlichen Besiedlung des westlichen Voralpenlandes in Niederösterreich“, 2007, S. 259).

H. Krawarik verweist vor allem darauf, dass die „positivistische“ Sicht, die gelegentlich bei Verfassungshistorikern durchscheine, nur schriftliche Quellen wären überzeugende Quellen, einen Fortschritt zum interdisziplinären Arbeiten verbaue. Er vertritt die Auffassung, dass Ergebnisse der Archäologie, der Ortsnamenskunde und der Kulturlandanalyse mit schriftlichen Quellen konfrontiert werden müssten.

5.2. Königsschenkung im Wiener Becken

Sehr wertvoll war auch die Information Prof. Mitterauers über das umfangreiche Material Dipl.-Ing. Josef Mitterers zur Frage der Königshufen. Josef Mitterer hat mir seine 2012 im Eigenverlag erschienene Arbeit „Das Wesen der Königshufe in der mittelalterlichen Landnahme“ zur Verfügung gestellt.

Ziel seiner Forschungen ist es, die Fachwelt auf das siedlungskundlich interessante Gebiet entlang der Triesting zwischen Leobersdorf und Münchendorf aufmerksam zu machen und aufzuzeigen, dass beim Landesausbau nicht der Zufall Regie führte, sondern er das Ergebnis einer groß angelegten Siedlungspolitik darstellt. Anhand des Beispieles des Dorfes Tattendorf behandelt er das Thema der „Königshufe“ und der „Hufenverfassung“. Die Ergebnisse sind überraschend und faszinierend. Sie beziehen sich auf die Königsschenkung von 1035, mit der Konrad II. dem Markgrafen Adalbert 50 Königshufen zwischen Piesting und Triesting sowie die „villa Bobsouua“ schenkte.

J. Mitterer zeigt auf, dass die Königshufe nicht nur eine Frage der Größe sondern vor allem eine der Strukturen ist. Die Darlegungen dieser spannenden Publikation werden vielleicht auch für „Godtinesfeld“ neue Erkenntnisse bringen.

Bei der Untersuchung der Einrichtung von 6 Königshufen in der heutigen Gemeinde Tattendorf und der gleichen Größe im benachbarten Teesdorf wurde festgestellt, dass je Königshufe zwei Feldhufen (Ackerhufen) zu je 24 ha eingerichtet wurden. Dazu kam der für alle gemeinsame Anteil in der Schenkung, die Allmende, die Weideflächen und Wald betraf. Insgesamt umfasste die Königshufe etwa 78 bis 80 ha.

Auch der ebenfalls vorhandene Herrenhof war Teil der Königsschenkung.

5.3. Planung des Landausbaus im Zusammenhang mit Königshufen

In seinen Forschungen und Ausführungen zur Königschenkung von 1035 erläutert J. Mitterer, dass die Inhalte der Kernsätze der Urkunden, die „Pertinenzformeln“, nicht allgemeine Formulierungen sondern konkrete Darstellungen der jeweiligen Situation sind, was früher von manchen Historikern bezweifelt wurde. Der Text der Urkunde gibt nach den Analysen des Autors klare Regeln über die Aufgaben und Rechte des „Beschenkten“, des Markgrafen Adalbert.

Wenn man diese Überlegungen auf die Formulierung der zitierten Pertinenzformel der Godtinesfeld-Urkunde anwendet, könnte man schließen, dass die Schenkung nicht in einem leeren, ungeordneten Gebiet erfolgte. 

Denn der Text erwähnt „Knechte, Mägde, Hofstätten, bebaute und unbebaute Ländereien, Mühlen, Wasser und Wasserläufe, Weiden, Wälder, Jagden, Wege und wegloses Land, Abgaben und Einkünfte sowie Nutzungen“, das sind also Hinweise auf bereits organisiertes Land.

Nach H. Krawarik beziehen sich aber die Königsschenkungen nicht immer auf eine schon fertige Infrastruktur, sondern beinhalten auch den Auftrag, die in der Pertinenzformel angeführten Einrichtungen zu schaffen. Dies könnte auch für die Schenkung Godtinesfeld gelten. Dompropst Poppo, der Bruder des in der Urkunde genannten Markgrafen Heinrich, hat vielleicht die Schenkung erbeten, um seinen Bruder beim Aufbau der Mark zu unterstützen. Nachher könnten sich die in unserem Gebiet befindlichen Siedlungen entwickelt haben, ohne den Namen Godtinesfeld zu verwenden. Es ist auch zu bedenken, dass es sich um ein Grenzgebiet zu Ungarn handelt, das einmal karolingisch war und erst 991 vom bayrischen Herzog für das römisch-deutsche Reich zurückerobert wurde.

Erwin Kupfer verweist schon in „Frühe Königsschenkungen im babenbergischen Osten und ihre siedlungsgeschichtliche Bedeutung“ (1995, insbes. S 73) auch darauf, dass sich die Siedlungsentwicklung dieser Zeit auf strategisch wichtige Gebiete wie den Gebirgsrandweg, auf Flussübergänge und Straßenkreuzungen konzentriert habe und nennt dazu (in Anm. 30) die mit der Vergabe von (Königs-) Huben in Zusammenhang stehenden Königsschenkungen. Auch das Godtinesfeld-Dokument gehört dazu.

E. Kupfer schreibt zur Möglichkeit der freien Auswahl eines Gebietes, die mehrfach gewährt wurde, dass mit ihr ein militärischer Auftrag verbunden war, wenn es sich um unsichere Grenzgebiete handelte. Natürlich blieb auch der Auftrag des Siedlungsausbaues aufrecht, der besonders nach Beendigung der Auseinandersetzungen mit Ungarn umgesetzt werden konnte.

Josef Mitterer vertritt in Anbetracht der konkreten Beschreibung des Landes zwischen Triesting und Piesting in der Urkunde von 1035 und auch aufgrund des planmäßigen Siedlungswerkes, das in der Form der Königshufen zur Ausgestaltung gelangte, die Ansicht, dass der Markgraf und wohl auch seine Nachfolger als „technische Ortsgründer“ schon mangels der technischen und personellen Möglichkeiten auszuschließen seien. Ihre Aufgabe lag daher im Rahmen des dann folgenden Siedlungsausbaues. 

Die Anlage der Königshufen und die operative Austeilung des Landes, die Zumessung der Königshufen, wird daher durch den König erfolgt sein. Vor Schenkung des Gebietes, argumentiert J. Mitterer, wird durch königliche Beauftragte (Feldmesser) das Gebiet bereits vermessen worden sein. Der Markgraf hatte dann die Aufgabe, Kolonisten anzusiedeln und die Kultivierung des Landes umzusetzen.

Auf solche königlichen Beauftragten, die nach einem feststehenden Konzept die Örtlichkeiten genau vermessen sollten, verweist zum Aufbau der Militärgrenze 1045 auch Max Weltin (in „Probleme“ S.85). Es wurden einem „gewissen Siegfried“ nach offensichtlich feststehendem Konzept ohne freie Wahl wie bei früheren Königsschenkungen durch einen Beauftragten Einflusszonen an bestimmten Orten zugewiesen.

In diesem Zusammenhang sind die Darlegungen von Harry Breslau zur Organisation der königlichen bzw. kaiserlichen Kanzlei, welche die Aufträge des Herrschers umsetzen und dokumentieren musste, zu berücksichtigen.

Die folgende Abbildungen zeigen die Landschaft, in der die Godtinesfeld-Schenkung erfolgt sein könnte (zum Vergrößern bitte anklicken). Auf die Bezeichnung Goteinsfeld wird im Punkt 7.4 eingegangen.

