Was wird aus der Sommerergasse?

Was man nicht für möglich gehalten hätte: Eine Fahrstraße und Garagen sollen neben und unter der schmalen Sommerergasse gebaut werden! Hier ist die ganze Geschichte.
18.02.2011

Die bäuerlichen Anwesen, die einst auf der östlichen Seite des Marienbaches die "Bauernzeile" (= die heutige Glasauergasse) begrenzten, hatten auch Ausfahrten zu den dahinter gelegenen Fluren. Der Karrenweg, der dort die Grundstücksgrenzen entlang führte, wurde daher oft "Hintausgasse" genannt. Offiziell hieß dieser Weg bis 1894 Brunnengasse, weil an seinem oberen Ende ein Brunnen gewesen sein soll. Nach der Eingemeindung der Vororte 1892 hätte es in Wien mehrere Brunnengassen gegeben. Die Brunnengasse in Ottakring blieb, die anderen mussten umbenannt werden. Unsere Brunnengasse bekam daher 1894 den Namen des Ober St. Veiter Oberlehrers und Gemeinderats Leopold Sommerer (1791-1875).

Die Sommerergasse. Ausschnitt aus dem Franziszeischen Katasterplan 1819 © Archiv 1133.at
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Ausschnitt aus dem Franziszeischen Katasterplan 1819</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Der Franziszeische Katasterplan aus dem Jahr 1819 zeigt noch den alten Karrenweg durch unverbautes, landwirtschaftlich genutztes Gebiet. Entlang der neu angelegten Maria-Theresien-Straße (Heute Hietzinger Hauptstraße) waren ein paar Häuser errichtet worden, so auch das an die Sommerergasse grenzende, heute noch bestehende Haus Hietzinger Hauptstraße 162 (Alte Weinhütte). Die Sommerergasse selbst war und blieb sehr lange unverbaut. Bloß an den beiden Enden entstanden in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitere Gebäude: oben das alte Schulhaus und unten ein Gasthaus, das später der Apotheke zum heiligen Veit wich, und vis-á-vis ein Wohn- und Geschäftshaus. Erst vor wenigen Jahrzehnten setzte an der Westseite die dichte, geschlossene Wohnverbauung ein.

Der einst durchgehend schmale Weg existiert nur mehr im oberen Bereich. Dort kann der von Mauern und Planken begrenzte, enge Fußweg noch jene Atmosphäre vermitteln, die einst zu Gedichten wie dem folgenden angeregt hatte:

Für ka Auto, ka Radl,
nur für die Leut,
gar nit lang und ca. 1 m breit.
Hie und da a alte Gaslatern,
heut elektrisch,
die Buam hauns in Scherben.
Zwischen zwa Planken,
wenn ane reden könnt,
das menschlich Natürliche
is ja schon g'wöhnt.
Aber erzählen von Küssen
und Liebesleid,
des war a Hetz
in Ober St. Veit!
Die Sommerergasse. Die Sommerergasse Höhe ONr. 8 und 6 zu einer Zeit, als auch der untere Teil noch ein schmaler Weg war © Archiv 1133.at
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Die Sommerergasse Höhe ONr. 8 und 6 zu einer Zeit, als auch der untere Teil noch ein schmaler Weg war</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
Die Sommerergasse. Die Sommerergasse ab der ONr. 10, fotografiert am 7. Februar 2011 © Archiv 1133.at
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Die Sommerergasse ab der ONr. 10, fotografiert am 7. Februar 2011</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

Begeht man heute diese Sommerergasse in ihrer gesamten Länge, so vermittelt sie die unterschiedlichsten Eindrücke, lässt aber eine ordnende Hand schmerzlich vermissen: 

