Franz Wlach
Fabrik für Beleuchtungs- und Signalisierungsgegenstände für Eisenbahnen, Speisinger Straße 8
Das 1883 gegründete Unternehmen hatte seinen ursprünglichen Standort im 3. Wiener Gemeindebezirk. Zunächst befand es sich in der Oberen Weißgerberstraße 28, ab 1896 in der Lorbeergasse 13. Spätestens im Jahr 1903, als ihr in der Jubiläumsausgabe der Wiener Zeitung vom 8. August 1903 eine eigene Monographie gewidmet wurde, war die Fabrik in der Speisinger Straße 8 ansässig.
Diese Jubiläumsausgabe befasst sich zunächst ausführlich mit der damals 200-jährigen Geschichte der Zeitung, deren Anfänge bis ins Jahr 1703 zurückreichen. Im zweiten, kommerziellen Teil werden die Entwicklungen von Gewerbe, Handel und Verkehr während dieser beiden Jahrhunderte dargestellt. Auf eine vierseitige Einleitung von Adolf Hadwiger folgt ein umfangreicher Abschnitt mit Monographien von nahezu 400 bedeutenden Unternehmen der Zeit.
Darunter finden sich allerdings nur zwei Betriebe auf dem Gebiet des heutigen Hietzing: die Wagenfabrik J. Rohrbacher in Ober-St.-Veit und das Unternehmen von Franz Wlach in Speising.
Im Folgenden wird die Monographie über Franz Wlach unverändert wiedergegeben:
Die Firma hat ihr Unternehmen im Jahre 1883 gegründet, zu einer Zeit, als in den mit dem Eisenbahnbetriebe zusammenhängenden Industrien eine womöglich noch lebhaftere Konkurrenz herrschte, als dies heute der Fall ist. Wlach mußte im Anfange nicht nur die umfassende Sachkenntnis, die er bei der Errichtung des Geschäftes mitgebracht hatte, sondern auch alle seine kaufmännische Befähigung aufbieten, um sich eine gesicherte Position zu schaffen. Es gelang ihm in verhältnismäßig ganz kurzer Zeit, und schon der erste große Auftrag, den er erhielt, war ein ehrenvoller Beweis für die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens. Es wurde ihm die Lieferung der Kilometerlaternen für den Arlbergtunnel übertragen, die er zur vollen Zufriedenheit der Bahnverwaltung ausführte und für die ihm von dem damaligen k. k. Oberinspektor Platte Anerkennung und Belobung ausgesprochen wurde. Von diesem Zeitpunkte an hat das Unternehmen stetig an Bedeutung gewonnen, und heute gilt es mit Recht als einer der hervorragendsten Betriebe dieser Art.
Die fortwährend zunehmende Ausdehnung und Verzweigung des Eisenbahnnetzes in allen Kulturstaaten, sowie das in neuerer Zeit zutage tretende, vielfach von Erfolg gekrönte Bestreben, den Bahnverkehr durch Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit modernen Verhältnissen anzupassen, erfordern andererseits eine stets wachsende Sorgfalt und Sicherung des Betriebes. In den letzten Jahren ist auf diesem Gebiete von Technikern und Industriellen sehr viel Ersprießliches geleistet worden, und Wlach ist einer derjenigen, die an den einschlägigen Bestrebungen hervorragenden Anteil genommen haben. Er hat es verstanden und ist noch jetzt unausgesetzt bemüht, alle Neuerungen im Eisenbahnsignalwesen für seinen Betrieb nutzbar zu machen und hat eine Reihe mustergiltiger Typen geschaffen, die im Bahnbetrieb immer allgemeinere Verbreitung finden.
Die Firma erzeugt von der einfachsten Ölkanne bis zur größten Lokomotivlaterne alle im Strecken- und Signalwesen verwendeten Artikel und übernimmt die vollständige Ausrüstung ganzer Strecken. Von den großen Aufträgen, die sie in den letzten Jahren ausgeführt hat, sind die für die galizischen Lokalbahnen, die bosnischen Landesbahnen, die Steyrtalbahn, die Strecken Reichenberg-Gablonz, Hannsdorf-Ziegenhals, Hadersdorf-Siegmundsherberg u. a. m. zu erwähnen. Zu ihren ständigen Komittenten zählen die k. k. Staatsbahn-Direktionen Wien, Linz, Triest, Villach, das Arsenal, die Südbahn, die Nordwestbahn, ferner mehrere große Lokomotivfabriken, Berg- und Hütten werke und einige der größten Industriefirmen Österreichs. Sowohl was die Qualität ihrer Erzeugnisse anbelangt, als auch in Bezug auf Umfang und Leistungsfähigkeit des Betriebes kann die Firma gegenwärtig jede Konkurrenz aufnehmen und erfolgreich bestehen.
Das Ende dieses Unternehmens zeichnete sich durch eine familiäre Tragödie ab. Der 28-jährige Sohn des Firmeninhabers, Adolf Oskar Wlach, der in zeitgenössischen Berichten (etwa im Erlafthal-Boten vom 16. Juli 1905) als „Techniker und Fabrikant Adolf Oskar Wlach“ bezeichnet wird, verunglückte bei einer Hochtour im Glocknergebiet tödlich. Nur wenige Monate zuvor, mit Wirkung vom 25. März 1905, war das Unternehmen in eine Offene Handelsgesellschaft umgewandelt worden, deren Gesellschafter Franz Wlach und sein Sohn Adolf Oskar waren. Im Jahr 1910 war ein Herr Josef von Götz als zweiter Gesellschafter im Handelsregister eingetragen.
1914 traten Franz Wlach und Josef van Götz mit ihren Erzeugnissen als „Lampen-Abteilung“ der Metallwarenfabriks-Aktiengesellschaft vormals Louis Müllers Sohn, Fritz Müller in Wien XIII/2 (seit 1938: 14. Bezirk), Gurkgasse 18–22, in Erscheinung. Im selben Jahr wurde das Unternehmen am Standort Speisinger Straße 8 „infolge Steuerabschreibung“ gelöscht (Wiener Zeitung, 24. Mai 1914). Als Lampenabteilung des Unternehmens in der Gurkgasse, zuständig für die Herstellung von Beleuchtungs- und Signalisierungsgegenständen, bestand der Betrieb jedoch zumindest bis 1922 weiter.
Später war an dieser Adresse die Firma Karl Kalischka ansässig, die sich auf die Erzeugung von Schnitt-, Stanz- und Presswaren spezialisiert hatte. Aus weichem Bandeisen wurden dort Ösen und Schuhhaken verschiedenster Art hergestellt. Das inländische Eisen wurde in Rollen von jeweils 25 Kilogramm angeliefert. Die Produktion erfolgte halbautomatisch mittels Exzenter- und Handspindelpressen. Anschließend gelangten die Halbfabrikate zunächst in eine Scheuertrommel und danach in die Lackiererei.
Im Juli 1925 musste das Unternehmen einen Ausgleich anmelden; das Verfahren wurde im September desselben Jahres abgeschlossen.
Obwohl es für die Wagenfabrik J. Rohrbacher auf dieser Plattform einen eigenen Beitrag gibt, wird im Folgenden auch diese – offensichtlich vom Unternehmen beigesteuerte – Monografie wiedergegeben.