Abbildung 11. Grafik „Österreich um das Jahr 1000“ aus dem Ostarrichi-Katalog des Jahres 1980. Das Gebiet östlich des Wienerwaldes ist weitgehend unbesiedelt. Die meisten eingezeichneten Orte wie Baden, Fischau oder Pitten wurden bereits in der karolingischen Zeit erwähnt und dann erst wieder in der 2. Hälfte des 11. Jh.s. Der Name Wien (Wenia) wurde 881 erstmals genannt. © Archiv Gerstbach
<p><b>Abbildung 11</b></p><p>Grafik „Österreich um das Jahr 1000“ aus dem Ostarrichi-Katalog des Jahres 1980. Das Gebiet östlich des Wienerwaldes ist weitgehend unbesiedelt. Die meisten eingezeichneten Orte wie Baden, Fischau oder Pitten wurden bereits in der karolingischen Zeit erwähnt und dann erst wieder in der 2. Hälfte des 11. Jh.s. Der Name Wien (Wenia) wurde 881 erstmals genannt.</p><p><i>&copy; Archiv Gerstbach</i></p>
Abbildung 12. Ausschnitt aus dem „Messner-Plan“. Robert Messner bearbeitete 1971 den Plan des Franziszeischen Katasters von 1819 (siehe Startbild). Hier der Ausschnitt mit dem Veitinger Feld und der darin gelegenen Feldmühle (im grünen Kreis). Früher wurde sie Gottesfeldmühle genannt. Zum besseren Verständnis hat Robert Messner den regulierten Wienfluss, die frühere Stadtbahn (jetzt U-Bahn) und die Verbindungsbahn rot eingezeichnet. Rot eingezeichnet sind auch die historischen Gebäude, die es 1971 noch gab. Die Feldmühle hatte die Ober St. Veiter Häuser-Konskriptionsnummer 129. © Archiv 1133.at
<p><b>Abbildung 12</b></p><p>Ausschnitt aus dem „Messner-Plan“. Robert Messner bearbeitete 1971 den Plan des Franziszeischen Katasters von 1819 (siehe Startbild). Hier der Ausschnitt mit dem Veitinger Feld und der darin gelegenen Feldmühle (im grünen Kreis). Früher wurde sie Gottesfeldmühle genannt. Zum besseren Verständnis hat Robert Messner den regulierten Wienfluss, die frühere Stadtbahn (jetzt U-Bahn) und die Verbindungsbahn rot eingezeichnet. Rot eingezeichnet sind auch die historischen Gebäude, die es 1971 noch gab. Die Feldmühle hatte die Ober St. Veiter Häuser-Konskriptionsnummer 129.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

5.4. Fragen zu Godtinesfeld

Ein Vergleich des Wiener Beckens mit dem gebirgigen Land der Godtinesfeld-Schenkung ist sicher nicht ohne weiteres möglich, das Grundprinzip könnte aber ähnlich gewesen sein. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass zwischen der Schenkung durch Heinrich II. von 1014 und der Königsschenkung von 1035 durch Konrad II. 21 Jahre liegen, in denen sich manche Modalitäten verändert haben werden.

In der bereits erwähnten Zeit zwischen der Ausfertigung des ersten Teils der Urkunde für Godtinesfeld (5. Juli 1014) und dem zweiten (1015) könnte die Ausmessung der zur Schenkung vorgesehenen 30 Königshufen erfolgt sein, wonach der König und Kaiser Heinrich die Urkunde unterfertigt hat.

Zu den Siedlungen/Hufen aus der Zeit 1014/15 hat Hans Krawarik den Hinweis gegeben, dass es um die Jahrtausendwende drei Arten von Hufen gegeben hat – Herrenhufen, Bauernhufen und Hörigenhufen, die sich durch ihre Ackernahrungsgröße erheblich voneinander unterschieden. Königshufen waren dabei als Herrenhof+Bauernland konzipiert. In der Regel wären es aber zeitübliche Schätzungen gewesen, weil zuweilen eine sofortige Urbarmachung nicht möglich war. Die Annahme eines Sitzes oder einer Motte bzw. Burg in Ober St. Veit hält er für stichhältig.

H. Krawarik meint, dass eine siedlungsgenetische Analyse zumindest klären könnte, ob die an St. Veit angeschlossene Siedlung eine Gründung des frühen Hochmittelalters sein könne. Er meint auch, dass im Hügelgelände am Wienerwald Bauernzeilen vor Herrenhöfen wie zwischen Triesting und Piesting nicht sehr wahrscheinlich sind. Auch der Franziszeische Kataster biete kein Indiz für eine Bauernzeile. Mehrere Weilersiedlungen hätten seiner Meinung nach als Gründungen nicht gleichzeitig existiert.

In „Rodungsprogramme und Weilerbildung“ hat H. Krawarik schon 1999 Überlegungen zu Vorgängen bei Rodungsaufträgen aufgrund königlicher Urkunden veröffentlicht. Weiterführende Arbeiten betreffen u. a. das Gailtal, den Ennswald, das Gebiet der Strengberge und Haag. Vielleicht lassen sich Parallelen oder Hinweise auf die Situation der Königsschenkung Godtinesfeld ermitteln. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich die genannten Rodungsaufträge auf ein Gebiet beziehen, das teilweise altes Kulturland aus bayerischer bzw. karolingischer Besiedlung war und das Bistum die Gebiete zu verschiedenen Zeiten erworben hat. Auf diesen Gebieten existierten mehr oder weniger Altsiedelkerne, was im Bereich der Schenkung Godtinesfeld weniger der Fall war. Viele dieser erwähnten Altsiedlungen waren nach den Forschungen von H. Krawarik ursprünglich große Einzelhöfe. Aus den siedlungsgenetischen Analysen erweist sich, dass Rodungsprogramme Spiegelbilder ihrer Zeit sind. 

H. Krawarik hat in seiner Stellungnahme zu meiner Arbeit darauf hingewiesen, dass bei einer der ersten Königsschenkungen von Heinrich II. (DD.H.II.Nr.2) vom 1. Juli 1002 der königliche Ritter Pilgrim bei Haag/Ennswald 100 Königshufen erhielt. Die in der Folge gebildeten Rodungsgassen im flachwelligen Waldgelände weisen aber keine Dörfer sondern Einzelhöfe mit ca. 60 Joch Kulturfläche auf. Ob diese Verhältnisse mit Godtinesfeld (1014/15) vergleichbar sind, ist eine spannende Frage.

Es ist höchst interessant, dass König Heinrich in einer Zeit, in der er sich noch um die Anerkennung der Reichsfürsten bemühen musste, eine Königsschenkung im bayerischen Ostland durchführte! Das belegt, dass er sich schon lange vorher mit der Bedeutung dieses Gebietes befasst hatte.

Das Gebiet dieser Königschenkung kam von Pilgrim bzw. einem Nachfolger später an den Bischof von Bamberg, Gunther, ehemals Mitglied des Bamberger Domkapitels. Nach seinem Tod 1065 ging es in den Besitz der Bamberger Kirche über, zunächst an das Domkapitel und später an den Bamberger Bischof. Bei diesem Gebiet handelt es sich um das heutige Haag in Niederösterreich. Von manchen Autoren wurde es früher irrtümlich mit Godtinesfeld in Zusammenhang gebracht.

Das genannte Dokument ist das dritte, in dem „Ostarrichi“ genannt wird. Die erste Nennung erfolgte bekanntlich am 1. November 996 (DD.O.III.232) betreffend 30 Königshufen in Neuhofen, die zweite am 29. April 998 (DD.O.III.286), es betrifft die Schenkung von Nöchling an Heinrich. Die vierte Nennung ist im Dokument der Godtinesfeld-Schenkung enthalten.

5.5. Größe des Landes der Königsschenkung Godtinesfeld

Die Ergebnisse der Forschungen von Josef Mitterer aus dem Wiener Becken können nicht ohne weiteres auf unser Gebiet Godtinesfeld angewendet werden, dennoch sind die Hinweise betreffend die Größenverhältnisse überlegenswert:

Auf den 30 Königshufen würden sicher nicht 60 Feldhufen (Ackerhufen, Bauernhöfe) eingerichtet worden sein, wie viel es aber mit der dazu gehörigen Allmende je Königshufe gewesen sein könnte, bleibt offen. Eine analoge Umrechnung auf das Gebiet der Schenkung Godtinesfeld würde wohl eine viel zu große Fläche ergeben.

Wenn man für die Zeit der Godtinesfeld-Schenkung (1014) mit einer Hufengröße von 55 bis 60 Joch rechnet (1 Joch entspricht ca. 0,576 ha), umgerechnet 31 bis 35 ha, erhält man eine Größe der Schenkung von ca. 9,5 bis 10 km² (H. Krawarik, Referat „Von kleinen Höfen und Ansiedelungen zu Bezirken Wiens“ in Hietzinger Bezirksakademie, 17.12.2019).

Natürlich stellt sich nach wie vor die Frage, wo dieses Gebiet gelegen war und wie es organisiert wurde. Die Königsschenkungen im Wiener Becken haben zusätzlich einen Herrschaftshof besessen. Auch die Königsschenkung in Godtinesfeld hat sicher auch einen solchen Herrschaftssitz beinhaltet. Welcher Ort dafür in Frage käme, ist derzeit nur eine Annahme. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass er in St. Veit gelegen war. Vielleicht könnte es aber auch mehrere Herrschaftssitze gegeben haben.

Die Königsschenkung von 30 Königshufen in Godtinesfeld hat nach diesen Überlegungen etwa die Größe des Bezirkes Hietzing (10 km²) ohne den Lainzer Tiergarten umfasst.