  • Im unteren Teil verbliebene, "gewachsene" Böschungen sind ungepflegt.
  • Das Haus Nr. 10 samt Einfriedungen verfällt seit Jahren.
  • Der an der rechten (West-) Seite die modernen Eigentumsbauten entlang nach oben führende Gehsteig endet abrupt vor dem Haus ONr. 15. Bei den folgenden Häusern hat man den Grundeignern – aus welchen Gründen immer – großzügig den Gewinn aus der Wohnbauwidmung zugestanden, ohne auf die Abtrennung der Flächen für die notwendigen Verkehrswege zu bestehen. Diese sind jetzt gehütete Privatparkplätze und der Fußgeher muss auf die Straße.
  • Die Verbindung durch die Premreinergasse zur Rohrbacherstraße ist nach wie vor auch für Fußgänger gesperrt.
  • Im Bereich des engen Fußweges verlieren die Mauern zunehmend ihren historischen Charakter. Unten musste ein Teil der alten Mauer für die Einfahrt zur Sommerergasse 2a abgezwickt werden, oben vermitteln der Schalsteinsockel samt Maschendrahtzaun entlang des Schulgrundes Neubauflair.

Den Kampf um dieses noch einigermaßen urtümliche Stück Ober St. Veit veranschaulicht die Chronik der Flächenwidmungen und der sonstigen Ereignisse:

1899

Mit dem Regulierungsplan 566 aus dem Jahre 1899 wurde der Bereich zwischen Rohrbacherstraße, Hietzinger Hauptstraße, Costenoblegasse, Trazerberggasse, Glasauergasse und Diabelligasse als Bauland mit Vorgärten und inneren Baufluchtlinien festgesetzt.

1900

Mit dem Regulierungsplan 838/XR wurde der Bereich des alten Ortskernes um die Firmiangasse und die Glasauergasse ohne Rücksicht auf die bestehende historische Bebauung flächig als Bauland, zum größten Teil mit Vorgärten, festgesetzt. Es folgten zahlreiche Abänderungen.

1965

Mit Plandokument 4244 (Beschluss des Gemeinderates vom 28. Mai 1965, Pr. ZI. 1136/65) wird auf die Erhaltung des alten Ortskernes durch bestandsorientierte Ausweisung der Baulinien und durch Beschränkung der zulässigen Gebäudehöhe auf 7,5 m sowie durch Ermöglichung der Errichtung von Hintergebäuden ansatzweise Bedacht genommen. Der Schulstandort Hietzinger Hauptstraße ONr. 166–168 wurde erweitert. Zwischen Sommerergasse, Rohrbacherstraße und Hietzinger Hauptstraße wurden bebaubare Flächen im Blockinneren, vorwiegend in Bauklasse II, ausgewiesen und der Verlauf der verlängerten Premreinergasse auf den heutigen Stand verändert. Die Sommerergasse wurde noch als 12 Meter breite öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

1978

 

Mit Plandokument 5553 (Beschluss des Gemeinderates vom 14. Dezember 1978, Pr. ZI. 4220/78) wurde im Bereich des alten Ortskernes der Baubestand durch entsprechende Ausweisung der Baulinien und der hinteren Baufluchtlinien und die Ausweisung einer Schutzzone geschützt. Die Sommerergasse lag aber damals noch außerhalb der Schutzzone und war in ihrem südlichen (oberen) Bereich als 8,0 m breiter Fußweg gewidmet. Entlang der Westseite des Großteils der Sommerergasse waren geschlossene Bauflächen (W II, 15 Meter hoch) eingetragen. Die Baureihe war an der Stelle unterbrochen, wo die Verlängerung des Fußweges aus der Premreinergasse in die Glasauergasse vorgesehen war. Auf der Ostseite der Sommerergasse sind Bauflächen in Ost-Westrichtung (W I bzw. W II) quer über die Grundstücksstreifen hinweg eingetragen.

Die Sommerergasse. Ausschnitt aus dem Flächenwidmungs-Plandokument 5553 aus dem Jahr 1978 © ViennaGIS
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Ausschnitt aus dem Flächenwidmungs-Plandokument 5553 aus dem Jahr 1978</p><p><i>&copy; ViennaGIS</i></p>

1991

Mit Plandokument 6211 (Beschluss des Gemeinderats vom 12. Dezember 1991, Pr. ZI. 4034/91) wurde die Schutzzone bis zur Sommerergasse und die Hietzinger Hauptstraße hinunter ausgeweitet. Die Sommerergasse wurde bestandsorientiert (schmaler Hohlweg) als schmaler Fußweg mit der Besonderen Bestimmung, dass vollflächige Einfriedungen beidseits des Weges errichtet werden dürfen, gewidmet. Die Baureihe auf der Westseite war geschlossen und an beiden Enden zur Gasse versetzt (was zur Beschattung eines Teiles des bestehenden Baues führt) verlängert worden.