K. und K. Hof-Wagenfabrik J. Rohrbacher, Wien
Im Jahre 1844 machte sich Josef Rohrbacher, welcher als Lehrjunge nach Wien kam, selbständig, und in seiner Wagnerwerkstätte, in einem Häuschen des ehemaligen Vorortes Ober St. Veit bei Wien, in welcher der rastlos tätige Mann mit nimmer
müdem Fleiße schaffte, regten sich bald viele eifrige Hände. Dort wurden durch Ehrlichkeit und Rechtschaffenheit, Arbeitsamkeit und Tatkraft die Fundamente gelegt zu dem heutigen Etablissement, denn der Erfolg krönte alsbald die harten Mühen des unermüdlichen Meisters, dem im Kreise seiner braven Gesellen so mancher Schweißtropfen von der sorgenvollen Stirne rann. Er verlegte sich hauptsächlich auf den Bau von Postwagen, und eine besondere Etappe in seiner Erzeugung bildete die Konstruktion eines Omnibus, wie er für den damaligen Verkehr, wo dieses Fahrzeug immer mehr zur Geltung kam, sich als praktisch erwies. Auf diese zehnsitzigen Omnibusse mit zwei Coupes nahm er ein Privilegium und schlug mit denselben die vielgerühmten sogenannten Pariser Omnibusse hier in Wien zweimal aus dem Felde,
u. zw. einmal bei der Eröffnung der k. k. priv. Elisabeth-Westbahn, welche sich Omnibusse aus Paris zur Verbindung des Bahnhofes mit der Stadt kommen ließ und das andere Mal bei der Weltausstellung im Jahre 1873, bei welcher durch eine französische Gesellschaft und durch die Wiener Omnibusgesellschaft solche Wagen in Verkehr gesetzt wurden.
Der Ruf solider und reeller Arbeit vermehrte stetig die Aufträge, so daß die Räumlichkeiten nicht mehr ausreichten und ernstlich an eine Vergrößerung gedacht werden mußte.
Entschlossen schritt Josef Rohrbacher zur Anlage einer Fabrik und erbaute im Jahre 1858 das heutige Etablissement, welches dann im Laufe der Zeit noch weiter ausgestaltet und vergrößert wurde. Es ist sein ureigenstes Werk, das Werk seiner Hände, und mit Verehrung und Bewunderung gedenken seine Nachkommen und Nachfolger stets des Gründers ihrer Betriebsstätte.
Im Jahre 1872 wurde der Dampfbetrieb eingeführt, später auch zwei Dampfhämmer aufgestellt und an der Ausgestaltung des Unternehmens fortwährend gearbeitet, so daß seit vielen Jahren alle Wagenteile (inkl. Achsen und Federn) in eigenem Betrieb erzeugt werden.
Schon in den Sechzigerjahren wurde die Firma mit bedeutenden Aufträgen von Seite des hohen k. k. Reichs-Kriegsministeriums betraut und lieferte seither die meisten Sorten der Trainfuhrwerke, Sanitätswagen, Feldspitalspackwagen, Feldtelegraphen-Fuhrwerke, das Festungs-, Feldbahnmateriale etc. etc. Auch für die k. rumänische, die k. serbische und die fürstlich bulgarische Armee wurden größere Aufträge erledigt. Seit mehr als 20 Jahren liefert die Firma auch sämtliche Typen von
Postwagen für die löbl. k. k. österr. Post.
Nach dem im Jahre 1883 erfolgten Tode des Gründers wurde die Fabrik von seinen Söhnen Julius und Karl und seiner ältesten Tochter Caroline übernommen und in gleichem Sinne weitergeführt.
Da die verschiedenen Aufträge des Wiener Platzes und des Inlandes die Firma immer vollauf beschäftigten, wurde der Export nur nebenbei gepflogen und demselben kein ganz besonderes Augenmerk zugewendet; trotzdem sind Wagen unserer Fabrik nach aller Herren Länder geliefert worden, z. B. Omnibusse nach Bukarest, Griechenland, Persien etc., Equipagen in die Türkei, nach Griechenland, Ägypten, Persien, Rußland, Nord-Amerika, Australien, nach Java etc. etc.
Der Betrieb vergrößerte sich im Laufe der Jahre stetig, denn mit der Steigerung der Produktion stieg die Schaffensfreudigkeit. In besonderem Maßstab wurde der Bau der sogenannten Tramway-Omnibusse betrieben, so daß alle Wagen dieser Type fast ausnahmslos aus unserem Etablissement hervorgingen.
Vor zirka 15 Jahren baute die Firma die ersten Waggons, u. zw. für die Neue Wiener Tramway, für die Gmundener elektrische Straßenbahn u. a. m.
Damit wurde ein neues Gebiet betreten und die Leistungsfähigkeit der Fabrik auch hierin nachgewiesen. Dermalen ist ein größerer Auftrag auf Waggons für die Wiener städtischen Straßenbahnen in Ausführung begriffen.
Nicht unerwähnt soll bleiben, daß die Firma sich auch die Lieferbefähigung für das neue Artillerie-Feldhaubitzen-Materiale durch Lieferung einer 10 cm M. 99 Feldprotze sowie eines Batterie-Munitions-Hinterwagens erwarb. Auch im Motorwagenbau wurden Versuche angestellt, um auf der Höhe der Situation zu bleiben; Carrosserien wurden sowohl für Personen- als auch für Lasten-Automobile geliefert.
Nach all diesem kann gesagt werden, daß sich die heutige Erzeugung auf alle Fahrzeuge und Betriebsmittel erstreckt, welche die Beförderung von Personen und Gepäck auf den weitestverzweigten Verkehrsadern, den Straßen, zum Zwecke haben.
So will die Firma auch in Hinkunft fortarbeiten und sich ausgestalten und hofft als heimische Industriestätte zunächst für die Deckung des heimatlichen Bedarfes herangezogen zu werden, doch wird sie auch in Zukunft darauf bedacht sein, bei allen Verbindungen mit dem Auslande unserer vaterländischen Industrie alle Ehre zu machen.
Trotz fehlenden Regionalbezuges schließe ich wegen ihres historischen Wertes nachfolgend auch die allgemeine Beschreibung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie von der Zweiten Türkenbelagerung an von Adolf Hadwiger in unveränderter Schreibweise an.
Der Beitrag von Adolf Hadwiger
Noch ehe das erste Blatt dieser Zeitung in die Lande hinaus ging, wurde in der österreichischen Monarchie energisch eine Wirtschaftspolitik begonnen, deren Endziel es war, die durch die Türkenkriege dezimierte und verarmte Bevölkerung zu mehren, ihren Wohlstand zu schaffen und zu erhalten. Die Mittel dieser Wirtschaftspolitik waren die staatliche Förderung der Industrie, des Handels und des Verkehres und das Verbot der Einfuhr ausländischer Waren. Um dieses fest ins Auge gefaßte Ziel zu verwirklichen, berief Kaiser Leopold I. aus dem Deutschen Reiche die Adepten der neuen Wirtschaftspolitik in das neu gegründete Handelsamt (Kommerzien-Kollegium) nach Wien: den weitgereisten, erfahrenen und rastlos tätigen Dr. Becher, den glänzenden Schriftsteller Hörnigk und den Fiskalisten Schröder. Die Projekte dieser „Merkantilisten“ waren darauf gerichtet, Provianthäuser zum Absatze der Bodenprodukte zu bauen, in Werkhäusern die Strafpflege mit der Armenversorgung zu vereinigen, dem Großhandel in Kaufhäusern einen einheitlichen Mittelpunkt zu schaffen und durch die Errichtung von Landesbanken den Geldverkehr zu heben. Zunächst wurde ein Manufakturhaus „am Tabor“ errichtet, eine Musteranstalt, welche Großbetriebe und die Organisation des Absatzes mehrerer Gewerbe umfaßte. Während der Belagerung durch die Türken wurde es im Jahre 1683 vernichtet. Dieses Manufakturhaus diente dazu, um die Ausbreitung der „Manufakturen“ zu fördern, einer Betriebsform, worunter man die
Herstellung gewerblicher Erzeugnisse für den „Verlag“ verstand.
Der Manufakturant leitete den Absatz. Er verlegte ferner, d. h. er versah die Hilfsarbeiter mit Rohstoffen, bisweilen auch mit Werkzeugen. Der größere Teil dieser neuen Betriebe berührte den Umkreis des Kleingewerbes nicht, denn mit Glashütten und Ölfabriken hatte das zünftige Handwerk sich niemals befaßt. In der Textil- und Eisenindustrie behielt der Meister innerhalb des Manufakturenbetriebes zunächst seine volle Selbständigkeit. Erst die spätere Einführung des Maschinenbetriebes hat sie erschüttert. Die Ausbreitung der Manufakturen suchte die Regierung auf jede Weise zu fördern. Das Zunftwesen bot keine Handhabe dazu und der Kapitalmangel in den gewerblichen Kreisen Österreichs mußte den Wunsch erwecken, ausländisches Kapital ins Land zu ziehen. Man erteilte deshalb den Unternehmern solcher Manufakturen privilegia privativa, welche ihre Inhaber von den Zunftschranken befreiten, ihnen durch eine Reihe von Jahren ein Monopol einräumten und dadurch einen Gewinn gewährleisteten.
