Im Frieden des Zaunes
Text und Zeichnungen von Ulf Seidl
Wären aus dem Mittelalter Bilder mit landschaftlichen Darstellungen unserer Heimat erhalten, könnten wir die Wahrnehmung machen, dass damals das ganze urbare Land von Zäunen durchzogen war, so dass es den Eindruck einer riesenhaften Schrebergartensiedlung erweckt haben musste. Das zeigt auch die älteste bekannte Ansicht von Wien aus der Zeit um 1470 in der Galerie des Schottenstiftes, und zwar ein damaliges Dorf von einer „Landwehr“, einem wehrhaften Flechtzaun umschlossen. – Die vielen Zäune in unseren Gebirgsgegenden erinnern noch an diese uralte Rechtsgepflogenheit. Wenn sich auch Sinn und Zweck dieser Zäune seither verschoben hat, spürt man noch aus ihrer Mannigfaltigkeit und der Eigenart ihrer Herstellungsweise die tausendjährige handwerkliche Überlieferung heraus. Der Zaun galt in den rauhen, harten und der Willkür geneigten Zeiten des Mittelalters als geheiligtes Rechtszeichen, als Ausdruck des Eigentumes und landesherrlich verbürgten Friedens, dem von Seite des Landesfürsten mit allen zu Gebote stehenden Mitteln die gebührende Achtung verschafft wurde.
Dieses Rechtszeichen wurzelt in altgermanischer Rechtspflege. Nach dem Landrecht des Sachsenspiegels genoss eine umzäunte Siedlung den Königsfrieden, dessen Bruch mit „Friedlosigkeit“ geahndet wurde, die den Friedensbrecher aus jedem Rechtsverband ausstieß, vogelfrei machte und der Rache des Friedensverletzten preisgab, die meist zum Totschlag führte, wenn sich der Missetäter nicht durch schweres Bußgeld die Gelegenheit zur Landflucht erkaufen konnte. Zum Zeichen der Landflüchtigkeit musste er, ehe er das Weite suchte, an einer Stange über den rechtsverletzten Zaun springen. Wurde ein Friedensbrecher gehängt, nahm man statt des Hanfstrickes einen Weidenstrang aus dem Flechtenzaun. „Er büezet mit der wide“, heißt es im Kudrunlied. – So wie die Stecken im Zaun verschränkt und gekreuzt sind, saß einst der König oder Graf als Richter zum Zeichen des Friedens mit gekreuzten Beinen. – Auch unsere alten Zaunregeln und -gesetze stammen noch aus frühgermanischer Zeit, aus der Lex Bajuvariorum, dem ältesten geschriebenen Gesetz der Bayern.
Der zum Dorf gehörige Grundbesitz war in die Flur, die Äcker und Wiesen und in die außerhalb der Flur liegenden Frei geschieden. Da nach der altgermanischen noch aus der Wanderzeit stammenden Dorfverfassung jeder Dorfsasse an der Frei Nutznießungsrechte hatte, hieß sie auch die Gmain, weil dort das Vieh auf die Weide getrieben, also geatzt wurde, Trift oder Tratte (von treiben) oder Etze. Dieser ganze geschlossene Grundbesitz war gefriedet, das heißt von einem Zaun umschlossen. Innerhalb dieses Zaunes schied der Flur- oder Bannzaun die Flur von der Frei, die einzelnen Felder der Flur waren ebenfalls eingezäunt, und zwar solange bis die letzte Zehentgarbe weggeführt war, das Kornfeld im Flachland von Georgi (24. April) bis Mariä Himmelfahrt (15. August), im Gebirg bis Mariä Geburt (8. September), das Haferfeld bis Michaeli (29. September). Pflanz-und Baumgarten, Krautgarten und Haarland (Flachsfeld) waren von dem Gemachzaun umgeben, eine Pointe (?) musste als Sonderbesitz auf der Gmain nach den Taidingen des 12. Jahrhunderts „so sorgfältig wie die eigene Schlafkammer gefriedet sein“. Gefriedet war auch das Dorf an sich, doch dürften die meisten wehrhaften Dorfzäune schon im Lauf des 15. Jahrhunderts verschwunden sein. Selbst der Wald war eingezäunt und von dem Holz- oder Waldöster umschlossen. Bei herrschaftlichen Bannwäldern finden sich solche Forstzäune noch im 18. Jahrhundert.