Im Bereich der Liegenschaft Sommerergasse ONr. 6 wurde Vorsorge für die Errichtung eines Kindertagesheimes durch die Ausweisung als Grundfläche für öffentliche Zwecke und entsprechende Bauwidmung getroffen. Dort sollte ein Kindergarten für 80 Kinder entstehen (inkl. Senkgrube).

Die über mehrere Grundstücke reichende Baufläche WI weiter südlich war verschwunden und statt dem waren einzelne kleinere Bauflächen um bestehende Baulichkeiten eingetragen worden.

Die Sommerergasse. Ausschnitt aus dem Flächenwidmungs-Plandokument 6211 aus dem Jahr 1991 © ViennaGIS
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Ausschnitt aus dem Flächenwidmungs-Plandokument 6211 aus dem Jahr 1991</p><p><i>&copy; ViennaGIS</i></p>

1994

Im Stadtentwicklungsplan (Step) 94 zählte das hier betrachtete Gebiet zum Wohngebiet außerhalb des dichtbebauten Stadtgebietes. Die Vorgaben des Step 94 und des Klimaschutzprogrammes Klip-Wien 1999 sahen für das Plangebiet die Erzielung kürzerer Wege, kostengünstigere Mobilität, die Vermeidung von Verkehr und die Verlagerung von ruhendem Verkehr sowie allgemein die Verbesserung der Lebensqualität insbesondere für die Gruppe der "wenig Mobilen" wie Kinder, Behinderte, Senioren und andere vor.

Speziell und als Vorgaben für die künftige Flächenwidmung wurden unter anderem

  • der Erhalt der bestehenden Grünräume,
  • die Sicherung bzw. Verbesserung der bestehenden Nahversorgungseinrichtungen,
  • die Sicherung der bestehenden heterogenen Siedlungsstruktur, insbesondere des gewachsenen Ortskernes mit den typischen historischen Bebauungsformen und der bestehenden Nutzungsvielfalt,
  • die Erhaltung der bestehenden privaten und öffentlichen Grünräume sowie generell des schützenswerten stockenden Baumbestandes,
  • die Ausweitung des fußläufigen Erschließungsnetzes unter Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsflächen

festgelegt. Außerdem sollen unterirdische Baulichkeiten in Bereichen mit gärtnerischer Ausgestaltung(G) nur zu max. 25 % der Baulandflächen zulässig sein. Insgesamt sind entsprechend der Leitlinien für die Bezirksentwicklung Hietzing "bauliche Entwicklungen nur noch in geringem Umfang möglich", und die Priorität soll auf der Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz und auf der Verringerung von Nutzungskonflikten liegen.

1995

Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan PD 6842 (Beschluss des Gemeinderates vom 29. November 1995, Pr. ZI. 254 GPS/95) wurden die Bestimmungen des Plandokumentes 6211 aus dem Jahr 1991 im Wesentlichen unter Übernahme folgender Ziele des Step 94 übernommen: Sicherung des erhaltenswerten Stadtbildes und der charakteristischen Straßenräume, Ausweisung unterschiedlicher Gebäudehöhen zur Erhaltung des charakteristischen Erscheinungsbildes des Plangebietes, Erhaltung und Sicherung kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz (Schutzzone), Sicherung des wertvollen Baumbestandes, Erhaltung der räumlich zusammenhängenden Hausgärten in den Blockinnenflächen, Erhaltung der charakteristischen Baulinienführung im Bereich des alten Ortskernes, Sicherung von Fußwegverbindungen und Sicherung von Flächen für öffentliche Zwecke. Darüber hinaus brachte dieses Plandokument keine Änderungen. 