Der Auftrag für diese bedeutende Dotation war wohl einerseits die Sicherung des wichtigen Gebirgsrandweges entlang des Abhanges des Wienerwaldes. Denn trotz der verschiedenen militärischen Erfolge über die Ungarn drohte auch weiterhin eine Gefahr aus dem Osten, wie die späteren Ereignisse zeigen sollten. H. Krawarik hat darauf hingewiesen, dass manche der Schenkungen an Bamberg, z.B. in Oberösterreich und Kärnten, im Zusammenhang mit Straßensicherungen standen.

Andererseits war die Bewirtschaftung und Christianisierung des neuen Siedlungsgebietes besonders im Sinne von Heinrich II. eine wichtige Aufgabe. Dafür eignete sich die neue von Heinrich II. im Jahr 1007 gegründete Stiftung Bamberg anscheinend besonders gut. Natürlich hat das Domkapitel von Bamberg diese Aufgabe wie schon erwähnt nicht direkt sondern durch beauftragte Vögte wahrgenommen.

6. Die Rolle der Vögte

Univ.-Prof. Dr. Michael Mitterauer hat mir in dankenswerter Weise eine Stellungnahme zu meiner Arbeit übermittelt, in der er auf den Bamberger Besitz in Österreich und die Vögte als wesentliche Funktionsträger verweist, in deren Verwaltung das geschenkte Gut übergegangen sein könnte. Wichtig ist wieder die Unterscheidung zwischen Domkapitel und Bischof von Bamberg.

Dompropst Poppo legte im Sinne der Kirchenreform seiner Zeit Wert auf eine reichliche Ausstattung des Kapitels in klarer Güterscheidung gegenüber dem Bischof. Dies zeigt sich auch darin, dass für beide Bereiche unterschiedliche Vögte tätig waren.

Hochstiftsvögte waren die Grafen von Sulzbach. Hingegen waren die Vögte des Domkapitels die Burggrafen von Nürnberg. Ab ca. 1105 bis 1190 waren die Grafen von Raabs mit der Burg belehnt. Der erste war Gottfried II. von Raabs (etwa 1105 bis 1137); nach dem Tod des letzten Grafen Konrad II. (1191) folgte sein Schwiegersohn Friedrich von Zollern. Die Nürnberger Burggrafen traten in Österreich mehrfach auf, in Niederösterreich als Inhaber der sog. „Brandenburger Lehen“. Die Burggrafen waren ebenso wie die Domherren selbst sicher nicht oft im Osten des Landes präsent, sondern ihre lokalen Aufgaben werden adelige Gefolgsleute wahrgenommen haben.

M. Mitterauer hält es für möglich, dass es von den Zollern, die als Burggrafen von Nürnberg in weiblicher Linie auch Erben der Grafen von Raabs waren, Verbindungen zu Ober St. Veit und zu den Herren von Toppel gegeben haben könnte, von denen Ernst Klebel schreibt, sie wären an anderen Orten Besitznachfolger der Grafen von Peilstein gewesen. Um einen Bezug zum Bamberger Domkapitel zu finden, wäre allerdings ein langer Zeitraum zu überbrücken.

Interessant ist, dass zu der Zeit, als Gottfried von Raabs Burggraf von Nürnberg und damit Vogt des Bamberger Domkapitels war, die ersten Nennungen von Personen nach Godtinesfeld bekannt wurden, nämlich „Pabo et frater eius Erchengerus de Gotinesfelde“. Diesen und weiteren Hinweisen sowie den möglichen Verbindungen sollte noch nachgegangen werden.

Im Zusammenhang mit der „Wienfurt“ im 12. und 13. Jahrhundert hat Anton Scheiblin schon 1966 (in „Zur Frühgeschichte des 14. Wiener Gemeindebezirkes“, S. 97) auf ein ganzes Netz von verwandtschaftlichen Beziehungen der Zollern mit den Grundherren von Hacking, Hütteldorf, Unter Baumgarten, Gottinesveld (dieses aber ohne Hinweis auf das Gebiet einer Grundherrschaft), sowie von Hietzing und Rodaun hingewiesen, für deren Auflösung eine eigene Arbeit nötig wäre.

7. Der Name Godtinesfeld

Die verschiedenen Schreibweisen rund um den Namen „Godtinesfeld“ stammen alle aus späterer Zeit, im Wesentlichen mehr als 100 Jahre nach dem Urdokument. Inhaltlich ist sicher zwischen den Fassungen mit „dt“ und mit „tt“ kein Unterschied. Ich verwende in meinem Artikel im Hinblick auf die Erstnennung den ursprünglichen Namen.

7.1. Kommt der Name Godtinesfeld von einem Personennamen?

Prof. Mitterauer schreibt in seiner Antwort auf meine Arbeit, dass bezüglich des Ortsnamens „Godtinesfeld“ manche Fragen offen zu sein scheinen. Eine Ableitung von einem männlichen Personennamen kommt ihm unwahrscheinlich vor. Er empfiehlt, namenkundlich versierte Fachkollegen von der Germanistik zu befragen. Ein mit „god-“ zusammengesetzter theophorer Name wie (Got-fried, Got-polt etc.) scheint nicht vorzuliegen. Auch an eine Ableitung vom Frauennamen Cotani, der für Bayern früh belegt ist, hält er für wenig plausibel (s. hiezu Anm. 15 in J. Kraft, Ober-St. Veit). Denkt man an Nachbenennung nach einem Ortsgründer, so stelle sich für das frühe 11. Jahrhundert die Frage, wann ein solcher hier gewirkt haben sollte.

Prof. Lohrmann verweist auf einen Zeugen namens Gotti, der in einer Aufzeichnung über die passauischen Zehentrechte zwischen Enns und Wienerwald, die man zwischen 971 und 991 datiert, genannt wird (NÖUB 1, 129nr. 12b). K. Lohrmann meint, es wäre vorstellbar, dass er auch am Gerichtstag Heinrich des Zänkers teilgenommen hat. In den unter Bischof Beringer aufgezeichneten Protokollen und Schenkungen sind mehrere, in denen ein Gotti genannt wird (s. die Anm. 23 bis 25). K. Lohrmann schreibt weiter, es wäre denkbar, dass Gotti schon bald nach 991 mit der Siedlungstätigkeit am Wienfluss begonnen habe. Vielleicht sei ihm auch vor und nach der Schenkung von 1015 die Siedlungsorganisation am Gottinesfeld oblegen.

Im Niederösterreichischen Urkundenbuch (NÖUB), 1. Band, kommt der Namen Gotti als Zeuge fünfmal vor. Vier der Nennungen stammen entweder aus Dokumenten deutlich vor 991 (951) oder danach (1030–1045, 1037, ein Cotti 1060).

Die zeitnächste Nennung ist die mit 12b bezeichnete (S. 128–130). In der Zeugenreihe ist Gotti einer unter 52 Namen. Die genannte Zeitspanne von 971–991 bezieht sich auf das Pontifikat des Bischof Pilgrim. Der Titel des Dokumentes lautet: Aufzeichnungen über passauische Zehentrechte im Gebiet zwischen der Enns und dem Wienerwald sowie unter anderem im Machland. Auf Seite 143 befindet sich eine Landkarte mit der vermutlichen Ausdehnung der passauischen Herrschaft gegen Ende des 10. Jahrhunderts, die sich westlich des Hauptkammes des Wienerwaldes erstreckt.

Ein ausführlicher Kommentar von M. Weltin ist auf den Seiten 144–150 enthalten, wo er die Aktivitäten und Reorganisationsmaßnamen des Passauer Bischofs Pilgrim beschreibt. Allerdings sind die protokollartigen Aufzeichnungen erst um die Mitte des 11. Jahrhunderts niedergeschrieben worden. Im Kommentar heißt es abschließend:
Die am Ende der Besitzstandsliste genannten Zeugen (Störmer, Adel 243, 246) – sie sind in der Mehrzahl mit den Teilnehmern der Pilgrim-Synode identisch – bestätigen nur diese, nicht aber das Gerichtstagsprotokoll mit ihrem Eid. So gesehen bleibt es fraglich, ob in ihnen tatsächlich die ersten bekannten weltlichen Herrschaftsträger des Ostlandes gesehen werden dürfen.“

Im Hinblick auf diese Meinung wird Gotti keine besondere Stellung inne gehabt haben, insbesondere weil er im Dokument 12b in der Liste von 52 Zeugen an 33. Stelle vorkommt. Nach H. Dienst („Traditionen und Realität“, S. 60) erfolgt die Reihenfolge der Nennung von Zeugen nach einem bestimmten System und die Beachtung dieser Reihenfolge ist ein methodisch unabdingbares Erfordernis.

