Die Geschichte der Familie Blum

Einschließlich ihrer Villa in der Angermayergasse 1 – Eine Darstellung von Dr. Thomas Haase
2011

Der Standort der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in der Angermayergasse 1 im 13. Wiener Gemeindebezirk hat eine besondere Geschichte. Der noch bestehende Teil des Hauptgebäudes war ursprünglich eine Villa in Privatbesitz, welche die jüdische Familie Leopold und Meta Blum errichten ließen.

Die Familie Leopold und Meta Blum hat gemeinsam mit ihren Kindern ein „typisches“ jüdisches Schicksal erlebt: Sie ist aus der heutigen Tschechei nach Österreich gekommen und hat sowohl wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg erlebt, bis zu jenem Zeitpunkt, wo sie aus Österreich flüchten mussten.

Die Juden Wiens waren Zuwanderer oder die Nachkommenschaft von Zugewanderten, die in der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts in die Hauptstadt der Doppelmonarchie geströmt waren. Das großstädtische Ambiente förderte rasche gesellschaftliche Veränderungen innerhalb dieser Gruppe. In Wien brachten Juden jedoch weiterhin ökonomische und gesellschaftliche Verhaltensmuster hervor, die sie – vor sich selbst wie auch vor der Außenwelt – als Juden kenntlich machten.[1]

In diesem Kapitel soll anhand der Geschichte ihres Wohnhauses in der Angermayergasse 1 der Versuch unternommen werden, die noch vorhandenen Spuren und Hintergründe zu dokumentieren. Im Teil „Die Zeit zwischen 1918 und 1938“ wird sowohl ein Überblick über die Villa in der Angermayergasse aufgezeichnet als auch deren Architekt Carl Witzmann vorgestellt. Der anschließende Abschnitt soll mit der Beschreibung der Flucht aus Österreich, der Arisierungen und im speziellen der branchentypischen Vorgänge in der Textilwirtschaft, die allgemeine Stimmung in der österreichischen Bevölkerung verdeutlichen. Der Eigentumsübertragung an Ernst Heinkel ist ein Teilkapitel gewidmet, da in der Angermayergasse Planungen für Flugzeuge zum Kriegseinsatz durchgeführt wurden. Abschließend wird die Restitution des Grundstückes und der Villa Angermayergasse, dessen Tausch und der Verkauf an die Republik Österreich abgehandelt.


[1] Marsha L.Rozenblit, Die Juden Wiens 1867 – 1914, Assimilation und Identität, (Forschungen zur Geschichte des Donauraumes, Bd.11), Wien, Köln, Graz, Böhlau 1988, S.9.

1   Leopold und Meta Blum

<p><b>Leopold Blum</b></p><p>Foto aus Privatbesitz</p><p><i>&copy; Familie Mertens</i></p>
<p><b>Meta Blum</b></p><p>Foto aus Privatbesitz</p><p><i>&copy; Familie Mertens</i></p>

Meta und Leopold Blum haben das Grundstück einschließlich der Villa in der Angermayergasse 1 am 12. Februar 1918 vom Großindustriellen Direktor Isidor Schlesinger gekauft.[1] Das Ehepaar stammte aus der heutigen Tschechei und hat in Wien ein gut gelegenes Grundstück in unmittelbarer Nähe zu den, gemeinsam mit dem Geschäftspartner Leopold Haas geführten Unternehmen, gesucht.

Leopold Blum war Präsident der Österreichischen Linoleum-, Wachstuch- und Kunstlederfabriken Aktiengesellschaft in Wien. Darüber hinaus war er geschäftsführender Verwaltungsrat der Linoleum Aktiengesellschaft Blum-Haas im 13. Wiener Gemeindebezirk, Eitelbergergasse 18.[2] Leopold Blum hatte auch die Funktion als „Fachmännisches Mitglied des Beirates für Handelsstatistik“[3] inne. Diese Mitgliedschaft berechtigte ihn, den Titel „Kommerzialrat“ zu führen.

Der Tätigkeitsbereich des Beirates für Handelsstatistik war in der Vollzugsanweisung der Staatsregierung, StGBl. Nr. 485 geregelt: „Die, der amtlichen Handelsstatistik zugrunde liegenden Werte zu erheben und festzustellen, sowie die amtlich erhobenen Werte zu überprüfen. Dabei waren insbesondere die Wertänderungen sowie die Warenbewegungen dem Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten Bericht zu erstatten.“[4]

Die Mitglieder der fachmännischen Kreise, und somit auch Leopold Blum, wurden vom Staatssekretär für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten auf die Dauer von drei Jahren berufen. Mitglied dieses Beirates zu sein bedeutete, die Stelle ehrenamtlich auszuüben. Das Recht auf den Titel „Kommerzialrat“ war auf die Dauer der Mitgliedschaft im Beirat beschränkt. Es bestand jedoch die Möglichkeit - welche in der Regel auch angewandt wurde - bei Ausscheiden aus der Funktion den Titel vom Bundespräsidenten auf Lebensdauer als Auszeichnung verliehen zu bekommen.[5]

Aus dem Industriellem Jahrbuch 1933 geht hervor, dass die Österreichische Linoleum-, Wachstuch- und Kunstlederfabriken Aktiengesellschaft 1922 in Traiskirchen (NÖ) eine Produktionsstätte gegründet hat. Ein weiterer Standort befand sich in Brunn am Gebirge (NÖ) in der Feldgasse 14. Die Verkaufsniederlassung hatte ihren Sitz im ersten Wiener Gemeindebezirk in der Renngasse 13.[6] Der vermerkte Hinweis: „400 – 500 Arbeiter“ lässt auf eine umfangreiche Fabrikation schließen.[7]

Dieses Unternehmen produziert auch heute noch unter derselben Firmenbezeichnung in Traiskirchen Spezialtextilien. Unter der Firmenbuchnummer FN 107635m ist die Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen.[8]

Die Produktion umfasst heute „high-tech“ Kunstleder für Fußbälle, Kunststoffbeschichtungen, Designkunstleder, „hot-melt“ Folien, Kaschierungen und Laminierungen. Materialen für Fußbälle von Europa- und Weltmeisterschaften werden an diesem Standort hergestellt. Darüber hinaus werden diese Textilien auch bedruckt, imprägniert und konfektioniert.[9] Das Unternehmen beruft sich heute in ihrem öffentlichen Auftritt auf „Qualität und Flexibilität seit 1922“.[10]

Die Aktiengesellschaft wurde im Jahr 1939 auf Grund des Eigentümerwechsels im Dritten Reich als „Wiener Linoleum Wachstuchwerke, Richard Holtkott“ durch den neuen Inhaber geführt. Im Jahre 1945 vollzog sich eine Reorganisation in den Gründungstitel. Die Firma stand nun unter öffentlicher Verwaltung. Während dieser Zeit wurde die Österreichische Linoleum-, Wachstuch- und Kunstlederfabriken Aktiengesellschaft in einen USIA-Betrieb[11] umfunktioniert und unter russischer Verwaltung geführt.

Im Jahre 1955 wurde das Unternehmen an die aus den USA zurückgekehrten Frau Meta Blum[12] und Dr. Leopold Haas rückerstattet.[13] Dabei erfolgte auch die Ersteintragung im Firmenbuch (Landesgericht Wiener Neustadt unter „HRB 233“).[14] Frau Meta Blum wurde in diesem Unternehmen selbst nicht mehr aktiv, sondern hat sich eine Rente ausbedungen.[15]

Dieses Unternehmen ist 1958 in den Semperit-Konzern eingegliedert worden, wobei ab 1974 die Firma JOVELD die Aktienmehrheit von 80 Prozent übernommen hat. Diese Konstellation blieb bis 1986 aufrecht. Im Zuge eines Ausgleichsverfahrens übernahm am 1.10.1986 die Schweizer Firma IKOTEX AG mit Stammsitz in Rotkreuz den Aktienanteil von JOVELD.[16]

Darüber hinaus war Leopold Blum an einem weiteren Unternehmen gemeinsam mit Leopold Haas beteiligt: Die „Linoleum Aktiengesellschaft Blum-Haas“, welche unter der Rubrik: „Handel mit Gummi- und Asbestwaren, Linoleum, Kautschuk-, Zelluloid-, Kunstharz- und Kunstharzwaren“ aufscheint, hat sich mit dem Vertrieb von Linoleum, Wachstuch, Ledertuch, Teppiche, Vorhänge, Gummiwaren und Regenmäntel beschäftigt. Dieses Unternehmen wurde im Jahr 1897 gegründet, wobei als Hauptadresse die Eitelbergergasse 18 im 13. Wiener Gemeindebezirk vermerkt ist. Die Filialen waren in Wien in der Kärntnerstraße 63, Wollzeile 13, Landstrasser Hauptstraße 32, Mariahilfer Straße 35, Mariahilfer Straße 104, Mariahilfer Straße 191, Lerchenfeldstraße 164, Alserstraße 20, Alserbachstraße 12, Ottakringer Straße 39 sowie in der Kalvarienberggasse 46 angesiedelt. Die Filialen in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg sowie weitere 50 Zweiggeschäfte im In- und Ausland lassen auf eine sehr umfangreiche und erfolgreiche Geschäftstätigkeit schließen.[17]

Die Hauptadresse in der Eitelbergergasse 18 war zugleich auch die private Wohnadresse von Leopold Haas. Diese überaus repräsentative Villa wurde ebenfalls, wie die in der Angermayergasse 1, vom Architekt Carl Witzmann um 1915 geplant.[18]


[1] Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut. Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Wien 1998, S. 123.
[2] COMPASS, Finanzielles Jahrbuch 1933, S. 111.
[3] Rudolf Kraft, Handbuch der Kommerzialräte Österreichs, Wien 1933, S. 23.
[4] Kraft, 1933, S. 8.
[5] Kraft, 1933, S. 8.
[6] COMPASS, Industrielles Jahrbuch 1933, S. 808 und 809.
[7] COMPASS, Industrielles Jahrbuch 1933, S. 810.
[8] Firmenbuchdatenbank, Auszug aus dem Handelsregister der Republik Österreich vom 22. November 2007 <www.oelw.at/produkte.htm> vom 26.11.2007.
[9] Firmenbuchdatenbank vom 26.11.2007.
[11] Anmerkung: USIA (Russisch): Uprawlenje Sowjetskim Imuschestwom Awstrij = Verwaltung des sowjetischen Vermögens in Österreich.
[12] Anmerkung: Leopold Blum verstarb 1949 in New York. Als alleinige Erbin wurde seine Frau, Meta Blum testamentarisch eingesetzt.
[14] Firmenbuchdatenbank vom 26.11.2007.
[15] William Mertens, Gesprächsnotiz vom Verfasser anläßlich eines Besuches an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik am 16. August 2008.
[17] COMPASS, Industrielles Jahrbuch 1933, S. 815.
[18] Einreichplan von Leopold  Haas für die Villa in der Eitelbergergasse 18 im 13. Wiener Gemeindebezirk, Einsichtnahme des Verfassers in die Akten der Baupolizei am 12. Dezember 2007.