2002

Aus Anlass der Errichtung des Hauses Sommerergasse 2a musste als Auflage der Stadt Wien auf Kosten der Bauwerber eine 4,5 Meter breite Zufahrt samt versetzter Mauer gebaut werden. Dadurch verkürzte und veränderte sich das untere Ende des historischen Fußweges.

2004

Der Vorentwurf zum Plan Nr. 7654 vom 6. 12. 2004 zeigte als wesentliche Änderungen zur Situation 1991 eine zusätzliche Bauwidmung auf der Liegenschaft Sommerergasse 2. Auf ONr. 6 war der Kindergarten nicht mehr vorgesehen, die Bauwidmung blieb jedoch, wenn auch verkleinert, bestehen. Der Kinderspielplatz südlich davon wurde als "Gründland/Erholungsgebiet - Parkanlage" gewidmet und der öffentliche Zweck blieb ausgewiesen.

Die Sommerergasse. Ausschnitt aus dem Vorentwurf zum Flächenwidmungs-Plan Nr. 7654 aus dem Jahr 2004 © ViennaGIS
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Ausschnitt aus dem Vorentwurf zum Flächenwidmungs-Plan Nr. 7654 aus dem Jahr 2004</p><p><i>&copy; ViennaGIS</i></p>

2007

Die Unterschriftenaktion gegen die Bauwidmung auf der Liegenschaft Sommerergasse 6 hatte Erfolg (geplant war der Verkauf der Liegenschaft und die Errichtung eines Wohnhauses). Der bestehende Kinderspielplatz blieb als Ganzes erhalten und die gesamte Fläche wurde als "Gründland/Erholungsgebiet - Parkanlage" gewidmet. Der Protest richtete sich auch gegen die Verbauung des Gartens Sommerergasse 2 (keine Zufahrt, Aushöhlung des charakteristischen Ortsbildes, sinkende Lebensqualität), blieb diesbezüglich aber ungehört.

Das aktuelle Plandokument Nr. 7654 (Beschluss des Gemeinderates vom 27. April 2007, Pr. Zl. 1152/2007–GSV) entspricht mit Ausnahme des vollständig erhaltenen Kinderspielplatzes dem Vorentwurf aus dem Jahr 2004.

Die Sommerergasse. Ausschnitt aus dem aktuellen Flächenwidmungs-Plandokument Nr. 7654 aus dem Jahr 2007 © ViennaGIS
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Ausschnitt aus dem aktuellen Flächenwidmungs-Plandokument Nr. 7654 aus dem Jahr 2007</p><p><i>&copy; ViennaGIS</i></p>

2010/11

Im vergangenen Jahr verkaufte die Gemeinde Wien einen Streifen des öffentlichen Gutes entlang der Westseite der Sommerergasse (Einbautentrasse und Reserve für die früher angedachte Verbreiterung der Sommerergasse) an die Sanchez-Bau Ges.m.b.H. Darauf soll eine Fahrstraße zu dem von ihm projektierten Haus auf dem Grundstück Sommerergasse 5 samt Abfahrt in eine Tiefgarage entstehen. Durch diesen Verkauf des Grünstreifens jenseits der Sommerergassen-Mauer geriet auch die historische Mauer selbst in Privatbesitz. Darüber hinaus plant der Bauträger die Untertunnelung der Sommerergasse (und damit des Gemeindegrundes) zur Erweiterung der Tiefgarage bis unter das zweite von ihm projektierte Gebäude auf dem Grundstück Sommerergasse 2. Damit würde unterhalb der Sommerergasse und der Grundstücke Sommerergasse 2 und 5 ein mächtiger, zusammenhängender Betonriegel entstehen.