Der bedeutsamste und rechtlich heiligste von all diesen Zäunen war der Flur- oder Bannzaun, der die Flur von der Frei, das Sondereigentum vom Gesamteigentum schied. Er musste „einem gemainen man bis in das Herzgruebl reichen“, seine Stecken ragten eine halbe Elle über den oberen Zaunrand empor, damit man sie jederzeit nachschlagen konnte, wenn sie unten abgefault waren. – Der Flurzaun hatte sieben, der Pointzaun fünf und der Gemachzaun drei Schuh Zaunrecht. – Zum Ausrichten oder Ausbessern eines Zaunes durfte der Eigentümer oder Zaunpflichtige alles Holz verwenden, das er, wenn er mit einem Fuß in der Zaunstatt stand, mit dem Beil erreichen und mit drei Axthieben fällen konnte. – Den Schiedzaun hatte jeder der beiden Nachbarn, die er voneinander schied, zur Hälfte zu errichten und zu erhalten. Die Feige, der Knoten in der Weidenschlinge, welche die Zaunpfähle miteinander verband, wies immer nach der Seite des Eigentümers oder des jeweils Zaunpflichtigen; stand sie nach außen, hatte jedermann das Recht, den Knoten zu lösen. Mit dem „Zaunen“ wurde gleich nach der Schneeschmelze begonnen, zu Georgi muhten die Zäune „friedbar“, das heißt aufgestellt, beziehungsweise ausgebessert sein, denn an diesem Tag kam der „Amann“, der Amtmann der Grundherrschaft, um sie zu beschauen. Der Amtmann muhte zu diesem Geschäft schwere rindslederne Stiefel tragen und damit dem Bannzaun drei kräftige Fußtritte versetzen. Hielt der Zaun unbeschadet stand, war er in Ordnung.
Die häufigste, im Flachland fast ausschließlich angewendete und zugleich älteste Herstellungsart des Zaunes war der Flechtzaun; solche Zäune und Wände wurden, wie es die zahlreichen Funde von Hüttenlehm bezeugen, schon von den Bronzezeit-Leuten und Pfahlbauern geflochten und im Innern der Behausung mit Lehm verschmiert. Dagegen zeigten, wie heute noch, die Zäune im Gebirge eine große Mannigfaltigkeit und oft sinnreich ausgeklügelte Bauart, je nach Zweck, vorhandenem Baustoff und Überlieferung, vom „G'stang“, kreuzweise in den Boden gerammten Prügeln, dem Schwartlingzaun, dessen rauhe Seite stets nach auswärts gekehrt war, bis zum G'fällzaun des Hochgebirges, übereinandergeschichteten beasteten Fichten- oder Lärchenstämmen. In holzarmen Gegenden waren die Zäune vielfach durch lebende Hecken oder Steinriegel aus lose übereinandergelegten Findlingen ersetzt. – Es kam aber auch vor, dass sich ein wohlhabendes Dorf an Stelle des Dorfzaunes mit einer Mauer gegen die Fährnisse unruhiger Zeiten schützte, während so manche Stadt, die sich kein gemauertes Schanzkleid leisten konnte, sich mit einer „Landwehr“ begnügen musste, Wallgraben mit Flecht- oder Palisadenzaun und einigen Warttürmen, deren Wächter das Nahen eines Feindes durch optische Signale meldeten. – Eine solche Landwehr zeigt das Dorf auf der eingangs erwähnten ältesten Ansicht von Wien.