Interessant ist auch das Dokument 12g (NÖUB S. 141–144) mit den Aufzeichnungen über einen Gerichtstag Herzog Heinrich II. von Bayern in der Mark des Markgrafen Leopold, auf dem u. a. die Rechtsstellung Passaus festgelegt ist. Er wird zwischen 985 und 991 datiert, könnte aber auch nach den kriegerischen Ereignissen von 991 stattgefunden haben. Ob auf diesem Gerichtstag ein beeidetes Umsassenzeugnis eingeholt wurde, bezweifelt der Kommentator. Auf diesem „publicum placitum“, das spätestens im April/Anfang Mai 991 abgehalten wurde, könnte auch, wie ich in der ersten Arbeit dargelegt habe, eine generelle Regelung der Besitz- und Rechtsverhältnisse des Landes stattgefunden haben.

7.2. Zum zweiten Teil des Namens

Zum Grundwort -feld verweist K. Lohrmann auf die geographischen Bezeichnungen Frankens, in denen „Volkfeld“, „Sualafeld“ oder „Grabfeld“ auch eine herrschaftliche Komponente beschreibe (s. dazu Anm. 27 bis 29). In der sog. Schwarzenfeld-Schenkung (Nr. 334) an das Bistum Bamberg wird „loca nomine Suarzinvelt, Weilingdorf in pago Nortgowa“ genannt.

Für M. Mitterauer ist in seiner Stellungnahme zu meiner Veröffentlichung der Hinweis wichtig, dass sich Zusammensetzungen mit „-feld“ in der Regel auf größere Einheiten beziehen.

Unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Peter Wiesinger wird das Ortsnamenbuch des Landes Oberösterreich herausgegeben. In einem Vortrag bezog er Bezeichnungen mit „feld“ auf größere Flächen bzw. Landschaften, als Beispiel nannte er das Marchfeld.

Interessante Untersuchungen von typischen aber auch von seltenen und geheimnisvollen Ortsnamen wurden in Hessen vorgenommen (www.ortsnamen-in-hessen.de). Natürlich ist die historische Situation Hessens anders als in Ostarrichi. Namen mit dem Zweitglied „-feld“ sind zwar häufiger als in Ostösterreich, dennoch aber sind es wenige gegenüber anderen Grundwörtern. Die meisten Nennungen gibt es im neunten Jahrhundert. Auf Personen beziehen sich nur ganz wenige. Die Bezeichnungen auf -feld (ahd.) bzw. -veld (mhd.) bedeuten relativ ebenes, für den Ackerbau geeignetes Gelände, sie beziehen sich auf ein breites Tal, also auf eine Flussebene oder auch auf den Oberlauf von Gewässern.

In Dokumenten Heinrichs II. kommen nach diesen Forschungen Namen auf -feld in den Dokumenten Nr. 1, 253, 319 und 350/51 vor, wobei die zugehörigen Erstnennungen meist viel älter waren. Ähnlichkeiten mit Godtinesfeld sind nicht erkennbar. Z.B. wird die später „Erfelden“ genannte Ortschaft 1002 „ad Heriueldon“ bezeichnet (DD.H.II.Nr.1). Die Erstnennung von 778–784 lautet „Herifeldum“, in der Sprachanalyse wird beim Erstglied „hari, heri“ auf die Begriffe Heer bzw. Schar verwiesen. Aus den Urkunden wurden bis 1200 insgesamt 1907 Siedlungsnamen analysiert, ca. 500 davon wurden als „seltene und geheimnisvolle“ bezeichnet. Dazu gehören Gottsbüren, Erstnennung 993–996, und Gottesthal (Valle Dei, 1145), das der Bezeichnung Godtinesfeld am nächsten kommt.

Auch aus diesen sehr umfangreichen Arbeiten der Fachleute aus Hessen kann geschlossen werden, dass der Begriff „Godtinesfeld“ tatsächlich eine besondere, eigene Bedeutung haben dürfte. Ein konkreter Hinweis auf einen Personen- oder Landschaftsnamen ist offenbar nicht erkennbar. Auch in dieser Frage wäre eine interdisziplinäre Zusammenarbeit natürlich sehr hilfreich.

7.3. Godtinesfeld - Gottesfeld

Die Überlegungen der meisten Fachleute haben sich bei der Deutung des Namens hauptsächlich mit der Suche nach einem Personennamen befasst. Ich glaube, dass das ein Irrweg war. Mit Kenntnis der Person Heinrichs, seiner Vorgeschichte und Einstellung meine ich, dass er diesen Namen Godtinesfeld bewusst auf die überirdische Hilfe bei der Zurückdrängung der Ungarn gewählt und ihn auf Gott bezogen hat.

Spätere Nennungen von Personen nach Godtinesfeld, die sich auf den Erstnamen beziehen, zeigen den Zusammenhang der beiden Teile des Namens. Beispiele:

  • Otto vom hohen Markt, Bürger von Wien, schenkt am 19. Oktober 1264 der Abtei Heiligenkreuz ein Haus am hohen Markt; einer der Zeugen Heinricus de Gottesvelde (FRA II/XI, S. 308/309).
  • Am 1. August 1274 erhält die Abtei Heiligenkreuz von Gisela aus Wien eine Schenkung, bei der als Zeuge „Heinricus miles dictus de Gottesvelde“ erwähnt wird (FRA II/XI, S 189/190).
  • Als eine der letzten, bekannten Nennungen wird gemäß den Unterlagen des „Archivs der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien“ (Nr.42, S. 10) vom Verkauf einer Futtergrube am Hohen Markt in Wien am 24. April 1303 durch Frau Ilian „die Gottesvelderinne“ berichtet.

Das sind deutliche Belege sowohl für die Existenz des Gebietes der Königsschenkung in der Nähe von Wien und als auch die Herstellung des Bezuges zu Gott.

Aufgrund der Ereignisse von 991 folgte eine fast 40-jährige Friedenszeit zwischen Ungarn einerseits und Bayern, der Mark Ostarrichi und dem deutsch-römischen Reich andererseits. Diese ist wohl auch auf die familiären Beziehungen zwischen dem christlich gewordenen König Stephan von Ungarn und der Familie des Kaisers und Königs Heinrich II. zurückzuführen. Stephan war seit etwa 995 mit Gisela, der Schwester Heinrichs, verheiratet.

Die friedlichen Beziehungen haben auch zur Königsschenkung in „Godtinesfeld“ von 1014 geführt, die ich auf den Begriff „Gottesfeld“ zurückführe, der sich viel später auch in der „Gottesfeldmühle“ wieder findet. Heinrich Weigl hat schon 1966 in „Zur Siedlungsgeschichte des Wiener Raumes“ darauf hingewiesen, dass die Gottesfeldmühle die Erinnerung an den Ort Godtinesfeld bewahrt. Darauf verweist auch W. Twerdy. Für ihn sind die Begriffe Godtinesfeld und Gottesfeld gleichwertig.

Betreffend die spätere Zeit nach der Schenkung erinnert er an die Geschichtsforschung, der zufolge die Schenkung an die Vögte des Stiftes übergegangen sein könnte, vermutlich an die Grafen von Formbach-Ratelnberg. Nach M. Mitterauer (s. Kap. 3.1.) waren aber die Vögte des Domkapitels die Burggrafen von Nürnberg.

Nach W. Twerdy scheine der „Ort“ Godtinesfeld in den urbarialen Aufzeichnungen des Domstiftes Bamberg des 12. Jahrhunderts nicht mehr auf, wie eine Nachricht des Staatsarchivs Bamberg vom 11.6.1997 aussage. Allerdings verweist man in den Berichten über die Bestände des Hochstifts und des Domkapitels Bamberg auf ein Archiv, das erstmalig 1254 erwähnt wird und aus den für Bischof und Domkapitel ausgestellten Urkunden entstanden ist. Es verblieb bis 1803 in der Verfügungsgewalt des Domkapitels. Vielleicht lassen sich doch in diesem und anderen Archiven für die vorangegangene Zeit Informationen finden, wenn man die Zuordnung zum Domkapitel und die folgenden rechtlichen Veränderungen genauer untersuchen könnte. Für mich ist es geheimnisvoll und unverständlich, dass ein so großes Gebiet von 30 Königshufen nach der erst- und einmaligen schriftlichen Nennung in der Schenkungsurkunde nicht mehr in den Archiven auftauchen soll!

Noch einige Hinweise auf die „Örtlichkeit“ von Godtinesfeld:

Ernst Klebel „verlegte“ Godtinesfeld aufgrund einer Angabe von Heinrich Weigl auf das Gebiet zwischen Hietzing und Unter-St. Veit, worauf die Lage einer noch im 16. Jahrhundert genannten Mühle hinweise, wie Anton Schachinger 1934 in „Der Wienerwald“ S.156, schreibt.