Mit solchen Privilegien wurde 1701 die erste Wollenzeugfabrik in Osseg, die Spiegelfabrik in Neuhaus, 1709 eine Ölfabrik in Wien, 1710 eine Tuchmanufaktur in Planitz, endlich die von Karl VI. ins Leben gerufene „Orientalische Kompagnie“ ausgestattet.
Was Kaiser Leopold I. begonnen, wurde durch seine Nachfolger ausgebaut. Dem unter Kaiser Leopold geschaffenen Handelsamte, seit Maria Theresia Kommerz-Direktorium genannt, ordnete man die in einzelnen Ländern errichteten Handelskammern (Kommerz-Konsesse) unter. Später wurden diese Kammern in Beiräte der Länderstellen umgewandelt. Wie Kaiser Karl VI., wandte die Kaiserin Maria Theresia den gewerblichen Großbetrieben ihr besonderes Augenmerk zu, zumal als die Monarchie mit Schlesien ihre industriereichste Provinz und damit auch die Verkehrslinie nach den Nord- und Ostseehäfen verloren hatte.
Um den gewerblichen Großbetrieb auszubreiten, wurde die Einwanderung fremder Fabrikanten, auch akatholischer, auf jede Weise gefördert, neu errichteten Manufakturen eine langjährige Steuerfreiheit, den Arbeitern die Befreiung von der Militärdienstpflicht gewährt. Dem Adel, der auf seinen Gütern, besonders in Böhmen und Innerösterreich, zahlreiche Großbetriebe einführte, wurden eine Zeitlang Staatsvorschüsse bewilligt. Nach wie vor ging der Staat durch Errichtung von Staatsfabriken mit gutem Beispiele voran. Aus der rechtlichen Grundlage des Großbetriebes in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, aus dem privilegium privativum, ward in der zweiten Hälfte die fabriksmäßige Befugnis. Der dadurch Begünstigte bedurfte weder des Bürger-, noch des Meisterrechtes. Die Befugnis
war entweder eine einfache fabriksmäßige, welche die Befreiuung vom Zunftzwange sowie das Recht umfaßte, alle Arten gewerblicher Hilfsarbeiter in einem Betriebe zu vereinigen oder eine Landesfabriksbefugnis, welche zur Führung des kaiserlichen Adlers, zur Errichtung von Niederlagen in allen Hauptstädten, sowie zur Aufdingung und Freisprechung von Lehrjungen berechtigte. Zur Wahrnehmung der industriellen Interessen wurden, zumal in Böhmen, Fabriksinspektoren bestellt, welchen die Kontrolle der Fabriken, aber auch die Erstattung von Besserungsvorschlägen oblag. Vielfach mangelte es an geübten Arbeitskräften. Zur Heranbildung gewerblicher Arbeiter wurden sowohl in den Städten, als in den Dörfern Spinn-, Webe- und Stickschulen errichtet oder Wanderlehrer für diese Gewerbe bestellt, durch ein staatliches Prämiensystem die Magistrate der Städte und die Wirtschaftsämter der Domänen an der Ausgestaltung dieser Schulen interessiert. Zunächst suchte man die Kinder der Bauern und Handwerker durch Gewährung kleiner Geldprämien an die Schulen zu fesseln, führte 1766 einen Schulzwang zum Besuche dieser Anstalten ein und stellte es schließlich nicht mehr dem Belieben der Eltern, sondern dem Ermessen der Behörden anheim, welche Kinder etwa für die Hausarbeit zurückbehalten werden durften.
Es war ein Axiom der Merkantilpolitik, ihre Aufmerksamkeit zwischen Erzeugern und Käufern unparteiisch zu teilen. Die Fürsorge, welche den Konsumenten zuteil wurde, fand seit dem 17. Jahrhunderte ihren Ausdruck in der Erlassung zahlreicher Reglements, in Österreich Qualitätsordnungen genannt. Der Zweck dieser weitläufigen Verordnungen war es, dem Käufer die richtige Quantität und eine entsprechende Qualität der Garne, Leinwänden, Wollen, Tuche oder des Eisens zu garantieren, die Zwischenhändler durch Anwendung des Konzessionierungszwanges zu überwachen und den Erzeugern des Endproduktes ein Vorkaufsrecht auf den Spezialmärkten zu gewähren. Um die Güte der Waren zu erproben, wurden Beschaumeister angestellt, welche in den Städten von den Magistraten, auf dem Lande von den Grundobrigkeiten ernannt und beeidigt wurden. Nur die tüchtige Ware wurde als zulässig gekennzeichnet, die ungezeichnete auf den Märkten konfisziert. Mit der Zeit wurden die Qualitätsordnungen, welche eine hohe Regie erforderten, von der Industrie als Hemmnis empfunden und in der physiokratisch-liberalen Ära Kaiser Josefs II. stillschweigend außer Kraft gesetzt.
Hand in Hand mit der Förderung der Industrie ging schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts die Beschränkung der Zünfte. Auch während des Mittelalters hatte das zünftige Handwerk in Österreich beiweitem nicht jene Bedeutung wie in den mittel- und norddeutschen Städten, sondern das Bestehen der Zünfte und ihrer Vorrechte hatte stets von der Entschließung des Landesfürsten abgehangen. Gegen Ende des 17. Jahrhunderts waren in der Zunftverfassung so zahlreiche Mißstände eingerissen, daß Kaiser Karl VI. ernstlich die Aufhebung der Zünfte erwog. Schließlich scheute man vor einer so weitgehenden Maßregel zurück und ließ die überkommene Form bestehen, wandelte aber, um die Konsumenten gegen die Übergriffe der Zünfte zu schützen, deren Inhalt dergestalt um, daß aus den teilweise selbständigen Körper schaften behördliche Polizeianstalten wurden. Die Gesellenunruhen jener Zeit gaben die Veranlassung zu dem Reichstagsschlusse von 1731, welcher in Österreich als Landesgesetz publiziert wurde und in gleicher Weise den Meistern wie den Gesellen jede Autonomie benahm. Verboten wurde durch dieses Patent sowohl das gemeinsame Vorgehen der Meister einer Zunft als auch das Zusammengehen verschiedener Handwerke, somit alle Preisverabredungen der Meister wie auch die Fassung geheimer Handwerksbeschlüsse, welche sich auf Beschränkung der Meisterstellen oder auf gemeinsames Vorgehen gegenüber den Gesellen bezogen. Die Erlangung des Meisterrechtes wurde auf jede Weise erleichtert. In diesem Sinne wurde den Zünften verboten, die Zahl ihrer Meister und Gesellen festzusetzen, verboten wurde ferner die Auferlegung kostbarer Meisterstücke, die bei der Meisterwerdung bisher üblichen Schmausereien, endlich die Wartezeit der Gesellen nach der Meisterprobe, die Mutungsjahre. Verheiratete Gesellen sollten von nun an vom Meisterrechte nicht mehr ausgeschlossen, Störer, Winkelarbeiter und Landmeister durch erleichterte Bedingungen zum Eintreten in die Zünfte veranlaßt werden. Nur eine Voraussetzung des Meisterrechtes, das römisch-katholische Bekenntnis, blieb unangetastet. Die Zünfte wurden den Behörden gänzlich untergeordnet. Jede Zunft wurde nun durch einen Zunftinspektor überwacht, die Korrespondenz der Zünfte untereinander auf das Notwendigste eingeschränkt und behördlicher Aufsicht unterworfen. Die Gesellenbruderschaften wurden zunächst gänzlich untersagt, erst später wieder unter Aufsicht der Meister gestattet, auf Ausstände der Gesellen Leibes- und Zuchthausstrafen gesetzt. So weitläufig diese Gesetzgebung war, den Anforderungen der Zeit gegenüber blieb sie fast zurück, und so wurden als Erläuterung und Ergänzung des Patentes von 1731 für die Sudetenländer acht Jahre später die Generalzunftartikel erlassen. Eine weitere Beschränkung der Zünfte wurde im Jahre 1751 durch die Unterscheidung
der Gewerbe in Polizei- und Kommerzialgewerbe vorgenommen. Jene waren hauptsächlich die Approvisionierungsgewerbe, diese alle übrigen. Indem man den Kommerzialisten keine Zunftprivilegien, sondern nur noch Ordnungen für Meister und Gesellen gab, wurde die Überleitung zur Gewerbefreiheit vorgenommen. Vielleicht die stärkste Einschränkung der Zünfte bedeutete in Wien die Verleihung der Schutzdekrete, deren Inhaber für ihre Person berechtigt waren, ihre Gewerbe ungehindert auszuüben, ohne einer Zunft anzugehören.
