Feldmühle – Neumühle

WStLA Herrschaft St. Veit A 118/13 (Reg. 41) Politica 1808–1817 Nr. 376
1815

5. Sept. 1815 Mündliche Klage Michl Pfannel Inhaber der Neumühle ca. H. Baron Ignatz v. Leykam Inhaber der Feldmühle um Anordnung einer Augenscheinskommission wegen invermeldten Bau. Periculum in mora.

./. Protokoll respective Anzeige dto. Herrschaft St. Veit an der Wien 5. Sept. 815, welche von dem Neumühl-Inhaber Michl Pfannel aufgenommen worden.

Dieser erscheint vor diesem Amte und sagt: Der Inhaber der Feldmühle läßt seit gestern das unter meiner Mühle befindliche Wasserwerk gänzlich aufreißen, um solches nach seiner Willkür anders zu bauen. Da er weder diese löbliche Herrschaft noch mir als den interessierten Theil hievon etwas gemeldet hat und daraus die Absicht hervorgeht, mir in meinem Werke einen empfindlichen Schaden zuzufügen, als bitte ich, weil Gefahr auf Verzug haftet, um eine schleunige Augenscheins-Commission mit Zuziehung des Müllerhandwerks in Wien. Michael Pfannel.

Commissions-Protokoll Hft. St. Veit an der Wien dem 6. Sept. 1815 (Pfannel ca. Leykam) um Beaugenscheinigung des von H. Baron von Leykam als Eigenthümer der Feldmühle ohne Vorwissen unternommenen Wasserbaues mit Zuziehung des wiennerischen Mühlenhandwerks und sohinigen Beschränkung desselben auf die uralte Wasserhamme.

Commissions-Befund

In der Hauptmauer des Mühlgebäudes befindet sich ein Quadratstück Stein mit der Jahreszahl 1726, auf welchem sich eine Hamme eingehauen befindet, welche die Höhe des Hauptpolsterbaumes von dem Wassereinlaß auf das feldmühler‘sche Mühlwerk anzeigt. Die Commission hat den alten Polsterbaum nicht mehr beurteilen können, da derselbe bereits herausgerissen, ein neuer hingegen schon eingelegt war, welcher um 3 Zoll über die steinerne Wasserhamme erhoben ist. Da jedoch der neue eingelegte Hauptpolsterbaum mit den 3 Klafter von der Wasserham eingelegten Stichbaum in horizontaler Linie liegt, so hat man der Aussage der bey dem Mühlwerk angestellten Zimmerleute, daß der alte von ihnen herausgerissene Polsterbaum aber um 3 Zoll höher als die in den Stein angezeichnete Polsterhamm ist, gelegen seyn müsse, umso mehr als wahrscheinlich angenommen, als der Steigbaum unmöglich höher als der Hauptpolsterbaum seyn kann, der erstere aber den Alter vielleicht schon über 30 Jahre eingelegter und bey der Commission nicht im mindesten verletzter Polster- resp. Steigbaum befunden wurde. Übrigens konnte die Meynung und das Gutachten des Wiener Müllerhandwerkes in dieser Sache nicht erhoben werden, weil dasselbe ungeachtet beschehener Vorforderung bey der Commission nicht erschienen ist.

Der Bittsteller Michl Pfannel erinnert, daß er mit dem Bau des Wasserwerkes in der Feldmühle in der vorbeschriebenen Art vollkommen einverstanden sey, indem er sich nach den gemachten Erhebungen nun überzeugt hat, daß ihm hierinfalls keine Beeinträchtigung geschieht, er steht daher von seiner Beschwerde ab und bittet, dieselbe dahin zu erledigen, daß der Hauptpolsterbaum von dem Mühlwerk in der Feldmühle nicht über 3 Zoll über die in der Mauer des dasigen Mühlgebäudes aufgebrachte steinerne Hamm bei künftigen Ausbesserungen des Wasserbeetes (sic) erhöht werden könne oder solle.

gez. Michael Pfannl, Michael Schöppell Fabriksverwalter im Namen des Eigenthümers H. Ignatz Frh. v. Leykam, Josef Föhrmann Richter, Lorenz Höberth Geschworener.

Aus den diversen Anträgen aus Unter St. Veit in Gewerbesachen sieht man folgende Berufe: Wagner, Schneider, Zimmerer.

Nr. 164 Gesuch des Michael Pfannl um Wiederherstellung des Wasserüberfalls vom 25.4.1815 an die Herrschaft St. Veit, Inhaber der Neumühle allhier Nr. 135. Gleich unterhalb meiner Mühle allhier, ungefähr in der Mitte zwischen meiner und der Feldmühle befand sich ehemals am Mühlbach ein nun mit Erde verschütteter und dadurch außer Gang gesetzter Wasserüberfall, wodurch das überflüssige Wasser des Mühlbaches seine natürliche Ausleitung in den Wienfluß fand. Von diesem Wasserüberfalle sieht man nebst dem alten halbverschütteten Rinnsale noch den in die Erde eingegrabenen, dem sicheren Vernehmen nach mit der Feldmühle gleich gehamten Polsterbaum. Dadurch, daß dieser … Wasserüberfall nun verschüttet ist, erleidet mein Mühlwerk außerordentlichen Schaden, indem ich von Seiten der Feldmühle von Zeit zu Zeit einer sehr starken Rückschwelle ausgesetzt bin, auch zur Winterzeit das Eis aus Mangel des gehörigen Gefälles nicht wirksam fortschaffen kann (und bei Reparaturen an der unteren Mühle selbst stillstehen muß, weil man das Wasser nicht ablassen kann). Diesem Nachtheile kann aber sehr leicht und ohne Beeinträchtigung der übrigen benachbarten Mühleninhaber dadurch abgeholfen werden, daß dieser Wasserüberfall wieder in statum quo hergestellt werde, welches ich auf meine eigenen Unkosten erbietig bin (… beantragt Augenschein …).

Kommissionsprot. vom 9.Mai 1815

Gegenwärtig: Georg Hotter, Verwalter, Vinzenz Habek Actuar, 3 Vertreter des Hofbauamtes, Richter (Joseph Föhrmann). Jos. Weiß noe Frh. v. Leykam,

Quellen:
Exzerpte von Gebhard Klötzl

übertragen von hojos
im Dezember 2016