Theodor Perhab schreibt in „Hietzing – Vergangenheit und Gegenwart“ (1976), dass der verschollene Ort Godtinesfeld wegen der zahlreichen Überschwemmungen im Gebiet des heutigen Unter St. Veit 1170 aufgelassen wurde und die Bewohner sich in Ober St. Veit angesiedelt hätten. Diese Meinung wurde auch in vielen anderen Publikationen vertreten.

7.4. Warum wurde Godtinesfeld zu Goteinsfeld?

Bezüglich des Namens wählte Heinrich Weigl im Historischen Ortsnamenbuch die Bezeichnung G 204. *Goteinsfeld. Es wäre interessant zu erfahren, warum er diesen Titel gewählt hat, obwohl er selbst von der ursprünglichen Bezeichnung in der Urkunde ausgeht und sie auch mit „Godtinesfeld in pago Osterriche“ zitiert. Diese Bezeichnung „Goteinsfeld“ hat Felix Czeike sowohl in „Großen Groner Wien Lexikon“ (1974) als auch im „Historischen Lexikon Wien“ (1992) übernommen. Auch in „Wien Geschichte Wiki“ wird sie verwendet. An anderer Stelle (bei „Formbacher“) wird aber auch die Form „Gottsfeld“ verwendet.

Bezüglich der verschiedenen Nennungen nach der Erstnennung ist deren Geschichte interessant: Nach 1015 gibt es durch 100 Jahre keinerlei weitere Bezeichnungen nach Godtinesfeld. Von ca. 1120 bis 1170 werden verschiedene Abwandlungen dieses ersten Namens verwendet, zwar nicht mit „-dt-“ sondern mit „-t-“ oder „-tt-“ sonst aber in ähnlicher Schreibweise. Erst nach weiteren fast 100 Jahren ohne Nennungen von Godtinesfeld gibt es zwischen 1264 und 1310 wieder Urkunden mit entsprechenden Bezeichnungen, zu denen in späteren Abstracts, Abschriften und Kommentaren mehrfach Zeugen namens Heinricus de Gotteinsvelde genannt werden. Wenn man allerdings auf den Wortlaut in den Urkunden zurückgeht, stellt sich heraus, dass der Name „Gotteinsvelde“ oder „Goteinsfeld“ dort nicht vorkommt. Zumindest habe ich in den mir zugänglichen Kopien der Urkunden diesen Namen nicht gefunden.

Beispiele:

  • In der Urkunde vom 12. März 1264 (Schenkung Dietmar von Schönkirchen) heißt es nicht Heinrich von Goteinsfeld, wie kolportiert wurde, sondern Cotansvelde.
  • Im Dokument vom 24. Februar 1267 (Taiding zu Mautern) steht nicht Goteinsfeld sondern Gotesvelde.
  • Am 1. August 1270 heißt es in einer Heiligenkreuzer Urkunde Gottensvelde, im Gegensatz dazu ist im Text des Kommentars als angeblich „reguläre Form“ Goteinsfeld angegeben.
  • Auch in der Urkunde von 1275 aus Lilienfeld steht „Heinrich de Gotesvelde“ und nicht das als angebliche „reguläre Form“ angegebene Goteinsfeld.
  • In der Urkunde vom 29. Juni 1310, in der Heinrich von Wartenfels dem Kloster Melk einen Aufwandsersatz zugesteht, wird als einer der Zeugen ebenfalls Hainrich von Gotesvelde angeführt und nicht – wie es im bearbeiteten Text steht – von Goteinsfeld.

In dem Online-Portal Monasterium.net sind manche dieser Unterschiede zwischen ursprünglichem und nachträglich bearbeitetem Text nachzulesen.

Interessant ist auch, dass M. Weltin in „Landesherr und Landherren – Zur Herrschaft Ottokars II. Premysl in Österreich“ (1978/79) schreibt, die adeligen Dienstmannen in Österreich seien in der Mitte des 13. Jahrhunderts regelmäßig als „ministeriales terre“ oder „ministeriales Austrie“ bezeichnet worden. Er führt eine Liste von ca. 50 Personen an, darunter auch einen „Heinrich von Goteinsfeld (abgek., Wien XIII)“, welche Form auch von K. Lohrmann übernommen wurde. Im Anhang zum Artikel von M. Weltin mit dem Titel „1267 Februar 24“ heißt es, „Die oberen Landrichter Heinrich von Hardegg und Albero von Feldsberg bezeugen eine zu Mautern gefällte Landtaidingssentenz zugunsten der Dominikanerinnen von St. Niklas vor dem Stubentor“. Als anwesend werden 13 ‘ministeriales austrie’ genannt, darunter Heinricus de Gotesvelde.

„Goteinsfeld“ dürfte daher eher eine fehlerhafte Abwandlung gewesen sein, die auf eine frühere ungenaue Wiedergabe der ursprünglichen Texte zurückgeht. Leider wurde sie nach der Nennung durch H. Weigl von Autoren immer wieder kritiklos übernommen.

Wie der grammatikalische Weg von Godtinesfeld zu Goteinsfeld nachzuvollziehen sein soll, erkenne ich nicht. Daher meine ich, man sollte in der Zitierung bei der ursprünglichen Bezeichnung Godtinesfeld bleiben. Interessant wäre auch eine Stellungnahme dazu von Fachleuten der Althochdeutschen Sprache betreffend zusammengesetzte Substantive (Gott und Feld) und die Entwicklung von „Godtines-“ zu „Gottes“-Feld.

Erklärungsbedarf gibt es auch zur vielfach publizierten Feststellung, Goteinsfeld sei ein „abgekommener Ort“ gewesen. Ich habe keinen Beleg dafür gefunden, dass es einen solchen Ort gegeben hat. Meiner Meinung nach hat Goteinsfeld (aber auch in anderen Schreibweisen) als Ortschaft nie bestanden. Warum es aber zahlreiche Nennung von „Godtinesfeldern“ nach einem nicht existierenden Ort gibt, bleibt mysteriös. Vielleicht gab es mehrere Plätze, in denen Personen dieses Namens lebten, ohne dass sich dort eine eigene Ortschaft entwickelte. Die Nennungen beweisen jedenfalls, dass es sich bei ihnen um prominente Adelige gehandelt hat.

8. Suche nach den Wohnsitzen von „Godtinesfeldern“

8.1. Siedlung in der Umgebung von St. Veit?

Nach den Arbeiten von Klaus Lohrmann in „Die Bezirksgeschichte des Wiener Raumes“ (1979) ist anzunehmen, dass erst nach 1120 die herrschaftliche Durchdringung des Ostabfalls des Wienerwaldes durch die Babenberger und ihre Gefolgsleute, insbesondere die Kuenringer erfolgte. Dies ist besonders im Wiental ersichtlich und lag wahrscheinlich daran, dass sich der gesamte Wiener Raum noch im Gefahrenbereich der Ungarnzüge befand. Mit Ausnahme von Wien, Godtinesfeld (aber ohne Kenntnis eines konkreten Ortes) und Simmering befanden sich hier offenbar keine nachgewiesenen Siedlungen (s. S. 60/61). Während Wien und Simmering örtlich natürlich genau bestimmt sind, ist das bei Godtinesfeld anders.

Der „Ort“ Godtinesfeld wurde von den verschiedenen Forschern ursprünglich an unterschiedlichen Stellen wie z.B. bei Atzgersdorf, Neu-Erlaa oder Perchtoldsdorf vermutet. Da in den Dokumenten keinerlei Hinweis auf die konkrete Gegend von Godtinesfeld zu finden war, ist für Spekulationen jede Möglichkeit gegeben.

In Urkunden sind etwa 30 Mal Personen als Zeugen erwähnt, die (ab 100 Jahre nach der schriftlichen Erstnennung) nach Godtinesfeld genannt werden. Während andere Zeugen nach ihren Wohnorten bezeichnet werden, sind die der Godtinesfelder leider nicht bekannt. Sie werden aber nach Meinung der Fachleute in der Umgebung von St. Veit gelegen sein, wie es die meisten Forscher in der Vergangenheit (seit H. Weigl) vermutet haben. Dies wird aber nur aus den Örtlichkeiten ihrer Zeugentätigkeit bzw. nach anderen Zeugen, deren Wohnort in der Nähe von St. Veit bekannt ist, geschlossen. Die Frage nach den Orten, an denen die Personen mit Namen nach Godtinesfeld ihren Sitz hatten, ist aber weiterhin ungeklärt. Die Liste der mir bekannten Namen befindet sich in der Broschüre „1000 Jahre Godtinesfeld“.