Alle Zäune mussten die vorgeschriebenen „Lucken“ haben, die „Öster“, eine Bezeichnung, die gegendenweise auch auf den Zaun selbst, und zwar auf den Forstzaun, den Holzöster, übertragen wurde. Das Verschließen dieser Lucken geschah – wie heute noch bei den Almzäunen – auf höchst einfache und ursprünglichste Weise, ein Gatter, das dadurch, dass es schräg zum Gatterpfosten hing, durch sein Eigengewicht zufiel oder sich mittels eines Gegengewichtes oder den Druck einer starken Gerte selbsttätig schloss. Tore hatten nur die Dorfzäune der mittelalterlichen Gemeinwesen, die ja eine Umschanzung darstellten und zur Verteidigung eingerichtet waren.
Die einstige Bedeutung dieser Zäune spiegelt sich noch in einer Unzahl von Wortbegriffen, Siedlungs-, Gehöft- und Familiennamen, in Redensarten und in Meinung, Brauch und Aberglaube des Landvolkes. In Oberösterreich gibt es ein Holzöster, ein Schneegattern, ein Gattergaßling, ein Luckenberg und Ortschaften die Gattern, Zaun, Luck, Lucka und Lucken heißen, im Salzburgischen ein Lucking, ein Gatterngut, ein Gut am Gattern und mehrere Zaunlehen, bei Weidlingbach im Wiener Wald ein Steinriegel, in der Steiermark ein Friedberg usw. und alte Salzburger Urbarien verzeichnen einen Chunrad an dem Tor, ein Gut am Tor und ein Wirtshaus am Tor. Zauner, Zaunmeier, Zaunlechner, Gattermeier, Gatterhofer, Gattermann oder Luckeneder sind häufig anzutreffende Familiennamen. – „Mach den Gadern zu, dass kein Unfried' hereinkommt“, sagt die Bäuerin und stellt sich damit unbewusst auf die Rechtsgrundlage des altgermanischen Königsfriedens. Stand einer im Schutze dieses Friedens hinter dem Zaun, hatte er des außerhalb des Zaunes stehenden leicht spotten, daher das mundartliche „Zäunen“ für Verhöhnen oder Grimassenschneiden. Der „Ausgezaunte“ trachtet natürlich schnell „Über alle Zäune“ zu kommen. Ist bei einem Dirndl die schlanke Linie allzu sehr betont, ist sie „zaundürr“, trotzdem braucht sie ihren Liebsten nicht erst „mit dem Zaunpfahl zu winken“, er kommt auch so zum Kammerfenster, und „wenn es Zaunstecken regnet“, das geht aber die andern Leute nichts an, darum halten sie mit ihrer Liebschaft „hinter den Zaun“ und brauchen deshalb gar nicht „zaunfalsch“ zu sein, er wird sie auch heiraten, denn ein „Bauer ohne Bäuerin ist wie ein Feld ohne Zaun“. – An Zäunen, Gattern und Lucken halten sich gern Hexen verborgen; um ihnen diesen Aufenthalt zu verleiden, pflanzt man dort den zauberkräftigen, einst dem Wotan geweihten Gundermann (Glechoma bederacea), das giftige Bilsengraut (Hyosciamus) auch Teufelsauge oder Totenkraut genannt, das die Hexenbeschwörung erst wirksam macht und den Dosten oder Wohlgemut (Origanum vulgare) dessen kugeliges Köpfchen Hexen und Truden scheuen, wie der Teufel den Weihbrunn. – Wenn das Gaderl eines Schiedzaunes in seinen Angeln ächzt und stöhnt, dann steckt die arme Seele desjenigen im Gatterpfosten, der einst den Zaun zu seinem Vorteil verrückt hat; sie kann erst erlöst werden, wenn der Zaun wieder an seine richtige Stelle gebracht wird. Darum darfst du das Gaderl nicht zuschlagen, sonst tust du der armen Seele weh. –
Der Zaun war der sichtbare Ausdruck der Bodengebundenheit des hörigen Bauern, der ohne Erlaubnis seines Grundherren Hof und Scholle nicht verlassen und nicht einmal „über den Zaun heiraten“ durfte, nämlich kein Weib ehelichen, das „hinter einem andern Zaun saß“, d. h. einer andern Grundherrschaft leibeigen war. Erst als die drückenden Fesseln von den Händen der Bauern fielen, sanken auch die trennenden Zäune, ein Zeichen des erwachten und gesteigerten Rechtssinnes im Volke.