2   Die Villa Blum

Auf dem ca. 26 000 Quadratmeter großen Grundstück, welches die Anhöhe des Tratzerberges in Wien – „Ober St. Veit“ einschließt, stand mit großer Wahrscheinlichkeit bereits um 1800 ein Gebäude. Der Besitz ist im Franziszeischen Kataster-Plan von 1819 eingezeichnet und das damals einzige, abseits der bestehenden Straßenzüge gebaute Anwesen.[1]

Um 1880 war das Grundstück Angermayergasse 1 einschließlich einer Villa auf dem Areal im Besitz von Carl Schulda. Gegen Westen befand sich eine zweigegliederte Auffahrt hin zum Haupteingang im Mittelrisalit. Gewundene Wege und mehrere Treppen führten zu der Gartenanlage im Norden und Osten der Villa. Auf der Anhöhe des Tratzerberges stand ein Aussichtsturm, der in modifizierter Form noch heute existiert.[2]

Das Areal ist später in den Besitz des Großindustriellen Dr. Isidor Schlesinger übergegangen. Bereits unter Schlesinger kam es 1916 zu einem Planentwurf des Architekten Carl Witzmann für ein Gärtnerwohnhaus, einen Schuppen und ein Gewächshaus. Diese Planung wurde in etwas abgeänderter Form 1922 unter dem Besitz der Familie Blum ausgeführt. [3] Leopold Blum gab im Jahr 1921 den Auftrag, die bisherige Villa abzutragen.

Die im Gegensatz zum Vorgängerbau (gegen Westen gerichtet) nun nach Süden gelegene Hauptfassade ist dreigeschossig ausgebildet. Durch die Hanglage zeigt sich das Souterrain im Süden als Erdgeschosszone. Alle Fenster sind fein gesprosst und nach oben durch gekurvte, vertiefte Mauerflächen abgeschlossen. Die Formelemente verweisen auf die Architektur des Biedermeier. Auch die Nordseite, mit der von Pfeilern getragenen Loggia, entspricht den bei Witzmann immer wieder erkennbaren Einflüssen Josef Hoffmanns und ihrer Verbindung mit Elementen des Klassizismus.[4]

Das Gärtnerwohnhaus sowie ein Schuppen und ein neues Gewächshaus mit neun separat angeordneten Glasbeeten wurden zeitgleich mit der Villa errichtet. Diese Objekte, mit Ausnahme des Gewächshauses, sind heute noch vorhanden und stehen in Verwendung.


[1] Gerhard Weissenbacher, In Hietzing gebaut. Architektur und Geschichte eines Wiener Bezirkes, Wien 1998, S. 121.
[2] Weissenbacher, 1998, S. 121 f.
[3] Weissenbacher, 1998, S. 123.
[4] Weissenbacher, 1998, S. 124 f.
<p><b>Planzeichnung der Villa Blum 1922 – Vorderseite</b></p><p>Aus dem Einreichplan von Carl Witzmann für das Einfamilienhaus Angermayergasse 1, 1922</p><p><i>&copy; Archiv Dr. Haase</i></p>
<p><b>Planzeichnung der Villa Blum 1922 – Rückseite</b></p><p>Aus dem Einreichplan von Carl Witzmann für das Einfamilienhaus Angermayergasse 1, 1922 </p><p><i>&copy; Archiv Dr. Haase</i></p>

3   Architekt Carl Witzmann[1]

Carl Witzmann wurde 1883 als Sohn eines Gastwirtes in Wien-Erdberg geboren. Nach einer Tischlerlehre und dem Besuch einer Fachschule studierte er an der Kunstgewerbeschule bei Hermann Herdtle und dann in der Architekturklasse bei Josef Hoffmann, mit dem er Zeit seines Lebens sowohl persönlich als auch fachlich eng verbunden blieb. Schon während des Studiums konnte er seine ersten Projekte realisieren und gelangte bald zu großem Erfolg. Innerhalb kurzer Zeit erhielt er eine Reihe von Aufträgen für Villen und Wohnungseinrichtungen. Als gefragter Innenarchitekt und Designer entwarf er darüber hinaus auch noch Möbel, Teppiche, Lampen u.a. für die Wiener Werkstätte und für renommierte Firmen, wie Thonet, Backhausen, Lötz und Lobmeyer. Witzmanns fulminante Karriere reflektiert auch sein Lehrauftrag an der Kunstgewerbeschule, den er bald nach Studienabschluss erhielt, und seine Ernennung zum Professor im Alter von nur knapp dreißig Jahren.

Ein weiteres Spektrum seines Schaffens umfasste auch die Beschäftigung mit dem Theater. In diesem Kontext führte er nicht nur diverse Umbauten und Adaptierungen durch, sondern war auch als Bühnenbildner tätig. Carl Witzmann konnte seine Tätigkeit auch nach dem Anschluss Österreichs an NS-Deutschland fortsetzen, als vor allem Ausstellungskonzeptionen und Theaterumbauten für Propagandazwecke gefragt waren. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt Carl Witzmann kurzfristig Berufsverbot, er wurde aber 1948 als außerordentlicher Professor wieder eingesetzt, emeritierte aber noch im selben Jahr. Er arbeitete noch einige Zeit als freier Architekt. Witzmann ist im 69. Lebensjahr in Wien verstorben.

Carl Witzmann zählt zu den Schülern Josef Hoffmanns, die dessen Linie erfolgreich bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts weiterführten. Auch bei Witzmann nahmen, neben der Architektur, Innenausstattung und Design einen großen Stellenwert ein. [2]

Der überwiegende Teil von Witzmanns architektonischem Werk entstand in den letzten Jahren vor dem Ersten Weltkrieg, wo er innerhalb kurzer Zeit eine große Zahl von Villen, insbesondere in Wien-Hietzing, errichten konnte. Als Vertreter einer gemäßigten Moderne, der es geschickt verstand, historisierende Elemente (vor allem Biedermeieranklänge) einzubeziehen, entsprach der Architekt den Anforderungen einer großbürgerlichen Klientel, die allzu Avantgardistisches scheute. Witzmann, der mit großem Einfallsreichtum seine Villen sehr differenziert gestaltete, arbeitete zumeist mit einer sehr elaborierten Durchformung des Baukörpers mittels Loggien, Vorhallen, Exedren und Ähnlichem (z.B. Villa Wien 13, Beckgasse 32). Die sorgfältige dekorative Ausgestaltung im Detail, die er als Designer gekonnt beherrschte, komplettierten die architektonischen Konzepte. Zumeist wurden die Villen auch von ihm eingerichtet und waren demgemäß perfekte, ästhetische Gesamtkunstwerke. Dieser auf Josef Hoffmann zurückgehende Ästhetizismus stand in einem schroffen Gegensatz zu den von Adolf Loos vertretenen Theorien einer pragmatisch-funktionalistischen Haltung.

Neben unzähligem Ausstellungsgestaltungen wurde Witzmann insbesondere in der Zwischenkriegszeit zu einem führenden Fachmann auf dem Gebiet der Einrichtung von Restaurants und Kaffeehäusern. Als Sohn eines Gastwirts hatte er zu diesem Wirtschaftsbereich offenbar einen persönlichen Bezug (die meisten dieser Lokale sind jedoch heute nicht mehr erhalten). Ähnlich wie bei Witzmanns Wohnhausbauten waren auch diese Ausstattungen zumeist von einer modernistisch angehauchten Biedermeierrezeption geprägt, die den Geist eines „Alt-Wiener-Stils“ beschwor. Dies manifestierte sich unter anderem in dem Einsatz von Kristalllustern, reich drapierten Vorhängen, Damasttapeten und kräftig gemusterten Stoffen (z.B. Café Gröpl, Wien 13, Hietzinger Hauptstraße 1).

Dieselbe Tendenz verfolgte Witzmann auch bei seinen Theaterumbauten. Als er im Auftrag von Max Reinhardt zu Beginn der 20er Jahre das Josefstädtertheater (Wien 8, Josefstädter Straße 26) adaptierte, griff er bezeichnenderweise auf das Vorbild des venezianischen Theaters „La Fenice“ zurück und gestaltete die angeschlossenen „Straußelsäle“ im perfekten Biedermeierstil.[3]


[1],[2],[3] Ursula Prokop, Architektenlexikon, Architekturzentrum Wien, online unter http://www.architektenlexikon.at/ vom 24. November 2007.