Die älteste Nennung stammt aus 1114 und betrifft eine Schenkung des Kastellans Otto von Mödling an die Kirche von Klosterneuburg (FRA 2/4 Nr. 124). Mödling bestand schon unter den Karolingern und wurde offenbar bald nach 991 wieder eine wichtige Befestigung der Mark Ostarrichi am Gebirgsrandweg. Otto, der Burgvogt von Mödling, hatte bei Meissau anscheinend beträchtlichen Güterbesitz, den er zur Gänze an Klosterneuburg vergab. Unter den Zeugen sind an vorderster Stelle drei „sororii“ (Söhne der Schwester) des Otto genannt, und zwar Pabo und sein Bruder Erchenger, die E. Kupfer 2009 in „Streiflichter der niederösterreichischen Landesgeschichte“ mit den gleichnamigen Herren von Gottinesfeld identifiziert hat, und auch ein Ruodigerus, ein weiterer Bruder von Pabo und Erchenger, den Kupfer als Rüdiger von Hietzing bezeichnet. Den Wohnsitz der Gottinesfeld-Brüder konnte er nicht lokalisieren. In späteren Nennungen kommen die beiden Brüder Pabo (Babo) und Erchenger (Herchengerus) mehrfach mit dem Zusatz Gottinesfeld (oder ähnlich) vor. Dass sich 100 Jahre nach der ersten Nennung die beiden Brüder nach Godtinesfeld benennen, müsste bedeuten, dass für sie ein geschichtlicher Zusammenhang (mit dem Bamberger Domkapitel?) bestanden hat.

Auch M. Weltin befasst sich in „Probleme“ mit dem Mödlinger Kastellan Otto und seinen Beziehungen zu Meissau. Interessant ist, dass im selben Jahr 1114 der Burgvogt Erchenbert von Gars am Kamp eine Schenkung an Klosterneuburg macht (Nr. 149), bei der u.a. wieder die Brüder Erchenger und Pabo als Zeugen fungieren. Obwohl für die anderen Zeugen die zugehörigen Orte genannt werden, fehlen diese bei den genannten Brüdern.

Eine der frühzeitigen Zeugennennungen erwähne ich noch wegen der besonderen Umstände. Dieses Dokument FRA 2/4, Nr. 201 stammt etwa aus 1122. Es handelt sich um eine Schenkung von Markgraf Leopold III., seiner Frau Agnes und seinem Sohn Adalbert und betrifft die Übergabe der Pfarre Falkenstein und der Donauinsel Muckerau an das Stift Klosterneuburg (M. Fischer, Merkwürdige Schicksale). Ursprünglicher Besitzer war Otto, der erste Probst des Chorherrenstiftes, der vorher Pfarrer in Walchenstein (Falkenstein) war und verfügt hatte, dass die Pfarre nach seinem Tod an das Stift fallen solle. Dasselbe gilt für die Insel als Familienerbteil. Otto starb 1122. Unter den prominenten Zeugen findet sich auch Babo de Gottinesfelde.

Eine einzige Meldung bezieht sich betreffend die nach Godtinesfeld genannten Personen auf einen konkreten Ort, nämlich die Angabe von Wilhelm Twerdy nach einem „Jans der Gottesfelder“. Ein „Wernhart der Zolr von Rodaun“ hat 1300 mit Hausfrau und Kind einen Eimer Wein Bergrecht vom Hof zu Baumgarten an der Wien an den Abt von Formbach gegeben, den er von Jans dem „Gottesfelder“ gekauft hatte (S. 98, 110, 394). Ob in Baumgarten auch der Wohnsitz dieses Gottesfelders war, ist aber ebenfalls nicht bekannt.

Interessant ist das letzte Dokument, das einen „Godtinesfelder“ nennt. Die Urkunde beginnt mit den Worten: „Ich. Hainrich von wartenvels, havptman ze marhek tun diz chunt…“. Unter den Zeugen steht als fünfter: „Hainrich von Gotesvelde min Lantricht*“. Er ist einer der wenigen, der einer konkreten Gegend zugeordnet werden kann, weil sein Vorgesetzter Hauptmann von Marchegg ist. Die Urkunde ist unterfertigt am Peter- und Paultag (29. Juni) 1310.

K. Lohrmann hat in seiner letzten Arbeit viele Zeugen in den Dokumenten auf ihre Beziehungen zwischen ihnen untersucht. Trotz mancher Überlegungen konnte kein Wohnsitz aufgefunden werden. Godtinesfeld bleibt weiter geheimnisvoll!

Ob die dokumentierten Godtinesfelder einer „Familie“ angehört haben, ist zweifelhaft, weil sich die politischen Verhältnisse immer wieder geändert haben. Am folgenreichsten war die Auseinandersetzung zwischen Przemysl Ottokar und Rudolf von Habsburg, die im Jahr 1278 mit dem Sieg von Rudolf in der Schlacht von Dürnkrut und Jedenspeigen auf dem Marchfeld beendet wurde.

Für die Lokalisierung von Godtinesfeld ist der Weg über die verschiedenen Namens-Nennungen also nicht hilfreich. Daher bleibt vor allem die Mühle im Gottesfeld, deren Existenz zwischen Hietzing und St. Veit eine unbestrittene Tatsache ist. In ihr hat vor allem Heinrich Weigl den wesentlichen Hinweis auf die Gegend von Godtinesfeld gesehen. Im Artikel „Zur Siedlungsgeschichte des Wiener Raumes“, S. 71, wird berichtet, in Unter St. Veit „standen dort nur zwei Mühlen, deren eine, die Gottesfeldmühle, die Erinnerung an den Ort Godtinesfelde bewahrt, der 1015 an das Bistum Bamberg vergeben wurde“.

Auch Josef Kraft hat in „Aus der Vergangenheit von Ober-St. Veit“, aufgrund der im Bereitungsbuch aus dem Jahr 1591, Viertel Unterwienerwald, angeführten „Mühle in Gottesveld“ das gesuchte Godtinesfeld im Feld östlich von Ober St. Veit lokalisiert. Dies wurde praktisch von allen Historikern übernommen.

Abbildung 13. Grundbuchblatt zur Mühle am Gotsfeld bei St. Veit aus dem 17. Jahrhundert. Abbildung in Twerdy, Wilhelm: Beiträge zur Geschichte des Wienerwaldes. Budapest; Schwarzach; Bruck a.d. Leitha: Heimat-Verlag, 1998, 2. Band, Abb. 78. Original im Wiener Stadt- und Landesarchiv. © Archiv 1133.at
<p><b>Abbildung 13</b></p><p>Grundbuchblatt zur Mühle am Gotsfeld bei St. Veit aus dem 17. Jahrhundert. Abbildung in Twerdy, Wilhelm: Beiträge zur Geschichte des Wienerwaldes. Budapest; Schwarzach; Bruck a.d. Leitha: Heimat-Verlag, 1998, 2. Band, Abb. 78. Original im Wiener Stadt- und Landesarchiv.</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Ein wirklicher Beweis für diese Annahme konnte jedoch bis heute nicht gefunden werden. Trotzdem ist sie die einzige plausible Antwort auf die lange gesuchte Frage nach der „Gegend“, in der die Schenkung Godtinesfeld erfolgt sein kann. Dies versuche ich auch in dieser Arbeit nachzuvollziehen. Ich stelle allerdings auch fest, dass es weiterhin keinen Nachweis für eine „Ortschaft“ „Godtinesfeld“ gibt. Der Name in der Schenkung bezieht sich auf eine Landschaft, in der die Ereignisse von 991 stattgefunden haben. Diese sind vor allem bei Heinrich II. und seiner Umgebung präsent geblieben, weil er als Sohn und Mitarbeiter seines Vaters, des „Zänkers“, die damalige Situation, den Begriff und die Folgen gekannt hat. Daher wird er bewusst diesen Namen bei der Schenkung an das Domkapitel seiner Lieblingsstiftung Bamberg verwendet haben, auch wenn sie am westlichen Ende der Landschaft gelegen war. Was mit den dreißig Königshufen später geschehen ist, wissen wir aber nicht.

Dennoch gibt es Hinweise, dass tatsächlich das Gebiet unseres Bezirkes Teil der Königsschenkung von 1014 war, das sind die zahlreichen Nennungen von Zeugen aus Hietzing und Umgebung gemeinsam mit „Godtinesfeldern“. Wie schon darauf hingewiesen, war ein Zeuge der ersten bekannten Nennung 1114 Rüdiger von Hietzing, das wohl Teil der Schenkung war.