Die solcher Art geschaffene Ordnung der Gewerbe blieb sowohl unter Kaiser Josef II. als unter Kaiser Leopold II. in Geltung.
Österreich erzeugte damals seinen Bedarf an Massenprodukten größtenteils selbst und führte noch einen Teil derselben nach dem Osten und nach dem Süden aus.
Der Bergbau auf Edelmetalle hatte im 18. Jahrhundert keine allzu große Bedeutung mehr. Im Erzgebirge hatte sich damals die verarmte Bevölkerung verschiedenen Hausindustrien, der Spitzenklöppelei, Weberei, Instrumentenerzeugung mit gutem Glück zugewendet. Der Bergbau auf Eisen in Steiermark und Kärnten wurde unter Staatsaufsicht betrieben, seit in Innerberg die Radmeister, Hammermeister, Proviantlieferanten von den Verlegern abhängig geworden waren. Nur in Vordernberg erhielten sich die Einzelnbetriebe bis in das 19. Jahrhundert. Wie die Tuch- und die Leinenindustrie stand auch das steirische Eisenwesen unter genauen Reglements, den Eisenordnungen, welche die Beschaffung der Rohstoffe und des Proviants regelten und über die Güte der Erzeugung wachten.
Der Mittelpunkt der Leinenindustrie waren bis zum Jahre 1740 die Gebirgsstädtchen Schweidnitz und Jauer in Schlesien. Was die Weber in den zahlreichen Sudetendörfern gewoben hatten, versandten Breslauer Kaufleute über Hamburg nach England oder über Wien nach Italien. Die schlesische Leinenindustrie hatte sich der besonderen Fürsorge Kaiser Karls VI. zu erfreuen. Zahlreiche Garn- und Schleier ordnungen wurden erlassen, vom Staate ernannte Beschaumeister hatten darüber zu wachen, daß die im Auslande geschätzte Qualität der schlesischen Leinenwaren ihren bewährten Ruf behielt. Die Seidenindustrie, um deren Einführung sich schon Becher lebhaft bemüht hatte, faßte innerhalb des ersten Dezenniums des 18. Jahrhunderts in Wien festen Fuß. Es waren die Anfänge des Brillantengrundes". Den Iglauer Tuchmachern gelang es wohl nicht mehr ganz, zu ihrem früheren Ansehen sich emporzuarbeiten, aber die Linzer Tuchfabrik genoß bedeutendes Ansehen und auch die von den Ständen errichteten Tuchfabriken in Graz, Klagenfurt und Laibach wurden öfter genannt. Die berühmten Kompagnien der böhmischen Glasarbeiter wußten sich zu behaupten, und wie im 16. Jahrhundert durchzogen auch im 18. die böhmischen Glashändler mit ihren Waren ganz Europa. Das böhmische Glas war fast das einzige kunstgewerbliche Erzeugnis, welches aus Österreich in das Ausland ging. Hingegen kamen aller Verbote ungeachtet französische Mode- und Luxuswaren ins Land. Die Österreicherinnen mußten manche Strafpredigten der Merkantilisten über sich ergehen lassen. Kaiser Josef II. gab selbst das Beispiel, wie man die Angriffe der französischen Industrie abwehren müsse, aber Hörnigks Kapuzinaden fanden keine Hörerinnen und Kaiser Josefs Beispiel wenig Nachahmung. Hier setzte die staatliche Wirtschaftspolitik ein. Das Gebiet der damaligen Kunstindustrie weist mehrere Staatsfabriken auf; so die Neuhauser Spiegelfabrik, so die Wiener Porzellan fabrik in der Roßau, deren Erzeugnisse heute noch gesucht und gefälscht werden.
Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts setzten die Gewerbetreibenden ihre Produkte meist selbst ab. Zwar gab es einen Großhandel, aber ein mittlerer Kaufmannsstand war wenig entwickelt, die Kaufleute entweder Krämer oder Importeure von Kolonialwaren. Der Hausierhandel wurde nicht begünstigt. Fremden Untertanen war das Hausieren untersagt, den eigenen nur mit einheimischen Waren gestattet und an die Bewilligung der Kreisämter gebunden. Die Märkte wurden von der Regierung in der Art begünstigt, daß unter Kaiser Josef II. der Besuch der Jahrmärkte in den Landeshauptstädten Inländern und Ausländern für alle Waren freigegeben wurde. Außerdem sorgte man für Spezialmärkte, auf welchen Garne, Leinwand und Wolle gehandelt wurden. Der Förderung des Handels im Inlande diente ferner die Zollpolitik des Grafen Rudolf Chotek, welche durch Aufhebung der Binnenzölle Cisleithanien allmählich in ein einheitliches Wirtschaftsgebiet umgestaltete. Die Fortsetzung dieser Schutzzollpolitik war das im Jahre 1775 eingeführte Zollsystem, welches einen einheitlichen Zolltarif für das ganze Reich aufstellte, die Einfuhrverbote durch hohe Zölle ersetzte und alle ständischen und Privatmauten aufhob.
Für das Verkehrswesen war die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts von entscheidender Bedeutung durch den Bau der Straßenzüge über den Loibl und über den Semmering, durch die Verbindung von Fiume mit Karlstadt, von Wien mit Breslau und Prag. Flußregulierungen und neue Postverbindungen wurden in Angriff genommen, Triest und Fiume zu Freihäfen erklärt. Kaiser Josefs I. Plan, eine Handelsflotte zu gründen, wurde durch die Eifersucht politischer Gegner hintertrieben. Politischen Widerständen erlag auch Kaiser Karls VI. weitschauender Gedanke, von den Niederlanden aus eine direkte Verbindung mit Ostindien herzustellen. Eine „Österreichisch-ostindische Compagnie“, deren Freibrief für den Handel nach den beiden Indien und nach Afrika lautete, wurde im Jahre 1717 gestiftet, zehn Jahre später aber auf Andringen der Kolonialmächte wieder aufgelöst. Die „Orientalische Compagnie“, welche nach den türkischen Ländern zu Wasser und zu Lande Exporthandel treiben und Manufakturen anlegen sollte, vermochte sich nur während einer kurzen Zeit zu halten. Mußte auch die Kolonialpolitik aufgegeben werden, so kam es doch damals zum Abschlüsse mehrerer günstiger Handelsverträge. Ein Zeichen des erwachenden Unternehmungsgeistes war es, daß im Jahre 1771 in Wien die erste Börse errichtet wurde.