4   Lucy Blum – Tochter von Leopold und Meta Blum

<p><b>Lucy Blum</b></p><p>Foto aus Privatbesitz</p><p><i>&copy; Familie Mertens</i></p>

Lucy Blum ist die leibliche Tochter von Neti Zeiländer. Sie wurde am 3.12.1917 von Leopold und Meta Blum adoptiert.[1] Ein Bub – Rudolf – ist ebenfalls adoptiert worden. Das dritte Kind, Lola ist als Ziehkind in den Familienverband aufgenommen worden. Lola Blum lebt heute hochbetagt in Paris.

Am 10. Mai 1932 erfolgte die Eigentumsübertragung der gesamten Liegenschaft  Angermayergasse 1 an die Tochter Lucy Blum (einschließlich Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie Wohnungs-, Gebrauchs- und Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft für die Eltern). Lucy Blum war zu diesem Zeitpunkt Schülerin im „Collège Féinin“ in Paris.

Im Verzichts- und Schenkungsvertrag ist unter anderem festgehalten: „Für den Fall als Fräulein Lucy Blum mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer beiden Eltern Leopold Blum und Meta Blum, beziehungsweise noch am Leben befindlichen Teiles dieser Eltern verehelichen wolle, sichern ihr Leopold Blum und Frau Meta Blum, beginnend vom Tage der Verehelichung für die Dauer der ehelichen Verbindung und bis zum Ableben des Herrn Leopold Blum und der Frau Meta Blum beziehungsweise bis zum Ableben des Fräulein Lucy Blum zu Ihrem persönlichen Gebrauch einen Betrag von 1000,-- Ö.S. (eintausend Österreichischen Schilling), zu. Dieser Betrag ist im Falle der Verehelichung des Fräuleins Blum aber nur solange in jener Höhe zu bezahlen, als es die jeweiligen Lebensverhältnisse der Verpflichteten, nämlich des Herrn Leopold Blum und der Frau Meta Blum im Verhältnis zu den Lebensbedürfnissen des Fräulein Blums zulassen.“[2]

Im selben Notariatsakt wird auch die Entlassung aus der elterlichen Gewalt erklärt.

Die Originalunterschriften scheinen im Notariatsakt nicht auf. Lucy Blum hat den Rechtsanwalt Dr. Siegfried Kelbl aus Wien für die Errichtung und grundbürgerlichen Durchführung des Verzichts- und Schenkungsvertrages beauftragt. Der Vertrag wurde am 26. April 1932 in Paris unterfertigt.[3]

Vier Jahre später, am 11. Juli 1936 hat Lucy Blum Friedrich Mertens[4] geheiratet. Friedrich Mertens war der Sohn der Kaufmannsfamilie Bernhard und Anna Mertens. Als Religionsbekenntnis wurde bei Friedrich Mertens „evangelisch H.B.“ angegeben. Nachdem Lucy Blum der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte, wurde im Eheregister eine Nachsicht vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit angemerkt.[5] Als Wohnadresse der Braut wird die Villa in der Angermayergasse 1 angegeben.


[1] Eheregister des ehemaligen Standesregisters von Wien, Jahrgang 1936, Band LVII, Reihezahl 254.
[2] Verzichts- und Schenkungsvertrag von Leopold und Meta Blum an Lucy Blum, Notariatsakt, Geschäftszahl 60.178, vom 10. Mai 1932, unterfertigender Notar: Dr. Ludwig Willig, Wien.
[3] Spezialvollmacht von Lucy Mertens, Geschäftszahl 2635/32 vom 26. April 1932, beglaubigt von der österreichischen Gesandtschaft in Paris.
[4] Anm.: Friedrich Mertens wurde am 27. Juni 1914 in Wien geboren und war zum damaligen Zeitpunkt in Wien 13, Hügelgasse 11a gemeldet.
[5] Eheregister des ehemaligen Standesregisters von Wien, Jahrgang 1936, Band LVII, Reihezahl 254.

5   Flucht aus Österreich und Enteignung

Flucht aus Österreich

Aufgrund der immer schwieriger werdenden Lebensbedingungen emigrierten Leopold und Meta Blum im Jahre 1938 in die USA. Sie fanden in White Plains im Bundesstaat New York ihre neue, unfreiwillige Heimat.

Lucy Mertens hat sich gemeinsam mit ihrem Ehegatten Friedrich ebenfalls im Jahre 1938 nach Paris abgemeldet.[1] Dieser Aufenthaltsort war jedoch nur ein vorübergehender. Vor der herannahenden deutschen Wehrmacht wurde die Flucht im Jahr 1940 nach Marseille fortgesetzt. Als einzige Möglichkeit der Weiterreise bot sich lediglich ein Frachtschiff unter chinesischer Flagge, mit dem Bestimmungsland „Dominikanische Republik“, an. Ein Jahr später wurde ihr einziges gemeinsames Kind – William Mertens - geboren. Die Familie Mertens blieb bis 1949 in der Dominikanischen Republik.[2]


[1] Agrarpädagogische Akademie Wien, Projektbericht: Jüdische Lebensräume, Erinnerung an Lebensgeschichten, Die Geschichte des Hauses
Angermayergasse 1, S. 11.
[2] William Mertens, Gesprächsnotiz vom Verfasser anlässlich eines Besuches an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik am 16. August 2008.

Beschlagnahmung aufgrund der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Am 22. November 1941 wurde das gesamte Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche des Ehepaares Mertens zu Gunsten des Deutschen Reiches von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt. Als Begründung ist in der Beschlagnahmeverfügung festgehalten: „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit dem Ziele der späteren Einziehung zu Gunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig.“[1]

Das Vermögensverzeichnis von Friedrich und Lucy Mertens umfasste im Jahre 1941 die Liegenschaften:[2]

Das Grundstück einschließlich der Villa in der Angermayergasse 1, EZ 51

Den Baugrund in „Ober St. Veit“ EZ 942 und 943

Im Kaufvertrag des Deutschen Reiches mit dem späteren Eigentümer Ernst Heinkel ist dazu festgehalten: „Das Vermögen der Jüdin Lucy Sara Mertens geb. Blum, die als deutsche Staatsangehörige ausgewandert ist, ist auf Grund der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, RGBl. 1 S.722 dem Deutschen Reich verfallen.“[3]


[1] Beschlagnahmeverfügung Friedrich und Lucy Mertens über das gesamte stehende und liegende Vermögen sowie aller Rechte und Ansprüche vom 22. November 1941 der Geheimen Staatspolizei, Staatspolizeistelle Wien, Geschäftszahl 2781/41.
[2]Beschlagnahmeverfügung Friedrich und Lucy Mertens ,1941.
[3] Kaufvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Ernst Heinkel vom 7. September 1942.

Der allgemeine Angriff auf die Juden und die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung

Bereits lange vor dem Anschluss waren sich die ÖsterreicherInnen in der genannten Judenfrage einig. Zwar gab es durchaus Nuancen in der jeweiligen Einstellung, aber die große Mehrheit der ÖsterreicherInnen glaubte, dass Juden zumindest eine Teilschuld an dem Leid und an der Not der letzten fünfzig Jahre hatten. Evan Burr Bukey schreibt, dass das Credo viele Gesichter hatte, aber als gemeinsamen Bezugspunkt schweißte es die Leute zusammen.[1] Der Antisemitismus war „das einzige alle Schichten durchdringende und sich hartnäckig haltende Thema der österreichischen Politik gewesen[2]“ wird Bruce Pauley zitiert.

Aus heutiger Sicht hatte die dominierende Stellung der Juden in einem verarmten Land die Angst und die Abscheu der nichtjüdischen Bevölkerung nur verstärkt. Jüdische Unternehmen und Finanzinstitute lenkten einen großen Teil der Wirtschaft und zur Zeit des Anschlusses befanden sich drei Viertel der Wiener Zeitungen, Banken und Textilfabriken in jüdischen Händen. Der Erfolg von Juden in akademischen Berufen schürte ebenfalls Eifersucht und Bosheit. Über die Hälfte der österreichischen Anwälte, Ärzte und Zahnärzte waren Juden. Viele Studierende drängten massiv, die Zahl der zugelassenen jüdischen Studenten auf ihren tatsächlichen Anteil an der österreichischen Gesellschaft zu beschränken.

Im Gegensatz zum „Altreich“, wo Juden in Groß- und Kleinstädten wohnten, lebten über 90 Prozent der Juden Österreichs in Wien. Trotz ihrer dominierenden Stellung in der Wirtschaft, Finanzwelt und in den freien Berufen übten die österreichischen Juden längst nicht den Einfluss aus, den die übrigen Österreicher ihnen zubilligten. Auch wenn die Mehrzahl von ihnen in einer clanähnlichen Gemeinschaft in eigenen Wiener Wohnvierteln lebten, waren die Juden in etliche gegnerische Gruppierungen gespalten, welche die Zerrissenheit der österreichischen Gesellschaft entlang von nationalistischen und religiösen Linien durchaus widerspiegeln konnte.[3]

Vor dem Anschluss Österreichs 1938 hatten Juden in Deutschland bereits ihre Bürgerrechte verloren, und sie waren vom Staatsdienst und aus den freien Berufen ausgeschlossen worden. Ihr Vermögen hatten sie aber noch behalten. Ende 1937 hatte Hermann Göring[4] Pläne ausgearbeitet, nach denen jüdischer Besitz, wenn nötig gewaltsam, enteignet und in die Rüstungsindustrie investiert werden sollte. Vermutlich ahnte er nicht, mit welchem Radikalismus die österreichischen Nazis vorgehen würden. Bis heute ist nicht belegt, ob die deutschen Besatzer die Welle der Gewalt in den Märztagen gezielt steuerten. Die Tatsache, dass Millionen Reichsmark, die zur Deckung der Rüstungsindustrie gedacht waren, von Aktivisten gestohlen wurden, alarmierte die neuen Machthaber mit Sicherheit. Erst nach der Ernennung Josef Bürckels zum Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich am 25. April 1938 leitete die NS-Regierung erste Schritte zu einer „rechtlichen“ Beraubung ein.