Ein weiterer Hinweis ist für mich die Meldung in FRA 2/4, Nr. 344, dass ein Otto von Meissau (wahrscheinlich um 1150) einen Weingarten in Spencingin (Speising) an Klosterneuburg übergeben hat. Auch Speising wird wie Hietzing und natürlich St. Veit Teil der Godtinesfeld-Schenkung gewesen sein.

In der Dissertation „Studien zum mittelalterlichen Adel im Tullnerfeld“ hat Günter Marian viele Zusammenhänge zwischen den verschiedenen mittelalterlichen Adelsfamilien in Niederösterreich dargestellt. Für uns ist das Kapitel „Die Herrschaften von Winkl und Winklberg“ mit den Untersuchungen zur Sittendorf-Hietzing-Maissauer-Sippe besonders interessant. G. Marian arbeitet detailliert die Beziehungen der Adeligen aus Hietzing vor allem mit den Sittendorfern in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts heraus, die weitgehend ähnliche Namen tragen und daher leicht verwechselt wurden. Hietzing war auch aus dieser Sicht ein wichtiger Teil von Godtinesfeld. Allerdings kommen die Personen, die sich nach Godtinesfeld nennen, in der Arbeit nicht vor.

Aus vielen Untersuchungen ist also bekannt, dass es zwischen den verschiedenen Gefolgsleuten der Markgrafen, die in den Dokumenten genannt werden, zahlreiche familiäre Verbindungen gab, wie auch die obigen Darlegungen zeigen. Auf manche Zusammenhänge stößt man oft nur durch Zufall. 

8.2. Godtinesfeld und Kuffern?

Ein solcher ist der Hinweis auf Gertrudis von Gottinesfeld, die in einer Ahnentafel betreffend das Jahr 1134 als Mutter des Otto von Küffer und Asamansvilla aufscheint. Diese Ahnentafel ist vielleicht so nachträglich verfasst worden. Dennoch gibt es interessante Querverbindungen. Die genannte Gertrudis war nach diesen Unterlagen verheiratet mit Hadmar von Küffer und Asmansvilla, geb. 1104. Sein Vater trug ebenfalls den Namen Hadmar (geb. 1070). In den Göttweiger Urkunden kommt mehrfach der Name Hadmar von Kuffern vor, genannt nach der alten Ortschaft Kuffern (heute in der Gemeinde Statzendorf bei Herzogenburg). Im Mittelalter hieß der Ort Cophar, Chopharen oder Chufarn.

Ein Hadmar von Chufarn tritt z.B. als Zeuge in einem Vertrag zwischen dem Bischof von Passau und dem Stift Göttweig aus dem Jahre 1194 auf (FRA.II/51, n.56). Zeugen waren u. a. Hademarus de Chufarn et filius eius Otto. Es könnte sich um Nachkommen der Gertrudis von Gottinesfeld handeln.

Otto, der Sohn des Hadmar und der Gertrudis war übrigens verheiratet mit einer Chunigundis von Ramberg. Einen Ramberg gibt es im Wienerwald bei Weidlingbach; ob es dort einmal eine Siedlung gegeben hat?

Interessant ist, dass Kurt Bors 1993 in der Nähe (Katastralgemeinde Kierling, Eichenhain) eine Ortswüstung aus dem Mittelalter aufgefunden hat (Fundberichte aus Österreich 33, 1994, S. 628). An drei Fundplätzen, die durch Bodenverfärbung charakterisiert sind, wurde hochmittelalterliche Keramik aus dem 11. bis 13. Jahrhundert aufgefunden.

Zeitgleich mit einem Hadmar de Chuffaren (FRA.II/4, n.473) wird auch ca. 1150 Ditmarus de Gottinesvelde als Zeuge bei einer Schenkung an das Stift Klosterneuburg genannt (n. 480), ein Zufall?

8.3. Verbindungen zu Kuenringern?

Heide Dienst schreibt in „Tradition und Realität – Quellenkritische Bemerkungen zu frühen Kuenringern“ (S. 90–91), dass das Nebeneinander von Nennungen nach Orten im Kamptal und am Ostabhang des Wienerwaldes augenfällig die Zeugenreihe einer höchst aufschlussreichen Delegation des Burggrafen Erchenbert von Gars kennzeichne. Wie ich schon erwähnt habe, sind bei seiner Schenkung aus 1114 als Zeugen nicht nur Personen aus der Umgebung des Kamptals genannt („Kamptal-Clan“) sondern u. a. auch aus dem Gebiet um Mödling und Baden sowie Erchenger, der Bruder Pabos von Gottinesfeld (FRA.II/4.n.149).

Diese Nennung ist eine der ersten nach der Abfassung der Urkunde von 1014/15, 100 Jahre danach! Die Verbindungen der beiden Brüder, die öfters als Zeugen genannt werden, gingen weit über das eigentliche Gebiet von Godtinesfeld hinaus, ins heutige Weinviertel (wie die Schenkung Falkenstein zeigt) auch auch ins Waldviertel, aus dem die Vögte des Bamberger Domkapitel (die Grafen von Raabs) kamen.

Klaus Lohmann verweist in der erwähnten Veröffentlichung mit Bezug auf W. Twerdy (Beiträge zur Geschichte des Wienerwaldes) auf mögliche Beziehungen zwischen Gottinesfeldern und Personen aus Michelstetten im Weinviertel, aber ohne konkrete Hinweise.

8.4. Archäologische Geländeforschung

Verschollene Siedlungen mit Bezug zu Godtinesfeld könnte es in der Umgebung des Roten Berges in Hietzing gegeben haben, wie ich schon früher dargelegt habe. Auf der Suche nach solchen Siedlungen wären vielleicht Forschungen nach Orts-Wüstungen in diesem Gebiet hilfreich, wie sie Prof. Dr. Kurt Bors durchgeführt hat. Prof. Bors hat einige Jahrzehnte hindurch geografisch-archäologische Geländeforschungen in vielen Gebieten Niederösterreichs betrieben, die flächendeckend in verschiedenen Katastralgemeinden durchgeführt wurden und verschollene mittelalterliche Dörfer, Weiler und Höfe suchten.

Im Artikel „Einzelwüstungen in Niederösterreich – Ein Bericht zu 81 verstreut liegenden Fundstellen“ (2003) ist auch eine Ortswüstung aus Wien enthalten, die Nikolaiwiese im Lainzer Tiergarten. Im Zusammenhang mit der Renovierung der Nikolaikapelle hat K. Bors 1991 entdeckt, dass dieses Bauwerk auf einer ehemaligen Hausberganlage steht. Bei der Suche nach der zugehörigen Siedlung wurden auf der unterhalb der Kapelle liegenden Nikolaiwiese im Bereich des nächsten Quellgebietes Keramikrelikte aus dem 11. bis 13. Jahrhundert aufgefunden. Das Gebiet könnte zu Godtinesfeld gehört haben. Diese kleine Siedlung an der Nikolaiwiese hatte sogar eine bisher unbekannte römische Vorgängersiedlung.

Interessant ist darüber hinaus auch, dass im Jahre 2005 im selben Quellgebiet von Dipl.-Ing. Alexander Mrkvicka (Wiener Forstamt) eine Bronzenadel aus der Mittelbronzezeit gefunden wurde, die im Bezirksmuseum Hietzing ausgestellt ist. Dort wurde auch eine Vitrine mit der Beschreibung der Funde von der Renovierung der Nikolaikapelle gestaltet.

Weitere ähnliche archäologische Untersuchungen wurden bisher in Hietzing nicht durchgeführt, obwohl sie vielleicht interessante Ergebnisse bringen könnten. Die weiten unverbauten Flächen vom Roten Berg, Girzenberg und Trazerberg bieten sich dafür an, wie Hinweise von Erhard Dollinger oder Josef Schönwälder vermuten lassen.

Vielleicht kann durch archäologische Untersuchungen das Dunkel um die Wohnsitze der Personen, die sich von 1114 bis 1310 mit verschiedenen Abwandlungen des Namens nach Godtinesfeld genannt haben, gelichtet werden. Dies wäre – nach dem „wo“, „wie groß“ war Godtinesfeld und „woher“ kommt der Name – zur Antwort auf die vierte offene Frage nach den Wohnsitzen der Godtinesfelder wichtig.

Diese Frage tritt oft im Zusammenhang mit Ober St. Veit (San Vito) auf. Personen aus Sankt Veit und Godtinesfeld (unabhängig von den verschiedenen Schreibweisen) kommen in den Dokumenten nicht gleichzeitig vor. Dies ist eigenartig, wenn man Godtinesfeld in der Nähe von St. Veit vermutet. Mitglieder von Godtinesfeld finden wir in Zeugennennungen von 1114 bis 1170 und dann wieder ab 1264, die Erstnennung von San Vito ist ca. 1194/95. 

