Dr. Josef Kraft: Aus der Vergangenheit von Ober St. Veit
Rezension von Dr. Karl Lechner
7 Jahre nach dem Tode seines Verfassers, des Archivdirektors von NÖ., i. R. Hofrat J. Kraft, ist diese geschichtliche Heimatkunde seines Wohnortes aus seinem Nachlaß heraus veröffentlicht worden — doppelt begrüßenswert, weil ja mit Ausnahme älterer Topographien und eines kurzen Abrisses im Hietzinger Heimatbuch keine geschichtliche Darstellung über den Ort bestand.
Ein erster Abschnitt behandelt den Ort, seine Lage, Nennungen von älteren St. Veitern und deren Rieden, besonders der Weingartenfluren, Ortsplan, vor allem aber das Alter des Ortes. Im Anschluß an Klebel und Weigl (u. Ablehnung von Maschek) nimmt Kraft das 1015 zuerst genannte „Godtinesfeld“ als an der Stelle von Unter-St. Veit gelegene Ursiedlung an. Dieser Ort sei dann um 1170 (so S. 17 u. 28, S. 30 irrig „um 1120“) nach Westen in hügeliges Gelände verlegt worden und hätte „von der hier schon stehenden Kirche zum hl. Veit“ (woher?) den Namen „St. Veit“ angenommen, der uns um 1195 zuerst überliefert ist. Ein zweites Kapitel ist „Schloß und Herrschaft St. Veit“ gewidmet. Die ältesten Genannten „de Sancto Vito“ und die Herren von Top(p)el (gegenüber der Zurückhaltung von Kr. darf man als Stammsitz sicher Doppel, OG. Obritzberg, annehmen, das mit diesem an die Zinzendorfer überging) werden behandelt. Seit 1361 waren der Landesfürst, seit 1365 das neugestiftete Domkapitel von St. Stephan die Besitzer von St. Veit; 1465 (bzw. 1480)—1762 und wieder ab 1779 das Bistum Wien. Die urkundliche Erwähnung von „Reichslehen“ im Jahre 1368 (S. 34) hätte vielleicht, zusammen mit den ältesten Nennungen der umliegenden Orte, noch manchen besitz- und rechtsgeschichtlichen Schluß über die ältere Vergangenheit von St. Veit zugelassen. Mehr noch aber das Rückverfolgen des Auftretens und der Zugehörigkeit der ältesten Gottinesfelder und St. Veiter und des Kreises um das Patrozinium St. Veit!
Das Hauptkapitel des Buches (S. 45—139) ist der „Pfarre St. Veit“ gewidmet (entstanden nach der Mitte des 13. Jahrhunderts), welchem Gegenstand sichtlich die besondere Liebe des Verfassers gehört. Hier kann er aus einem reichen archivalischen Material schöpfen (besonders aus dem Diözesanarchiv; darunter die Kirchenrechnungen ab 1553). Hier erfahren wir eine Fülle interessanter Details zur Bistums- und Pfarrgeschichte (die Beziehungen zwischen beiden waren begreiflicherweise sehr enge), zur Geschichte des Kultes und der Liturgie, der Volksfrömmigkeit und des kirchlichen Brauchtums, zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte und zur Kultur- und Kunstgeschichte, die ein farbenreiches Bild vermitteln. Da auch Hacking (ursprünglich nur der größere Teil) nach St. Veit eingepfarrt war, so fallen auch für diesen Ort (den Kraft jünger hält als Gottinesfeld-St. Veit) viele Bemerkungen ab. Kurze Abschnitte über die Schule (1458 zuerst genannt), das Dominikanerinnenkloster und das Elisabethinum, sowie Anmerkungen und ein Literaturverzeichnis beschließen die Ausführungen.
Das Büchlein, das mit einigen Zeichnungen und zwei alten Ansichten von St. Veit geschmückt ist, bringt mehr als sein Titel bescheiden sagt. Daß dem Verfasser der Tod die Feder aus der Hand nahm und daß ihm daher eine letzte glättende Redaktion oder gar eine Korrektur der Druckbogen nicht mehr gegönnt war, wird man — und vor allem jene, die die peinliche Akribie des Verfassers kannten — ehrlich bedauern. Aber ärgerlich ist es zu sehen, daß sich auch niemand gefunden hat, der dies getan hätte (eine kurze Einleitung „In memoriam Hofrat Kraft“ stammt von Univ.-Doz. Till), und daß vor allem der Verlag keinen Lektor dazu eingesetzt hat. So gibt es nicht nur viele Druckfehler (auch in Eigennamen) und Auslassungen, sondern auch Einschübe, persönliche Randnotizen werden mitgedruckt; wo der Drucker das handgeschriebene Manuskript nicht lesen konnte, läßt er das einfach weg oder läßt eine halbe Druckzeile frei; aber er „verbessert“ auch eigenmächtig oder er schreibt gar (z. B. Anm. 27) „unleserlich“! Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, all dies durch Fachkollegen des Verstorbenen klären zu lassen.
Wenn dies auch wegen Autor und Inhalt bedauerlich ist, so wird der Gesamteindruck, besonders für einen breiteren Leserkreis, dadurch nicht gemindert. Es steht zu hoffen, daß in St. Veit und darüberhinaus viele sich durch das nachgelassene Werk eines der besten und verdientesten Ober-St. Veiter belehren und erfreuen lassen.
Dr. Karl Lechner