Als Erstes löste die Gestapo die Israelitische Kultusgemeinde auf und verhaftete ihre Gemeindebeamten. In der Folge wurde die Zentralstelle für jüdische Auswanderung geschaffen. Diese Behörde sollte die österreichischen Juden außer Landes bringen und ihnen vorher ihr Vermögen abnehmen. In einem zweiten Schritt erließ Bürckel die Verordnung über die Anmeldung jüdischen Vermögens, nach der Juden ihren gesamten Besitz über 5.000 Reichsmark registrieren lassen mussten. Mit der Verordnung über die Anmeldung jüdischen Vermögens trat eine ganze Reihe diskriminierender Maßnahmen in Kraft.[5]


[1] Evan Burr Bukey, Hitlers Österreich „Eine Bewegung und ein Volk“, Hamburg – Wien, 2001, S. 189.
[2] Bruce F. Pauley, „Austria“, in: The World Reacts to the Holocaust. Hg. David S. Wyman. Baltimore 1996, S. 318.
[3] Bukey, 2001, S. 190.
[4] Anmerkung: Generalfeldmarschall Hermann Göring war Stellvertreter und Nachfolger Adolf Hitlers in allen Staatsämtern des Dritten Reiches.
[5] Bukey, 2001, S. 193ff.

Arisierungen

„Seit dem Anschluss herrscht offener Straßenterror. Rufe: 'Juda verrecke!' und 'Juden heraus!' hallten vom ersten Tage an durch die Straßen. Bald begannen die Demolierungen und 'Requirierungen', d. h. Plünderung jüdischer Geschäfte, die Erpressungen bei jüdischen Geschäfts- und Privatleuten. In den Läden erschienen vierzehn- bis sechzehnjährige Burschen, von etwas 20- bis 25-jährigen SA-Männern[1] angeführt, und 'requirierten' Lebensmittel, Schuhe, Anzüge, Stoffe usw. Häufig wurde die Beute mit Lastkraftwagen abtransportiert. Auf diese Weise wurden z. B. fast sämtliche jüdischen Geschäfte der Innenstadt (Kärntnerstraße, Rotenturmstraße, Mariahilferstraße, Am Graben, usw.) heimgesucht. 'Requiriert' wurden u.a. bis auf geringfügige Reste die großen Lager der Firmen Krupnik, Kleiderhaus Gerstel, Teppichhaus Schein, Juwelengeschäft Scherr, Herrenkleidergeschäft Katz. Die Ausräumung des Warenhauses Schiffmann in der Taborstraße dauerte drei Tage. Arbeiter mit Hakenkreuzbinden leerten die Lager, Männer im Braunhemd hielten die neugierige Menge fern. Vor den jüdischen Läden, die trotz dieser Vorfälle offen zu halten versuchten, brachte man Plakate an, schmierte Inschriften auf das Pflaster, überpinselte die Schaufensterscheiben mit gröbsten Beschimpfungen. Die Polizei versagte jeden Schutz!“[2]

Im zeitgenössische Bericht „Der Terror gegen die Juden. Das Schreckensregiment in Österreich – Die Wiener Judenverfolgungen in den ersten Monaten nationalsozialistischer Herrschaft 1938“[3] wird festgehalten, dass sich „Kommissarische Verwalter“ Geschäfte und Betriebe jüdischer Eigentümer angeeignet haben und eine staatliche „Arisierungszentrale“ errichtet wurde.

„Unter diesen Umständen zogen es natürlich viele jüdische Kaufleute vor, ihre Geschäfte so rasch als möglich und unter großen Verlusten zu verschleudern. Die Arisierung machte rasche Fortschritte. Von den in den ersten Wochen arisierten Unternehmen seien genannt: Wiens größtes Warenhaus, Gerngroß, Kaufhaus Herzmansky, die Strumpfwarenfirma Bernhard Schön, die 80 Läden in Wien unterhält, die Anker-Brotfabrik, die Glühbirnenfabriken Johann Kremenetzky und Albert Pregan. Seither sind Hunderte von jüdischen Geschäften 'in arische Hände' übergegangen.“[4]

Unmittelbar nach dem Anschluss im März 1938 begannen die Enteignungen und innerhalb eines Jahres wurden sie von den zuständigen lokalen Staats- Partei- und Wirtschaftsstellen organisiert und durchgeführt. Alle Einzelfirmen, Personen- und Kapitalgesellschaften der gewerblichen Wirtschaft, deren Eigentümer oder Anteilseigner Juden waren, wurden „zwangsarisiert“ oder liquidiert. Den betroffenen Industriellen, Unternehmern, Kaufleuten und Handwerkern raubten diese Zwangsverkäufe und -liquidierungen ihre wirtschaftliche und soziale Basis und zwang viele – meist unter totalem Vermögensverlust – zur Auswanderung.[5]

Als Frage stellt sich nun, wer die „Arisierungen“ in Wien durchführte und welche Interessensgruppen sich dafür zur Verfügung stellten. Grundsätzlich können drei Gruppierungen unterschieden werden: Erstens traten die „kleinen Ariseure“ in Erscheinung, die sofort persönliche Vorteile realisieren wollten. Zweitens waren mittelständische  Interessen vorhanden, die auf Ausschaltung von Konkurrenten und Übernahme der besten Geschäfte und Betriebe abzielten. Als dritte, große Interessensgemeinschaft sind Banken und Industrie zu nennen, die Besitzerweiterungsstrategien verfolgten.[6]

Hans Witek beschreibt in seinem Aufsatz, „Arisierungen in Wien, Aspekte nationalsozialistischer Enteignungspolitik 1938–1940“, die Gründe zur Situation der Zeit sehr treffend. In Wien konnte das nationalsozialistische  Regime an die politische Tradition des „Volksantisemitismus“ anknüpfen. Mit „Volksantisemitismus“ ist der virulente, ökonomisch, kulturell und religiös begründete Antisemitismus der Monarchie, der Ersten Republik, gemeint. Die in Wien für große Teile der Bevölkerung vorhandenen sozialen und ökonomischen Probleme wie Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit oder auch unrentable Handels- oder Gewerbebetriebe, versuchte das nationalsozialistische Regime durch ein Konzept der Enteignung und Vertreibung einer stigmatisierten Gruppe zu lösen. Daran anschließend folgten, nachdem die Auswanderung ab Herbst 1939 kaum mehr möglich war, Konzentration, Deportation und als letzter Schritt der betriebene Massenmord an den Juden.

Neben den Interessengruppen der „Ariseure“ lässt sich aus den überlieferten Akten auch die von NS- und Wirtschaftsplanern angestrebte sozial- und wirtschaftspolitische Strukturveränderung rekonstruieren. Staatliche Institutionen strebten an, dass die „Arisierung“ mit einem Modernisierungs- und Konzentrationsschub der rückständigen „ostmärkischen“ Wirtschaft verknüpft würde. [7]


[1] Anmerkung: SA - Sturmabteilung
[2] Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SOPADE), 5. Jg. 1938, Nr. 7 (Juli 1938), Reprintausgabe, Salzhausen-Frankfurt/Main 1980, S. 732ff.
[3] Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SOPADE), 1980. S.732ff.
[4] Deutschland-Berichte der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SOPADE), 1980. S.732ff.
[5] Hans Witek, „Arisierungen“ in Wien. Aspekte nationalsozialistischer Enteignungspolitik 1938 – 1940. In: NS-Herrschaft in Österreich - Ein Handbuch, Hg.: Emmerich Tálos (u.a.), Wien 2000, S. 795f.
[6] Witek, 2000, S. 796f.
[7] Witek, 2000, S. 796f.

Emigration

Unmittelbar nach dem 12. März 1938 wählten folgende Gruppen von Juden den sofortigen Weg in die Emigration: verängstigte Ostjuden, die in die östlichen und nördlichen Nachbarländer Österreichs zu flüchten versuchten. Meist wurden sie aber schon vor der Grenze von der Polizei zurückgehalten. Prominente Künstler und Wissenschaftler, die nach 1933 aus dem Deutschen Reich nach Österreich emigriert und demnach hier besonders gefährdet waren, waren ebenfalls zur Emigration bereit. Aber auch führende Zionisten und Juden, die sich für den Ständestaat aktiv engagiert hatten, waren nun in Österreich zur Zielscheibe geworden. [1]

Die Mehrheit des jüdischen Mittelstandes war allerdings zunächst geneigt, die Entwicklung abzuwarten. Da die jüdischen Bürger mit bemerkenswerter Liebe an Wien hingen, hofften sie, dass es für sie auch unter dem Nationalsozialismus eine Lebensform geben könnte. Die geistige Atmosphäre, die so besonders an Wien vor jener Zeit war, hatten die jüdischen Bürger entscheidend mitbestimmt und getragen.[2]

Im Jahr 1938 haben die Rücksichtslosigkeit und Härte der Nationalsozialisten bei den österreichischen Juden zweifellos auch die letzte Illusion von einer menschenwürdigen Existenz im Dritten Reich zerstört. Die rasche und erbarmungslose Verletzung ihrer Grund- und Freiheitsrechte, ihre Zurückdrängung und Ausschließung aus immer mehr Berufszweigen zwang aber bald eine wachsende Zahl von Juden, auch unter den schwierigsten Bedingungen zu emigrieren.