Das berechtigt zur Vermutung, dass Sankt Veit zunächst die Nachfolge von Godtinesfeld angetreten haben könnte, erklärt aber nicht die Frage nach den früheren Herrschaftssitzen von Godtinesfeld sowie nach den anschließenden ab 1264 bis 1300.

Manches ist also weiterhin geheimnisvoll!

9. Schlussfolgerungen

Die Geschichte des Mittelalters mit Bezug auf Godtinesfeld und Heinrich II. ist eine besonders interessante Sache, die mich seit vielen Jahren fasziniert.

Für meine vorliegende Arbeit habe ich zahlreiche Fachartikel von versierten Historikern gelesen und mehrfach festgestellt, dass es nicht nur in Fachkreisen zu vielen Fragen unterschiedliche Meinungen gibt, sondern auch die Tätigkeit von „Heimatforschern“ eher kritisch beobachtet wird. Da ich selbst kein Historiker bin, aber an den Fragen der Geschichte großes Interesse habe und einen Museumsverein leite, freue ich mich, dass in mehreren Heimatbüchern der letzten Zeit Artikel sowohl von Lokalforschern als auch von hochrangigen Wissenschaftlern veröffentlicht wurden. Für das Verständnis betreffend die Zeit von „Godtinesfeld“, das Thema meiner Arbeit und seine zahlreichen offenen Fragen waren die Beiträge von Max Weltin (Probleme) im Hollabrunner Buch und von Roman Zehetmayer (Babenbergerzeit) im Garser Buch gemeinsam mit Artikeln von Lokalhistorikern sehr wertvoll.

Ich wünsche mir, dass durch solche Kooperationen die Arbeit der ehrenamtlichen Heimatforscher mehr als bisher anerkannt wird. Schon 1985 hat Helmuth Feigl in einem Vortrag über „Flurnamen als Geschichtsquelle“ auf die Notwendigkeit der Mitarbeit von Laien hingewiesen.

H. Krawarik verweist in „Zur Ausformung historischer Kulturlandschaften in Österreich (2012, S. 172) auf neue Erkenntnisse über das Werden unserer Kulturlandschaft. Zu den verschiedenen Methoden nennt er die Ergebnisse des Arbeitkreises Kulturlandforschung im Sammelband „Siedlungsforschung 24 (2006), der auch einen zusammenfassenden Überblick über Irrwege und Probleme der letzten Jahrzehnte bietet.

Mein besonderes Interesse für das Thema Godtinesfeld hat nach der ersten Veröffentlichung 2015 zu manchen Reaktionen und weiteren Überlegungen geführt, die in dieser Arbeit behandelt werden.

Die Königsschenkung von 1014/1015 hat eine überregionale Bedeutung, die über ein bloßes „Geschenk“ an das Domkapitel des Bistums Bamberg weit hinausging und wichtige Aufgaben beinhaltet. Sie hatte eine eminent politische Bedeutung. Vielleicht könnten weiterführende Forschungen neue und interessante Erkenntnisse zur Frühgeschichte Österreichs bringen.

Dass dieses Dokument das einzige mit Nennung nach Godtinesfeld blieb, aber der Name nach 100 Jahren wieder „auflebte“, zeigt auch die Besonderheit dieser Schenkung auf. Ebenso sind das Verschwinden des Namens nach 1170 und seine neuerliche Nennung ab 1264 bis 1323 unerklärlich. Es konnten auch keinerlei Bezüge zu konkreten Örtlichkeiten aufgefunden werden.

Wahrscheinlich hängen diese ungeklärten Fragen mit der jeweiligen politischen Situation der Babenberger in Ostarrichi und den verschiedenen Auseinandersetzungen mit Böhmen und Ungarn sowie dem Übergang zur Herrschaft der Habsburger zusammen.

Ohne Zweifel sind die Geschehnisse auf die Ereignisse von 991 zurückzuführen. Sie und die folgenden Schenkungen in der Mark Ostarrichi waren der Beginn einer eindrucksvollen Entwicklung unseres Landes.

Die wesentlichen Ereignisse waren:

  • Im Jahr 991 erfolgte auf Grund von Einfällen der Magyaren eine militärische Aktion des bayerischen Herzogs Heinrich II. gegen Ungarn. Sie hatte die Zurückdrängung der Magyaren von den Höhen des Wienerwaldes nach Osten über das Wiener Becken hinaus, wahrscheinlich über die Leitha bis Hainburg zur Folge. Das eroberte Gebiet im Flachland könnte von den Siegern „Godtinesfeld“ – Gottesfeld genannt worden sein. G. Juritsch hat schon 1884 Godtinesfeld „an der Leitha“ lokalisiert. Diese Landschaft im heutigen Wiener Becken wird sich bis zum Abhang des Wienerwaldes, an dem der Gebirgsrandweg verlief, erstreckt haben. Genauere Hinweise auf Grenzen und Größenverhältnisse gibt es allerdings nicht. Vielleicht wäre damit aber die Frage „wo war Godtinesfeld“ zu beantworten. In die Landkarte von Abb. 9 habe ich eine mögliche Erklärung eingetragen.
  • Aufgrund der Ereignisse von 991 war das bisher ungarisch beherrschte Gebiet (abgesehen von anderen, früheren Besitzverhältnissen) Königsgut geworden. Deswegen heißt es in der Schenkungsurkunde auch „XXX regales mansos nostrae proprietatis“. Jedenfalls wird das Gebiet der Schenkung an das Domkapitel von Bamberg in der von mir beschrieben Landschaft Godtinesfeld gelegen sein. Die Frage nach diesem Gebiet „in loco qui dicitur Godtinesfeld“ dürfte bei den Fachleuten inzwischen unbestritten sein: Es wird allgemein im Bereich des jetzigen Wiener Gemeindebezirkes Hietzing angenommen (s. Nr. 2 in Abb. 9). Ohne Bezug darauf haben sich die späteren Ortschaften Hietzing, St. Veit, Hacking, Lainz und Speising entwickelt.
  • Wegen der „vita“ Heinrichs II. führe ich den Namen Godtinesfeld auf die Erlebnisse des Schenkenden als Sohn des Kriegsherren von 991 und auf seine religiöse Einstellung zurück. Der Zusammenhang zwischen den Bezeichnungen Godtinesfeld und Gottesfeld bietet sich auch wegen des Namens der Gottesfeldmühle an, die 1389 von Otto, dem „Churtzhals“ und seiner Gemahlin Margret gekauft wurde, wie verschiedene Forscher darlegen. Später hieß diese Mühle nur mehr Feldmühle. Eine Gasse in Unter St. Veit erinnert an sie.
  • Die Gründe für die Schenkung an das Domkapitel von Bamberg vom 5. Juli 1014 gemäß dem Dokument DD.H.II.Nr.318 umfassend 30 Königshufen waren wie dargelegt wahrscheinlich Folgen des Krieges und des überragenden Sieges von 991. Sie hatte neben der Besiedlung des Landes auch die militärische Sicherung des Gebirgsrandweges gegen Gefahren aus dem Osten zur Aufgabe.
  • Die Größe der Schenkung „Godtinesfeld“ hat umgerechnet wahrscheinlich 9,5 bis 10 km² umfasst und war etwa so groß wie das heute bewohnte Gebiet des 13. Wiener Gemeindebezirkes. Sie reichte wohl im Hinblick auf die Struktur der damals entstehenden kleinen Ansiedelungen über das Wiental im Norden und im Süden bis Mauer oder Hetzendorf und war der Start für die Entwicklung unseres Landes.
  • Die Suche nach den Wohnsitzen der „Godtinesfelder“ ist trotz vieler Versuche, sie aufzufinden, bisher gescheitert. Bekannt ist zwar, dass persönliche und familiäre Kontakte ab 1114 weit über das Gebiet der eigentlichen Schenkung hinausreichten, es wurde aber keine Stelle nachgewiesen, an der Personen, die sich mit Namen nach Godtinesfeld nannten „zu Hause waren“. Eine seltsame Sache!

Die wissenschaftliche Forschung hat sich seit langem mit dem bedeutenden Dokument befasst. Dennoch scheint sie in einer Sackgasse gelandet zu sein. Denn die offenen Fragen sind zahlreich. Es könnte ein spannendes Anliegen für eine interdisziplinär ausgerichtete historische Kulturlandforschung sein, alle „Geheimnisse“ des Namens und des Gebietes der Schenkung sowie der Personen mit verschiedenen Namen nach Godtinesfeld aufzuarbeiten.

Abschließend danke ich Dr. Josef Holzapfel ganz besonders für seine große Hilfe bei der Redaktion, der Kontrolle und dem Layout dieser Arbeit.

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Heinz Gerstbach
im April 2020