Durch die Aufhebung der Schollenpflichtigkeit des Landmannes hatte Österreich den Nachbarstaaten ein rühmenswertes Vorbild gegeben. Die Bauernbefreiung kam dem aufstrebenden Großgewerbe zugute, indem sie der Industrie nach und nach die notwendigen Arbeitskräfte zuführte. Das Kleingewerbe ergänzte sich aus seinen eigenen Reihen oder durch Zuwanderung von Ausländern. Während in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die landwirtschaftliche Sozialreform sich einlebte, ihre günstigen Wirkungen entfaltete und durch das vom Wiener Reichstage beschlossene Gesetz vom 7. September 1848 seinen erfreulichen Abschluß fand, das allen Bauern ihr Heimatsgut zusicherte, sie von allen Lasten gegenüber dem Grundherrn und der Kirche freisprach und die zu leistenden Geldentschädigungen auf den Bauer und den Staat verteilte, verblieb die gewerbliche Gesetzgebung ein halbes Jahrhundert lang fast unverändert in dem überkommenen Zustande, wie er sich nicht ohne Widerspruch während der zahlreichen Kriege gestaltet hatte, mit allen Ansätzen zu Neuerungen, aber auch mit veralteten Satzungen. Die Ära der Revolutionskriege und der Kämpfe gegen Napoleon hatte den Beruf zur Gesetzgebung nicht und das Gewerbe forderte sie auch nicht, erschreckt und verschüchtert durch die Wirren des Geldmarktes. Die von dem Jahre 1799 an vermehrte Ausgabe des Papiergeldes, der Bankozettel, zog dessen rasche Entwertung nach sich, wodurch die Bildung beweglicher Kapitalien im Verhältnisse zu anderen Staaten wohl um ein Menschen alter zurückgehalten wurde. Außerdem warfen die Schreckensjahre der französischen Revolution ihre Schatten voraus und ließen die Befürchtungen aufkommen, daß mit dem Anwachsen des Fabrikswesens die Strömungen übermächtig werden könnten, welche das Königtum in Frankreich gestürzt hatten. Längst konnte die langsam, aber sicher anwachsende Großindustrie einer Überwachung alten Stiles entraten. Aber selbst für das Kleingewerbe brachte die schablonenhaft geübte milde Praxis manche Übelstände, bis die Stürme des Jahres 1848 die übernommene Gewerbeordnung in ihren Grundfesten erschütterten und ihre Auflösung beschleunigten. Nun fand die breite Masse der gewerbetreibenden Bevölkerung die erwünschte Gelegenheit, mit ihren Wünschen und Beschwerden ungehindert vor die Öffentlichkeit zu treten, und während das Großbürgertum sich in jenen unruhigen Zeitläufen einer begreiflichen Zurückhaltung befliß, machten Kleinbürger und Arbeiter von ihrer Freiheit unumschränkten Gebrauch. Daß die Handwerker zu Handwerkertagen zusammentraten, gegen die geplante Einführung der Gewerbefreiheit und gegen die Aufhebung des Zunftwesens Proteste einbrachten, daß die anhebende Arbeiterbewegung ihre Kreise zog, das waren die deutlichen Anzeichen dafür, daß Österreich endgiltig aufgehört hatte, ein Agrarstaat zu sein.
Begünstigt durch sorgsame Pflege, verständnisvoll begleitet von einer im Josefinischen Geiste wirkenden Beamtenschaft, gefördert durch ein Prohibitivzollsystem hatte sich die Großindustrie unter Mitwirkung des Adels zu einer bedeutungsvollen Gruppe in der Wirtschaft des Staates emporgearbeitet, Beachtung heischend und findend.
Daß bewegliches Kapital nur in begrenztem Maße vorhanden war, hatte die Folge, daß nur langsam und allmählich der Maschinenbetrieb eingeführt werden konnte und so die verheerenden Wirkungen aus blieben, mit welchen vor allem England seine Wandlung zum Industriestaat hatte erkaufen müssen.
Die böhmische Glasindustrie behauptete auch in der Ära der napoleonischen Kriege ihren altbewährten Ruf. Im Jahre 1804 gab es in Böhmen 66 Glasfabriken, welche 40.000 Menschen beschäftigten. Das gravierte und geschliffene Krystallglas war hochberühmt. In der Kongreßzeit liebte man es, das Glas mit Metallen und mit Bronze in Verbindung zu bringen. In Brünn mehrten sich die Tuchfabriken, der
Augsburger Seitter errichtete dort eine Fezfabrik, in Göding die Regierung eine Tabakfabrik, Schönberg wurde zum Mittelpunkte der mährischen Leinenindustrie, Sternberg die erste Weberstadt für Leinen und Baumwollwaren. Der von Kaiser Franz I. auf seiner Herrschaft Holitsch errichteten Majolikafabrik wurden die Unternehmungen in Weißkirchen und Bistritz nachgebildet. Im Jahre 1802 kam die erste Spinnmaschine nach Brünn, welche Altgraf Salm, dem strengen Ausfuhrverbote zum Trotz, aus England herüber gebracht hatte, und wurde während des zweiten Dezenniums in den meisten Fabriken eingeführt. Die Textilindustrie ward durch die Brüder Schoeller ausgebreitet, die einen verbesserten Arbeitsprozeß aus ihrer Heimat Düren (Rheinprovinz) nach Österreich verpflanzt hatten. Der Franzose Philipp Gerard, im Jahre 1815 von Kaiser Franz I. nach Österreich berufen, errichtete auf der kaiserlichen Domäne Hirtenberg eine Maschinenbauanstalt für Flachsspinnmaschinen und eine Flachsspinnerei. Unterstützt durch eine Aktiengesellschaft gründete der Kärntner Mechaniker Franz Wurm die erste mit Wasserkraft betriebene Flachs- und Wergspinnerei in Marienthal bei Grammat-Neusiedl, stellte in dem Quecksilberbergwerk zu Idria eine Dampfmaschine und ein Wasserschöpfwerk auf, baute Maschinen für die Wiener und Petersburger Münzen und konnte im Jahre 1847 eine Letternsetzmaschine nach New-York senden.
Infolge der Kontinentalsperre wurde wie in Frankreich und Deutschland die Erzeugung von Zucker aus Rüben eingeführt, anfangs notgedrungen, später eine beliebte Kapitalsanlage. Sie war 1831 bis 1841 von der Entrichtung der Erwerbsteuer befreit und bereitete sich hauptsächlich in den Sudetenländern aus, blieb aber auch den Alpenländern nicht fremd. Aus günstigen Anfängen, die in das letzte Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts fallen, entwickelte sich in dem braunkohlenreichen Egertale und in dem Steinkohlenbecken von Pilsen die chemische Industrie. Salinenkontrollor Josef Hecker errichtete in Truskawiec im Jahre 1815 die erste Fabrik, welche Petroleum, damals Naphtha genannt, durch Destillation dies Erdöles erzeugte. Bald aber ging diese Industrie völlig zu Grunde und erstand zum zweiten Male um die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Trotz dieser zahlreichen Versuche war die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts für die Industrie eine Zeit des Abwartens, des Zögerns und der mühevollen Kleinarbeit. Auszunehmen ist nur das damalige Kunstgewerbe. Unvergessen wird es in der Geschichte der Kunstindustrie bleiben, daß die Kongreßzeit die Schöpferin eines selbständigen Stiles in den Kunstgewerben war, vor allem der gemütlichen, einfach-vornehmen, dauerhaft gearbeiteten Mahagoni- und Palisandermöbel. Englische Einflüsse dürften auf diesen Stil eingewirkt haben, welcher heute, nach langer Vernachlässigung, als echter Altwienerstil anerkannt ist, als der Stil des „Kongreß-Wien“, des Mittelpunktes der damaligen Weltgeschichte und des damaligen Wohllebens. An diesen Möbeln bewundert man heute wieder die Gediegenheit der damaligen Handwerksleistung, welche durchaus aus Wiener Werkstätten, vor allem aus derjenigen Leistlers hervor gegangen war.
So wuchs nach und nach das Großgewerbe heran, am stärksten vertreten in der Montan-, Metallwaren- und Textilindustrie, nächstdem in der Buch- und Steindruckerei, bei der Herstellung gegorener und gebrannter Flüssigkeiten, sowie chemischer Erzeugnisse, in der Ton-, Steingut-, Porzellan-, Glas- und Holzwarenindustrie, endlich in der Lederwarenindustrie. Zu Beginn der Vierzigerjahre besaß Österreich 7315 Fabriken und Manufakturen, wovon 2874 auf Lombardo- Venetien entfielen, ferner 1536 Großhandlungen und Wechsler, 28.773 Warenhandlungen und Niederlagen, 706.519 Gewerbe und 73.792 sonstige Beschäftigte.