Vor allem nach der zweiten großen Verhaftungswelle im Mai 1938, die 2000 Juden betraf, stieg die Auswanderung sprunghaft an. Im August 1938 erreichte sie mit 9.729 emigrierten Juden ihren Höhepunkt.[3]


[1] Erika Weinzierl, Zu wenig Gerechte, Österreicher und Judenverfolgung 1938 – 1945, Graz-Wien-Köln 1997, S. 47.
[2]Weinzierl, 1997, S. 47.
[3] Weinzierl, 1997, S. 48.

Die Stellung der Unternehmen im Nationalsozialismus

Unverzüglich nach dem Einmarsch der deutschen Truppen erfolgte die Vereinnahmung der österreichischen Wirtschaft in die strategischen Planungen des Reichs. Die Entwicklung der Wirtschaft in der Ostmark ergänzte sich ideal mit den Anliegen der Partei. Es ging darum, dem Nationalsozialismus distanziert gegenüberstehende Gruppen zu gewinnen und die Voraussetzung zu schaffen, dass Österreich einen aktiven Beitrag zum Expansionsprogramm des Deutschen Reiches leisten konnte.

Die Beschaffungspolitik der öffentlichen Hand, nicht zuletzt von militärischen Stellen, hatte die produzierende Wirtschaft im Reich bis an den Rand ihrer Kapazität gedrängt. Österreich konnte nun für Entlastung sorgen und zur Erreichung der deutschen Wirtschaftspolitik Substantielles beitragen. Durch den Auf- und Ausbau der wirtschaftlichen Kapazitäten, durch die Anhebung des Selbstversorgungsgrades bei Rohstoffen und Energie, durch die Ausweitung des verfügbaren Arbeitskräftepotentials, durch die Bereitstellung einer kriegstauglichen Infrastruktur, durch die mittelfristige Verbreiterung der Ernährungsbasis, aber auch durch die Verbesserung der Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs zur politischen Absicherung des NS-Regimes in der Bevölkerung.

Für das einzelne Unternehmen änderte sich zunächst nichts Grundlegendes. Die Privatwirtschaft zögerte jedoch nicht den Spielraum, den ihr die neuen Rahmenbedingungen boten, zu nutzen. Allerdings hatten die nationalsozialistischen Machthaber nicht die Absicht, die Wirtschaft sich selbst zu überlassen.[1]


[1] Ulrike Felber u.a., Ökonomie der Arisierung, Teil 1: Grundzüge, Akteure und Institutionen. Zwangsverkauf, Liquidierung und Restitution von Unternehmen in Österreich 1938 bis 1960 2 (=Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission. Vermögensentzug  während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich, Bd. 10/1), Wien-München 2004, Kap. 3.3.

Arisierungen in der Textilindustrie nach 1938

Die Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich führte die Textilindustrie wie bereits vor und nach dem Ersten Weltkrieg erneut zu Veränderungen. Der Textilbranche widmete das NS-Regime besondere Aufmerksamkeit, weil sie, so ein Bericht des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit, „von Juden beherrscht“[1] galt. In diesem Bericht über „Entjudung und Arisierung“ wurde für die „Ostmark“ angenommen, dass 70 – 95 % der Betriebe in der Textil- und Bekleidungsindustrie jüdischen Eigentums gewesen seien.

Diese Zahlen scheinen viel zu hoch gegriffen[2], der Anteil der jüdischen Betriebe in der Textilbranche, mit Ausnahme des Textilhandels in Wien, lag weit unter diesen NS-Phantasiezahlen. Im Textilhandel in Wien sollen an die 70 % der Betriebe 1937 im Eigentum von Juden gewesen sein.[3]

In den Statistiken über die Vermögensanmeldung finden sich Angaben sowohl zu Produktions- wie auch zu Textilhandelsbetrieben. Grundlage für die Zahlen waren die Vermögensanmeldungen, die österreichische Juden mit einem Vermögen über 5.000 Reichsmark nach dem Gesetz vom 26. April 1938 erbringen mussten[4]. Betriebe unter diesem Wert wurden dabei nicht erfasst, da sie nach dem Gesetz nicht zur Meldung der Vermögenswerte verpflichtet waren. Allerdings kann man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit sagen, dass gerade diese kleinen Betriebe die Hauptopfer der Liquidierungsbestrebungen der Nationalsozialisten gewesen sind.[5]


[1] Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik 04, Bürckel-Materie, Kt. 132, Mappe 2234/0 Entjudung und Arisierung.
[2] Felber u.a., 2004, Kap. 3.3.
[3] Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik  05, HM Präs., Auskünfte 1938, Kt. 710. Der Staatskommissar in der Privatwirtschaft. Bericht über die Entjudung der Ostmark, 1. Februar 1939, S. 48.
[4] Markus Priller, Arisierungen in der Textilindustrie, in: Ökonomie der Arisierung, Teil 2: Wirtschaftssektoren, Branchen, Falldarstellungen. Hg.: Ulrike Felber u.a. Bd. 10/2, Wien-München 2004, S. 18.
[5] Priller, 2004, S. 19.

Nationalsozialistische „Wirtschaftsrationalisierung

Jüdische Firmen sollten nach dem Einmarsch der Nationalsozialisten unter dem Begriff der „Wirtschaftsrationalisierung“ die Basis für die größte Enteignungs- und „Säuberungsaktion“ der österreichischen Geschichte bilden. Je nach Bedarf sollten Betriebe entweder liquidiert oder arisiert werden. Unter dem Deckmantel der Rationalisierung sollten jüdische Betriebseigentümer binnen weniger Monate zur Aufgabe der Produktionstätigkeit bzw. zum Verkauf ihrer Betriebe gezwungen werden.

Die Realität gab ein anderes Bild preis. Der geplante „Rationalisierungsprozess“ hat in der Textilbranche auf der Ebene der industriellen Produktion kaum stattgefunden. Nicht selten wurden Betriebe, die ursprünglich für eine Liquidation vorgesehen waren, letztlich doch arisiert. Ein wichtiger Grund dafür ist in der damaligen Erwartung zu sehen, dass insbesondere die Textilindustrie von der mit dem „Anschluss“ erhofften Ankurbelung der Wirtschaft profitieren sollte. Die wenigen Liquidierungen trafen die verschiedenen Sektoren unterschiedlich stark.[1]


[1] Priller, 2004, S. 24.

Die Ariseure der jüdischen Textilbetriebe

Für jüdische Textilbetriebe interessierten sich nach dem „Anschluss“ durchschnittlich 3 bis 4 Bewerber pro Unternehmen, wobei festzuhalten ist, dass sich für Firmen mit einer hohen Reingewinnquote tendenziell mehr Personen um eine Arisierung bewarben. Offensichtlich verfügten die Bewerber über relativ gute Kenntnisse der finanziellen Situation der für sie interessanten Unternehmen. Berücksichtigt man, dass vor allem kleinere Unternehmen hohe Reingewinnquoten erwirtschafteten, kann man für diese Betriebe auch höheres Interesse ableiten. Der wichtigste Faktor dabei dürfte aber gewesen sein, so vermutet Markus Priller, dass kein allzu großer Kapitalaufwand notwendig war, um diese Betriebe zu arisieren.

Ein interessanter Aspekt ist jener, dass die Vermögensverkehrsstelle die Bewerber für ein Unternehmen gegeneinander abgewogen haben dürfte. Daraus ergibt sich, dass die Abwicklungsdauer für einen Betrieb mit vielen Bewerbern häufig länger war, als die von Firmen mit nur einem Bewerber. Eine Parteimitgliedschaft wirkte sich positiv auf die Dauer der Übernahme aus. Dabei war es nicht ausschlaggebend, dass der Bewerber eine fachliche Kompetenz aufweisen konnte. Bewerber, die über branchenspezifische Kenntnisse verfügten, traten in der Regel als Ariseure von Betrieben auf, für die sich weniger Bewerber gemeldet hatten und die mehr Mitarbeiter beschäftigten.

Resümierend stellt Priller daher fest, dass sowohl fachliche Qualifikation als auch Parteimitgliedschaft das Arisierungsverfahren beschleunigten und fehlendes Privatvermögen kompensieren konnten.[1]


[1] Priller, 2004, S. 29f.

Arisierungsstrategien bei Liegenschaftseigentum

Die möglichen, der damaligen Rechtsordnung entsprechenden Titel des Eigentümerwechsels:

  • Kaufvertrag
  • Zwangsversteigerung
  • 11.Verordnung und Kaufvertrag: Entziehung als Volks- und staatsfeindliches Vermögen und Kaufvertrag
  • 11.Verordnung: Entziehung als Volks- und staatsfeindliches Vermögen
  • Einantwortung
  • Schenkung/Übergabe

Die dominierende Entziehungsart war in jedem Fall der Kaufvertrag in seinen diversen Varianten. Mit Hilfe von Zwangsversteigerungen gelangte ein weiterer Teil der Liegenschaften in neue, private Hände. Im Falle einer einzelnen Liegenschaft führte das „Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht“ zum gleichen Resultat.[1] Über die 11. Verordnung sowie als Volks- und staatsfeindliches Vermögen gingen 25 – 30 % der Gesamtmenge dauerhaft in staatliches Eigentum über. So auch die Liegenschaft in der Angermayergasse 

Eine dritte Gruppe stellten Verlassenschaftsverfahren, die mit Einantwortungen endeten, sowie Schenkungs- und Übergabeverträge dar, bei denen es zu einem Vermögenstransfer innerhalb der engeren oder weiteren Familie kam. Im günstigsten Fall vollzog sich der Wechsel von „jüdischem“ in „nicht jüdisches“ Eigentum so, wie es auch unter nicht nationalsozialistischen Verhältnissen zu erwarten gewesen wäre (durch vererben an die/den Witwe/r und/oder an die Kinder). In vielen anderen Fällen wurden die jüdischen Angehörigen übergangen und der Liegenschaftsanteil jenen Familienmitgliedern geschenkt oder vererbt, die auf Grund ihres „rassischen“ Status nicht unmittelbar von Vermögensentziehung bedroht waren. 