Die Sommerergasse. Fotomontage mit den gelb eingezeichneten Bauflächen auf der Homepage der Sanchez-Bau Ges.m.b.H. Sie liegen auf beiden Seiten der Sommerergasse und sollen unterirdisch verbunden werden. Die Zufahrt soll vom befahrbaren Teil der Sommerergasse ausgehend westlich (hier links) entlang der historischen Begrenzungsmauer des Fußweges führen.
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Fotomontage mit den gelb eingezeichneten Bauflächen auf der Homepage der Sanchez-Bau Ges.m.b.H. Sie liegen auf beiden Seiten der Sommerergasse und sollen unterirdisch verbunden werden. Die Zufahrt soll vom befahrbaren Teil der Sommerergasse ausgehend westlich (hier links) entlang der historischen Begrenzungsmauer des Fußweges führen.</p>

Insgesamt werden die Meinungen zur Erhaltungswürdigkeit der Sommerergasse zwar divergieren, doch scheinen das aktuelle Projekt und die Vorgänge rund um dieses Projekt (Baubewilligungen, Bescheide des Hietzinger Bauausschusses) wesentlichen Vorgaben zur Flächenwidmung und den Schutzzonenbestimmungen aus folgenden Gründen zu widersprechen:

  • Der Schutzzone in diesem Bereich entsprechend soll der dörfliche Charakter des Fußweges Sommerergasse erhalten bleiben. Damit sind weder die Abfahrtsrampe zu einer Tiefgarage noch die zwangsläufigen Zerstörungen durch die damit einhergehenden Bauarbeiten vereinbar.
  • Die dem Käufer des zur Fahrstraße werdenden Grundstücksstreifens auferlegte Erhaltung der alten Mauer erscheint praktisch nicht einhaltbar.
  • Der alte Baumbestand wird der neuen Fahrstraße zum Opfer fallen, und weiterer Grünraum wird vernichtet.
  • Die über den schmalen Fußweg ragende Verbauung ist mit dem dörflichen Charakter des Weges ebenfalls unvereinbar.
Die Sommerergasse. Seitenansicht des östlich der Sommerergasse geplanten Gebäudes. Schon die Höhe des Bauwerkes erstaunt angesichts der widmungsgemäß bebaubaren Höhe von 6,5 Meter. Die grundlegende Veränderung der Sommerergasse, die an dieser Stelle durch eine moderne Häuserschlucht hindurchführen wird, ist offensichtlich.
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Seitenansicht des östlich der Sommerergasse geplanten Gebäudes. Schon die Höhe des Bauwerkes erstaunt angesichts der widmungsgemäß bebaubaren Höhe von 6,5 Meter. Die grundlegende Veränderung der Sommerergasse, die an dieser Stelle durch eine moderne Häuserschlucht hindurchführen wird, ist offensichtlich.</p>
  • Die geplante Abfahrtsrampe in die Tiefgarage macht die Widmung des Grundstreifens entlang des schmalen Teiles der Sommerergasse als „Einbautentrasse“ (zur Ver- und Entsorgung aller Liegenschaften entlang dieser Trasse) obsolet.
  • Durch das Projekt werden Nutzungskonflikte nicht – wie in den Leitlinien vorgegeben – vermindert, sondern bewusst geschaffen.
  • Eine steigende PKW-Verkehrsdichte mit erhöhtem Gefährdungspotential auf völlig unentflechteten Verkehrswegen, noch dazu entlang eines von (Schul-)Kindern häufig frequentierten und vor einem Kinderspielplatz liegenden Bereiches, ist die logische Folge. 

Außerdem führt der breite unterirdische Bauteil über öffentlichen Grund, und es sollte darüberhinaus bedacht werden, dass er aufgrund seiner enormen Breite den Grundwasserstrom verändert.

Die beschriebenen, in die engen Gegebenheiten gezwängten Projekte stellen eine ernste Bedrohung des bis heute erhaltenen, gebliebenen fußläufigen Teiles der Sommerergasse dar. Wieder einmal scheinen private Interessen Vorrang gegenüber festgeschriebenen öffentlichen Interessen zu haben. Die Gemeinde- und Bezirkspolitik setzt dem nichts entgegen (siehe Interview mit BV DI Gerstbach).

<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Blick aus der Hietzinger Hauptstraße in die Sommerergasse, fotografiert am 7. Februar 2011</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>
<p><b>Die Sommerergasse</b></p><p>Blick in die Sommeregasse aus der Höhe Sommerergasse 2a, fotografiert am 7. Februar 2011</p><p><i>&copy; Archiv 1133.at</i></p>

hojos
18. Februar 2011