Schutz und Förderung der aufstrebenden Industrie blieb das Prohibitivzollsystem, ein unverrückbarer Grundsatz der österreichischen Handelspolitik. Tirol und das neuerworbene Lombardisch-Venetianische Königreich wurde in das Verbotssystem einbezogen und so ein deutsch-slavisch-italienisches Zollgebiet geschaffen, welchem Ungarn und die Küstengebiete gegenüberstanden. Die Beseitigung der Zwischenzolllinie gegen Ungarn und Siebenbürgen, anfangs auch von Ungarn erwünscht, wurde später nicht mehr verhandelt und erst im Jahre 1850 durchgeführt.
Frühzeitig erkannte Fürst Metternich die Ziele des deutschen Zollvereines und suchte einen freieren Verkehr mit den deutschen Staaten herzustellen, damit Österreich von dem übrigen Deutschland nicht abgeschlossen werde; aber der deutsche Zollverein und Österreich blieben getrennte Gebiete.
Um innerhalb des österreichischen Zollgebietes die Ware dem Käufer näher zu bringen, pflegte die Regierung Kaiser Franz I. vor allem den Straßenbau. Dalmatien ward dem Verkehr erschlossen, die kunstvolle Straße über das Stilfser Joch 1821 beendet. An kühnen Wasserstraßenprojekten fehlte es nicht, gedachte man doch, das Schwarze Meer mit der Nordsee durch einen Kanal zu verbinden, an dessen Stelle Professor Franz v. Gerstner 1808 eine Pferdebahn setzen wollte, ohne jedoch hiezu die Mitwirkung der „Hydrotechnischen Privatgesellschaft“ zu finden. Aber was dem Vater im großen versagt blieb, gelang im kleinen dem Sohne: Die Moldau mit der Donau durch die Pferdebahn Budweis Kerschbaum Linz 1832 zu verbinden. Um dieselbe Zeit wurde eine gleichartige Bahn zwischen Prag und Lana vollendet. Vier Jahre später wurde Österreichs erste Lokomotivbahn Wien Bochnia samt Nebenlinien unter dem Namen „Kaiser Ferdinands-Nordbahn“ eröffnet, deren Konzession das Haus Rothschild erworben hatte. Einige Jahre vorher hatte man die
Dampfmaschine in den Dienst der Flußschiffahrt gezwungen, englischen Schiffsbauern das ausschließliche Befugnis erteilt, mit ihren Dampfern die Donau zu befahren und damit die Grundlage geschaffen, auf welcher sich 1829 die Erste k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft" bildete. Zwölf Jahre später zog auch in der Moldau und in der Elbe das Dampfschiff seine Furchen.
Versuche, Handelsbeziehungen mit Ostasien anzuknüpfen, waren zunächst ergebnislos verlaufen, bis sie 1845 Triester Rhedern glückten. Die damals geschaffene Verbindung mit China übernahm später die Aktiengesellschaft „Lloyd“, welchen Freiherr v. Bruck im Jahre 1836 mit Triester Kaufleuten gegründet hatte.
Wohl entwickelt war zu Beginn des 19. Jahrhunderts der Geld- und Kreditverkehr, welchen neben manchen privaten Unternehmungen die Wiener Stadtbank, seit 1816 die Nationalbank, besorgte.
Die Feldzüge in den Jahren 1859 und 1866 hatten Österreich finanziell so erschüttert, daß es jahrzehntelanger Anstrengungen bedurfte, um die Mittel zu schaffen, welche dem erschöpften Staatskörper neue Kräfte zuführen konnten.
Diese Mittel zu liefern, war nur eine mächtige Industrie imstande, mit deren leicht veränderlichen, nach Freiheit drängenden Verfassung die bisherige Staatsverwaltung im Widerspruche stand. Lange und emsig ward gesucht, um den Wünschen aller gewerblichen Gruppen Rechnung zu tragen. Der erste Schritt zu einer Neugestaltung der gewerblichen Verhältnisse war die Einführung der Handels- und
Gewerbekammern im Jahre 1850, der zweite die Erlassung einer Gewerbeordnung, welche, damals von allen Parteigruppen mit Befriedigung aufgenommen, am 1. Mai 1860 in Wirksamkeit trat. Sie gab den selbständigen Gewerbebetrieb grundsätzlich frei, unterwarf nur 14 Gewerbszweige einer behördlichen Konzessionierung, überließ die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses dem freien Übereinkommen zwischen
dem Unternehmer und dem Arbeiter und formte die gewerblichen Körperschaften zu allgemeinen Zwangsorganisationen um.
Damit war auf dem Gebiete des gesamten Gewerbewesens die langersehnte Einheit geschaffen.
Mit dem kaiserlichen Manifeste vom 15. Juli desselben Jahres, welches zeitgemäße Verbesserungen in der Gesetzgebung und der Verwaltung verhieß, setzte eine neue Entwicklungstendenz ein. Gewerbefreiheit und Freihandel, Begründung der konstitutionellen Verfassung und des parlamentarischen Systemes bestimmten ihren ökonomisch politischen Charakter. Stärker als bisher trat das Bürgertum im öffentlichen Leben hervor. Aus dem Bürgertum gingen die Träger des wirtschaftlichen und politischen Liberalismus hervor. Aber das Bürgertum erzeugte auch die Ausschweifungen eines frühreifen Kapitalismus, welche aus dem wirtschaftlichen in das politische Leben Übergriffen. In den Maitagen des Weltausstellungsjahres 1873 fand das Glück der Gründerjahre sein Ende und jahrelanger Arbeit bedurfte es, bis die Nachwirkungen des Börsensturzes überwunden waren. Während der Aschermittwochstimmung der Siebzigerjahre war der Ruf nach einer Reform des Gewerberechtes lebhaft geworden. Die gedrückte Lage des Kleingewerbes hatte dieses Verlangen gezeitigt, das Vereins- und das Versammlungsgesetz von 1867 hatte es begünstigt, doch blieben die langwierigen Verhandlungen vorläufig ohne Abschluß und nur die Aufhebung des Koalitionsverbotes verwirklichte sich, ein bedeutsames Zeichen der Zeit.
Erst das nächstfolgende Dezennium sollte jene Wünsche erfüllen. Es führte die Gewerbeinspektoren ein und brachte die Gewerbenovellen vom 15. März 1883 und 8. März 1885. Aufgabe der Gewerbeinspektoren ist es, die Durchführung der sozialpolitischen Gesetzgebung zu überwachen. Durch die Gewerbenovellen kam der Rechtsgrundsatz zur Geltung, daß der selbständige Gewerbebetrieb bei den konzessionierten und handwerksmäßigen Gewerben an den Erwerb eines besonderen Rechtstitels gebunden sein soll. Zum Antritte eines handwerksmäßigen Gewerbes ist seither der Nachweis der Befähigung erforderlich, der regelmäßig durch das Lehrzeugnis und ein Arbeitszeugnis über eine mehrjährige Verwendung als Gehilfe in demselben Gewerbe erbracht wird. Der Arbeitsvertrag unterliegt grundsätzlich freier Übereinkunft, jedoch ist dieses Prinzip zugunsten der Frauen und Kinder durchbrochen. Außerdem ist der Unternehmer gesetzlichver pflichtet, für eine der Gesundheit nicht schädliche Einrichtung der Werkstätte zu sorgen und durch den Beitritt zu einer Krankenkasse die Lebenserhaltung des erkrankten Arbeiters zu sichern. Die Führung von Arbeiterverzeichnissen und die Verlautbarung behördlich genehmigter Arbeitsordnungen soll die Handhabung des Arbeiterschutzes erleichtern.
Ein gesetzlicher Maximalarbeitstag in der Ausdehnung von elf Stunden ist festgesetzt, die gewerbliche Arbeit an Sonntagen untersagt, desgleichen die Nachtarbeit sämtlicher jugendlicher und in fabriksmäßigen Betrieben auch die der weiblichen Hilfsarbeiter. Verboten ist dem Unternehmer, dem Arbeiter das Lohneinkommen auf irgend eine Art zu schmälern.