Eine letzte große Gruppe stellen jene Liegenschaftsanteile dar, für die während der gesamten nationalsozialistischen Periode kein Eigentümerwechsel weder bücherlich noch außerbücherlich dokumentiert ist.[2]


[1] Gerhard Melinz, Gerald Hödl, „Jüdisches“ Liegenschaftseigentum in Wien zwischen Arisierungsstrategien und Rückstellungsverfahren. Wien-München 2004, S. 63f.
[2] Melinz, Hödl, 2004, S. 65f.

Liegenschaft und Entziehungsart

Ein ganz eindeutiger Zusammenhang besteht zwischen der Größe eines Liegenschaftsanteiles und der Art und Häufigkeit seiner Entziehung. Je größer der Liegenschaftsanteil, desto häufiger wurde per Kaufvertrag arisiert und desto seltener kam die 11. Verordnung zur Anwendung. Eine weitere Variable, die an dieser Stelle passend erscheint, ist der Wert der jeweiligen Liegenschaft. Je größer der Wert einer Liegenschaft, bzw. eines Liegenschaftsanteils, umso höher ist der Anteil der Kaufverträge und Schenkungen, umso geringer der Anteil der Liegenschaften, die nicht auf die eine oder andere Weise entzogen werden. Interessant ist aber auch, dass im Segment der wertvollsten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile staatliche Enteignungen eine auffallend geringe Rolle spielten, während gerade hier, wo es um besonders viel ging, die ursprünglichen Eigentümer die Ausweichstrategie der Schenkungs- und Übergabeverträge – wo es durchführbar war - in besonders hohem Maße praktizierten.[1]

Die Gruppe der besonders Wohlhabenden setzte sich mehrheitlich aus Männern zusammen, auch der Anteil der Emigranten lag über dem Gesamtdurchschnitt. Je wertvoller und größer ein Liegenschaftsanteil, desto größer war die „Arisierungsnachfrage“ und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Eigentümerwechsel kam.[2]So lässt sich das auch bei Leopold Blum vermuten.


[1] Melinz, Hödl, 2004, S. 67ff.
[2] Melinz, Hödl, 2004, S. 77.

Dimension der Entziehung

Die direkten staatlichen Arisierungsstrategien wie zum Beispiel die Entziehung als Volks- und staatsfeindliches Vermögen sind exklusiv der Gestapo zugeordnet. Von beträchtlicher Relevanz sind, trotz oftmaligen Fehlens einer Bescheidbehördenüberlieferung, das Oberfinanzpräsidium in Wien und Berlin, mit geringem Abstand gefolgt von der Gestapo. Diese NS-Institutionen bildeten das Zentrum der staatlichen Vermögensentziehung.[1]


[1] Melinz, Hödl, 2004, S. 94.

Der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag stellt nach allen Kriterien (Liegenschaftsanteile, Liegenschaftsvolumen und Liegenschaftswert) die wichtigste Arisierungsform dar.

In zwei frühen Wellen sind es vor allem die Eigentümer selbst, die den Kaufvertrag unterzeichnen. Beinahe zeitgleich, aber vergleichsweise in geringerer Dimension wird Liegenschaftsvolumen durch so genannte Eigentumsbevollmächtigte (als Kaufvertragsunterzeichner) insbesondere Familienangehörige und Rechtsanwälte, zum Verkauf gebracht. Während das durch Abwesenheitskuratoren verkaufte Liegenschaftseigentum insgesamt sehr bescheiden ausfällt, solche als Unterzeichner von Kaufverträgen auch erst gegen Ende 1939 merklich in Erscheinung treten, ist die Rolle von Verkaufstreuhändern bei Vermögenstransaktionen von größerer Bedeutung. Bei Liegenschaftsvolumen kommt den Verkaufstreuhändern aber nur eine untergeordnete Rolle zu.[1]

Das Bild ändert sich aber im Verlauf des Jahres 1940. Die Verteilung der Kaufvertragsunterzeichner zeigt nun ein anderes Verhältnis. Hinter dem vorherrschenden Verteilungsmuster verbergen sich zum Teil NS-Realitäten wie Deportation und KZ-Haft, die berücksichtigt werden müssen.

Liegenschaftstransaktionen waren selbst in der frühen Phase unter den spezifischen Bedingungen der NS-Herrschaft – trotz eigenhändiger Unterschrift des Eigentümers – nicht im eigentlichen Sinn des Wortes „freiwillig“ zustande gekommen. Auffällig erscheinen die Kaufvertragsunterzeichner-Verteilungen für die späteren Betrachtungszeitpunkte. Zum einen sind hier  die in den Konzentrationslagern abgepressten Unterschriften zu bedenken, die den ursprünglichen Eigentümer als Kaufvertragsunterzeichner ausweisen. Zum anderen gibt es „Eigentumsbevollmächtigte“, die formalrechtlich eine Vertretungsvollmacht besitzen. Diese nennen zwar den jüdischen Eigentümer als Bevollmächtigter, doch sie legen Zweifel an einer echten Interessenvertretung zu Gunsten des Vollmachtgebers nahe. Diese Interpretation kann auf einzelne Personen ausgeweitet werden, die gleichzeitig als Eigentumsbevollmächtigte und durch ihre besondere Nähe zum NS-Regime auffallen.[2]


[1] Melinz, Hödl, 2004, S. 97f.
[2] Melinz, Hödl, 2004, S. 97f.

Die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz

Einen Höhepunkt des Prozesses der Entrechtung der Juden stellt die „elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 dar. Sie steht am Wendepunkt von der Politik der Vertreibung zur Politik der Vernichtung der Juden.[1]

Die Paragraphen 1 und 2 der 11. Verordnung regelten die Ausbürgerung:

„§ 1 Ein Jude, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann nicht deutscher Staatsangehöriger sein. Der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist dann gegeben, wenn sich ein Jude im Ausland unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er dort nicht nur vorübergehend verweilt.

§ 2 Ein Jude verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er beim Inkrafttreten dieser Verordnung seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, mit dem Inkrafttreten der Verordnung wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt später im Ausland nimmt, mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland.“[2]

Das bedeutete erstens: bereits im Ausland befindliche Juden verloren die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung am 26. November 1941, und zweitens: künftig sich ins Ausland begebende Juden verlieren mit dem Datum des Überschreitens der Grenzen des Deutschen Reiches ihre Staatsangehörigkeit.

Der § 3, und alle weiteren Paragraphen der elften Verordnung, zielen auf das Vermögen der Juden:

„Das Vermögen des Juden, der die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund dieser Verordnung verliert, verfällt mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit dem Reich. Dem Reich verfällt ferner das Vermögen der Juden, die bei dem Inkrafttreten dieser Verordnung staatenlos sind und zuletzt die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder nehmen.“ [3]

Das verfallene Vermögen soll, so die Intention dieses Paragrafen zur Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage im Zusammenhang stehender Zwecke dienen. Was nichts anderes hieß, als dass das mit der Ausbürgerung zu konfiszierende Vermögen der betroffenen Juden der Finanzierung der „Endlösung“ dienen sollte.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt waren die Mitglieder der Familien Blum und Mertens nicht mehr österreichische bzw. deutsche Staatsbürger und damit war auch die rechtliche Basis für Beschlagnahmung der Villa einschließlich des „Verkaufes“ an den weiteren Besitzer gegeben.


[1] Hannelore Burger, Harald Wendelin, Staatsbürgerschaft und Vertreibung. Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft. Die Praxis der Vollziehung des Staatsbürgerschaftsrechts an den Österreichischen Juden, Wien 2002, S. 44 ff.
[2] Burger, Wendelin, 2002, S. 44 ff.
[3] Burger, Wendelin, 2002, S. 44 ff.

6   Eigentumsübertragung an Ernst Heinkel

„Verkauf“ an Ernst Heinkel

Im Jahre 1942 „verkaufte“ das Deutsche Reich die „Villa Blum“ an den Flugzeughersteller Ernst Heinkel. Im Kaufvertrag ist dazu festgehalten: „Das Deutsche Reich verkauft am 7. September 1942 und übergibt an Prof. Dr. Ernst Heinkel in Rostock die dem Deutschen Reich verfallenen Gebäude und Grundstücke in der Angermayergasse 1 zum vereinbarten Preis von 161.000 Reichsmark.“[1] Es ist aufgrund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz davon auszugehen, dass Frau Lucy Mertens von diesem Kaufpreis nichts erhalten hat.

Der Gründer der Ernst-Heinkel-Flugzeugwerke ließ 1943 die Villa adaptieren und an der Ostseite einen dreiachsigen Anbau errichten. Im Souterrain entstanden ein Archiv und Entwurfsbüros, im Erdgeschoss ein Modellraum, Arbeitszimmer und eine Halle, im ersten Stock wurden ebenfalls Arbeitsräume und eine Halle errichtet. Der Architekt für diese der Rüstung dienenden Um- und Einbauten war Hans Payer.[2]

Die in den Südhang gegrabenen alten Kelleranlagen wurden ausgebaut und dienten während des zweiten Weltkrieges als Fluchtbunker.[3] Nach dem Krieg waren der Räume Obstlager; heute sind sie wegen des eingedrungenen Grundwassers gesperrt. Ein Großteil der Anlage ist infolge Abmauerung überhaupt nicht mehr zugänglich.[4]


[1] Kaufvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Ernst Heinkel vom 7. September 1942.
[2] Weissenbacher, 1998, S. 123.
[3] Anmerkung: Die in der Publikation von Weissenbacher (1998) erwähnte Produktionsstätte von Flugzeugmotoren konnte nicht verifiziert werden. Zeitzeugen, wie beispielsweise der Bezirksvorsteher Dipl.-Ing. Heinz Gerstbach berichten aus der persönlichen Begehung dieses Bunkers, dass aufgrund des Ausmaßes in Zimmergröße eine Flugzeugmotorenproduktion nicht möglich gewesen wäre.
[4] Weissenbacher, 1998, S. 123.

Zur Person „Ernst Heinkel“

„Der kleine aufbrausende Schwabe mit eher lockerem Lebenswandel entsprach nicht dem Bild vom hanseatischen Kaufmann. Gleichzeitig stand ihm aber der Sinn nach Höherem. Er sonnte sich gern im Glanz des Adels und liebte die Gesellschaft der Fliegerinnen und Flieger, der Schauspieler und anderer Träger bekannter Namen.“[1]

Charakteristisch für ihn war seine Arbeitswut. Jeden Morgen ging er mit einem dicken weichen Bleistift in der Hand im Konstruktionsbüro von einem Zeichenbrett zum anderen. Zwar beschäftigte er sich nach eigener Aussage wenig mit Rechenkünsten, hatte aber immer viele Ideen, denen er dann zum Leidwesen seiner Ingenieure auf deren akkuraten Zeichnungen mit seinem „Zimmermannsstift“ Gestalt verlieh. Sein damaliger Spitzname, „der Wagine“, soll eine Abkürzung seiner allmorgendlichen Frage „Was gibt´s Neues?“ gewesen sein. Es folgte der Rundgang durch den Betrieb, der ihn von Maschine zu Maschine führte.


[1] Volker Koos, Ernst Heinkel, Vom Doppeldecker zum Strahlbetriebwerk, Bielefeld 2007, S. 71f.

Die Arbeitskräfte bei Heinkel

Heinkel entstammte einer schwäbischen Handwerkerfamilie. In der Weimarer Republik, als die Firma mehr oder weniger „von der Hand in den Mund“ oder von einem Auftrag zum anderen arbeiten musste, konnte Ernst Heinkel auf einen Stamm von Arbeitern bauen, die dem Werk meist über Jahre treu blieben und je nach Auftragslage kurzfristig eingestellt oder entlassen wurden. Damals kannte Ernst Heinkel seine Mitarbeiter und deren Familienverhältnisse persönlich. Es wurde versucht, Entlassungen zu vermeiden oder, wenn unvermeidbar, diese sozial zu gestalten, das heißt, ledige und junge Männer mussten eher gehen als Verheiratete oder Familienväter. Die Löhne lagen über den sonst im Lande gezahlten. So kam es auch nur zu einem Lohnstreik bei Heinkel, der jedoch erst nach sechs Wochen durch Schlichtung am 24. Januar 1928 beendet werden konnte. Nach der Ablehnung mehrerer Schlichtersprüche konnte sich Ernst Heinkel durchsetzen. Er zahlte nach dem Streik  stündlich drei Pfennige mehr.[1]

Als sich im Krieg durch höhere Fertigungszahlen und Einberufungen zur Wehrmacht die Arbeitskräftesituation verschlechterte, reichte die betriebliche Ausbildung nicht mehr. Es wurden Frauen und Dienstverpflichtete eingestellt, dann kamen ausländische Arbeiter ins Werk, zuerst Kriegsgefangene und dann die als „Fremdarbeiter“ bezeichneten zivilen Ausländer. Diese wurden von der staatlichen Zentralstelle des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz auf die Betriebe verteilt. Dabei versuchten diese natürlich einen möglichst hohen Anteil von ausgebildeten Kräften zu erhalten. Es war dem Werk oder Ernst Heinkel nicht möglich, das „Ob“ zu diskutieren, man konnte nur versuchen, auf die Auswahl  und Nationalität der zugewiesenen Arbeitskräfte Einfluss zu erlagen.

Von der bei Kriegsausbruch am 1. September 1939 in Rostock vorhandenen Stammbelegschaft waren Ende Oktober 1942 nur noch 61 Prozent vorhanden. Die Gesamtzahl war im Vergleich auf 178,5 Prozent gestiegen, zur verbliebenen Stammbelegschaft waren 32,7 Prozent neu eingetretene Deutsche gekommen, weiter 15,1 Prozent Dienstverpflichtete und Rückwanderer sowie 51,2 Prozent Ausländer. Weitere 18,5 Prozent der Belegschaft stellten Einberufene. Während 1941 im Durchschnitt 36,5 Prozent Facharbeiter im Werk waren, fiel diese Zahl bis Ende 1942 auf 19,8 Prozent. Der Anteil der Angelernten stieg gleichzeitig von 30,4 auf 39,6 Prozent, die Zahl der ungelernten Kräfte von 29 auf 37,1 Prozent. Diese Tendenz setzte sich mit fortschreitender Kriegsdauer fort.[2]


[1] Koos, 2007, S. 173.
[2] Koos, 2007, S. 175f.

Die Heinkel Flugzeugwerke in Österreich

Im ersten Halbjahr 1942 erlebte Heinkel eine rasche Abfolge von Krisen, verbunden mit einer Reihe von nötigen, weit reichenden Entscheidungen. Die Kapitalbildung hatte mit der Expansion seiner Werke nicht entfernt Schritt gehalten. Dazu kam die Notwendigkeit zur Aufnahme von Krediten für Kauf und Ausbau der Hirth-Motorenwerke, weiter die Kosten und Verlegung der gesamten Entwicklungsabteilung nach Wien durch die Bombardierung des Rostocker Werkes im April 1942.

Die ungebremst weiterlaufende Projektarbeit, das Festhalten am Status des „Entwicklungswerkes“ und nicht endende Verzettelung bei der Entwicklung nahezu aller Arten von  Strahlantrieben hatten ebenfalls horrende Kosten zur Folge, die man vom Reichsluftfahrtministerium nicht annähernd wieder einfordern konnte, da keine Fertigungsaufträge zu erwarten waren.[1]

Im Sommer 1942 verlagerten die Ernst-Heinkel-Werke Teile ihrer Flugzeugproduktion von Rostock auf das Gelände des Fliegerhorstes Schwechat. Im Spätfrühjahr 1943 wurde schließlich auch die Zentrale des Heinkel-Konzerns nach Schwechat verlegt.

Der verstärkte Einsatz von KZ-Häftlingen in der Rüstungsindustrie führte auch in Wien-Schwechat zur Errichtung eines Außenlagers. Im August 1943 wurde zu den bereits bestehenden Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlagern ein Lager für Häftlinge des KZ Mauthausen eingerichtet. Der erste belegte Transport von 92 Häftlingen traf am 30. 8. 1944 aus Mauthausen in Schwechat-Heidfeld ein. Die größte nationale Häftlingsgruppe waren Polen, gefolgt von sowjetischen Häftlingen. Daneben stellten auch Italiener eine größere nationale Gruppe dar.[2]

Die Standorte für die Entwicklung der Heinkel Jagdflugzeuge waren im Raum Wien an folgenden Standorten verteilt:[3]

  • Die Projektabteilung befand sich im Untergeschoss der Heinkel-Villa in der Angermayergasse 1 unter der Leitung von Siegfried Günther.
  • Die Konstruktionsabteilung war in der Wiener Stadtmitte an der Fichtegasse
  • Die Betriebsstätten “Santa I“ und “Santa II“ waren in der Schwechater Brauerei untergebracht
  • Die Betriebsstätte “Languste“ für Rumpfbau und Lehrenbau für die Nachbauwerke befand sich in einem stillgelegten Gipswerk bei Mödling in der Hinterbrühl, in der Seegrotte.
  • Auf dem Flugplatz Schwechat-Heidfeld waren die Endmontage, das Einfliegen und die Erprobung der Mustermaschinen angesiedelt.

Ab dem Frühjahr 1944 waren die Schwechater Heinkel-Werke immer wieder das Ziel alliierter Bombenangriffe. Bei einem Bombenangriff am 23. April 1944 starben mindestens 47 KZ-Häftlingen und der Kommandant Erich Engelhardt. Ein weiterer Bombenangriff am 26. Juni forderte 140 Todesopfer unter den Häftlingen. Das Heinkel-Werk wurde dabei völlig zerstört. Am 13. Juli wurde das Lager geräumt und die Häftlinge wurden nach Wien Floridsdorf bzw. Wien Jedlesee, später zum Teil auch nach Hinterbrühl überstellt.

Es ist nicht völlig geklärt, ob sämtliche Häftlinge evakuiert wurden, oder ob ein Teil in Schwechat-Heidfeld zurück blieb. Gesichert ist jedoch, dass ein kleineres Außenkommando in Schwechat-Heidfeld weiter bestand, in welchem die Endmontage des Düsenjägers He 162 erfolgte.[4]

Das Lager Heidfeld war Teil des Lagerkomplexes Wien-Floridsdorf. Flugzeugrümpfe für den Düsenjäger He 162 wurden aus den Außenlager Hinterbrühl hier her zur Endmontage transportiert. Schwechat Heidfeld wurde am 31. März 1945 in Fußmärschen über das Lager Hinterbrühl nach Mauthausen evakuiert.[5]


[1] Koos, 2007, S. 178f.
[2] Bundesministerium für Inneres, mauthausen-memorial, Mauthausen Gedenkstätte, online unter <www.mauthausen-memorial.at/db/admin/de/show_article.php?cbereich =&cthema=&carticle=441&fromart=1> vom 27.1.2008.
[3] Peter Müller, Heinkel He 162 "Volksjäger" - Letzter Versuch der Luftwaffe, Andelfingen 2006, S. 68 f.
[4] Bundesministerium für Inneres, mauthausen-memorial, Mauthausen Gedenkstätte, online unter <www.mauthausen-memorial.at/db/admin/de/show_article.php?cbereich =&cthema=&carticle=441&fromart=1> vom 27.1.2008.
[5] Bundesministerium für Inneres, mauthausen-memorial, 2008.