Der Arbeiterschutz wurde ausgebaut durch die Gesetze von 1887, 1888 und 1894 über die Unfallversicherung und über die Krankenversicherung der Arbeiter, ferner durch das Gesetz aus dem Jahre 1896, welches die Gewerbegerichte einführte und die Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten aus dem gewerblichen Arbeits- und Lohnvertrage von den politischen Behörden auf die Gewerbegerichte und in deren Ermanglung auf die ordentlichen Gerichte übertrug.
Das gewerbliche Korporationswesen blieb Zwangsorganisation im Sinne des Patentes von 1859, nur verlor es seinen allgemeinen Charakter insofern, als die Unternehmer fabriksmäßig betriebener Gewerbe und deren Arbeiter von der bisherigen Beitrittspflicht entbunden und die Genossenschaften der Gewerbenovelle von 1883 dadurch in Handwerkervereinigungen umgewandelt wurden.
Ein Gesetz aus dem Jahre 1897 regelte die Aufnahme der Lehrlinge neu, erweiterte die Pflichten des Lehrherrn, unterwarf die genossenschaftliche Kassengebarung einer stärkeren Beaufsichtigung und suchte die genossenschaftlichen Unternehmungen, die Einkaufs-, Verkaufs- und Werkgenossenschaften, zu unterstützen. Das erneuerte Gesetz aus dem Jahre 1902 über die Steuerfreiheit der Arbeiterwohnhäuser beweist, daß mit der Wende des Jahrhunderts die Arbeiterschutzgesetzgebung nicht abgeschlossen ist. Zahlreiche Publikationen der letzten Jahre lieferten Vorarbeiten zu einer gesetzlichen Regelung der Heimarbeit, welche in der städtischen Konfektionsindustrie und in der ländlichen Textilindustrie noch sehr aus gedehnt ist.
Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts ist die Ära des Arbeiterschutzes, nicht minder aber das Zeitalter einer neuen Organisation der Berufsinteressen. Neben den Handels- und Gewerbekammern, welche seit 1850 zweimal eine Umformung erfahren haben, entstanden in der gesamten Industrie zahlreiche Verbände, in welchen sich teils die Angehörigen gleicher Industrien vereinigen, teils Unternehmer
verschiedener Industriegruppen zum gemeinsamen Vorgehen verbinden. Drei dieser Verbände, der „Zentralverband der Industriellen Österreichs“, der „Bund österreichischer Industrieller“ und der „Industrielle Klub“ setzten einen „ständigen Ausschuß“ ein,durch welchen die Großindustrie Österreichs sich äußert. Gegenüber der Regierung gelangen die Wünsche der Arbeitgeber im Industriebeirate und Arbeitsbeirate, die Wünsche der Arbeitnehmer im Arbeitsbeirate zum Ausdrucke.
In der Technik der Gewerbe, des Handels und des Verkehres riefen die Erfindungen des 19. Jahrhunderts eine völlige Umwälzung hervor. Wie die einzelnen Unternehmer sich mit diesen Neuerungen abgefunden haben, wie viel Geduld und Arbeit erforderlich war, um mit den Neuerungen des Auslandes Schritt zu halten, mag aus den Biographien der einzelnen Unternehmungen entnommen werden, welche die folgenden Blätter enthalten. Am stärksten wirkte die technische Revolution auf die Erzeugung und Weiterverarbeitung des Eisens ein.
Der österreichischen Eisenindustrie wurde im 19. Jahrhundert nachgerühmt, sie habe sich trotz des schweren Standes gegenüber der Massenproduktion und dem Steinkohlenbetriebe der Nachbarstaaten durch die Einführung und verständnisvolle Benützung der neuen Erfindungen ehrenvoll behauptet. Auf Peter Tunners Anregung wurde im Jahre 1863 der Bessemerprozeß in Steiermark eingeführt, sechs Jahre später der erste Martinstahlofen erbaut, seit 1878 war man durch die Erfindung Gilchrist Thomas imstande, die phosphorhältigen Roheisensorten der Sudetenländer ausgiebig zu verarbeiten. Die Ausbreitung des Thomasprozesses, dann des basischen Martinverfahrens in Böhmen führte zu einer starken Verschiebung in der Eisen- und Stahlerzeugung in Österreich. Nach der Natur seiner Eisenerze zerfällt Cisleithanien in die Südgruppe, die Alpenländer, mit vorherrschendem Spateisenstein und in die Nordgruppe, die Sudetenländer, mit vorherrschendem Braun- und Toneisenstein. Diese Verschiedenheit der Erze beeinflußte nicht nur die Natur und Güte der Erzeugnisse, sondern auch die Betriebsweise. Als Holzkohlenbetriebe und Frischprozesse noch vorherrschten, etwa bis 1878, lag der Schwerpunkt der österreichischen Eisenerzeugung in den Alpenländern. Aber seit der Einführung des Steinkohlenbetriebes und der Flußeisendarstellung, hat eine Verschiebung zugunsten der Nordgruppe stattgefunden, so daß von 1878 bis 1897 das Verhältnis der Erzeugungsmengen der Nordgruppe zu jenen der Südgruppe sich völlig umgekehrt hat.
In steter Wechselwirkung mit der Technik änderte sich auch die Organisation der Arbeit. Seit der Staat im Jahre 1868 seinen Bergwerksbesitz veräußert hatte, verwandelten sich die patriarchalischen, zum Teile unter Staatsaufsicht stehenden Gewerkschaften in Aktiengesellschaften. So in Steiermark die Innerberger Hauptgewerkschaft, nachdem sie die Staatswerke zu Eisenerz und Hieflau erworben hatte, so in Kärnten die Hüttenberger Hauptgewerkschaft. In Krain entstand die krainische Eisenindustriegesellschaft, in Böhmen die Prager Eisenindustriegesellschaft. Der Kapitalskraft dieser Gesellschaften war es möglich, eine Anzahl neuer Hochofen und Walzwerke in Niederösterreich, Steiermark und Böhmen ins Leben zu rufen.
Unter dieser Verschiebung hatte am meisten die alpenländische Kleineisenindustrie zu leiden, welche noch den handwerksmäßigen Betrieb beibehalten hatte und gewohnheitsmäßig auf den Bezug des Holzkohlenfrischeisens eingerichtet war. Die Zahl der Kleinmeister war eine außerordentlich große. Ihre Eisen- und Stahlwaren hatten früher durch die Verwendung des vorzüglichen steirischen Eisens und Stahles ein Monopol gehabt. Seit der Ausbeutung der Flußstahlfabrikation wurde nunmehr an sehr vielen Orten guter Flußstahl, der für Kleineisenzeug geeignet war, hergestellt, daher deren Erzeugung nicht mehr wie vordem von den alpenländischen Erzlagerstätten abhängig war.
Remscheid und Solingen, die Ableger der österreichischen Eisenindustrie, hatten sich den neuen Verhältnissen rascher angepaßt, hatten die Handarbeit durch Maschinenarbeit ersetzt und lieferten ihre guten und billigen Waren auch nach Österreich. Hier konnte sich die Kleineisenindustrie nicht sogleich zum Fabriksbetriebe aufschwingen und litt durch den Zerfall der alten Genossenschaften. Die Gewerke waren von den Händlern abhängig geworden; es fehlte an Nachwuchs; eine zu weit getriebene Arbeitsteilung hatte die Ausbildung beeinträchtigt, so daß der Staat Lehrwerkstätten gründete, um einen tüchtigen Nachwuchs zu erzielen und durch seinen Gewerbeförderungsdienst der Kleineisenindustrie einige Vorteile des Großbetriebes zuzuführen. Tüchtiges wurde noch immer geleistet, wo alte Genossenschaften sich erhalten hatten oder größere Unternehmungen sich entwickeln konnten.
Verhältnismäßig jung ist die einheimische Maschinenindustrie, welche sich in Wien und seiner Umgebung und in mehreren Kronländern niedergelassen hat. Sie liefert Fabrikseinrichtungen für Italien und die holländischen Kolonien, landwirtschaftliche und Textilmaschinen nach Rußland. Die Waffenfabriken wandten sich in letzter Zeit der Herstellung von Fahrrädern und Automobilen zu.