7   Restitution, Tausch und Verkauf an die Republik Österreich

Restitution an Lucy Mertens

Frau Lucy Mertens stellte im Jahr 1949 von der Dominikanischen Republik aus das Restitutionsansuchen gegenüber den damaligen Besitzer Ernst Heinkel.

Frau Lucy Mertens hat um Rückstellung ihrer Immobilien bei der Rückstellungskommission, welche beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien angesiedelt war, angesucht. Diesem Antrag wurde in Zuge einer Verhandlung am 24. November 1949 unter Abschluss eines Vergleiches stattgegeben:[1]

„Die Liegenschaft wird, so wie sie liegt und steht, an Lucy Mertens zurückgestellt“[2]. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die ab 1. August 1946 anfallenden Erträge aus der Liegenschaft, welche inzwischen von der Treuhandstelle verwaltet wurden, bezahlt werden. Ernst Heinkel hat sich bei diesem Verfahren durch den Abwesenheitskurator Dr. Karl Bündsdorf, ein Rechtsanwalt aus Wien, vertreten lassen.[3]

Die Verlassenschaft von Leopold Blum

Im selben Jahr, am 2. September 1949, ist Leopold Blum in der Emigration in White Plains, New York verstorben[4].

Leopold Blum vermachte im Testament vom 1. August 1949 seiner Witwe Meta Blum alle in seinem Besitz befindlichen Liegenschaften:[5]

  1. Eine Liegenschaft in der Schottenfeldgasse 1, 7. Wiener Gemeindebezirk, EZ: 888 KG Neubau.
  2. Einen Acker, eine Wiese und einen Baustellenteil, EZ 1697 im 13. Wiener Gemeindebezirk - „Ober St. Veit“.
  3. Anteile an der Immobilie in Graz Innere Stadt, EZ 24.

Frau Lucy Mertens tauschte ein Jahr später, am 26. Juni 1950 die Villa einschließlich des Areals in der Angermayergasse 1 mit den Liegenschaften ihrer Mutter, Meta Blum, welche diese von ihrem verstorbenen Ehegatten geerbt hatte.[6]

Im Nachtrag zum Tauschvertrag vom 26. Juni 1950 verpflichtet sich Lucy Mertens weiteres ihre Liegenschaften weder zu veräußern noch zu belasten. In dieser Erklärung scheint auch folgende Klausel auf: „Das Veräußerung- und Belastungsverbot erlischt im Falle des Ablebens der Frau Meta Blum und der Großjährigkeit des Sohnes der Frau Lucy Mertens, nämlich William Mertens“.[7]

Dies ist der Hinweis auf das gemeinsame Kind von Lucy und Friedrich Mertens, William Mertens. Die Erklärung wurde in Paris unterfertigt und vom österreichischen Generalkonsul bestätigt. Daraus lässt sich schließen, dass zu diesem Zeitpunkt sowohl Meta Blum als auch Lucy Mertens wiederum österreichische Staatsbürgerinnen waren.

Die Familie Mertens beendete die Emigration in der Dominikanischen Republik und reiste im Jahr 1950 via Paris nach Wien zurück. Aufgrund der langen Wartezeit für ein Transitvisum dauerte der  Aufenthalt in Paris insgesamt ein Jahr. Sie bewohnten anschließend gemeinsam mit der aus New York zurückgekehrten Witwe Meta Blum wieder ihre Villa in der Angermayergasse 1 bis zum Verkauf im Jahre 1952.[8]


[1] Vergleichsausfertigung der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien I, Riemergasse 7 vom 24.11.1949, Zl. 59 RK 598/47.
[2] Vergleichsausfertigung der Rückstellungskommission vom 24.11.1949.
[3] Vergleichsausfertigung der Rückstellungskommission vom 24.11.1949.
[4] Einantwortungsurkunde für den Nachlas von Leopold Blum vom 13. März 1950, Bezirksgericht Hietzing Zl. 7 A 5/50.
[5] Einantwortungsurkunde vom 13. März 1950.
[6] Tauschvertrag zwischen Meta Blum und Lucy Mertens vom 26. Juni 1950.
[7] Nachtrag zum Tauschvertrag vom 26. Juni 1950 zwischen Lucy Mertens und Meta Blum vom 22. September 1950.
[8] William Mertens, Gesprächsnotiz vom Verfasser anlässlich eines Besuches an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik am 16. August 2008.

Verkauf an die Republik Österreich

Der Verkauf der Liegenschaft in der Angermayergasse 1 erfolgte am 17. Oktober 1952 von Meta Blum an die Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft in Wien):[1] „Der Kaufpreis beträgt 1,500.000,- Schilling, welcher innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.“[2]

Der Ankauf der Liegenschaft erfolgt seitens der Käuferin[3] zwecks Errichtung eines Bundesseminars für das landwirtschaftliche Bildungswesen und dient somit für Zwecke der öffentlichen Verwaltung.“[4] Dies ist der einzige Hinweis auf die Widmung des Hauses. William Mertens berichtete, dass seine Großmutter, Meta Blum, dieses Haus jedenfalls nur für Zwecke des öffentlichen Interesses verkauft hat. Ihr erster Wunsch war ein Kinderheim. Da sich das nicht umsetzen ließ war die nächste Option eine Schule.[5]

Im Zuge der Feierlichkeiten anlässlich des 50 jährigen Bestandes der agrarpädagogischen Bildung in „Ober St. Veit“  wurde die Geschichte des Hauses beleuchtet. Dabei ergaben sich einige Diskussionen, welche im Folgejahr zum Projekt: „Jüdische Lebensräume – Erinnerungen an Lebensgeschichten“ führten. In diesem Zusammenhang wurden von Studierenden Zeitzeugen befragt, jüdische Einrichtungen besucht, Vorträge abgehalten, jüdische Lieder und Klezmermusik aufgeführt sowie jüdische Speisen zubereitet.

Als sichtbares Signal ist eine Gedenktafel in der Eingangshalle vom Generalsekretär des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, Herrn DDr. Reinhard Mang enthüllt worden. Diese Tafel soll alle in diesem Haus Wirkenden sowie die Besucher an die besondere Geschichte einschließlich des Schicksals der Familie Blum erinnern. Der Text lautet:[6] [7]

Die jüdische Familie Blum bewohnte von 1923 – 1938 dieses Anwesen und musste vor dem nationalsozialistischen Regime flüchten.

Während des Krieges wurde das Gebäude beschlagnahmt und vom Luftwaffenerzeuger Ernst Heinkel in Besitz genommen. 1947 wurde die Liegenschaft rückerstattet und 1952 von der Republik Österreich gekauft.

Die Bildung der Menschen und alle Kulturaktivitäten in diesem Haus sollen einen Beitrag leisten, dass sich in Österreich nie wieder eine derart menschenverachtende politische Ordnung, wie die zwischen 1938 und 1945 etablieren kann.

Zum 50-jährigen Jubiläum der Agrarpädagogischen Aus- und Weiterbildung.

Durch einen glücklichen Umstand[8] wurde eine Kontaktaufnahme mit Herrn William Mertens, welcher in Wien lebt, möglich. Am 16. August 2008 besuchte die Familie Mertens das Gebäude in der Angermayergasse 1. Damit konnte die Geschichte der „Villa Blum“ um viele Details ergänzt werden. Dabei wurde auch auf die Lebensgeschichte von Friedrich und Lucy Mertens Bezug genommen. Herr Friedrich Mertens verstarb nach einem bewegten Leben im Jahr 1979. Frau Lucy Mertens ist im Jahr 1989 verstorben.[9]


[1] Kaufvertrag vom 17. Oktober 1952 zwischen Meta Blum und der Republik Österreich.
[2] Kaufvertrag vom 17. Oktober 1952, S. III.
[3] Anmerkung: Die Käuferin war somit die Republik Österreich.
[4] Kaufvertrag vom 17. Oktober 1952, S. III.
[5] William Mertens, Gesprächsnotiz vom Verfasser anlässlich eines Besuches an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik am 16. August 2008.
[6] Agrarpädagogische Akademie Wien, Projektbericht: Jüdische Lebensräume, Erinnerung an Lebensgeschichten, Die Geschichte des Hauses Angermayergasse 1, S. 3.
[7] Anmerkung: Als Jahr der Rückerstattung wurde 1947 angegeben. Wie im Rahmen der Detailrecherchen im Zuge dieser Arbeit und in Kapitel 3.2. angeführt, ist das tatsächliche Jahr der Rückerstattung 1949.
[8] Anmerkung: Die Geschichte des Hauses wurde vom Verfasser online unter <www.agrarumweltpaedagogik.ac.at> publiziert. Der Sohn von William Mertens, Herr Ernst Mertens ist via der Suchmaschine „google“ auf diesen Bericht gestossen und hat darauf hin kontakt aufgenommen.
[9] William Mertens, Gesprächsnotiz vom Verfasser anlässlich eines Besuches an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik am 16. August 2008.
Die Familie Mertens anlässlich eines Besuches am 16. August 2008 an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik. Wilhelm Mertens (3. von rechts) mit Kinder und Schwiegerkinder. 1. von rechts: Dr. Thomas Haase © Archiv Dr. Haase
<p><b>Die Familie Mertens anlässlich eines Besuches am 16. August 2008 an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik</b></p><p>Wilhelm Mertens (3. von rechts) mit Kinder und Schwiegerkinder. 1. von rechts: Dr. Thomas Haase</p><p><i>&copy; Archiv Dr. Haase</i></p>

Quellen:
Haase, Thomas: Die Geschichte der Familie Blum einschließlich ihrer Villa in der Angermayergasse 1. Wien: Eigenverlag 2008, erweitert 2011

Eingestellt von hojos
im November 2012