In vielen Zweigen der Textilindustrie trat in steigendem Maße der Kraftstuhl an die Stelle des Handstuhles. So in der Schafwollwarenerzeugung, deren Mittelpunkte gegenwärtig Reichenberg, Brünn, Bielitz und Jägerndorf sind, während in der Leinenindustrie, welche sich um Trautenau, Mährisch-Schönberg und Freiwaldau gruppiert, der Handstuhl noch vielfach verwendet wird. In der Seidenindustrie wurden seit den Fünfzigerjahren die Wiener Betriebe vielfach aufgegeben und an deren Stelle in mehreren Kronländern Fabriken errichtet. Die böhmische Glaskunst hat seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts eine Renaissance erlebt. Das dekorierte
Glas aus Haida und Steinschönau, die Gablonzer Kurzwaren finden ihresgleichen nicht, und wie im 16. Jahrhunderte, wanderte auch im 19. Jahrhundert das böhmische Glas durch die ganze Welt. Mit der chemischen Industrie des Deutschen Reiches kann sich die österreichische wohl nicht messen, ist aber doch zur Großindustrie geworden und verdankt ihre Erfolge teils dem „Österreichischen Verein für chemische und metallurgische Produktion“ in Aussig, teils den Begünstigungen des Ärars im Salzbezug. Seit den Sechzigerjahren ist der Rübenzucker dem Werte nach der bedeutendste Ausfuhrartikel der Monarchie. Wie die Zuckererzeugung, trug die Bierbrauerei dazu bei, daß Böhmen gegenwärtig das Industrieland
der Monarchie ist, und wie in der Zuckererzeugung, nimmt auch in der Bierbrauerei Böhmen den größten Anteil an der Gesamtproduktion der Monarchie in Anspruch.
Gleichen Schrittes mit der Bierbrauerei, worin jetzt die Dampfkraft Anwendung findet, hat sich die Malzfabrikation hauptsächlich in Mähren zu einer Exportindustrie entwickelt. Seit die Papiererzeugung sich der Zellulose bedient, gestattete der Holzreichtum der Monarchie, vor allem Böhmens, daß an den Wasserläufen der Gebirge Papier- und Pappenfabriken, Holzschleifereien und Zellulosefabriken entstanden und in der Exportindustrie einen hervorragenden Platz eroberten. Auch die Holzindustrie arbeitet für die Ausfuhr. Wiener Tischlerarbeiten und die zuerst von Michael Thonet erzeugten Möbel aus gebogenem Holze werden als „Wiener Möbel“ im Auslande geschätzt. Der Petroleumreichtum Galiziens wurde im Jahre 1853 von
Ignaz Lukasiewicz wieder entdeckt und früher als in allen anderen Ländern verwertet.
Die Architektur und mit ihr das Baugewerbe fanden einen weiten Spielraum, seitdem mit „Wien“ nicht mehr die innere Stadt allein bezeichnet wurde. Mit der Blüte der Wiener Architektur unter L. Förster, van der Nüll, Hansen und Ferstel ging eine Belebung des Kunstgewerbes Hand in Hand, welches in dem 1863 gegründeten „Österreichischen Museum für Kunst und Industrie“ einen Lehrer und Berater fand.
Österreichs Handelspolitik war auch nach dem Jahre 1848 mit einer kurzen Unterbrechung eine schutzzöllnerische. Im Jahre 1850 fiel die letzte Zollinie, welche bisher Österreich von Ungarn geschieden hatte, im folgenden Jahre wurde ein Tarif erlassen, durch welchen die letzten Prohibitionen beseitigt wurden. Zwei Jahre später suchte Handelsminister Freiherr von Bruck die Aufnahme Österreichs in den deutschen Zollverein durchzusetzen, erreichte aber nur, daß ein Handelsvertrag mit Preußen und den übrigen Zollvereinsstaaten abgeschlossen wurde, dessen Erneuerung im Jahre 1865 unter ähnlichen Bedingungen erfolgte. In dieselbe Zeit fällt der Abschluß von Handelsverträgen mit England, Frankreich und Italien. Die Handelspolitik der Sechzigerjahre war wie in Deutschland von der damals herrschenden freihändlerischen Strömung geleitet. Sie äußerte sich in dem Handelsverträge mit dem deutschen Zollvereine vom Jahre 1868, besonders aber in der Nachtragskonvention mit England vom Jahre 1869. Durch die niedrigen Zölle, welche diese Konvention auf Woll- und Baumwollwaren legte, wurde eine Gegenströmung hervorgerufen, welche von den Brünner Wollwarenfabrikanten ausging, durch die Vorgänge des Krisenjahres 1873 verstärkt wurde und schließlich bewirkte, daß über Antrag des Dr. von Peez und des Dr. M. Menger der Kongreß österreichischer Volkswirte sich im Jahre 1875 für die Kündigung und Nichterneuerung der bestehenden Handelsverträge aussprach. Das Ergebnis dieser auf den „Schutz der heimischen Arbeit“ gerichteten Tendenzen war der autonome Zolltarif vom Jahre 1878, welcher die Zölle auf feinere Waren erhöhte, die Zollentrichtung in Gold forderte, die Anwendung von Retorsionszöllen anordnete und die Finanzzölle erhöhte. In derselben Richtung bewegte sich der Tarif von 1882. Zwei Jahre vorher waren Istrien, Dalmatien, die an der Adria gelegenen Häfen mit Ausnahme von Triest und Fiume, endlich Bosnien und die Hercegovina in das österreichisch-ungarische Zollgebiet einbezogen worden.
Für dieses erweiterte Wirtschaftsgebiet traten im Jahre 1892 Handelsverträge in Wirksamkeit, welche Österreich-Ungarn mit dem Deutschen Reiche, mit Italien, Belgien und der Schweiz für die Dauer von zwölf Jahren abschloß. Inzwischen waren Handelsverträge auch mit Siam, China, Japan und mehreren südamerikanischen Staaten zustande gekommen.
Als Folge der durch Dampfkraft und Elektrizität erzeugten technischen Revolution begann in Österreich um die Mitte des 19. Jahrhunderts die klassische Epoche des Eisenbahnbaues, erfolgte der Anschluß an den Weltpostverein und die Anlegung eines staatlichen Telephonnetzes. Der Bau der Alpenbahnen bietet die Marksteine
in der Entwicklung des Eisenbahnbaues. Im Jahre 1853 wurde die Semmeringbahn, im Jahre 1867 die Brennerbahn vollendet. Als Abschluß einer wechselnden Eisenbahnpolitik fanden die Verstaatlichungstendenzen der Achtzigerjahre darin ihren Ausdruck, daß die Kaiser Franz Joseph-Bahn, die Kronprinz Rudolf- und die Vorarlberger Bahn in die Verwaltung des Staates übergingen. Der Träger des österreichischen Außenhandels zur See ist der „Österreichische Lloyd“, welcher seine Dampferlinien bis nach Vorder- und Hinterindien und nach Südamerika ausgedehnt hat. Wie der „Österreichische Lloyd“ wird auch die Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft vom Staate subventioniert.
Dem Kreditbedürfnisse des Großgewerbes dient seit 1855 die „Österreichische Kreditanstalt“ und eine Reihe privater Unternehmungen, dem Kleingewerbe konnte der vom Staate inaugurierte Gewerbeförderungsdienst auch auf diesem Gebiete vielfach helfend zur Seite stehen.
Klar und folgerichtig sind die Richtungslinien, nach welchen, von Episoden abgesehen, Österreichs Wirtschaftspolitik zwei Jahrhunderte lang sich bewegte: Fortschreitende Freiheit des Gewerbes, eine mäßige, den Verhältnissen stets angepaßte Schutzzollpolitik; später eine vielfach vorgeschrittene sozialpolitische Gesetzgebung; vor allem aber eine großzügige Industriepolitik, ein kostbares Vermächtnis aus den Zeiten Maria Theresias, das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu neuem fruchtbaren Leben erweckt wurde.